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Besuchsvisum
Mache nochmal einen Versuch um Informationen zu erhalten,auch auf die Gefahr daß ich keine brauchbaren Antworten
erhalte oder mir die Antworten nicht gefallen.
Da das Besuchsvisum für meine Freundin in Santiago abgelehnt wurde (mangelnde Anerkennung der Rückkehrbereitschaft). Versuch für ein Sprachvisum und Studentenaustausch habe ich schon ziemlich aufgegeben.
Da nächste Uni für Journalistik 120 km von mir entfernt ist (Hannover) . Außerdem ist sie schon im vorletzten Studienjahr.Wenn Studentenaustausch dann im nächsten Jahr erfolgen würde , wäre das Letzte Jahr in Deutschland,würde wohl kaum von kubanischer Seite erlaubt.
Würde es denn vielleicht Sinn machen bei meinen nächsten Kubaurlaub (Ende November/Anfang Dezember) bei der deutschen Botschaft in einem persönlichen Gespräch nachzufragen ,was denn für die Anerkennung der Rückkehrbereitschaft ausreicht.Oder wird man dort gar nicht erst eingelassen?
Oder gibt es noch irgendwelche anderen Möglichkeiten um meiner Freundin einen Besuch in Deutschlund zu ermöglichen?
Zitat von falco
Würde es denn vielleicht Sinn machen bei meinen nächsten Kubaurlaub (Ende November/Anfang Dezember) bei der deutschen Botschaft in einem persönlichen Gespräch nachzufragen ,was denn für die Anerkennung der Rückkehrbereitschaft ausreicht.Oder wird man dort gar nicht erst eingelassen?
Oder gibt es noch irgendwelche anderen Möglichkeiten um meiner Freundin einen Besuch in Deutschlund zu ermöglichen?
Als deutscher Staatsbürger lässt die Botschaft dich immer rein, ist sie zu verpflichtet.
Fragen kostet nix. Die Frage ist nur, ob sie dir eine Auskunft geben, die dir gefällt.
Ansonsten über einen Arbeitsvertrag, oder Heiratsvisum.
Journalistik??? versuche doch ein volontatriat für sie zu organisieren, wenn du Kontakte zur Presse oder ähnlichem hast und sie gut genug deutsch spricht könnte es hin hauen......
Arbeitsvertrag wird wohl schwierig,da nicht selber nur Arbeitnehmer.
Heiraten möchte ich sie eigentlich nicht bevor sie mein Umfeld kennt.
Wie ist das denn überhaupt mit dem Heiratsvisum ? Was würde denn passieren wenn man ein Heiratsvisum beantragt
und auch erteilt bekäme und dann doch nicht heiratet,sie aber nach Kuba zurückkehrt.Gibt's da Probleme für Sie?
Die andere Möglichkeit die du hier erwähnst, sicher kennen ich wohl einen Journalisten der in einer lokalen Zeitung schreibt.Habe aber keine Ahnung ob das reicht oder wie das funktionieren soll.
Bei der kubanischen Seite geht es ums Sprachvisum mit Studentenaustausch:Dasie schon im vorletzten Stundienjahr ist und der kubanische Staat das Studium bezahlt hat rechne ich mit Problemen auf der kubanischen Seite.Wahrscheinlich aber auch von deutscher Seite.
Bei der deutschen Botschaft und der Beweisung der Rückkehrbereitschaft geht es um den erneuten Versuch für ein Besuchsvisum im nächsten jahr.
Zitat von falco
Bei der kubanischen Seite geht es ums Sprachvisum mit Studentenaustausch:Dasie schon im vorletzten Stundienjahr ist und der kubanische Staat das Studium bezahlt hat rechne ich mit Problemen auf der kubanischen Seite.Wahrscheinlich aber auch von deutscher Seite.
Bei der deutschen Botschaft und der Beweisung der Rückkehrbereitschaft geht es um den erneuten Versuch für ein Besuchsvisum im nächsten jahr.
Bei ihrem Ausbildungsgang wäre doch ein Sprachvisum folgerichtig. Frag doch einfach mal bei deiner AB ob du die Vorrraussetzungen erfüllst.
Alle Überlegungen in diese Richtung nutzen dir aber gar nichts, wenn die cubanische Seite die Ausreise verweigert.
Daher nochmal : trenn die beiden Seiten gut
1. cubanisch
2. deutsch
Zitat von falco
Wie ist das denn überhaupt mit dem Heiratsvisum ? Was würde denn passieren wenn man ein Heiratsvisum beantragt
und auch erteilt bekäme und dann doch nicht heiratet,sie aber nach Kuba zurückkehrt.Gibt's da Probleme für Sie?
Ganz klar NEIN. Es kann und wird Euch niemand zum Heiraten zwingen. Das gibt das Grundgesetz schonmal garnicht her. Meine Frau ist damals mit so einem Visum in die Schweiz gekommen (das erste mal 3 Monate Tourist, 7 Monate später "Vorbereitung zur Eheschliessung"). Wir haben das Visum zwar auch "zweckbestimmt" genutzt und geheiratet, aber der CH-Botschafter in Havanna hat mir klar zu verstehen gegeben, dass es keinerlei Probleme gäbe, wenn innerhalb dieser 6 Monate (nicht 3 wie beim Touri-Visum) nicht geheiratet wird - im Gegenteil, für das nächste Visum, egal ob Tourist oder wieder "Vorbereitung" hat man schon wieder bessere "Karten" im Bezug auf Rückkehrbereitschaft (Touri) oder Verdacht auf Scheinehe (Vorbereitung). Ich frag mich schon lange, wieso sich so viele ein "Sprachvisum" ermogeln um dann nach Dänemark "flüchten" um dort steril und fernab der Heimat von beiden eine Fliessbandhochzeit über sich ergehen zu lassen.
