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NOCH MEHR FRAGEN ZUM SPRACHVISUM
bin in der gleichen situation, bin Studentin und kann ebenfalls keine Verpflichtungserklärung abgeben. Das mit dem Konto, damit die ganze Sache über Selbstfinazierung läuft hat mir die Ausläderbehörde ebenfalls erzählt.. wollte dann die Botschaft in Havana anschreiben, und nochmals nachfragen, um sicher zugehen, das das auf wirklich so klappen kann,haben mir jedoch bisher noch noch nicht geantowrtet...
wenns es über "Selbstfinanzierung" läuft,fällt die Einladung automatisch weg, oder?
Wenn auf der Botschaft angegeben werden müsste, woher das GEld stammt,was wird dort dann am Besten angegeben!? (denn durch sein Arbeit konnte er sich das sicher nicht absparen....;)
wisst ihr ob es egal ist, das Konto in Deutschland bei einer Bank aufzumachen oder muss es in CUBA sein!?
wisst ihr wie das....Ist es auch für jmd. zu schaffen nicht als "possible emigrante" abgestempelt zu werden, wenn er ja eigentl. keinen "dringenden " Gründe für dir Rückkehr hat... ist 25,wohnt bei seiner Familie,job, (den einen ja nicht wirklich hält)...
hab da auch mal was gehört... sich ein gefakten Schrieb von irgend. ner Arbeitsstelle(sei es Tanzschule od. soetwas)ausstellen zu lassen, damit er z.b. durch den SPrachkurs eine bessere JObmöglickeit/Zukunftaussicht hätte, geht das wirklich durch u. bringt was?
ist es ratsam bei der Botschaft versuchenzu umgehen bzw. nciht unbedingt erwähnen das wir zus. sind?
Wenn Dtschl. im das Sprachvisum erteilen sollte und ihn nicht in die "schublade posible emigrante" stecken, dann gibt es also höchtwahrsch. keine Prob. mit der Ausreisegenehmigung?!
Fragen über Fragen :)
ich hoffe ihr seht mir nach, wenn ich viell. irgendw. Fragen die schon 11267 mal gefragt wurden nochmal stelle...
hoffe ihr könnt mir weiterhelfen!!!!!!
GRACIAS!!!
(
Gast
)
#2 RE: NOCH MEHR FRAGEN ZUM SPRACHVISUM
In Antwort auf:
ich hoffe ihr seht mir nach, wenn ich viell. irgendw. Fragen die schon 11267 mal gefragt wurden nochmal stelle...
Als Studentin hättest Du Dir auch etwas Zeit für die Antworten nehmen können.
Sicher hast Du schon gelesen, dass es die kubanischen Behörden bei der Erteilung der Ausreisegenehmigung nicht interessiert für welche Zwecke ein vorübergehender (bis 11 Monate verlängerbarer) Auslandsaufenthalt genutzt wird. Sie verlangen aber unverschämt viel Geld und veranstalten einen zeitaufwendigen Verfahrensablauf. Deswegen sollte man damit beginnen, obwohl das gesamte Verfahren dann mit der Ausreisegenehmigung (PVE) der kubanischen Inmigracion endet, nachdem dort mit der Beantragung auch das Einreisevisum und die Einladung vorgelegt werden konnte.
Die Einladung muss seit 1. Mai über das Konsulat der kubanischen Botschaft in Berlin oder dem Konsulat in Bonn beantragt werden. Einzelheiten findest Du unter dem Link:
Information zur Einladung
Das Einreisevisum erteilt die Visastelle der deutschen Botschaft in Havanna. Dort ist der Antrag von Deinem Freund zu stellen. Am Besten, wenn er alle Unterlagen und dort auch einen von Dir per E-Mail erbetenen Termin bekommen hat. Die Einzelheiten der einzureichenden Unterlagen für die Deutschkurse, deren Gesamtdauer über 3 Monaten liegt, findest Du unter diesen Link:
Visum zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland
Die Visastelle erteilt ein nationales Visum für 3 Monaten, welches nach Einreise in Deutschland in eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer der Teilnahme am Sprachkurs von der Ausländerbehörde umgewandelt wird.
