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Frage an Kubaexperten
#1 Frage an Kubaexperten
hallo zusammen - kurze frage: meine frau, kubanerin, möchte gerne, dass unsere tochter, drei jährig (schweizerin und in der schweiz geboren) auch den kubanische pass erhält, da sie sich erhofft, dass dieser später mal unserer tocht in kuba helfen könnte... was ich weiss, müsste meine frau mit unserer tochter für 12 monate nach kuba damit die tochter den pass erhält ... weiss jemand mehr darüber? hat jemand von euch erfahrungen. wenn ich rein hypothetisch zustimmen würde, was sind vorallem die gefahren oder auch pluspunkte, wenn überhaupt... danke euch. bitte nur ernstgemeinte kommentare. danke und schöne pfingsten.
User
(
gelöscht
)
#2 RE: Frage an Kubaexperten
Selbe Überlegung hatten wir mit unserem 4 Monate alten Sohn:
Diese 12 Monate sind so eine Sache. Bei unserer Recherche hat es erst 3 Monate geheissen, was noch vertretbar wäre, dann waren es plötzlich 6 Monate, was ich schon nicht mehr so ganz einfach akzeptieren könnte. Du sagst 12 Moante..... Kuba eben. Heute so, morgen anderst.
Negatives:
- Sie braucht einen kubanischen Reisepass, der in der Anschaffung kostenmässig noch im Rahmen ist, jedoch alle 2 Jahre verlängert und irgendwann erneuert werden muss. In Summe ist dies eine nette Stange Geld.
- Du brauchst eine PRE für Deine Tocher, kostet wieder richtig Geld
- Bei Dir nicht zutreffend, bei uns schon - kubanische Wehrpflicht wenn unser Sohn mal volljährig ist?
- so reist sie mit CH-Pass ein, ist für die Kubaner eine Ausländerin und kann somit von Seiten des kub. Staates (beginnt mit aduana und hört wer weis wo auf) nicht gross belästigt werden
greifbare Vorteile gibt es in meinen Augen keine:
- kostenlose Behandlung im Krankheitsfall hat sie nicht, da PRE-Kubanerin
- libreta-Bezug kommt auch nicht in Frage, da PRE-Kubanerin
- Zollgebühren in MN bezahlen (statt CUC, selbe Summe) kann sie nicht, da PRE-Kubanerin....
Es gibt noch eine gewisse Regelung (Achtung, laut unserer Recherche, ohne Quelle, ohne Garantie, ohne Halbwertszeit) dass Deine in der CH geborene Tochter die kubanische (Zweit-) Staatsbürgerschaft nur bis zu einem gewissen Alter beantragen kann. Ich glaube noch zu wissen, dass dies bis zur Vollendung des 5. Lebensjahres zu geschehen hat. Grund oder Logik dafür? Nicht erkennbar, Kuba eben....
#3 RE: Frage an Kubaexperten
Ausser Kosten hast du keine Vorteile für deine Tochter.
Du zahlst jedes 2. Jahr die Passverlängerung, Der Pass ist auf der Cub. Botschaft in Bern sehr teuer neu machen zu lassen. Was ist bei verlust des Passes? usw.
Ich denke du rechnest dir aus, dass sie es mit dem Pass später einfacher haben wird in Cuba zu leben usw, wenn das Regime Castro weg ist. Einfacher für Häuser kauf usw.
Wenn das dein Sinn und Zweck ist, dann ist das gleiche Wie Kaffeesatz lesen. Niemand weiss wie, was und v.a. wann wird
#4 RE: Frage an Kubaexperten
das ist die idee meiner frau, dass wenn sich das land/regierung verändern sollte, es in ferner zukunft für unsere kleine einfacher wäre...ich bezweifle das.. ich denke, wenn sich das land öffnet zählt die grösse der brieftasche und nicht mehr die nationalität... oft schon gesehen in anderen ländern..... zur dauer der beantragung.. anscheinend minimum 6 monate... maximal 12 monate... betreffend vorteile, siehe ich per status quo auch keine.. auch die medizinesche versorgung ist so ein ding... unsere abuela liegt aktuell im spital.. würden wir nicht die ganze zeit devisen schicken, bekäme sie nie die medikamente, welche sie braucht.. soviel zur gratis versorgung im spital...