Nun ja... von den Kosten mal abgesehen.
Heiraten in Cuba bedeutet solange die Ehe in D nicht eingetragen ist, zumindest für Falco wenig oder besser gesagt nichts. Damit ist das Visum "Sprachtest" vorausgesetzt bombensicher. Dann ist sie erstmal 3 Monate da... So schlecht ist diese Idee also nicht.
Ich würde jedoch an das Konsolat erstmal eine zuckersüsse mail schreiben... ob dies den wirklich vom Konsolat auch gewünscht wird oder ob es nicht auch andere Wege gibt (Ihr ein Haus kaufen, sie schwängern ect.) um Ihre Rückkehrbereitschaft zu dokumentieren. Beginnen würde ich als "hilfesuchender" jedoch damit in der zuständigen ABH... auch da gibt es kleine Dienstwege. Wenn eine Besuchsvisum schon mal abgelehnt wurde kann ich mir nicht vorstellen das ein Sprach-Arbeits ect. Visum so mir nichts dir nichts ausgestellt wird. An der Grundsituation hat sich ja nichts verändert.
Konsolat
Doctora, meinst du
http://es.wikipedia.org/wiki/Consolador
Zitat von jan
Konsolat
Doctora, meinst du
http://es.wikipedia.org/wiki/Consolador
-------------
ja... dachte das kommt von Konsol... die Ford Automarke... nee?
Zitat von DoctoraZitat von jan
Konsolat
Doctora, meinst du
http://es.wikipedia.org/wiki/Consolador
-------------
ja... dachte das kommt von Konsol... die Ford Automarke... nee?
Zitat von Doctora
Heiraten in Cuba bedeutet solange die Ehe in D nicht eingetragen ist, zumindest für Falco wenig oder besser gesagt nichts. Damit ist das Visum "Sprachtest" vorausgesetzt bombensicher.
Erklär mir mal bitte, warum Wenn die Ehe in Dtl. nicht eingetragen ist, braucht es keinen Sprachtest, allerdings gibt es auch kein FzF-Visum.
Wenn ich meine Bekannte/Freundin in Kuba heirate hätte sie doch Ansprüche nach kubanischen Recht gegen mich
(wenn man feststellen sollte das es doch nicht so gut mit der Beziehung klappt).
Aber wenn die Ehe nicht in Deutschland eingetragen ist würde sie doch auch nicht einfach so als solche bei den Behörden anerkannt.Demzufolge wäre er es doch wahrscheinlich nicht so einfach ein Visum für den Besuch des Ehemanns in Deutschland zu bekommen. Allmählich bin ich jetzt ganz durcheinander und weiß gar nicht mehr wie ich mit der Sache am besten weiter verfahren sollte.
Sehe momentan höchstens die Möglichkeit der Botschaft eine Mail zu schreiben und nachzufragen , was denn
als Beleg für die Rückkehrbereitschaft ausreiche würde (bei neuem Versuch für Besuchsvisa im nächsten Jahr).
Oder weiß hier vielleicht jemand , ob es ausreichen würde ihr ein Haus für ca. 5-6000 Euro zu kaufen?
Aber ob die Botschaft mir hierzu konkrete Angaben macht betweifle ich doch sehr.Könnte höchstens mit anbieten bei meinen baldigen Kubaurlaub für ein persönliches Gespräch in der Botschaft zu erscheinen.
Simpel, wenn du deine Frau nur nach cub. Recht heiratest- ist das solang die Ehe nicht in Dtl. legalisiert ist die deutschen Offinziellen ´nen alten Sch..ß.
Ihr ein Haus zu kaufen ( an dem Sie ohnehin nie Grundbesitz hat ) ist genau so interessant, als wenn du ihr ´ne Cola kaufst.Die einzigen Alternativen bleiben wohl - deutsch kubanisches Kind zeugen oder Hochzeit mit deutscher Legalisierung.
Zitat von Sharky
für das Heiratsvisum wird auch der Sprachtest gefordert, denn
sonst wäre der ja ganz einfach zu umgehen.
Sicherlich - ging ja nur um die Frage, was es bringen soll auf Cuba z heiraten und das in Dtl. nicht legalisieren zu lassen.
Dann bleibt es trotzdem ein Besuchsvisumsantrag - und ein Heiratsvisum zu beantragen, wenn man auf Cuba schon verheiratet ist stell ich mir auch irgendwie etwas kompliziert vor.
Humbug. die ABH entscheidet ob falco in der Lage ist sie hier einzuführen, die Botschaft ob sie es "wert" ist. Bei einer besonders günstigen Prognose bei Falco kann jedoch die ABH schon "ein gutes Wort" einlegen... wenn Sie denn will. Den sollte sie nicht nach Hause kommen hätte den schwarzen Peter die ABH.
Heiraten in Cuba bedeutet für D gar nichts. Deshalb muss ja die Ehe in D legalisiert werden.(Oder wie bei uns einfach nochmal heiraten, das macht den Papierkram auf Lebenszeit einfacher.) Also, heiraten in Cuba, FZF-Visa für 3 Monate (mit D-Test), einreisen, auf der Gemeinde anmelden... und nach 3 Monaten ausreisen geht schon... nur, falls sie sich aus dem Staub macht (sorry, ich spreche allgemein), wird er wohl richtig Ärger bekommen.
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