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Frage an Kubaexperten
Zitat von El Cubanito Suizo
Das "Wohnrecht" an einer Immobilie und der Besitz am Gebäude (Mauern, Einrichtung, usw) meint der luz wahrscheinlich aber nicht an Grund und Boden, das gibt es auf Cuba nicht.
eben, cubanito!
und diese minderen rechte kann man auch unter den castros an auslaender vererben. denn, (luz: hoere und staune) das erbrecht wurde von fidel NICHT abgeschafft.
als ich noch in havanna lebte, hatte ich mal an dem gedanken herumgetueftelt, mir eine wohnung - also das nutzungsrecht an ihr - dadurch zu verschaffen, dass ich eine freundliche alte dame dazu veranlasste, mir ihre wohnung zu vererben.
gegangen waere es wohl, durch finanzielle unterstuetzung bis zum tod, alles fein geregelt durch notariellen erbvertrag.
ich hab das dann aber nicht weiterverfolgt, weil ich davon ausging, dass mir castro, wenn es ihm nicht gepasst haette, das erworbene nutzungsrecht doch irgendwie dann wieder abgenommen haette. denn kuba ist ja derzeit schliesslich kein rechtsstaat, wie jeder weiss, auch luz.
Zitat von Luz
dass es in Kuba auch Eigentumsrechte gibt und das diese vererbar sind. Allerdings nach kubanischem Recht, so dass kubanische Besitzrechte nicht ins Ausland bzw. an Ausländer weitergegeben werden können, sondern immer im Land selbst verbleiben.
eigentum, über das man nicht frei verfügen kann.
Zitat von dirk_71Zitat von willibald
denn kuba ist ja derzeit schliesslich kein rechtsstaat, wie jeder weiss, auch luz.
bin mir da nicht so sicher...
hoppla, dirk, da hast du natuerlich recht..
verdammt, hab ich doch mal wieder zu sehr an das gute (und wahre) im menschen geglaubt...
Zitat von willibald
ich hab das dann aber nicht weiterverfolgt, weil ich davon ausging, dass mir castro, wenn es ihm nicht gepasst haette, das erworbene nutzungsrecht doch irgendwie dann wieder abgenommen haette.
da kannst du davon ausgehen. damit wärst du auch kein einzelfall. du kannst nur hoffen, das du ein großteil des preises schon abgelebt hast.
#31 RE: Frage an Kubaexperten
#32 RE: Frage an Kubaexperten
#33 RE: Frage an Kubaexperten
Zitat von b12
eigentum, über das man nicht frei verfügen kann.
In der Theorie des GG ist dies bei uns auch so:
Zitat
Art 14
(1) Das Eigentum und das Erbrecht werden gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt.
(2) Eigentum verpflichtet. Sein Gebrauch soll zugleich dem Wohle der Allgemeinheit dienen.
(3) Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt. Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Wegen der Höhe der Entschädigung steht im Streitfalle der Rechtsweg vor den ordentlichen Gerichten offen.
Leider kann ich hier den Text nicht grau einfärben, denn graus ist ja nunmal alle Theorie...
el carino
(
gelöscht
)
#35 RE: Frage an Kubaexperten
Zitat von el loco alemánZitat von b12
die nächsten ratten haben sich überlegt, wie man zahlungsmittel vermehren kann, ohne selbst dafür zu arbeiten.
sei heißen "banker".
Das ist Beleidigung! Für diese übrigens sehr sozialen Tiere.
ich hab grad` letztens eine überfahren.
leider konnte ich nicht mehr bremsen und wünschte mir inständig es wäre ein banker gewesen.
#38 RE: Frage an Kubaexperten
Zitat von b12Zitat von Karo
...eigentlich kann man sich ein Stück von dieser Welt nur borgen....zur zeitlich begrenzten Nutzung.
Muss wohl irgendwann mal was falsch gelaufen sein auf dieser Welt
da haben sich leute gedanken gemacht, wie man mit einfachem land das eigentlich niemand gehört, geld machen kann. sie heißen "immobilienmakler".
die nächsten ratten haben sich überlegt, wie man zahlungsmittel vermehren kann, ohne selbst dafür zu arbeiten.
sei heißen "banker".
Ist schon interessant, wie leicht die Medien die Meinungen beeinflussen können. Die Kirche hortet seit 2000 Jahren. Verkauft wird nichts, dort heißt es Erbbaurecht. 100-Jahreszeiträume spielen keine Rolle und dann fällt alles wieder zurück incl. dem Häuschen darauf. Es wird über die Macht der Banker diskutiert, von der Kirche spricht keiner. Perfekte 2000 Jahre alte PR. Und wenn mal was schief läuft haben sie jemanden der unfehlbar ist, der ist schwer zu kritisieren.