#5 RE: Frage an Kubaexperten
#6 RE: Frage an Kubaexperten
Zitat von oliverlahabana
das ist die idee meiner frau, dass wenn sich das land/regierung verändern sollte, es in ferner zukunft für unsere kleine einfacher wäre...
Was soll denn für die Kleine "einfacher" werden - bzw. was ist jetzt "schwer" für sie, was die Nachteile einer cubanischen Staatsbürgerschaft aufwiegen würde Seht ihr / siehst du / sieht sie denn überhaupt eure Zukunft auf Cuba? Ändert sich nichts, hat sie null Vorteile, ändert sich was, sieht es auch als Ausländer besser aus (siehe obigen Beitrag)...
#7 RE: Frage an Kubaexperten
#8 RE: Frage an Kubaexperten
Zitat von oliverlahabana
... unter heutigen aspekten sehe ich persönlich keine zukunft auf kuba... aber sollte sich das land öffnen, dann kann ich mir sehr wohl eine existenz auf kuba vorstellen, oder dass wir zumindest ein zweites standbein auf der insel aufbauen.
Und dazu würde auch die Familie deiner Frau "reichen", da braucht die Tochter keine cubi-Staatsbürgerschaft, heiraten kann sie ja dann immer nochAlso
olli, ich lebe jetzt seit 2 jahren in kolumbien mit deutschem pass.
wenn man mir als zweitpass den kolumbianischen anbieten wuerde - ich wuerde ihn nicht wollen.
warum? massgeblich ist doch, dass man sich im land aufhalten darf und dass man geld hat.
ohne geld wird deine tochter auch mit kubanischem pass in kuba nichts bewegen koennen. hat sie aber geld, dann benoetigt sie keinen pass; vielmehr reicht eine aufenthalterlaubnis.
und um die zu kriegen, ist es in allen staaten ziemlich aehnlich (und wird es nach dem tod fidels und der nachfolgenden wende auch in kuba so sein):
man erhaelt ein visum, wenn man investiert oder wenn man arbeitsplaetze schafft.
hat man kein geld, will aber bleiben, erhaelt man nach erfuellung der persoenlichen voraussetzungen ein arbeitsvisum.
hier in kolumbien kann ich auch jederzeit wohnungseigentum erwerben. auch dazu benoetige ich keinen pass. und auch das wird nach der "wende" in kuba so sein.
zusammenfassend: sieh zu, dass deine tochter spaeter mal geld hat! das wird in kuba reichen, so, wie es (fast) ueberall auf der welt reicht.
einen pass braucht man nicht, denn eine aufenthaltsgenehmigung reicht. und die kriegt man, wenn man geld einsetzen, also zum beispiel investieren will.
#10 RE: Frage an Kubaexperten
danke dir willi
per heute gibt es schon noch einige unterschiede betreffend den rechtlichen voraussetzungen zwischen kolumbien und kuba. gerade auch, was das arbeitsplätze schaffen oder eröffnen einer ausländischen subsidiary betrifft ist es in kuba ein ding der unmöglichkeit oder extreme bürokratie..... aber ich gebe dir klar recht, sollte sich eines tages etwas bewegen auf der insel, wird meine tochter vorallem dann profitieren, wenn sie kapital hat. ..
Der Kubanische Elternteil muss die PRE haben. Dann schreibt man das Kind im kubanischen Konsulat in das kubanische Bevölkerungsregister ein. Das muss passieren bevor das Kind 18 ist.
Die Eltern können dann mit dem Kind, oder später dieses selbst, auch wenn es schon volljährig ist, nach Kuba fahren drei Monate dort bleiben und dann den Pass beantragen.
