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Visum zum Ehegattennachzug
Ich habe da mal eine Frage...
Mein Mann und ich haben am 20.10 einen Termin in der Botschaft in Havanna. Einmal für den Visumsantrag und einmal zum Deutschtest (den er hoffentlich bestehen wird),achja und einmal generell zur legalisierung der Urkunde . Jetzt hab ich gehört, dass wir ein Interview machen müssen, zeitgleich er in Havanna und ich hier in Bonn. Wenn ich aber mit ihm in Havanna bin, können wir das dann nicht irgendwie dort gleich erledigen?
Vielen Dank im Vorraus!
Zitat von ColaLoca
Ich habe da mal eine Frage...
Mein Mann und ich haben am 20.10 einen Termin in der Botschaft in Havanna. Einmal für den Visumsantrag und einmal zum Deutschtest (den er hoffentlich bestehen wird),achja und einmal generell zur legalisierung der Urkunde . Jetzt hab ich gehört, dass wir ein Interview machen müssen, zeitgleich er in Havanna und ich hier in Bonn. Wenn ich aber mit ihm in Havanna bin, können wir das dann nicht irgendwie dort gleich erledigen?
Vielen Dank im Vorraus!
bei Ehegattennachzug entscheidet nicht die Botschaft (Bundesbehörde) sondern die Ausländerbehörde deines Heimatortes (Länderbehörde) über das Visum. Aber so oder so, dass mit dem Interview mit dir ist, glaube ich zumindest so verstanden zu haben. bereits Geschichte und geschieht nur noch in Ausnahmefällen.
Zitat von LuzZitat von ColaLoca
Ich habe da mal eine Frage...
Mein Mann und ich haben am 20.10 einen Termin in der Botschaft in Havanna. Einmal für den Visumsantrag und einmal zum Deutschtest (den er hoffentlich bestehen wird),achja und einmal generell zur legalisierung der Urkunde . Jetzt hab ich gehört, dass wir ein Interview machen müssen, zeitgleich er in Havanna und ich hier in Bonn. Wenn ich aber mit ihm in Havanna bin, können wir das dann nicht irgendwie dort gleich erledigen?
Vielen Dank im Vorraus!
bei Ehegattennachzug entscheidet nicht die Botschaft (Bundesbehörde) sondern die Ausländerbehörde deines Heimatortes (Länderbehörde) über das Visum. Aber so oder so, dass mit dem Interview mit dir ist, glaube ich zumindest so verstanden zu haben. bereits Geschichte und geschieht nur noch in Ausnahmefällen.
Konkret wenn Verdachtsmomente fuer eine sogenannte Scheinehe vorliegen!!!!!
Zitat von Luz
bei Ehegattennachzug entscheidet nicht die Botschaft (Bundesbehörde) sondern die Ausländerbehörde deines Heimatortes (Länderbehörde) über das Visum. Aber so oder so, dass mit dem Interview mit dir ist, glaube ich zumindest so verstanden zu haben. bereits Geschichte und geschieht nur noch in Ausnahmefällen.
Sorry Luz - mein letztes FzF-Visum ist zwar schon mehr als 3 Jahre her, und lag somit vor dem Deutschtestzwang.
Und auch bei uns lief die Visumentscheidung allein über die Botschaft. Heutzutage kommt ja noch der Deutschtest hinzu, der von der Botschaft durchgeführt wird und aufgrund dieses Testes das Visum erteilt wird. Da außer einem nichtbestandenen Deutschtest ( abgesehen von schweren Straftaten ) nix das FzF vermeiden kann - erklär mir bitte mal, was die ABH zu entscheiden hat.
Also ich weiß, dass die viumsanträge nach deutschland zu der ausländerbehörde geschcikt werden und die dann irgendetwas entscheiden...frag mich nur wozu so ein stress. das verschicken der papiere dauert ja allein schon 1 monat und die bearbeitungszeit bei der ABH nimmt bestimmt auch noch mal 1-2 monate in anspruch...
ich hoffe nur das ich wirklich kein interview machen muss. nochmal nach bonn ist nicht so einfach wenn man in bremen wohnt
Zitat von George1
mein letztes FzF-Visum ist zwar schon mehr als 3 Jahre her ..... Und auch bei uns lief die Visumentscheidung allein über die Botschaft. Heutzutage kommt ja noch der Deutschtest hinzu, ..
Nein, das war nicht so. Du hast nur die Zuständigkeiten und den tatsächlichen Ablauf nicht mitbekommen.
