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Visa Frage
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage, ich war im Januar in der deutschen Botschaft Havana zwecks Einladung meines novio. Soweit war alles ok, es fehlte uns nur die Unterlage der Versicherung. Die habe ich nachgereicht. Leider wurde das Visum ohne Angaben von Gründen gestern abgelehnt! Kann mir jemand die Telefonnummer und vielleicht eine zuständige Person nennen die in Havana für Visa-Fragen verantwortlich ist?
Zitat von LILI
Hallo,
ich hätte da mal eine Frage, ich war im Januar in der deutschen Botschaft Havana zwecks Einladung meines novio. Soweit war alles ok, es fehlte uns nur die Unterlage der Versicherung. Die habe ich nachgereicht. Leider wurde das Visum ohne Angaben von Gründen gestern abgelehnt! Kann mir jemand die Telefonnummer und vielleicht eine zuständige Person nennen die in Havana für Visa-Fragen verantwortlich ist?
Herr Meier
Näheres kannst du hier nachlesen: https://www.kubaforen.de/t523852f3427-Fri...ngen-Visum.html
Die Telefonnummer ist die 00537/8332- 569 oder 460.
Zuständig ist zunächst mal diejenige Person, die an das Telefon geht. Man wird Dir die Gründe der Ablehnung nicht sagen, sondern darauf hinweisen, dass Dein Novio gegen die getroffene Entscheidung Widerspruch einlegen kann. Dieser Einspruch erfolgt in Form eines Verlangens nach einer erneuten Prüfung des Antrages (Remonstration).
Erst nach erfolgter Remonstration werden die Gründe der Ablehnung schriftlich mitgeteilt. Die Forumsmitglieder, die die einschlägigen Themen hierzu durchgelesen haben, kennen den Ablehnungsgrund.
Als das Visum meiner Freundin am vergangenen Donnerstag abgelehnt wurde, konnte ich daher gemeinsam mit ihr dagegen angehen und gestern Abend die mündliche Visumszusage des Leiters der dortigen Visastelle feiern.
Es ist immer wieder dasselbe. Sicher zweifelt die Sachbearbeiterin (ich gehe mal davon aus, dass es eine Frau war) an der Rückkehrwilligkeit des Antragstellers. Dies wird wahrscheinlich auch H. Maier als Argument anführen. Möglicherweise könnt Ihr H. Maier ja noch vom Gegenteil überzeugen. Von Deutschland aus könnte es allerdings schwierig werden. Ich wünsche dennoch viel Glück und drücke die Daumen.
Saludos
Pilonero
Danke für die Beiträge!
Wenn es telefonisch nicht klappt werde ich warscheinlich in Mai(wenn es mit dem Urlaub klappt) hin fliegen. Möchte es aber trotzdem vorher telefonisch versuchen. Stelle mir die Frage, was ist wenn trotz Einspruch eine zweite negative Aussage fällt? Gibt es da als Möglichkeit nur die Hochzeit?
Saludo
Lili
Zitat von Penguin
LILI
lies dir doch einfach mal den Thread von guajira durch, die hat ihren novio zur zeit für 1 Jahr hier und das mittels Sprachvisum....
Das Sprachvisum ist erst der letzte Teil der Trilogie von Guajira.
Nachdem Teil 1 (Einladung) wohl abgehakt ist, geht es mit der Teil 2, nämlich die Remonstration weiter. Das kann sehr schnell gehen, wenn man überzeugende Gründe vortragen und dokumentieren kann, die für die Rückkehrwilligkeit sprechen.
Habe die Botschaft höflich angeschrieben und am nächsten Tag bereits eine Antwort bekommen! Das mit der Rückkehrbereitschaft kann ich ebenfalls vergessen. Er ist weder verheiratet noch hat er Kinder. Er wohnt bei seinen Elter, also auch kein Eigentum. Er arbeitet zwar aber das Gehalt wird denen nicht reichen um die Rückkehrbereitschaft zu beweisen. Das mit dem Sprachvisum ist eine Möglichkeit die ich mir gerade durch den Kopf gehen lasse. Er nimmt seid letzten Jahr November Privatunterricht in Habanna. Die Profesorin die ihn unterrichtet hat in Deutschland studiert und lehrt an der Universität in Habanna. Habe sie in Januar kennen gelernt.
"Mensch, was ist das alles kompliziert"!
Zitat von LILI
Das mit dem Sprachvisum ist eine Möglichkeit die ich mir gerade durch den Kopf gehen lasse. Er nimmt seid letzten Jahr November Privatunterricht in Habanna. Die Profesorin die ihn unterrichtet hat in Deutschland studiert und lehrt an der Universität in Habanna.