Vorteil. Zwei Staatsbürgerschaften (zumindest solange es noch zwei Regierungssysteme gibt, die rechtlich nicht kompatibel sind, die also keine entsprechenden Verträge abgeschlossen haben, die die Staatsbürgerschaft regelt) und damit Entscheidungsfreiheit
Nachteil. Wenig. Das Argument mit den Kosten des Passes zählt auch nur begrenzt, da als Residente in Cuba er auch nur 55 CUC kostet
#12 RE: Frage an Kubaexperten
Was ich auch noch als Nachteil sehe: Das Kind kann die kubanische Staatsbürgerschaft nicht mehr loswerden, selbst wenn es sie später einmal - z.B. aus den genannten Gründen - nicht mehr möchte. Auch das würde sich wahrscheinlich bei einem Systemwechsel ändern, aber das wäre mir zu unsicher...
Zitat von Iraida
Was ich auch noch als Nachteil sehe: Das Kind kann die kubanische Staatsbürgerschaft nicht mehr loswerden, selbst wenn es sie später einmal - z.B. aus den genannten Gründen - nicht mehr möchte. Auch das würde sich wahrscheinlich bei einem Systemwechsel ändern, aber das wäre mir zu unsicher...
es verliert doch dabei niemals die Deutsche. Und auch wenn tatsächlich in Deutschland der Sozialismus kommen sollte wird sich wenig ändern. Deutschland hat mit vielen Ländern der Erde kein Abkommen das die Staatsbürgerschaft regelt, so dass die Migranten einfach zwei Staatsbürgerschaft behalten; legal, Illlegal oder S.....egal.
Zitat von Luz
Vorteil. Zwei Staatsbürgerschaften (zumindest solange es noch zwei Regierungssysteme gibt, die rechtlich nicht kompatibel sind, die also keine entsprechenden Verträge abgeschlossen haben, die die Staatsbürgerschaft regelt) und damit Entscheidungsfreiheit
hab die rechtlichen ausfuehrungen mit interesse gelesen.
was aber, bitte, kann denn der vorteil der dann zusaetzlichen kubanischen staatsbuergerschaft sein?
ist es nicht eher so, dass die zusaetzliche kubanische staatsbuergerschaft einem schweizer buerger vor allem riesige nachteile bringt?
als (nur-) schweizer kann er in kuba einreisen und ausreisen wie ein tourist, also ohne dass der kubanische staat ihn allzusehr gaengeln kann.
mit der zusaetzlichen kubanischen staatsbuergerschaft duerfte es doch so sein, dass der schweizer bei einreise nach kuba verpflichtet ist, den kubanischen pass zu benutzen - mit all den folgen, die es fuer einen kubaner haben kann, der kubanischen diktatur und dem kubanischen polizeistaat unterworfen zu sein.
ich will mir das gar nicht zu ende ausmalen...
Zitat von willibald
hab die rechtlichen ausfuehrungen mit interesse gelesen.
was aber, bitte, kann denn der vorteil der dann zusaetzlichen kubanischen staatsbuergerschaft sein?
ist es nicht eher so, dass die zusaetzliche kubanische staatsbuergerschaft einem schweizer buerger vor allem riesige nachteile bringt?
als (nur-) schweizer kann er in kuba einreisen und ausreisen wie ein tourist, also ohne dass der kubanische staat ihn allzusehr gaengeln kann.
mit der zusaetzlichen kubanischen staatsbuergerschaft duerfte es doch so sein, dass der schweizer bei einreise nach kuba verpflichtet ist, den kubanischen pass zu benutzen - mit all den folgen, die es fuer einen kubaner haben kann, der kubanischen diktatur und dem kubanischen polizeistaat unterworfen zu sein.
ich will mir das gar nicht zu ende ausmalen...
