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Das Finanzamt und die Unterstützung
Zitat von George1
[quote="Doctora"].... auch wenn Sie in einer anderen Deutschen Stadt wohnt in Dtl. Steuern zahlt.Wohingegen deine Cubana, solange Sie auf Cuba lebt nix an den deutschen Stadt zahlt.
Sollte doch wohl irgendwie verständlich sein.
leichter denkfehler. du wechselst auch die steuerklasse, wenn deine deutsche frau "hausfrau"ist
und dementsprechend auch nix an den deutschen statt zahlt.
falko
#52 RE: Das Finanzamt und die Unterstützung
mal zum nachlesen :
http://www.anuber.de/steuerklasse.html
@falko - die Hausfrauengeschichte findest du in SK 3
@doc - die geschichte mit dem im Ausland lebenden Ehepartner - siehe SK1
#53 RE: Das Finanzamt und die Unterstützung
Zitat
dass zwingend das von den Behörden genutzte Formular verwendet werden muss. Wir haben es dann darauf beruhen lassen, da uns nur sehr geringe Erfolgsaussichten bei einem Einspruch eingeräumt wurden.
Hat jemand von Euch andere Erfahrungen gemacht?
Noch nicht, ich bin aber gerade dabei einen Einspruch gegen den ersten Steuerbescheid zu formulieren (siehe vorigen Beitrag), in dem ich mich darauf berufe, dass das Beibringen von Nachweisen zur Bedürftigkeit der unterstützten Personen mit vertretbarem Aufwand zu geschehen hat. Diese Passage habe ich dem Begleitschreiben des FA entnommen, das sie mir mit dem Steuerbescheid für 2007 geschickt haben.
Mal sehen, was dem FA hierzu einfällt.
Auszug hieraus:
" Die Erfüllung der Pflichten zur Aufklärung des Sachverhalts und ..... muss erforderlich, zumutbar und verhältnismäßig sein. Ist ein Steuerpflichtiger wegen der besonderen Situation im Wohnsitzstaat der unterhaltenen Person nicht in der Lage, beweisgeeignete Unterlagen zu erlangen, so ist ihm das ........ nur nach Würdigung der Gesamtumstände des Einzelfalles anzulasten. Ein Beweisnotstand ........ wenn wegen der ..... politischen Verhältnisse im Heimatland ..... die Beschaffung ... nicht möglich oder ... mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden und daher unzumutbar ist ( .....)."
Zitat von chulo
Noch nicht, ich bin aber gerade dabei einen Einspruch gegen den ersten Steuerbescheid zu formulieren
Bei uns wurde unsere formlose Erklärung anerkannt, dass Kuba keine Bedürftigkeit bestätigt, die bedürftigen Personen 1. Grades aber über keinerlei eigenes Einkommen verfügen und wir sie deshalb regelmäßig unterstützen.
Wenn so etwas abgelehnt wird, liegt es wohl am Sachbearbeiter
Die Zahlungen sollten regelmäßig und belegbar sein. Die erste Zahlung muss im Januar erfolgen, um den maximalen Jahresbetrag anerkannt zu bekommen.
Zitat von chulo
@SharkyZitat
bei meinem Finanzamt wird auch die einfache Bescheinigung, von mir ausgestellt
und vom begünstigten Cubaner unterschrieben, anerkannt.
Wurde das in Deiner Steuererklärung für 2008 so berücksichtigt ? Wollten die nicht die neuen Formulare sehen ?
das wurde bei mir so wie beschrieben anerkannt, auch für 2008.
Diese Sache anzuerkennen, liegt aber glaube ich im Ermessen des Sachbearbeiters.
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#57 RE: Das Finanzamt und die Unterstützung
Das wird von mir verwendet:
original vom Finanzamt
abgestempelt von der CDR
in deutsch/spanisch
steuerlich absetzbar 7.680 €uronen je unterhaltsbedürftigte Person. Ländergruppe IV (mit 1/4 Ansatz)
http://www.steuerthek.de/handbuch/est/au...r%20sogenannten
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#58 RE: Das Finanzamt und die Unterstützung
#59 RE: Das Finanzamt und die Unterstützung
Zitat von locoyuma
Heute endlich meinen Steuerbescheid 2007 erhalten.
Es wurden anerkannt Unterhaltsleistungen für meine Novia, ihr Sohn, und jeweils ihre Eltern.
Gratuliere, das ist eindeutig gegen die Gesetzeslage. Oder ist ihr Sohn auch dein Sohn? Mich würde interessieren, welches Finanzamt oder zumindest welches Bundesland Unterhaltszahlungen an die Novia anerkennt. Ist sie deine Verlobte?
Zitat von el mayimbeZitat von locoyuma
Heute endlich meinen Steuerbescheid 2007 erhalten.
Es wurden anerkannt Unterhaltsleistungen für meine Novia, ihr Sohn, und jeweils ihre Eltern.
Gratuliere, das ist eindeutig gegen die Gesetzeslage. Oder ist ihr Sohn auch dein Sohn? Mich würde interessieren, welches Finanzamt oder zumindest welches Bundesland Unterhaltszahlungen an die Novia anerkennt. Ist sie deine Verlobte?
War, heute Esposa, es ist nicht mein leiblicher Sohn.
Zitat
Ich habe diese vermaledeiten Formulare gar nicht ausgefüllt.
Wenn Du meine vorherigen Beiträge liest, weisst Du, wie es auch ohne diese Pamphlete geht.
--------------------------------------------------------------------------------
Jep so isses, formlose Erklärung der suegros mit Unterschrift reicht aus.
Das reichte bei mir leider bei weitem nicht aus, siehe vorige Beiträge.
#67 RE: Das Finanzamt und die Unterstützung
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