Die Ausländerbehörde entscheidet über die Aufenthaltserlaubnis für einen längerfristigen Aufenthalt (nicht Besuch) in Deutschland, indem sie der Einreisegenehmigung (D-Visum) zustimmt oder auch nicht. Die nachträgliche Eintragung der Aufenthaltserlaubnis von der Ausländerbehörde, hier vor Ort im Pass, ist dann nur noch eine formale Angelegenheit.
Oder glaubst du, dass die Ausländerbehörde zulassen würde, wenn die Botschaft ihnen die Antragsteller für längerfristige Aufenthalte in Deutschland vor die Tür scheffelt?
Dass die Botschaft bei der Familienzusammenführung noch ein Wörtchen durch den Deutschtest mitzureden hat, ergibt sich aus dem Umstand, dass es für Kubaner keine Möglichkeit gibt, den Nachweis seiner Deutschkenntnis in Form eines A1-Sprachzertifikates in Kuba zu erwerben. Insofern wäre eine vollständige Abgabe der Antragsunterlagen für ihn unmöglich. Deshalb führt die Botschaft diesen Sprachtest durch. Sollte es einmal in Kuba eine Möglichkeit für den Erwerb eines A1-Sprachzertifikates geben oder der Kubaner hätte diesen bereits außerhalb des Landes erworben, dann hat die Botschaft wirklich nur noch die Antragsunterlagen für die Ausländerbehörde zusammenzustellen, der Ausländerbehörde zuzuleiten und nach deren Zustimmung das Visumsetikett in den Pass einzukleben.
Zitat von ColaLoca
Du wohnst in Bremen und deine Ausländerbehörde in Bonn
nein, aber die kubanische botschaft die für bremen zuständig ist. und wenn ich ein interview machen muss, dann muss ich nach bonn
aber wie ich das jetzt verstanden hab muss ich das nich....naja mal sehen[/quote]
Autsch. Ich habs mir schon gedacht als ich Bonn gelesen hatte, aber nicht getraut zu sagen.
Colaloca. Was glaubst du hat denn das kubanische Konsulat in Bonn mit der ganzen Sache zu tun??? Richtig. Rein gar nichts. Oder meinst du etwa die Kubaner wollen dich austesten, ob du eine geeignete Ehefrau für einen echten Kubaner bist?
nein. aber ich habe hier von einem mitglied gehört, dass sue zum interview musste, um zu testen ob eine scheinehe der KUBANISCHEN seite vorliegt.
ihr kennt die nette dame ganz sicher auch ...und ich glaub ihr das auch. ich weiß leider nur nicht ob das generell so abläuft, hab ja noch nie geheiratet vorher (schon gar nich in kuba)
Zitat von George1Zitat von Luz
bei Ehegattennachzug entscheidet nicht die Botschaft (Bundesbehörde) sondern die Ausländerbehörde deines Heimatortes (Länderbehörde) über das Visum. Aber so oder so, dass mit dem Interview mit dir ist, glaube ich zumindest so verstanden zu haben. bereits Geschichte und geschieht nur noch in Ausnahmefällen.
Sorry Luz - mein letztes FzF-Visum ist zwar schon mehr als 3 Jahre her, und lag somit vor dem Deutschtestzwang.
Und auch bei uns lief die Visumentscheidung allein über die Botschaft. Heutzutage kommt ja noch der Deutschtest hinzu, der von der Botschaft durchgeführt wird und aufgrund dieses Testes das Visum erteilt wird. Da außer einem nichtbestandenen Deutschtest ( abgesehen von schweren Straftaten ) nix das FzF vermeiden kann - erklär mir bitte mal, was die ABH zu entscheiden hat.
nichts, aber auch garnichts!! Sie beurteilt nur die wirtschaftlichen Gegebenheiten. Sollten die ABH die Sache positiv bewerten kann die Botschaft trotzdem ein Visa verweigern!!!
Zitat von locoyuma
Sollten die ABH die Sache positiv bewerten kann die Botschaft trotzdem ein Visa verweigern!!!
Dann war dies die letzte Ablehnung desjenigen, der die Ablehnung zu vertreten hat. Außerdem gibt es keinen Sinn um Zustimmung nachzufragen und wenn die Zustimmung dann vorliegt selbst abzulehnen.
Hallo erstmal,
meine Frau und ich hatten vor einigen Jahren das gleiche Problem. Dein Termin bei der Botschaft hat zunächst mit der Befragung nichts zu tun.