Der Vorteil ist der, dass du deinem Kind durch die Einschreibung seiner Geburt in einem kubanischen Konsulat es ermöglichst, sich später zu entscheiden, wo es leben möchte, wenn es mal gross ist; ihm also Chancen eröffnest
Die Einschreibung der Geburt ist nicht gleich die Beantragung der Staatsbürgerschaft. Das sind zwei verschiedene Schritte. Der Zweite setzt aber den Ersten voraus. Also, zunächst brauchst du keinen kubanischen Reisepass. Den brauchst du erst dann wenn du dich endgültig dafür entscheidest, in Kuba zu leben, zu arbeiten, zu studieren usw.
Das DU nicht in Kuba leben möchtest, dass kann man ja aus all deinen Kommentaren hier deutlich ablesen. Aber es gibt eben auch offene Menschen.
Und ich bin mir sicher, dass, wenn einmal die Blockade Kubas durch die USA und der heuchlerische gemeinsame Standpunkt der EG Geschichte sind, wenn die längst überfällige Visafreiheit für Beuchsreisen für Kubaner in Europa gilt, dann wird sich auch Kuba Schritt für Schritt öffnen können. Eines werden die Kubaner dann aber weiterhin behüten wie ihren Augapfel. Ihre Souveranität und die Oberhoheit über ihr Land zu entscheiden.
Einfach so in Kuba ein Haus bauen können nur weil man das notwendige Geld dafür hat, das wird es mit keiner souveränen Regierung mehr geben.
Zitat von Luz
wenn die längst überfällige Visafreiheit für Beuchsreisen für Kubaner in Europa gilt, dann wird sich auch Kuba Schritt für Schritt öffnen können. Eines werden die Kubaner dann aber weiterhin behüten wie ihren Augapfel. Ihre Souveranität und die Oberhoheit über ihr Land zu entscheiden.
Wieso sollten ausgerechnet Kubaner vom Visumzwang von der EU befreit werden, während Bolivianer, Kolumbianer, Peruaner und Dom-Räpper eines brauchen?
Und dass das kubanische Volk souverän im eigenen Land ist, ist doch wohl ein Witz. Das Volk hat absolut Null mitzureden, alles wird von oben angeordnet und dann top-down durchgezogen.
Zitat von Luz
Das DU nicht in Kuba leben möchtest, dass kann man ja aus all deinen Kommentaren hier deutlich ablesen.
luz, ich hab sehr gerne in kuba gelebt, bis es mir dann 2005 endgueltig zuviel wurde damit, die immer groesser werdenden schikanen der polizei gegenueber den eigenen kubanischen staatsbuergern (nicht gegenueber mir als Deutschen) miterleben zu muessen.
und nun warte ich auf den tod fidels und auf die danach eintretende "wende".
es ist klar, dass diese wende die hinwendung zum kapitalismus sein wird.
und eines der wesentliche merkmale des kapitalimus ist das grundrecht auf eigentum, auch auf eigentum an grund und boden.
und deshalb wird deine vermutung (hoffnung?).....
Zitat von Luz
Einfach so in Kuba ein Haus bauen können nur weil man das notwendige Geld dafür hat, das wird es mit keiner souveränen Regierung mehr geben.
.....nicht eintreten.
Zitat von LuzZitat von willibald
hab die rechtlichen ausfuehrungen mit interesse gelesen.
was aber, bitte, kann denn der vorteil der dann zusaetzlichen kubanischen staatsbuergerschaft sein?
Der Vorteil ist der, dass du deinem Kind durch die Einschreibung seiner Geburt in einem kubanischen Konsulat es ermöglichst, sich später zu entscheiden, wo es leben möchte, wenn es mal gross ist; ihm also Chancen eröffnest.
luz, verdreh mir doch nicht die worte im mund.
ich habe nicht nach den vorteilen der registrierung einer geburt gefragt, sondern nach den vorteilen einer kubanischen staatsbuergerschaft.
genau DIE antwort bleibst du schuldig.
damit ist letztlich dein gesamter kommentar in DIESEM thread unnuetz und wertlos
#19 RE: Frage an Kubaexperten
vergiß auch nicht das Risiko, das Deine Cubanita einfach mal mit eurem gemeinsamen Kind Dich verlassen kann und dann ab nach Kuba und Du siehst Dein Kind NIE wieder wenn Du Pech hast!
