Bitte geben Sie einen Grund für die Verwarnung an
Der Grund erscheint unter dem Beitrag.Bei einer weiteren Verwarnung wird das Mitglied automatisch gesperrt.
Noch eine visa frage ?
Danke erstmal für eure Antworten dass mir zur eine neue Frage geleitet hat.
Wo findet man raus, also mit welchem Botschaft, Behörde oder was auch immer kann ich die Frage stellen; wie kompliziert es ist nach eine deutsche visum zu fragen für mein Freund wenn wir uns in Dänmark heiraten ? Was müssen wir zu erst machen ? Erst heiraten und dann wo sollen wir dass visum beantragen? Da seine Adresse immer noch in Paris ist und meine in Berlin, dann müssen wir wohl immer noch an der Deutsche Botschaft in Paris für das visum uns wenden oder ? Die Ausländerbehörde hat mir gesagt das das deutsche Botschaft in Paris sich dann mit Ihn in verbindung setzen und dann entscheidet die Ausländerbehörde ob er das visum bekommt. Ist es so?
danke nochmal
jb
#2 RE: Noch eine visa frage ?
Wenn sich dein kubanischer Freund legal in Frankreich aufhält, dann darf er sich doch im Normalfall in den Schengen-Ländern frei bewegen, also ohne Visum von Frankreich nach Deutschland, Dänemark und zurück. Oder hat er irgendwelche außergewöhnlichen Beschränkungen in seinem Pass stehen, dass er Frankreich nicht verlassen darf? Er müsste eigentlich seinen aktuellen Wohnsitz von Frankreich nach Berlin ummelden können, dann ist nicht mehr die Botschaft in Paris, sondern direkt die Ausländerbehörde Berlin für ihn zuständig.
Wenn ihr es schafft, noch vor dem Ablauf der aktuellen (französischen) Aufenthaltserlaubnis zu heiraten (in Dänemark geht das in der Regel schneller als in Deutschland, aber ihr müsstet euch beeilen!), dann könntet ihr die dänische (internationale) Heiratsurkunde direkt in Berlin der Ausländerbehörde vorlegen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Solange er sich legal in Deutschland aufhält und mit einer hier lebenden EU-Bürgerin verheiratet ist, braucht er kein zusätzliches Visum, sondern kann direkt die Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Zitat von HayCojones
Wenn sich dein kubanischer Freund legal in Frankreich aufhält, dann darf er sich doch im Normalfall in den Schengen-Ländern frei bewegen, also ohne Visum von Frankreich nach Deutschland, Dänemark und zurück. Oder hat er irgendwelche außergewöhnlichen Beschränkungen in seinem Pass stehen, dass er Frankreich nicht verlassen darf?
Er hat ja nur ein Studentenvisum - ob man damit so einfach den Wohnsitz in ein anderes Land verlegen kann sollte man bei der ausgebenden Visastelle erfragen.
In Antwort auf:
Wenn ihr es schafft, noch vor dem Ablauf der aktuellen (französischen) Aufenthaltserlaubnis zu heiraten (in Dänemark geht das in der Regel schneller als in Deutschland, aber ihr müsstet euch beeilen!), dann könntet ihr die dänische (internationale) Heiratsurkunde direkt in Berlin der Ausländerbehörde vorlegen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen. Solange er sich legal in Deutschland aufhält und mit einer hier lebenden EU-Bürgerin verheiratet ist, braucht er kein zusätzliches Visum, sondern kann direkt die Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Na klar, da fahren etliche Deutsche nach Dänemark um dort zu heiraten, weil dies einfacher und damit auch schneller geht. Eine Dänin wird es m.E. noch einfacher haben. Und wenn einer Dänin die Heirat in ihrer Heimat nichts im Wege steht, dann wird man auch erlauben, dass sich ihr Ehemann in Dänemark aufhalten kann. Hat der Ehemann die Aufenthaltsgenehmigung für Dänemark, dann hat die automatisch auch für Deutschland. Er braucht nicht einmal einfache Deutschkenntnisse nachzuweisen, wie es der Fall wäre, wenn er eine Deutsche geheiratet hätte.
