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Steuererklärung - Declaración sobre ayudas de sostenimiento
ehemaliges mitglied
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gelöscht
)
#1 Steuererklärung - Declaración sobre ayudas de sostenimiento
Deshalb hier vielleicht einige wichtige oder interessante Tips zu Unterhaltsleistungen für im Ausland lebende Angehörige.
Natürlich wie immer nicht für die "Besserwisser" hier im Forum und ohne Gewähr.
Man kann für jede unterhaltene Person bis zu einem Höchstbetrag von 7.680 EUR ohne Anrechnung der zumutbaren Eigenbelastung abziehen. Voraussetzung ist, dass kein Anspruch auf den Kinderfreibetrag/das Kindergeld bestanden hat.
Zum Unterhalt gehören die laufenden Ausgaben für:
• Grundversorgung (Nahrung, Getränke, Kleidung, Miete)
• Weitergehende Leistungen des üblichen Lebensbedarfs
• Beiträge zu Versicherungen usw.
• Kosten für die Fortbildung
• Kosten für Krankenversicherung bei Besuch, oder Arztbesuche im In- und Ausland
Auch wenn ein Angehöriger unentgeltlich in Ihrem Haushalt lebt, handelt es sich um eine Unterstützungsleistung. Diese Sachleistungen sind mit den üblichen Mittelpreisen des Verbrauchsortes anzusetzen.
Hinweis:
Besondere, einmalige Zuwendungen wie Geschenke gehören nicht zum laufenden Unterhalt.
Der Betrag von 7.680 EUR ist kein Pauschbetrag, sondern ein Höchstbetrag, d.h. das Finanzamt fordert einen Nachweis über die tatsächlich geleisteten Unterhaltszahlungen. Für Angehörige im Ausland wird dazu eine amtliche Bescheinigung der Heimatbehörde benötigt. Die erforderlichen Formulare Declaración sobre ayudas de sostenimiento (Zweisprachige Unterhaltserklärungen) könnt ihr weiter unten herunter laden.
Hierzu können weiterhin dienen:
Durchschriften der Überweisungsträger
Ablichtungen von Kontoauszügen
Zahlungsbestätigungen der Bank
Quittungen des Empfängers über Barzahlungen
Unterhaltszahlungen an folgenden Personenkreis können Sie geltend machen:
an unterhaltsberechtigte Personen, d.h. Verwandte in gerader Linie (Großeltern, Eltern, Kinder) oder deren Ehegatten. Zahlungen an Schwiegereltern sind danach abzugsfähig, nicht jedoch an Geschwister oder andere Angehörige.
An den geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten oder an Verlobte und deren Angehörige
Nicht erforderlich ist, dass Sie zum Unterhalt verpflichtet waren.
Zahlungen an Personen, denen auf Grund Ihrer Unterhaltsleistungen öffentliche Mittel gekürzt wurden. Hierbei handelt es sich um eheähnliche Lebensgemeinschaften, bei denen einem Partner die Sozialhilfe oder Arbeitslosenhilfe auf Grund der Unterhaltszahlungen nur vermindert oder überhaupt nicht ausgezahlt wurden.
Auch Zahlungen an Verwandte oder Verschwägerte, die mit im gemeinsamen Haushalt leben, gehören zu dem Personenkreis. (vgl. BMF-Schreiben vom 28.3.2003, IV C 4 2285 16/03, BStBl. I 2003, 243).
Hat die unterstützte Person eigene Einkünfte und Bezüge von mehr als 624 EUR jährlich (Anrechnungsgrenze), mindern diese den Höchstbetrag. Hierzu gehören u.a.:
Arbeitslohn abzüglich Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 1.044 EUR oder tatsächlichen Pensionen abzüglich Versorgungsfreibetrag von bis 3.072 EUR
Zinserträge nach Abzug des Sparerfreibetrags 1.370/2.740 EUR (Alleinstehende/Verheiratete)
Renten Leistungen des Sozialamts, Wohngeld usw. abzüglich einer Kostenpauschale von 180 EUR
Arbeitslosengeld, -hilfe, Mutterschaftsgeld, Krankengeld u.Ä., nicht aber das Erziehungsgeld
Zweckgebundene Bezüge wie beispielsweise das Pflegegeld werden nicht angerechnet. Dagegen mindern Ausbildungsbeihilfen oder ähnliche öffentliche Förderungen (BAföG-Zahlungen) den Höchstbetrag in voller Höhe.