Es geht um seine Teilnahme an einem Sprachkurs hier in Deutschland. Bei einer Gesamtdauer von über 3 Monaten entscheidet darüber nicht die Botschaft, sondern die Ausländerbehörde. Wie dies ablaufen kann, das steht im Teil 3 der Trilogie von Gujiara.
Wenn Du mit Deinem Freund bereits verheiratet wärest, dann könnte er nicht hierherkommen um einen Deutschkurs zu besuchen. Er müsste bereits erfolgreich an einem Privatunterricht in Habana teilgenommen haben. Dies steht aber schon im Off Topic Bereich, der dort steht, weil ein Desorientierter meinte, auch etwas zum Thema beitragen zu müssen und aus einem spaßigen, konstruierten Dialog mit der Visastelle glaubte, hier wieder unter irgendeinem Vorwand herumkrakeelen zu können.
Zitat von LILI
"Mensch, was ist das alles kompliziert"!
das machen die extra um die spreu vom weizen zu trennen.
je mehr "abspringen", desdo weniger müssen sie arbeiten!!
versuch es doch über die sicherheitszahlung dein ziel zu
erreichen!?
falko
Edit Penguin: auch wenn ich nicht wach bin, kann ich zitate noch korrigieren
Zitat von falko1602
versuch es doch über die sicherheitszahlung dein ziel zu erreichen!?
Sicherheitsleistung geht nicht mehr.
Jeder der ein Besuchsvisum beantragt, muss damit rechnen, dass er aufgefordert wird, seine Absicht nur zu einem Besuch nach Deutschland einreisen zu wollen, auch beweist. Nichts anders steht in der von LILI veröffentlichten Mail der deutschen Botschaft, die wortwörtlich an jeden Antragsteller gerichtet sein könnte:
"..... kann er zusätzliche Unterlagen vorlegen, die geeignet sind, seinen
Reisezweck zu belegen und zu zeigen, dass er bereit ist, in sein
Heimatland zurückzukehren (wie z.B. Arbeitsbescheinigungen,
Wohnungseigentum, Familie...) Erläuterungen und Hintergrundinformationen
von Ihrer Seite werden selbstverständlich bei der erneuten Bewertung des
Antrags berücksichtigt."
Zitat von falko1602
hätte ja klappen können
Also in meinem Fall hat es auch ohne Sicherheitsleistung geklappt.
Mich hat nur überrascht, dass meine Freundin, die die Aufrichtigkeit ihrer Absichten bei ihren vorausgegangen Besuchen bewiesen und nach den Rechtsprinzipien unseres Landes ein Anrecht auf Vertrauensschutz hat, vor einigen Tagen zunächst auch abgelehnt wurde. Weiß aber nicht die Gründe, vermutlich war es Neugier.
Die Absage hielt nur übers Wochenende. Klar ist aber, dass man bei den Beweisen der Rückkehrwilligkeit in Bringschuld ist.
In welchen §§ des BGB steht das nochmal?
und gilt dies auch für Ausländer?
Damit du nicht suchen musst
http://de.wikipedia.org/wiki/Vertrauensschutz
Zitat von Esperanto2Zitat von jan
und gilt dies auch für Ausländer?
Natürlich gilt dies auch für Ausländer. Pass auf, dass man Dir nicht Rassismus unterstellt.
Das wäre eine UNTERSTELLUNG
Beim Vertrauensschutz handelt es sich um einen Rechtsgrundsatz, welcher besagt, dass ein vom Bürger entgegengebrachtes Vertrauen von der Rechtsordnung zu schützen ist.
Vom Bürger dem Staate gegenüber. Nicht umgekehrt.
Bürger ist?
Wer in Deutschland lebt!
Muss kein Staatsangehöriger (Deutscher) sein.
Wenn deine cubanita hier ist, ist sie Bürgerin in deinem Ort.(deines Ortes)
Zitat von jan
Beim Vertrauensschutz handelt es sich um einen Rechtsgrundsatz, .....
Im Zusammenhang zwischen Visum und Vertrauensschutz hier noch ein bisschen Text als Argumentationshilfe. Zum Beispiel die Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage im Bundestag:
6. Welches sind die im Rahmen der Prüfung von Visaanträgen relevanten Kriterien für die Ausübung des Ermessens der zuständigen deutschen Auslandsbehörden?