Reina
(
gelöscht
)
#6 RE: Noch eine visa frage ?
Zitat von jb
...., dass dein Ehemann oder Ehefrau ein aufenthaltserlaubnis kriegt dafür muss ich nachweissen dass ich viel Geld habe und Inhaberin von eine Wohnung bin.
Dann ist HayCojones Rat der richtig. Ich habe jedenfalls noch nie gehört, dass eine deutsche Ausländerbehörde derartige Hürden für ein Zusammenleben von Ehepaaren stellt, zumal es sich bei dir um eine Staatsbürgerin aus den Schengen-Staaten handelt.
Zitat von jb
Ich habe mich erkündigt und in Dänemark ist es zwar einfach zu heiraten aber dass heisst nicht dass dein Ehemann oder Ehefrau ein aufenthaltserlaubnis kriegt dafür muss ich nachweissen dass ich viel Geld habe und Inhaberin von eine Wohnung bin.
Das ist in Deutschland nicht anders. Wohnraum muss nachgewiesen werden musst aber nicht Inbaherin seinzur Miete reicht
und genuegend Einommen um den Lebensunterhalt fuer beide zu gewaherleisten.
Zitat von jb
Danke erstmal für eure Antworten dass mir zur eine neue Frage geleitet hat.
.........................
Die Ausländerbehörde hat mir gesagt das das deutsche Botschaft in Paris sich dann mit Ihn in verbindung setzen und dann entscheidet die Ausländerbehörde ob er das visum bekommt. Ist es so?
danke nochmal
jb
Warum sollten die lügen ?
Voraussetzung ist natürlich, das sie genügend und richtige Informationen/Unterlagen bekommen.
jb
(
gelöscht
)
#9 RE: Noch eine visa frage ?
Braucht er nicht eine Adresse Anmeldung hier in Berlin zu haben um nach eine Aufenthaltserlaubnis zu fragen ? Ich frage weil ich glaube nur dass die Einwohneramt ihn hier anmelden kann wenn er ein visum für deutschland hat. Das frankreich visum reicht da nicht oder ?
Ich habe mich auch gedacht ob mann sich für das Nationale 90 tages Visum in Frankreich gleichzeitig mit der Aufenthaltserlaubnis Visum bewerben kann ? Spricht dass man nach 2 unterschiedliche Visen am gleichen Zeit fragt ?
Letzte Frage ist was passiert wenn wir die Visum nicht kriegt vor sein Frankreich visum abläufst ? Was für möglichkeiten haben wir dann ?
Danke nochmal für alle eure behilfliche Antworte :)
#10 RE: Noch eine visa frage ?
Zitat von jb
Ich habe mich auch gedacht ob mann sich für das Nationale 90 tages Visum in Frankreich gleichzeitig mit der Aufenthaltserlaubnis Visum bewerben kann ? Spricht dass man nach 2 unterschiedliche Visen am gleichen Zeit fragt ?
Es gibt verschiedene Arten von Visa. Ein Visum oder eine Aufenthaltserlaubnis wird immer zu einem bestimmten Zweck und mit bestimmten Beschränkungen ausgestellt. Wenn der Zweck der Reise nach Deutschland sein soll, hier eine Ehe zu schließen, dann ist der dafür vorgesehene Aufenthalt in Deutschland z.B. auf 90 Tage beschränkt (kann aber von der lokalen Ausländerbehörde wenn nötig verlängert werden). Sobald die Ehe dann geschlossen ist, wird am gemeinsamen Wohnort eine neue Aufenthaltserlaubnis erteilt, jetzt mit anderem Erteilungsgrund: dass ihr als Ehepartner zusammen leben könnt (zunächst befristet z.B. auf ein Jahr, inclusive Arbeitserlaubnis). Das, was ihr bei der Deutschen Botschaft in Paris beantragt, ist inhaltlich nichts anderes als die Aufenthaltserlaubnis (zum Zweck der Eheschließung) der Ausländerbehörde Berlin, aber solange dein Freund seinen Wohnsitz in Frankreich hat, ist die Botschaft als Behörde im Ausland für die Annahme des Antrags zuständig. Ihr beantragt also nicht zwei unterschiedliche Visa gleichzeitig. Was ein Kubaner an Dokumenten braucht, um in Deutschland heiraten zu können, ist auf der entsprechenden Info-Seite der Deutschen Botschaft in Kuba nachzulesen: Visum zur Eheschließung.