Hinweis:
Steuerschädliches Vermögensollte vorher geprüft werden.
Ob das Finanzamt weiterhin fordern kann, dass die unterhaltene Person ihre eigene Arbeitskraft einsetzt, ist umstritten. Das FG München hat in seinem Urteil vom 20.11.2002, 1 K 4864/01, entschieden, dass Unterhaltszahlungen auch dann absetzbar sind, wenn die Tochter sich nicht bemüht, die eigene Arbeitskraft zur Bestreitung des Lebensunterhalts einzusetzen. Die endgültige Entscheidung ist vom Bundesfinanzhof zu treffen, da eine Nichtzulassungsbeschwerde eingelegt wurde.
Diese wurde mit Beschluss vom 09.07.2003, VIII B 6/03, BFH/NV 2003, 1422 anerkannt, so dass die Rechtslage aktuell unklar ist.
Ist ein Angehöriger wegen Krankheit oder Behinderung in einem Heim untergebracht, können die Kosten für die Unterbringung, ärztliche Betreuung und Pflege nach Abzug einer Haushaltsersparnis von 1.550 EUR als allgemeine außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden. Die Haushaltsersparnis und ggf. zusätzliche übernommene Kosten für Kleidung, Versicherung usw. gehören zu den Unterhaltsaufwendungen (BMF-Schreiben vom 2.12.2002, Az. IV C 4 S 2284 108/02, BStBl. I 2002, 1389).
Steuer-Tipp:
Aufwendungen für die Unterbringung in einem Altenheim sind dann als allgemeine außergewöhnliche Belastungen absetzbar, wenn sie krankheitsbedingt sind (BFH Urteil vom 29.08.2003, III B 105/02, BFH/NV 2004, 17.
Beachten Sie: Der Höchstbetrag ist anteilig zu kürzen oder zu verteilen, wenn:
mehrere Personen zum Unterhalt beigetragen haben
Unterhalt nur für einen Teil des Jahres gezahlt wurde
Für die Steuererklärung gibt es folgendes Formular in spanisch zum herunterladen.
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...icationFile.pdf
Für andere Länder hier:
http://www.bundesfinanzministerium.de/nn...rchiveDocs=true
#3 RE: Steuererklärung - Declaración sobre ayudas de sostenimiento
In Antwort auf:
Deshalb hier vielleicht einige wichtige oder interessante Tips zu Unterhaltsleistungen für im Ausland lebende Angehörige.
Unsinn !!! , Unterstützungsleistungen an Verwandte welche in D selbst nicht einkommenssteuerpflichtig sind
(in D keinen Wohnsitz haben) werden nur im reduzierten Maße anerkannt werden. Siehe Dittelregelung, Ländergruppen.
Lebt die von dir unterstützte Person beispielsweise in CU, so wäre dies Ländergruppe IV und damit reduziert sich dein Betrag welcher maximal angesetzt werden kann auf unter 2000,- € pa. Auch dies nur wenn diese Person selbst kein Einkommen erzielt, sonst wird es angerechnet.
Unterstützen noch ander Personen (Italiener, Canadier oder sonst wer) die gleiche Person so reduziert sich der Höchstsatz um diesen Teil.