"Grundlage für die Visumerteilung sind die Vereinbarungen der an den Schengen-Acquis gebundenen EU-Partner (Gemeinsame Konsularische Instruktion)und die Vorschriften des deutschen Ausländerrechts. Eine Ermessensentscheidung über ein Visum erfordert eine Abwägung der für und gegen die Einreise sprechenden Gesichtspunkte. In diese Abwägung sind alle öffentlichen Interessen (finanzielle, wirtschaftliche, arbeitsmarktpolitische, soziale, integrationspolitische, kulturelle, entwicklungs- und außenpolitischen Interessen sowie die sonstigen Interessen von Bund und Ländern), alle schutzwürdigen Bindungen und Individualinteressen des Ausländers sowie gesetzliche Versagungsgründe mit einzubeziehen. Die Ermessensausübung wird auch bestimmt durch verfassungs- und völkerrechtliche Maßstäbe, insbesondere die Grundrechte (z. B. Artikel 6 Grundgesetz) und die in ihnen niedergelegte Wertordnung sowie rechtsstaatliche Prinzipien, insbesondere der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit, der Gleichbehandlung und des Vertrauensschutzes."
Und noch etwas zum Vertrauensschutz aus einem Erlass an alle diplomatischen und berufskonsularischen Auslandsvertretungen:
"b) Liegt kein Regelversagungsgrund vor, hat die Auslandsvertretung bei ihrer Ermessensausübung folgende Grundsätze zu beachten, die eine erleichterte Prüfung des Visumantrags rechtfertigen:
- Vertrauensschutz und Gleichbehandlung: Bei Antragstellern, die zum zweiten Mal innerhalb eines überschaubaren Zeitraums in ein Land der Europäischen Union, der anderen Vertragsstaaten des Abkommens vom 02.05.1992 über den Europäischen Wirtschaftsraum, der Schweiz oder Nordamerika reisen und beim vor-hergehenden Aufenthalt regelgerecht zurückgekehrt sind, spricht eine Vermutung dafür, dass sie auch nach ihrem neuerlichen Reisevorhaben in ihren Heimatstaat zurückkehren werden."
Aber Jan und natürlich Wikipedia haben schon Recht.
#21 RE: Visa Frage
@LILI
vielleicht ist die Entscheidung der Visavergabestelle besser für Deinen Geldbeutel, Deine Selbstachtung und auch sonst überhaupt. forsche hier mal nach den Schicksalen der Damen mit Cubano, Schmunzelhase war wohl die Letzte die einen schweren Schicksalsschlag ereilt hatte...
ist die Entscheidung der Visavergabestelle besser für Deinen Geldbeutel, Deine Selbstachtung und auch sonst überhaupt. forsche hier mal nach den Schicksalen der Damen mit Cubano, Schmunzelhase war wohl die Letzte die einen schweren Schicksalsschlag ereilt hatte...
ich kenne das Schicksal vom Schmunzelhasen und ja es gibt viele Forums - Mitglieder mit negativen Erfahrungen.
Ich wollte ihn ja nicht direkt heiraten, er würde das zwar liebend gerne tun, für mich kommt das aber nicht in Frage und das weiß er und versteht es. Ich wollte uns eher eine Chance geben um sich noch besser kennen zu lernen. Nach den 3 Monaten wäre er wieder zurück in Habanna und im September hatten wir geplant nach Guantanamo(seinen Geburtsort) zu fahren damit ich auch noch das letzte Mitglied der Familie, seinem Bruder kennen lernen sollte. Es ist schon ein gewaltiger Unterschied 3 Monate am Stück zusammen in Deutschland zu leben als nur 3 mal im Jahr 2 Wochen zusammen zu sein! Also wenn ich 3 Monate am Stück Urlaub bekommen würde, was leider nicht möglich ist, wüßte ich wo ich die verbringen würde!
@lili
es gibt hier aber auch positive erfahrungen!!!!
das ist der richtige weg, den du machst. habe damals meine jetzige frau
auch für 3 monate hiergehabt. danach war ich 4 wochen drüben, um ihre
fam. kennen zulernen.
falko
Möchte euch Kuba-Erfahrenen um eure Hilfe bitten: der Visumsantrag für ein Besuchervisum meines Freundes wurde abgelehnt, sein Versuch seine Rückkehrbereitschaft zu beweisen über die Familie ( er hat 3 Kinder) wurde mit der Begründung abgelehnt, dass diese ja geschieden seien. Welche
Argumentation greift am besten? was muss er in Havanna dafür tun, wie kann ich ihn dabei aus Deutschland unterstützen, hilft es etwas wenn ich auf der dt. Botschaft in HAV anrufe und wen dort? Soll ich besser so argumentieren, dass er mein novio ist, ich ihn heiraten wolle und dann auch finanzieren werde oder besser sagen, ist Freund, den ich auf jeden Fall nach 3 Monaten zurückschicken werde, will schließlich keine Dauerlast am Hals, etc..ö Welche Argumentation erscheint euch am erfolversprechendsten? Würde mich sehr über eure Hilfe freuen. PS: Gibt es in Berlin eine Stelle/Dependance der dt. Botschaft, an der ich persönlich auftauchen und Terz machen könnte, bzw. klar freundlich um Hilfe bitten könnte? No es facil! Liebe Grüße Iris
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