Uncle Sam hört mit

24.12.2004 11:28
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Rey/Reina del Foro

Postfinance
Uncle Sam hört mit

Von Bankgeheimnis und Datenschutz keine Spur: Wer Dollarbeträge überweist, gerät leicht ins Visier der US-Behörden.

Der elektronische Zahlungsverkehr mit einem Postfinance-Konto ist eine simple Sache, selbst wenn man US-Dollars auf ein Schweizer Bankkonto überweisen will. Ein paar wenige Mausklicks reichen, und schon wandert der eingegebene Betrag ohne Umwege auf das angegebene Konto. Das jedenfalls dachte der Informatiker Hartwig Thomas (Bild), als er Ende September für sich und seine Partnerin eine Reise durch Kuba buchte und dem Reiseunternehmen Cuba Real Tours Ltd. insgesamt 1528 Dollar auf dessen Konto bei der UBS in Zürich überwies. Als Postfinance sein Konto prompt mit 1962 Franken und 72 Rappen belastete, schien einem ungetrübten Karibikurlaub nichts mehr im Wege zu stehen.

Der Ärger begann erst nach der Rückkehr. Thomas habe «in der Empfängeradresse Kuba erfasst», hiess es in einem Schreiben der Postfinance an ihn. Die USA liessen jedoch keine Geldtransfers nach Kuba zu. Die Überweisung sei deshalb vom US-Finanzamt eingezogen worden. «Es kann doch nicht sein, dass eine Überweisung zwischen zwei Schweizer Konten einen Umweg über die Staaten macht und dort von irgendwelchen Behörden auf unliebsame Namen abgesucht wird», ärgerte sich Hartwig Thomas und schaltete den eidgenössischen Datenschutzbeauftragten ein.

Die Dollars bleiben in den USA hängen

Tatsache ist aber: Wer US-Dollars überweist, egal in welches Land, sollte sich keine Illusionen über Datenschutz und Bankgeheimnis mehr machen. Zahlungen in Fremdwährungen müssen im internationalen Bankenverkehr zwingend über das Ursprungsland der Währung erfolgen, wie verschiedene Banken bestätigen. Und im patriotischen Kampf gegen Terroristen und Kommunisten sind die US-Banken gehalten, Überweisungen auf «verdächtige» Konten – und handle es sich beim Empfänger bloss um ein Reisebüro – umgehend dem Finanzamt zu melden. Dieses zieht dann das Geld ebenso umgehend ein.

Von den Schnüffeleien durch Uncle Sam erfahren Postfinance-Kundinnen und -Kunden – wie auch die meisten Bankklienten – jedoch nichts. Daniel Menna, Sprecher des eidgenössischen Datenschutzbeauftragten, stört sich daran: «Bei der Bearbeitung von Personendaten sollte grösstmögliche Transparenz angestrebt werden, unabhängig davon, ob ein Hinweis auf eine Datenweitergabe an Dritte rechtlich vorgeschrieben ist oder nicht.»

Um unliebsame Blockierungen von Kundengeldern zu verhindern, setzen die Schweizer Banken Softwarefilter ein. Tauchen bei einer Überweisung Namen oder Länder auf, die auf einer Embargoliste verzeichnet sind, wird die Transaktion gestoppt, und die Bank informiert den Kunden. Auch die Postfinance setze solche Filter ein, versichert Pressesprecher Alex Josty. Der Fall sei «unglücklich gelaufen», und man werde mit Thomas eine «kundenfreundliche Lösung suchen» und ihm das Geld zurückerstatten.

Das Geld kommt jetzt doch

Kurz nach der Intervention des Beobachters wurde Hartwig Thomas denn auch die sofortige und bedingungslose Auszahlung des Geldes in Aussicht gestellt. Ursprünglich hatte die Postfinance von ihm noch verlangt, dass er als Gegenleistung seine Meldung an den Datenschutzbeauftragten für «gegenstandslos» erkläre. Thomas weigerte sich jedoch mit Erfolg: «Allein die Tatsache, dass die US-Behörden sämtliche Dollartransaktionen von Schweizer Bürgern unter die Lupe nehmen, zeigt doch, dass meine Meldung keineswegs ‹gegenstandslos› ist.»

http://www.beobachter.ch/asset_8233.asp?session=


Cuba-Reiseinfos
avenTOURa


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