#4 RE: Steuererklärung - Declaración sobre ayudas de sostenimiento
ehemaliges mitglied
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gelöscht
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#6 RE: Steuererklärung - Declaración sobre ayudas de sostenimiento
Besserwisser sollten es machen wie der Dachdecker
Nochmals für die "Besserwisser"
http://www.uba-stuttgart-hohenheim.de/se...2001/index.html
Bei mir wurden die Höchsbeiträge lt. Steuerbescheid 2006 anerkannt
Ländergruppe IV (mit 1/4 Ansatz)
Afghanistan, Ägypten, Albanien, Algerien, Angola, Äquatorialguinea, Armenien, Aserbaidschan, Äthiopien, Bangladesch, Benin, Bhutan, Bolivien, Bosnien-Herzegowina, Bulgarien, Burkina Faso, Burundi, China (VR), Côte d'Ivoire, Dominik. Republik, Dschibuti, Ecuador, El Salvador, Eritrea, Fidschi, Gambia, Georgien, Ghana, Guatemala, Guinea, Guinea-Bissau, Guyana, Haiti, Honduras, Indien, Indonesien, Irak, Iran Islam. Republik, Jemen, Jordanien, Kambodscha, Kamerun, Kap Verde, Kasachstan, Kenia, Kirgisistan, Kiribati, Kolumbien, Komoren, Kongo, Kongo Dem. Rep., Korea Dem. VR, Kuba, Laos Dem. VR, Lesotho, Liberia, Madagaskar, Malawi, Malediven, Mali, Marokko, Marshallinseln, Mauretanien, Mazedonien (ehemalige jugoslawische Rep.), Mikronesien,Föderierte Staaten von Moldau Republik, Mongolei, Mosambik, Myanmar, Namibia, Nepal, Nicaragua, Niger, Nigeria, Pakistan, Papua-Neuguinea, Paraguay, Peru, Philippinen, Ruanda, Rumänien, Russische Föderation, Salomonen, Sambia, Samoa, St. Tom's und Príncipe, Senegal, Serbien und Montenegro, Sierra Leone, Simbabwe, Somalia, Sri Lanka, Sudan, Suriname, Swasiland, Syrien Arab. Rep., Tadschikistan, Tansania Verein. Rep., Thailand, Timor-Leste, Togo, Tonga, Tschad, Tunesien, Turkmenistan, Tuvalu, Uganda, Ukraine, Usbekistan, Vanuatu, Vietnam, Zentralafrik. Republik
Bis zum VZ 2006 war es relativ einfach. Eidesstatttliche Erklärung dass kein Einkommen vorliegt und welche Zahlungsleistungen bsw. in bar oder durch Übergabe von Dritten gezahlt wurden. Dies hat das FA zumindest bei mir immer ohne Probleme anerkannt.
Neu ab 2007
Mit dem Schreiben vom 09.02.2006 (IV C 4 S 2285 – 5/06, BStBl I 2006, 217) hat das BMF zur steuerlichen Berücksichtigung von Unterhaltsleistungen an Personen im Ausland umfangreich Stellung genommen.
Die Unterhaltsbescheinigung in der bisherigen Form fällt weg. Stattdessen ist vom Steuerpflichtigen für jede unterstützte Person eine vierseitige, zweisprachige Unterhaltserklärung, dessen Muster dem BMF-Schreiben als Anlage beigefügt ist, abzugeben. Sie ist Voraussetzung für den Abzug der Unterhaltsleistungen. Auf der ersten Seite der Unterhaltserklärung sind persönliche Angaben zur unterstützten Person zu machen.
Diese Angaben müssen von der ausländischen Gemeinde-/Meldebehörde bestätigt werden.
Die Unterhaltserklärung können frühestens Anfang 2008 erstellt werden. Bis dahin liegen auch zweisprachige Vordrucke vor.
Eine weitere wesentliche formelle Änderung besteht darin, dass die Empfängerbestätigung bei Übergabe von Bargeld Künftig für jeden einzelnen Geldbetrag ausgestellt werden muss.
Sie muss jeweils Zug um Zug gegen Hingabe des Geldes vom Empfänger ausgestellt werden. Nachträglich ausgestellte oder zusammengefasste Empfängerbestätigungen sind nicht mehr anzuerkennen.
Die Bargeldübergabe durch Dritte wird nur noch in Ausnahmefällen steuerlich anerkannt (Krisengebiete).
Die Verpflichtung zur Ausstellung von Empfängerbestätigungen besteht jedoch nicht in den Fällen der Mitnahme von Bargeld anlässlich von bis zu vier Familienheimfahrten zu der im Ausland lebenden Ehefrau (Beweiserleichterung: Ansatz eines Nettomonatslohns je Heimfahrt). Die Beweiserleichterungen gelten jedoch nicht, wenn im Ausland nur Kinder oder Eltern leben.
ehemaliges mitglied
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gelöscht
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#8 RE: Steuererklärung - Declaración sobre ayudas de sostenimiento
ehemaliges mitglied
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gelöscht
)
#9 RE: Steuererklärung - Declaración sobre ayudas de sostenimiento
http://www.steuerthek.de/handbuch/est/au...ung_ausland.htm
#10 RE: Steuererklärung - Declaración sobre ayudas de sostenimiento
Da muß man ja schon zu den abhängig beschäftigten Spitzenverdienern gehören, damit sich so ein Aufwand lohnt. Selbständige haben normalerweise wesentlich bessere und einfachere Möglichkeiten zur Steuerminimierung. Und bei Geringverdienern hält sich die Ersparnis in diesem Fall wohl eher in äußerst bescheidenen Grenzen.