Das einfachste wäre aber meiner Meinung nach:
1. Heirat in Dänemark so schnell wie möglich (dazu braucht ihr aus Kuba nur seine Geburtsurkunde und Ledigkeitsnachweis, ohne Beglaubigung),
2. Anmeldung beim Berliner Einwohnermeldeamt bei gleichzeitiger Vorlage der Heiratsurkunde und Angabe eurer gemeinsamen Berliner Wohnadresse,
3. Antrag auf Aufenthaltserlaubnis bei der Berliner Ausländerbehörde.
Wenn seine französische Aufenthaltserlaubnis erst einmal abgelaufen ist, wird es komplizierter. Noch einmal: So lange er eine Aufenthaltserlaubnis als Student in Frankreich hat, so lange darf er sich im gesamten Schengen-Raum frei bewegen und dabei auch Heiraten. Letzteres ist in vielen Standesämtern in deinem Heimatland viel unbürokratischer möglich als in anderen Ländern.
#12 RE: Noch eine visa frage ?
Was spricht konkret gegen die Gewährung der AE? Für den Schutz der ehelichen Lebensgemeinschaft spricht dagegen einiges. Und als EU-Staatsangehörige steht eine Dänin in Berlin gut da.
Was soll die Behörde tun? Etwa den kubanischen Ehemann ausweisen? Mit welcher Begründung?
Im Zweifel kann es natürlich nicht schaden, das Vorgehen mit der Ausländerbehörde vorab zu besprechen. Und mit Ausländerrechtsexperten, die man weniger in diesem Forum als anderswo findet.
Zitat von HayCojones
Was spricht konkret gegen die Gewährung der AE? Für den Schutz der ehelichen Lebensgemeinschaft spricht dagegen einiges. Und als EU-Staatsangehörige steht eine Dänin in Berlin gut da.
Was soll die Behörde tun? Etwa den kubanischen Ehemann ausweisen? Mit welcher Begründung?
Im Zweifel kann es natürlich nicht schaden, das Vorgehen mit der Ausländerbehörde vorab zu besprechen. Und mit Ausländerrechtsexperten, die man weniger in diesem Forum als anderswo findet.
Z.B. wenn ich sie richtig verstanden habe, Wohnraum und ausreichendes Einkommen.
Und von Ausweisung kann keine Rede sein, die AHB koennte aber verlangen, dass der Mann ausreist und mit einem
Visum zur Familenzusammenfuehrung zurueckkehrt.
Wie schon in einem anderen Thread geschrieben, Eheschliessund und automatisch danach AE muss nicht immer sein,
zumal bei einer Heirat in DK.
#14 RE: Noch eine visa frage ?
Gibt es viele Fälle, oder ist auch nur ein einziger bekannt, in dem eine deutsche Ausländerbehörde einem bereits zwei Jahre völlig legal im Schengen-Raum lebenden Drittstaatler (mit Hochschulausbildung) die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis zur Führung der ehelichen Gemeinschaft mit einer hier lebenden EU-Bürgerin verweigert hätte? Würde mich sehr wundern, wenn das die Regel sein sollte. Zweifel daran, dass das Ehepaar in Deutschland seinen Lebensunterhalt verdienen kann, wären zu begründen. Ich wüsste nicht wie, erst recht nicht bei überdurchschnittlich gebildeten, gesunden jungen Menschen. "Viel Geld" muss man jedenfalls nicht nachweisen, um seine Ehe führen zu dürfen, schon gar nicht im billigen Berlin.
