Mal noch eine Frage zur Consultaria Juridica

09.03.2004 08:32
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#1 Mal noch eine Frage zur Consultaria Juridica
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( Gast )

Hey Leute, also vielen Dank noch mal für die Infos. Aber Ihr wißt ja, wie das ist, eine Frage erzeugt mindestens 10 Neue und so werde ich Euer hochgeschätztes Wissen bis zu ihrer hoffentlichen Ankunft hier in Deutschland wohl noch öfters in Anspruch nehmen müssen.

Meine Frage lautet, wenn sie aus Santiago kommt und ohne die zwei Verlängerungsmonate nach Havanne reist, muß sie dann bei einer positiven Visa-Bestätigung die zwei zusätzlichen Monate 2 und 3 in Santiago auf der Consultaria Juridica erwerben oder kann sie sich diese auch in Havanna holen und wenn ja, wo. Sie muß ja anschliessend noch einmal zur Botschaft und von Santiago nach Havanna ist es nicht gerade der kürzeste Weg.

Andre


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09.03.2004 10:23
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#2 RE:Mal noch eine Frage zur Consultaria Juridica
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( Gast )

Rein theoretisch müsste man das auch auf der Consulteria Juridica in Havanna (Anschrift) machen können. Sie bekommt das Visum nur mit der Bezahlt-Bestätigung für die Verlängerungsmonate ausgehändigt.

Matthias
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09.03.2004 13:09
#3 RE:Mal noch eine Frage zur Consultaria Juridica
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spitzen Mitglied

Hola,

jetzt muß ich schon mal blöd fragen ?

Auf der Seite der Dt. Botschaft steht bei Besuchsvisum:

einzureichende Unterlagen

In Antwort auf:
einzureichende Unterlagen


Zwei Anträge mit zwei neuen Passbildern
Reservierung für Hin- und Rückflug bei Antragstellung und Vorlage des Tickets bei Abholung des Visums. (Der Rückflug muß innerhalb der Gültigkeit der kubanischen Ausreisegenehmigung )
Reisepass, der mindestens noch drei Monate über das Rückkehrdatum nach Kuba hinaus gültig sein muss
Einladung mit Kostenübernahmeerklärung (Verpflichtungserklärung gem. §§ 82-84 AuslG) im Original mit einer Kopie; Unterschrift des Einladenden beglaubigt durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland (Eine Verpflichtungserklärung, die zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung älter als sechs Monate ist, kann nicht mehr berücksichtigt werden.)
Arbeits- oder Studienbescheinigung und Urlaubsnachweis
fakultativ: Nachweis über den Abschluss einer Krankenversicherung für den Antragsteller



Ich weiß noch, daß da mal vor 2 Jahren die Carta Blanca gefordert wurde.

Wie sieht das jetzt aus ?

Vor einem Jahr brauchte ich das nicht, da sich das Verfahren geändert hatte, un die Cubaner erst das Arbeiten angefangen haben, wenn das dt. Visum im Paß war.

Das heißt aber, daß du die Monate 2 und 3 auf cubanischer Seite auch hier im Bonn/Berlin kaufen kannst. Zum Ausreisen auf cubanischer Seite, brauchst du eine PVE 30 dias prorrogable, ein Visum der dt. Botschaft und ein Ticket.

Korrigiert mich, wenn das schon wieder anders ist.

Saludos , ich hau jetzt ab nach Santiago.

Nos vemos


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09.03.2004 15:56 (zuletzt bearbeitet: 09.12.2004 19:33)
avatar  errue ( gelöscht )
#4 RE:Mal noch eine Frage zur Consultaria Juridica
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errue ( gelöscht )

In Antwort auf:
Ich weiß noch, daß da mal vor 2 Jahren die Carta Blanca gefordert wurde.

Braucht man nicht mehr!
Die von dir aufgezählten Unterlagen beziehen sich auf die Antragstellung. Die Verlängerungsmonate verlangt die Botschaft nach Genehmigung des Antrags für die Erteilung des Besuchsvisums.

Aber ihr braucht doch den ganzen Visumsquatsch gar nicht mehr!!!!!!

errue
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09.03.2004 23:18
avatar  Moskito
#5 RE:Mal noch eine Frage zur Consultaria Juridica
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Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Das heißt aber, daß du die Monate 2 und 3 auf cubanischer Seite auch hier im Bonn/Berlin kaufen kannst. Zum Ausreisen auf cubanischer Seite, brauchst du eine PVE 30 dias prorrogable, ein Visum der dt. Botschaft und ein Ticket
Genau so ist es.

Moskito


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10.03.2004 07:36 (zuletzt bearbeitet: 09.12.2004 19:33)
avatar  errue ( gelöscht )
#6 RE:Mal noch eine Frage zur Consultaria Juridica
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errue ( gelöscht )

In Antwort auf:
Das heißt aber, daß du die Monate 2 und 3 auf cubanischer Seite auch hier im Bonn/Berlin kaufen kannst. Zum Ausreisen auf cubanischer Seite, brauchst du eine PVE 30 dias prorrogable, ein Visum der dt. Botschaft und ein Ticket

Genau so ist es.


Nun verwirr die Leute nicht noch mehr, denn das ist m.E. falsch! Gilt nämlich nur für Heirats-, Familienzusammenführungs- oder Sprachvisa, also nationale deutsche Visa. Für die Erteilung eines Schengen-Besuchsvisums verlangt die Botschaft normalerweise die Verlängerungsmonate.

errue
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CUBA LINKS


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10.03.2004 09:36
avatar  Moskito
#7 RE:Mal noch eine Frage zur Consultaria Juridica
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Rey/Reina del Foro


Ja, das hat sich wohl geändert. Als ich im Jahre 2002 meine erste Einladung gemacht habe, brauchte man für das 3 Monats - Shengen Visum nur den ersten Monat nachweisen.


Moskito


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10.03.2004 11:34 (zuletzt bearbeitet: 10.03.2004 11:37)
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#8 RE:Mal noch eine Frage zur Consultaria Juridica
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( Gast )

In Antwort auf:
Das heißt aber, daß du die Monate 2 und 3 auf cubanischer Seite auch hier im Bonn/Berlin kaufen kannst. Zum Ausreisen auf cubanischer Seite, brauchst du eine PVE 30 dias prorrogable, ein Visum der dt. Botschaft und ein Ticket

Genau so ist es.


Das ist für normale Besuchervisa defenitiv falsch. Ohne schon vorhande Porrogas kein Aufkleber im Pass - oder nur ein Monatsvisum!

Die Porrogas können aber selbstverständlich in Habana, wie auf jeder anderen CJ wie Bufette internacional besorgt werden! Da wieder nach Santiago zurückzujuckeln wäre der Wahnsinn!


Bitte schafft hier nicht für Verwirrung, wenn ihr nicht den aktuellen Stand habt. Das mit der Carta blanca gibt es schon seit fast 2 Jahren nicht mehr. Inzwischen ist es umgekehrt, erst deutsches Visum und dann Ausreisegenehmigung der Kubaner.

Offenbar hat Deutschland mehr durchplumsen lassen, als die kubanischen Behörden.


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10.03.2004 12:16
avatar  chulo
#9 RE:Mal noch eine Frage zur Consultaria Juridica
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Forums-Senator/in

In Antwort auf:
Porrogas

besser: prorrogas


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10.03.2004 12:28
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#10 RE:Mal noch eine Frage zur Consultaria Juridica
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( Gast )

Oh, peinlich, hatte das immer flasch verstanden!


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