ehemaliges mitglied
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gelöscht
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#11 RE: Steuererklärung - Declaración sobre ayudas de sostenimiento
Zitat von el loco alemán
Da muß man ja schon zu den abhängig beschäftigten Spitzenverdienern gehören, damit sich so ein Aufwand lohnt. Selbständige haben normalerweise wesentlich bessere und einfachere Möglichkeiten zur Steuerminimierung. Und bei Geringverdienern hält sich die Ersparnis in diesem Fall wohl eher in äußerst bescheidenen Grenzen.
Absolut korrekt, wenn man aber die Steuer um ein paar Euronen drücken kann, sollte man es tun. Da ich nur Geringverdiener bin, hat sich das auch nicht im Wesentlichen ausgewirkt.
#12 RE: Steuererklärung - Declaración sobre ayudas de sostenimiento
In Antwort auf:
Der 1/4 Ansatz bei 4 Unterhaltsberechtigte ist immerhin eine Steuerermässigung von 7680 Euronen
Wenn man das in der Form betrachtet möchte ich dir Recht geben.
Allerdings ist die Konstellation von 4 Personen hier nicht die Regel. Dies würde voraussetzen, dass alle vier dir oder eventuell deiner in D lebenden Frau gesetzlich unterhaltsberechtigt wären.
4 Exfrauen /-männer o. 2 Kubaner welche ihre Eltern unterstützen, Kinder würden ja unter den Kinderfreibetrag fallen ......... wie auch immer es bleibt bei 1920 € pro Person.
ehemaliges mitglied
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gelöscht
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#13 RE: Steuererklärung - Declaración sobre ayudas de sostenimiento
Zitat von seikuIn Antwort auf:
Der 1/4 Ansatz bei 4 Unterhaltsberechtigte ist immerhin eine Steuerermässigung von 7680 Euronen
Wenn man das in der Form betrachtet möchte ich dir Recht geben.
Allerdings ist die Konstellation von 4 Personen hier nicht die Regel. Dies würde voraussetzen, dass alle vier dir oder eventuell deiner in D lebenden Frau gesetzlich unterhaltsberechtigt wären.
4 Exfrauen /-männer o. 2 Kubaner welche ihre Eltern unterstützen, Kinder würden ja unter den Kinderfreibetrag fallen ......... wie auch immer es bleibt bei 1920 € pro Person.
Ehefrau oder Novia mit Kind, sowie deren Eltern. Mehr geht nicht.
Bei mir war es die Novia(Verlobte), geheiratet wird erst nächste Woche
#14 RE: Steuererklärung - Declaración sobre ayudas de sostenimiento
In Antwort auf:
Bei mir wurden die Höchsbeiträge lt. Steuerbescheid 2006 anerkannt
Der 1/4 Ansatz bei 4 Unterhaltsberechtigte ist immerhin eine Steuerermässigung von 7680 Euronen
Ehefrau oder Novia mit Kind, sowie deren Eltern. Mehr geht nicht.
Bei mir war es die Novia(Verlobte), geheiratet wird erst nächste Woche
sorry wenn ich dies wiederum anzweifel, aber für das Kind erhälst du maximal einen reduzierten kinderfreibetrag. Das es von dir ist, davon gehe ich aus sonst würdest du überhaupt nichts ansetzen können.
Die Mutter deines Kindes - mit welcher du nicht verheiratet bist - hat eine gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen dich. Damit könntest du 1/4 des maximalen Freibetrages geltend machen (1920€ pa). Unterstützungsleistungen an die Eltern deiner Novia sind garantiert nicht abzugsfähig, solange deine Novia selbst in D nicht steuerpflichtig ist und du nicht mit ihr verheiratet bist.