Den umgekehrten, positiven Fall kennen wir allein hier im Forum dutzendfach: Meine Frau z.B. war fast ein Jahr mit Sprachkurs-AE in Deutschland, bevor wir geheiratet haben. Die Ehe-AE gab es anschließend quasi automatisch, ohne dass irgendwelche Fragen gestellt oder gar eine Aus- und Wiedereinreise vorgeschlagen worden wäre. Der Ort der Eheschließung ist dabei völlig uninteressant - und einer Dänin wird als allerletzter negativ angerechnet werden, wenn sie in Dänemark heiratet. Ich habe in meinem Bekanntenkreis allein in Berlin drei Ehen bzw. Lebensgemeinschaften mit Drittstaatlern, in denen die EU-Partner auch bestenfalls gelegenheitsjobbende Spät-Jungakademiker sind (Generation Praktikum) und es dennoch keine Probleme mit AEs gab. Aus meiner persönlichen Erfahrung sehe ich also absolut keinen Grund zur Schwarzmalerei, lasse mich anhand konkreter Beispiele aber auch vom Gegenteil überzeugen.
Nur so Interesse halber: Wovon hat der Kubaner in den letzten zwei Jahren in Frankreich gelebt? Ausschließlich von einem Stipendium? Oder hat er auch gearbeitet? Legal oder illegal?
Zitat von jb
Ich habe mich erkündigt und in Dänemark ist es zwar einfach zu heiraten aber dass heisst nicht dass dein Ehemann oder Ehefrau ein aufenthaltserlaubnis kriegt dafür muss ich nachweissen dass ich viel Geld habe und Inhaberin von eine Wohnung bin.
HAYCOJONES
da ist erstmal eine Aussage von der Threaderoeffnerin selbst, irgendwo wird sie diese ja herhaben. Wobei der Begriff viel Geld
und inhaberin einer Wohnung natuerlich etwas ungluecklich gewaehlt ist, aber Deutsch ist ja schliesslich nicht ihre Mittersprache.
Und wenn Du meinen letzten Eintrag richtig liest wirst Du feststellen, dass ich nicht von der Regel gesprochen habe,
sondern es koennte sein.
Eine der Grundvoraussetzungen fuer die Gewaehrung einer AE waere, dass die Antragsteller ihren Lebensunterhalt
ohne Inanspruchnahme oeffentlicher Mittel bestreiten koennen. Dass der Cubaner in Paris studiert wissen wir, daraus
koennen wir aber nicht automatisch dass es sich bei dem zukuenftigen Ehemann um einen gutausgebildeten Akademiker
handelt mit den daraus resultierenden guten Chancen auf dem Arbeitsmarkt, oder hast Du weitergehende Infos
Eheschliessung und danach die AE ist nicht unbedingt ein Automatismus, und es gibt Beispiele dafuer, dass nach eine
Hochzeit die AE zunaechst verweigert wurde, ja es gibt sogar Faelle in denen das dann angerufene Verwaltungsgericht
der AHB recht gab.
Wie Du schon schriebst die absoluten Experten in Sachen Auslaenderrecht wird sie hier in diesem Forum nicht finden,
es sollte fuer sie aber keine Schwierigkeit bedeuten mit ihren guten Deutschkenntnissen mal auf der zustaendigen
AHB nachzufragen, die Infos dort sollten dann wohl zuverlaessig sein.
Falls sie es schon getan hat, haette sich das Anliegen hier ja erledigt, oder fragt sie hier weil die Auskuenfte
auf der AHb fuer sie nicht zufriedenstellend waren
An der AHB ist es sehr schweirig eine Termin zu kriegen und telefonisch ist es gar nicht möglich deswegen stelle ich viele Fragen hier !!!
Wegen der Aufenthaltsgenehmigung ist unsere Problem das ich Studentin bin mit förderung von Dänemark, aber es reicht nicht für 2 Leute zum Leben. Ich kann aber von meine Eltern unterstützung kriegen aber dass nehmen die AHB warhscheinlich nicht also dokument an ?
Mein Freund ist prof. Tänzer und hat sich damit weiter ausgebildet in Paris, also kein Akademiker.