Zitat von Karo
...eigentlich kann man sich ein Stück von dieser Welt nur borgen....zur zeitlich begrenzten Nutzung.
Muss wohl irgendwann mal was falsch gelaufen sein auf dieser Welt
da haben sich leute gedanken gemacht, wie man mit einfachem land das eigentlich niemand gehört, geld machen kann. sie heißen "immobilienmakler".
die nächsten ratten haben sich überlegt, wie man zahlungsmittel vermehren kann, ohne selbst dafür zu arbeiten.
sei heißen "banker".
Zitat von willibald
luz, ich hab sehr gerne in kuba gelebt, bis es mir dann 2005 endgueltig zuviel wurde damit, die immer groesser werdenden schikanen der polizei gegenueber den eigenen kubanischen staatsbuergern (nicht gegenueber mir als Deutschen) miterleben zu muessen.
und nun warte ich auf den tod fidels und auf die danach eintretende "wende".
es ist klar, dass diese wende die hinwendung zum kapitalismus sein wird.
und eines der wesentliche merkmale des kapitalimus ist das grundrecht auf eigentum, auch auf eigentum an grund und boden.
Obwohl du angeblich solange in Kuba gelebt hast scheinst du nicht zu wissen, dass es in Kuba auch Eigentumsrechte gibt und das diese vererbar sind. Allerdings nach kubanischem Recht, so dass kubanische Besitzrechte nicht ins Ausland bzw. an Ausländer weitergegeben werden können, sondern immer im Land selbst verbleiben. Und genau daraus ergeben sich eben auch die möglichen Vorteile einer kubanischen Staatsbürgerschaft.
Ich bezweifle sehr, dass sich an dieser Gesetzgebung so schnell was ändern würde, selbst dann, wenn deine Voraussagen zur Zukunft Kubas, die ich nicht teile, eintreffen sollten.
user
(
gelöscht
)
#24 RE: Frage an Kubaexperten
Zitat von Luz
Obwohl du angeblich solange in Kuba gelebt hast scheinst du nicht zu wissen, dass es in Kuba auch Eigentumsrechte gibt und das diese vererbar sind. Allerdings nach kubanischem Recht, so dass kubanische Besitzrechte nicht ins Ausland bzw. an Ausländer weitergegeben werden können, sondern immer im Land selbst verbleiben. Und genau daraus ergeben sich eben auch die möglichen Vorteile einer kubanischen Staatsbürgerschaft.
@luz:
erstens: eigentum an grund und boden (von dem ich sprach) fuer personen (natuerliche oder juristische) gibt es in kuba derzeit (unter castro) NICHT, auch nicht fuer kubaner. informiere dich bitte. KEIN Kubaner ist eigentuemer von grund und boden. also kann er eigentum an grund und boden auch nicht vererben, weil er solches eigentum nicht hat.
wenn also die tochter von oliver die kubanische staatsangehoerigkeit erwerben wuerde, wuerde ihr das hinsichtlich erstrebten eigentums an grund und boden NICHTS helfen unter dem derzeitigen regime. danach dann (nach der "wende") wuerde es auf die staatsangehoerigkeit nicht ankommen, da sie dann auch als schweizerin eigentum erwerben koennte, vorausgesetzt, sie hat geld (oder erbt).
zweitens: andere eigentumsrechte (zum beispiel an einem tisch) kan man vererben, aber, luz, auch an auslaender.
wenn mir meine kubanische ex-frau ihren tisch vererben wuerde. dann wuerde ich nach ihrem tod dessen eigentuemer, selbst wenn der tisch sich in kuba befindet und ich lediglich den deutschen pass habe.
#25 RE: Frage an Kubaexperten
Das "Wohnrecht" an einer Immobilie und der Besitz am Gebäude (Mauern, Einrichtung, usw) meint der luz wahrscheinlich aber nicht an Grund und Boden, das gibt es auf Cuba nicht.
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