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Verlängerung Besuchsvisum
In Antwort auf:
Was passiert,von deutscher Seite aus,wenn Novia nicht zum ausreist ????
dann hält sie sich illegal hier auf und wird bei Entdeckung abgeschoben, mit einem Vermerk im Pass. Dann haben sich spätere Besuche automatisch erledigt. Also bloss nicht hierbleiben. Ausnahmen werden nur bei schwerer Krankheit o.ä. gemacht.
Saludos
Chris
Cuba-Reiseinfos
avenTOURa
Ein Besuchsvisum wird in der Regel nicht verlaengert, mit viel Glueck koenntest Du versuchen ein nationales
Visum zum Erlernen der Sprache ranzuhaengen musst aber viel Gluck haben.
Wenn die Novia nicht ausreist wird aus dem Besuch ein illegaler Aufenthalt mit allen
Konsequenzen fuer den Besuch und den Einlader.
Zitat von Papilindo
Kann man ein 3 Monatsvisum verlängern lassen ???
Habe bei der Ausländerbehörde nachgefragt,die zu mir sagten keine Verlängerung des Besuchsvisums.
Verlängerung der cubanischen Seite ist kein Problem.
Was passiert,von deutscher Seite aus,wenn Novia nicht zum ausreist ????
Aus Kubanischer seite darf Sie 11 monate im Ausland bleiben, weil PVE 11 monate gueltig ist.
Den 3 Monatsvisum verlaengern, gibt es 2 moeglichkeiten Schwangerschaft oder Ehe, und dann natuerlich auch eine Schwere krankheit, versuche es bloess nicht, mit eine krankmeldung von deinem arzt, die wird direkt verschoeben mit vermerk und darf fuer 7 Jahren nicht mehr in der EU, bis vor ein Paar Jahren, reichte ein neues Pass und duerfte in der EU wieder einreisen, heute wird der Vermerk in alle Schenker Laender eingetragen.
Blog ueber Kuba http://www.coppelia.de.ki
Kannst ja beantragen, in der Zeit wo deine Novia in Deutschland ist, wichtig ist, das die zum Interview in Cuba ist
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(
Gast
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#9 RE: Verlängerung Besuchsvisum
Edit: Zum Glück lässt sich der Verlust von Papieren / Ausweisen in die Haftpflicht (Wiederbeschaffungskosten) einschliessen.....
Zitat von SharkyIn Antwort auf:
Und wie lange muß man warten,bis man wieder ein Visum beantragen darf ???
Beantragen spielt keine Rolle,
genehmigt werden 90 Tage im halben Jahr, oder
Kalenderhalbjahr.
Salu2 Sharky
Die halbjahres regeln, wird in der CALLE gesprochen, aber die gibt es nicht, wenn der eine Visum abgelaufen ist, darf man eine neue Interview haben.
Zitat von Pasu Ecopeta
Was passiert eigentlich, wenn eine Cubana rein zufällig kurz vor Ablauf der 3 Monate ihren Reisepass verliert bzw dieser gar von einem üblen Schurken gestohlen wird? Jaaa, sowas soll es geben. Schlechte Menschen, arme Cubana. Ohne Reispass kann man nicht ausreisen. Die cubanische Botschaft braucht sicher etwas Zeit, bis ein Neuer ausgestellt ist....
Edit: Zum Glück lässt sich der Verlust von Papieren / Ausweisen in die Haftpflicht (Wiederbeschaffungskosten) einschliessen.....
Frueher (bis 2002/2003) war es noch moeglich, jetzt stellt die Cubanische Botschaft oder Konsulat, schnell ein vorleufigen, auch wenn du am tag der ausreise den Pass verlierst, musst du dich am flughafen melden, und da wird alles gemacht, damit der Kubaner/inn nach Hause fliegt
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In Antwort auf:
jetzt stellt die Cubanische Botschaft oder Konsulat, schnell ein vorleufigen, auch wenn du am tag der ausreise den Pass verlierst, musst du dich am flughafen melden, und da wird alles gemacht, damit der Kubaner/inn nach Hause fliegt
das will ich sehen, wie das in der praxis funktionieren soll...
DOCH, ist keine Pass, habe es letztens an eine Kubanerinn gesehen, hatte ein FAX von der Kubanische Botschaft in Madrid zusammen mit der anzeige, das die den pass verloren hat.
Blog ueber Kuba http://www.coppelia.de.ki
(
Gast
)
#14 RE: Verlängerung Besuchsvisum
In Antwort auf:
die Behoerden werden zunaechst vollkommen "ratlos" sein
Warum sollten sie?