Ich habe zwar Wohnsitz in Berlin aber viel Geld verdiene ich nicht. Dass ist dann warscheinlich nicht so einfach eine Aufenthaltbenehmigung zu kriegen ? Denken sie dass da noch eine Chance ist ?
Ich weigere mich aufgeben !!!
Zitat von jb
An der AHB ist es sehr schweirig eine Termin zu kriegen und telefonisch ist es gar nicht möglich deswegen stelle ich viele Fragen hier !!!
Wegen der Aufenthaltsgenehmigung ist unsere Problem das ich Studentin bin mit förderung von Dänemark, aber es reicht nicht für 2 Leute zum Leben. Ich kann aber von meine Eltern unterstützung kriegen aber dass nehmen die AHB warhscheinlich nicht also dokument an ?
Mein Freund ist prof. Tänzer und hat sich damit weiter ausgebildet in Paris, also kein Akademiker.
Ich habe zwar Wohnsitz in Berlin aber viel Geld verdiene ich nicht. Dass ist dann warscheinlich nicht so einfach eine Aufenthaltbenehmigung zu kriegen ? Denken sie dass da noch eine Chance ist ?
Ich weigere mich aufgeben !!!
Die Behoerde in Berlin ist ja chronisch ueberlastet, warum wendest Du Dich nich erstmal an eine Auslaenderbehoerde
in Deinem Heimtland, oder an die Daenische Botschaft bzw. Konsulat in Deutschland?????
#18 RE: Noch eine visa frage ?
Wenn es mit der Ausländerbehörde nicht klappt, dann ist der Verband binationaler Ehen und Partnerschaften ein kompetenter Ansprechpartner. Die haben auch eine Beratungsstelle in Berlin, an die ich mich an deiner Stelle so bald wie möglich wenden würde.
- 🇨🇺 Das Kubaforum 🇨🇺
- 🇨🇺 Kubaforum
- 🇨🇺 Neu im Kubaforum?
- ℹ️ Info-Sparte!
- 📄 Visa: Fragen und Probleme zum Thema Visa
- 🇩🇪 🇪🇸 Übersetzungshilfe vom spanischen ins deutsche und umgekehrt
- 📜 Einladung eines kubanischen Staatsbürgers:
- 📰 Presseveröffentlichungen und Medienberichte über Kuba
- ⛈ Wetter 🌪 Hurrikan Nachrichten
- 🛫 Reiseforum
- ✈ Kubaflüge 🛳 Kreuzfahrten 🧳 Hotels 🚗 Mietwagen 🚕 Transfers 🚌 Busverbi...
- 🛏 Casas Particulares
- 📕 Sprachkurse in Kuba/Deutschland? Wo gibt es 🕺💃 Tanzkurse usw?
- 🌐 Reiseberichte
- 🕯 In Gedenken an Guzzi
- 🇨🇺 Allgemeines und Sonstiges mit Kubabezug
- ⚾ 🏐 🥊 Das Kuba Sport-Forum.
- 📖 Literatur und Kunst aus/über Kuba
- 🏝 Flora und 🐊 Fauna auf Kuba
- 👨🍳 Kubanische Küche
- ⚙ Technikforum: Fragen zu Themen 🖥︎ Computer,📱 Smartphone, ☎ Telefonve...
- Für Mitglieder und Kubafreunde:
- Sonstige Themen
- 🇪🇸 Foro en español 🇪🇸
- 🗣 Debate de Cuba
- 🎶 Música de Cuba
- 🤡 Los Chistes - Risas y humor sin limite
- ✈ Vuelos 🧳 Hoteles 🛏 Casas
- 🇪🇸 Forum in spanisch-Foro en espanol. für alle die es können oder noc...
- 🌎 Lateinamerika und karibische Inseln ( kleine und große Antillen )
- 🌎 Lateinamerika und karibische Inseln ( kleine und große Antillen)
- 👥 Administration und Moderation:
Ähnliche Themen
Jetzt anmelden!
Jetzt registrieren!