#39 RE: Frage an Kubaexperten
Zitat von b12Zitat von Luz
dass es in Kuba auch Eigentumsrechte gibt und das diese vererbar sind. Allerdings nach kubanischem Recht, so dass kubanische Besitzrechte nicht ins Ausland bzw. an Ausländer weitergegeben werden können, sondern immer im Land selbst verbleiben.
eigentum, über das man nicht frei verfügen kann.
Im Ernstfall kannst du über nichts verfügen. Dann gibt es Kapitalverkehrskontrollen und Goldbesitzverbot. Und den Inflationsgewinn an der Haushypothek besteuern sie dir umgehend weg. Alles schon mal dagewesen.
Zitat von santiaguera
Im Ernstfall kannst du über nichts verfügen. Dann gibt es Kapitalverkehrskontrollen und Goldbesitzverbot. Und den Inflationsgewinn an der Haushypothek besteuern sie dir umgehend weg. Alles schon mal dagewesen.
da hast du recht. ich kann über nichts verfügen. ich hab nichtmal das geld für den sprit bis zur grenze.
aber einige sind gleicher vor dem gesetz. die haben j e t z t schon alles auf den richtigen plätzen.
Zitat von willibald
[quote="El Cubanito Suizo"]Das "Wohnrecht" an einer Immobilie und der Besitz am Gebäude (Mauern, Einrichtung, usw) meint der luz wahrscheinlich aber nicht an Grund und Boden, das gibt es auf Cuba nicht.
Richtig.
Zitat von willibald
und diese minderen rechte kann man auch unter den castros an auslaender vererben. denn, (luz: hoere und staune) das erbrecht wurde von fidel NICHT abgeschafft.
als ich noch in havanna lebte, hatte ich mal an dem gedanken herumgetueftelt, mir eine wohnung - also das nutzungsrecht an ihr - dadurch zu verschaffen, dass ich eine freundliche alte dame dazu veranlasste, mir ihre wohnung zu vererben.
gegangen waere es wohl, durch finanzielle unterstuetzung bis zum tod, alles fein geregelt durch notariellen erbvertrag.
ich hab das dann aber nicht weiterverfolgt, weil ich davon ausging, dass mir castro, wenn es ihm nicht gepasst haette, das erworbene nutzungsrecht doch irgendwie dann wieder abgenommen haette.
Historias . Was willst du denn als Sozialismushasser mit einer Wohnung in einem sozialistischen Land, die du weder verkaufen, vermieten, ausbauen, tauschen usw. kannst (was du alles nicht machen darfst, wenn du kein ciudadano bist). Vollkommen weltfremd.
Zitat von Luz
Was willst du denn als Sozialismushasser mit einer Wohnung in einem sozialistischen Land, die du weder verkaufen, vermieten, ausbauen, tauschen usw. kannst (was du alles nicht machen darfst, wenn du kein ciudadano bist). Vollkommen weltfremd.
nichts! hab ich doch geschrieben!
sag mal luz, kannst du nicht lesen?
falls doch, bring ich nochmal, aber wirklich nur noch einmal:
Zitat von willibald
als ich noch in havanna lebte, hatte ich mal an dem gedanken herumgetueftelt, mir eine wohnung - also das nutzungsrecht an ihr - dadurch zu verschaffen, dass ich eine freundliche alte dame dazu veranlasste, mir ihre wohnung zu vererben.
gegangen waere es wohl, durch finanzielle unterstuetzung bis zum tod, alles fein geregelt durch notariellen erbvertrag.
ich hab das dann aber nicht weiterverfolgt, weil ich davon ausging, dass mir castro, wenn es ihm nicht gepasst haette, das erworbene nutzungsrecht doch irgendwie dann wieder abgenommen haette. denn kuba ist ja derzeit schliesslich kein rechtsstaat, wie jeder weiss, auch luz.
Zitat von LuzZitat von Iraida
Was ich auch noch als Nachteil sehe: Das Kind kann die kubanische Staatsbürgerschaft nicht mehr loswerden, selbst wenn es sie später einmal - z.B. aus den genannten Gründen - nicht mehr möchte. Auch das würde sich wahrscheinlich bei einem Systemwechsel ändern, aber das wäre mir zu unsicher...
es verliert doch dabei niemals die Deutsche. Und auch wenn tatsächlich in Deutschland der Sozialismus kommen sollte wird sich wenig ändern. Deutschland hat mit vielen Ländern der Erde kein Abkommen das die Staatsbürgerschaft regelt, so dass die Migranten einfach zwei Staatsbürgerschaft behalten; legal, Illlegal oder S.....egal.