Die Visastelle in Havanna erteilt dieses "provisorische" Visum erst nach Zustimmung Deiner Ausländerbehörde. Daraus ist zu erkennen, dass die Ausländerbehörde die maßgebende Stelle ist, die das Sprachstudium genehmigt oder auch nicht. Alle anderen Stellen orientieren sich nach deren Entscheidung. Es macht durchaus Sinn, vorab dort Kontakt aufzunehmen und Dein Vorhaben mit einer kompetenten Person dort abzustimmen.
Ein wichtiges Dokument, welches bei der Beantragung des Visums vorzulegen ist, ist die Verpflichtungserklärung. Es ist eine Verpflichtung gegenüber der Ausländerbehörde, die im Zusammenhang mit der Einladung eventuell entstehenden öffentliche Kosten zu übernehmen. Auf der Verpflichtungserklärung haben sie auch die Leistungsfähigkeit des sich Verpflichtenden zu bescheinigen. Sollte die Ausländerbehörde einen Ersatz in Form einer „Selbstfinanzierung“ akzeptieren, so ist auch dies natürlich dort abzustimmen und ein von dieser Behörde anerkanntes Dokument als Ersatz für die Verpflichtungserklärung bei der Antragsstellung der Visastelle in Havanna vorzulegen.
(
Gast
)
#4 RE: NOCH MEHR FRAGEN ZUM SPRACHVISUM
Dann kann der Bürge sich gleich als Einlader ausgeben. Ein Einlader wird außer für die Abgabe der Verpflichtungserklärung von deutscher Seite aus nicht gebraucht.
Es gibt da kein anderes Dokument, welches von deutscher Seite verlangt oder eingesehen werden könnte, in welcher eine anderer Person als Einlader benannt wird. Lediglich auf Fragen im Sinne einer Anhörung bei der Antragsabgabe sollte man sich vor Ungereimtheiten hüten, denn da wollen sie sich ein Bild des Umfeldes und dies wiederum im Zusammenhang mit der Rückkehrwilligkeit verschaffen. Dagegen sind Angabe über verschiedene Auskunftspersonen in den Schengener Staaten, wie sie im Antragsformular für das Visum abgefragt werden, eher unproblematisch.
#5 RE: NOCH MEHR FRAGEN ZUM SPRACHVISUM
In Antwort auf:Na ja, ich denke der Bürge hat mit bürgen schon genug getan und muss nicht noch die ganze kub. Einladungsprozedur machen......auch muss der Einlader Wohnraum nachweisen und die Adresse, wo die Eingeladene später anzutreffen ist, sollte auch stimmen.
Dann kann der Bürge sich gleich als Einlader ausgeben.
(
Gast
)
#6 RE: NOCH MEHR FRAGEN ZUM SPRACHVISUM
In Antwort auf:
Bürge hat mit bürgen schon genug getan
Indem er die Verpflichtungserklärung unterschreibt. Mehr braucht er auch nicht.
Die Frage der Wohnraumstellung (und damit der Adresse) wird im Rahmen der Verpflichtungserklärung abgehakt. Die kubanische Einladungsprozedur kann auch der ursprüngliche Einlader machen. Als Yuma wird ihm seine Solvenz unterstellt und ein Abgleich der beteiligten dritten Personen findet zwischen kubanischer und deutscher Einladungsprozedur nicht statt.
In Antwort auf:Das ist doch eine ganze Menge, oder? Ich meine damit natürlich nicht die Unterschrift, sondern die Verantwortung...
Indem er die Verpflichtungserklärung unterschreibt. Mehr braucht er auch nicht.
In Antwort auf:Nicht ganz, bleibt der Eingeladene länger als drei Monate, z.B. Sprachschüler, muss dieser sich beim Einwohnermeldeamt melden (mit Adresse). Auch muss er die AB aufsuchen, zwecks Aufenthaltsbewilligung. Hier könnten schon Probleme entstehen, wenn die Adresse auf der Verpflichtungserklärung eine andere ist. Ist natürlich spekulativ, pero quien sabe...
Die Frage der Wohnraumstellung (und damit der Adresse) wird im Rahmen der Verpflichtungserklärung abgehakt.
#9 RE: NOCH MEHR FRAGEN ZUM SPRACHVISUM
(
Gast
)
#10 RE: NOCH MEHR FRAGEN ZUM SPRACHVISUM
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