Im Übrigen geht es hier nicht um Besserwisserei, sondern um klar am Gesetz orientierte Subsumtion. Du erweckst sonst bei vielen völlig falsche Vorstellungen.
ehemaliges mitglied
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gelöscht
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#15 RE: Steuererklärung - Declaración sobre ayudas de sostenimiento
Zitat von seiku
@locoyumaIn Antwort auf:
Bei mir wurden die Höchsbeiträge lt. Steuerbescheid 2006 anerkannt
Der 1/4 Ansatz bei 4 Unterhaltsberechtigte ist immerhin eine Steuerermässigung von 7680 Euronen
Ehefrau oder Novia mit Kind, sowie deren Eltern. Mehr geht nicht.
Bei mir war es die Novia(Verlobte), geheiratet wird erst nächste Woche
sorry wenn ich dies wiederum anzweifel, aber für das Kind erhälst du maximal einen reduzierten kinderfreibetrag. Das es von dir ist, davon gehe ich aus sonst würdest du überhaupt nichts ansetzen können.
Die Mutter deines Kindes - mit welcher du nicht verheiratet bist - hat eine gesetzlichen Unterhaltsanspruch gegen dich. Damit könntest du 1/4 des maximalen Freibetrages geltend machen (1920€ pa). Unterstützungsleistungen an die Eltern deiner Novia sind garantiert nicht abzugsfähig, solange deine Novia selbst in D nicht steuerpflichtig ist und du nicht mit ihr verheiratet bist.
Im Übrigen geht es hier nicht um Besserwisserei, sondern um klar am Gesetz orientierte Subsumtion. Du erweckst sonst bei vielen völlig falsche Vorstellungen.
Dann schreibe ich etwas verständlicher. Von den maximal zu erreichender Punktzahl von 100 incl. aller Abzüge, hat der Kandidat 100 Punkte erhalten.
Dass es nicht 4 X 7680 Euronen waren dürfte auch jedemverständlich sein
#16 RE: Steuererklärung - Declaración sobre ayudas de sostenimiento
ehemaliges mitglied
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gelöscht
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#17 RE: Steuererklärung - Declaración sobre ayudas de sostenimiento
guzzi
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gelöscht
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#18 RE: Steuererklärung - Declaración sobre ayudas de sostenimiento
Zitat von locoyumaZitat von seiku
das hat jeder begriffen, ich habe sogar bezweifelt, dass du 4 Freibeträge a 1920 € erhalten hast, max einen reduziert KFB und 1920 € für deine Freundin...
Bei der Progresion hat es am Schluß noch ordentlich geholfen.
also trotzdem verstehe ich es nicht ganz,bist Unterhaltspflichtig zu Novia und Kind,aber was haben Ihre Eltern dabei zu tun wenn DU noch gar nicht verheiratet bist?
kläre die langsamen auf hier ,und ich denke das sind einige !
salu2 CubaHelli
Darf man hier so etwas überhaupt für die Allgemeinheit preisgeben? (Wenn man nicht Steuerberater ist)
Liest das Finanzamt in diesem Forum gar nicht mit?
Oder sind die Unterhaltsbeträge nicht so erheblich, dass sie deutsche Finanzämter interessieren könnten?
Da haben sie wohl den Herrn Mehdorn gerade etwas stärker im Visier und möchten ihn absägen.
user
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gelöscht
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#23 RE: Steuererklärung - Declaración sobre ayudas de sostenimiento
Zitat von hg5410
Hat von Euch schon mal einer die Unterhaltsbescheinigung bei den kubanischen Behörden bestätigen lassen?
Bei uns haben sich die kubanischen Behörden (Notar international und national) geweigert das Formular abzustempeln.
Gruß
hg5410
also ich weiss von bekannten, die das jedes jahr für ihrer familie bekommen....
Zitat von PenguinZitat von hg5410
Hat von Euch schon mal einer die Unterhaltsbescheinigung bei den kubanischen Behörden bestätigen lassen?
Bei uns haben sich die kubanischen Behörden (Notar international und national) geweigert das Formular abzustempeln.
Gruß
hg5410
also ich weiss von bekannten, die das jedes jahr für ihrer familie bekommen....
bei unserem amt für moderne christenverfolgung ( finanzamt), wollten sie auch so eine bedürftigkeits-erklärung haben.
in cuba bekam ich darauf diese antwort: bei uns ist niemand "bedürftig".
gruss falko
#25 Certificado de apoyo economico: Steuererklärung - Declaración sobre ayudas de sostenimiento
Ach, und übrigens reicht's wenn der Ortsvorstand (die Leute mit dem Stempel) das unterzeichnen und stempeln.
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