Auch wenn ich mich nicht mehr dazu äussern wollte, frage ich mich doch, ob ich mich wirklich so unverständlich ausdrücke
Ich schrieb, dass man die kubanische Staatsangehörigkeit nicht mehr loswird, nicht, dass man die deutsche (oder schweizerische) verliert. Wenn ich meinen Kindern also zu einem kubanischen Pass "verhelfe", dann strafe ich sie damit evtl. ein Leben lang, weil Kuba nicht aus der Staatsbürgerschaft entlässt. Mein Mann würde seine kubanische Staatsangehörigkeit z.B. am liebsten ablegen - nicht möglich. Will er irgendwann mal wieder nach Kuba reisen, muss er seinen Pass aufrechterhalten. Das hat ja nichts damit zu tun, ob er daneben noch eine andere Nationalität besitzt.
ob er daneben noch eine andere Nationalität besitzt.
Nicht Nationalität! Staatsangehörigkeit.
Er ist und bleibt ein Kubaner von der Nationalität her. Ob Staatsangehöriger des kubanischen Staates oder nicht.
Aber er ist ein deutscher Staatsangehöriger!
.
Zitat von jan
ob er daneben noch eine andere Nationalität besitzt.
Nicht Nationalität! Staatsangehörigkeit.
Er ist und bleibt ein Kubaner von der Nationalität her. Ob Staatsangehöriger des kubanischen Staates oder nicht.
Ok, ok...
Zitat von jan
Aber er ist ein deutscher Staatsangehöriger!
Schweizer
Zitat
leider haben sie sich zu schädlingen entwickelt, die zum schutz der natur in der regel zum abschuß freigegeben werden
demnach sind schädlinge alle diejenigen, die sich zum eigenen vorteil auf kosten anderer fett fressen und das allgemeinwohl dadurch nachhaltig beeinträchtigt wird ... ??
nochmal zurück zur Ausgangsfrage und dem Argument von Luz:
Zitat
Der Kubanische Elternteil muss die PRE haben. Dann schreibt man das Kind im kubanischen Konsulat in das kubanische Bevölkerungsregister ein. Das muss passieren bevor das Kind 18 ist.
Wenn dem so ist: Wo soll da ein Nachteil sein? Einschreiben und damit die Möglichkeit sichern, später den kubanischen Pass zu bekommen, halte ich für berechtigt. Den kubanischen Pass sofort zu beantragen halte ich auch für unnötig, sollte kein sofortiger Aufenthalt in Kuba geplant sein.
Ein Pro-Punkt zu "kubanischer Pass für das Kind": Wenn die Mutter oder der Vater des Kindes für mehr als 3 Monate mit dem Kind auf Kuba leben möchten damit das Kind sowohl die Familie als auch das Leben dort kennenlernt. Das halte ich für ein berechtigtes Argument. Da das Leben dort sehr viel günstiger als hier in D sein kann(!), wäre es auch finanziell ein Vorteil, für eine bestimmte Zeit dort zu leben.
Um nun, sagen wir mal 12 Monate, dort leben zu können, benötigt das Kind doch sicherlich einen kubanischen Pass oder? Und die Mutter/der Vater könnte bei Vorhandensein der PRE ja einfach seinen Aufenthaltsort wieder auf Kuba zurückändern...
Zitat
Vorteil. Zwei Staatsbürgerschaften (zumindest solange es noch zwei Regierungssysteme gibt, die rechtlich nicht kompatibel sind, die also keine entsprechenden Verträge abgeschlossen haben, die die Staatsbürgerschaft regelt) und damit Entscheidungsfreiheit
Auch wenn ich mich hier unbeliebt mache: Für mich wäre das auch ein entscheidender Vorteil, Entscheidungsfreiheit! Und wieso sollte man jemandem das Recht absprechen, im Land seiner Eltern(oder eines Elternteils) zu leben. Die Kubaner sind trotz der Armut und der eingeschränkten Rechte sehr stolz darauf, Kubaner zu sein. Und auch die Möglichkeit des Lebens im eigenen Land sollte einem nicht per se weggenommen werden, egal wie arm oder gerecht es dort zugeht.
Man stelle sich vor: ein deutsches Pärchen(mind. ein Elternteil deutsch) geht ins Ausland(egal wo) und bekommt dort ein Kind. Das Kind erhält die dortige Staatsbürgerschaft und wird erwachsen. Dann entscheidet es sich dazu, in Deutschland zu leben und kann es nicht... Die Gründe sind hierbei völlig unerheblich und die Länder spielen für mich dabei keine Rolle.
und kann es nicht
Doch kann es.
Artikel 106 GG
Ja, Danke Hatte mich vertippt..
116 GG
#50 RE: Frage an Kubaexperten
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