Den Namen und Aufenthaltsadresse werden sie schon herausbekommen. Und der Aufenthaltstitel ist sicher auch in der deutschen Botschaft in Havanna registriert. Alles eine Frage der Zeit bis die Sache recherchiert ist. Deswegen wird der verlängerte Aufenthalt nicht legaler und die Konsequenzen deutscher Behörden sind die gleichen, ob mit oder ohne Pass.
In Antwort auf:
Die halbjahres regeln, wird in der CALLE gesprochen, aber die gibt es nicht, wenn der eine Visum abgelaufen ist, darf man eine neue Interview haben.
Das ist auch so, sprich wie schon jemand vorher erwähnt hat, kannst du es sofort wieder beantragen, es wird aber nicht ausgestellt.
Ein 3 Monatsvisum wird nicht verlängert, ausser in den besagten Fällen der Schwangerschaft oder Ehe. Schwangerschaft nur ab (ich glaube) 7. Monat.
___________________________________________________
Es agradable ser importante, pero más importante es ser agradable!
J. Martí
Auch im Fall einer geplanten Eheschliessung wird ein Schengenvisum nicht verlaengert, es kann allerdings
und dies ist eine Ermessensentscheidung der ABH eine Duldung gewaehrt werden wenn die Eheschliessung
unmittelbar bevorsteht, die Betonung liegt auf unmittelbar d.h. die dafuer notwendigen Dokumente
sollten bereits vorliegen und die Eheschliessung sollte beim Standesamt angemeldet werden.
Auch bei einer Schwangerschaft ist es nicht so einfach.
sach mal Coppelia, bist Du eigentlich Cubaner? Weil Du alles besser weißt.
http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...llgemeines.html
Salu2 Sharky
Zitat von Sharky
sach mal Coppelia, bist Du eigentlich Cubaner? Weil Du alles besser weißt.
http://www.havanna.diplo.de/Vertretung/h...llgemeines.html
Salu2 Sharky
No, todavia ITALIENER mit D + I Pass
Also, bin mir sicher das ein Franzose (soweit ich weiss Frankreich ist in der EU) macht jeden 3 monate eine INVITATION TURISTICA, die chica kommt nach CUBA und einige tage spaeter hat die schoen interview.
Die 6 monate regeln dachte waehre ein Geruecht von der calle, weiss nicht ob es eine regel der BRD ist oder von den ganzen schenker staaten
#20 RE: Verlängerung Besuchsvisum
In Antwort auf:
Wenn die Novia nicht ausreist wird aus dem Besuch ein illegaler Aufenthalt mit allen
Konsequenzen fuer den Besuch und den Einlader.
Wenn der/die "Illegal" nicht auffällig wird, kann ( nicht muß ) es ja erst bei der Ausreise bemerkt werden. Ist denn dann noch mit Konsequenzen zu rechnen ?
Zitat von Español
Das kommt auf die Dauer der "Ueberziehung" an, bei ein paar tagen wird wohl nichts passieren, bei ein paar Wochen
Leider kürzlich anderes erlebt. Es ging um 5 Tage...
Bei der Ausreise ohne gültiges Visum oder ohne Grenzübertrittsbescheinigung
wird in jedem Fall eine Strafanzeige der Bundespolizei bei Ausreise erfolgen,
unabhängig davon wie lange überzogen wurde. Derjenige muss dann eine Sicherheitsleistung
in Höhe der zu erwartenden Geldstrafe hinterlegen. Und da das Ganze auch
mit einer formellen Ausweisung des sich illegal aufhaltenden Gastes kombiniert
wird, erfolgt in aller Regel eine zunächst unbefristete Einreisesperre in die
Schengenstaaten.
Gegen den Einlader wird dann noch wegen Beihilfe zu einer
Straftat ermittelt.
Daher mein Tipp, wer sich den ganze Ärger ersparen möchte, organisiert
und überwacht den fristgerechten Transfer Out seines Gastes persönlich.
Salu2
Frengg
------- Was ist eigentlich ausschlaggebend? Die 90 Tage oder der Ausreise-Termin, der im Pass steht? Das Visum gilt z.B. bis zum 20. Oktober, aber die 90 Tage würden am 4. Oktober ablaufen? -----
Innerhalb des genannten Zeitraums, zB. vom 07.07.06 bis 20.10.06 darf sich Person maximal 90 Tage in den Schengener Staaten aufhalten.
Demzufolge muss die Person spätestens zum 4.10. ausreisen. Ein weiters Problem könnte die Wiedereinreise nach Kuba sein, wenn die 90 Tage wirklich voll ausgeschöpft wurden. Die PVE ist meistens auf 90 Tage erteilt worden und beginnt zeitlich gesehen, einen Tag früher zu "wirken" als das D-Visum. Die Person kommt also erst am 91. Tag wieder in Kuba an. Also ist streng genommen ist nochmal ein Monat Prorroga fällig.
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