Zuerst muss die Ehe mal legalisiert werden. Du gehst also zur Botschaft (mit einer übersetzten und beglaubigten kubanischen Heiratsurkunde)und hier wird auf die Heiratsurkunde ein sogenannter Konsularvermerk nach § 13 Konsulargestz angebracht, damit hat die Heiratsurkunde rechtskraft in Deutschland (wenn Du sie abgibst). Mehr passiert zunächst auf der Botschaft nicht. Die Befragung kommt erst später. Mit dieser nun rechtskräftigen Heiratsurkunde musst Du in Deutschlandnun den Ehegattennachzug bei der Ausländerbehörde beantragen und hier liegt jetzt der Hund begraben. Viele deutsche ABHs machen sich nun den Spass, das Ehepaar generell unter den Verdacht der Scheinehe zu stellen. Um diese Zweifel auszuräumen, kann die ABH die getrennte gleichzeitige Befragung der Ehepartner anordnen. Dies bedeutet, Dein Mann muss zur deutschen Botschaft in Kuba und Du zur ABH Deines Wohnortes. Danach gibt die ABH eine Empfehlung an die Botschaft und diese stellt das Visum aus oder macht Dir weiter Schwierigkeiten.
Gruss
Miguel
In Antwort auf:
Danach gibt die ABH eine Empfehlung an die Botschaft und diese stellt das Visum aus oder ....
Nix Empfehlung, sondern die Zustimmung. Also ein Ja oder ein Nein.
Mit dieser nun rechtskräftigen Heiratsurkunde musst Du in Deutschlandnun den Ehegattennachzug bei der Ausländerbehörde beantragen und hier liegt jetzt der Hund begraben. Viele deutsche ABHs machen sich nun den Spass, das Ehepaar generell unter den Verdacht der Scheinehe zu stellen. Um diese Zweifel auszuräumen, kann die ABH die getrennte gleichzeitige Befragung der Ehepartner anordnen. Dies bedeutet, Dein Mann muss zur deutschen Botschaft in Kuba und Du zur ABH Deines Wohnortes. Danach gibt die ABH eine Empfehlung an die Botschaft und diese stellt das Visum aus oder macht Dir weiter Schwierigkeiten.
Gruss
Miguel[/quote]
also ich habe auf der seite der botschaft folgendes gefunden : einzureichende Unterlagen
Kubanische Staatsangehörige müssen nach vorheriger Terminvereinbarung das Visum persönlich bei der Deutschen Botschaft in Havanna beantragen. Dabei sind folgende Unterlagen vorzulegen:
* drei Visumsanträge mit drei aktuellen Passfotos von guter Qualität
* Reisepass, der mindestens noch sechs Monate gültig sein muss und 2 Kopien
* kubanische Heiratsurkunde mit einer Kopie
* Gebühr für Visumantrag: 60,- Euro (zu entrichten je nach Wechselkurs in CUC)
Visa für Ehepartner deutscher und EU-Staatsangehöriger sind kostenlos.
...
Die Botschaft leitet grundsätzlich die Anträge und die legalisierten Urkunden an die in der Regel zuständige Ausländerbehörde in Deutschland weiter. Sind die Urkunden noch nicht ins Deutsche übersetzt, können sie nicht mit dem Antrag übersandt werden. Der Antragsteller muss dann selbst dafür Sorge tragen, dass die zuständige Ausländerbehörde alle notwendigen Urkunden mit Übersetzung erhält
heisst ich muss den ehegattennachzug nicht erst hier in deutschland beantragen, ondern ich kann das gleich von der botschaft erledigen lassen.
[quote="Miguel"]Hallo erstmal,
meine Frau und ich hatten vor einigen Jahren das gleiche Problem. Dein Termin bei der Botschaft hat zunächst mit der Befragung nichts zu tun.
Zuerst muss die Ehe mal legalisiert werden. Du gehst also zur Botschaft (mit einer übersetzten und beglaubigten kubanischen Heiratsurkunde)und hier wird auf die Heiratsurkunde ein sogenannter Konsularvermerk nach § 13 Konsulargestz angebracht, damit hat die Heiratsurkunde rechtskraft in Deutschland (wenn Du sie abgibst). Mehr passiert zunächst auf der Botschaft nicht. Die Befragung kommt erst später. Mit dieser nun rechtskräftigen Heiratsurkunde musst Du in Deutschlandnun den Ehegattennachzug bei der Ausländerbehörde beantragen und hier liegt jetzt der Hund begraben. Viele deutsche ABHs machen sich nun den Spass, das Ehepaar generell unter den Verdacht der Scheinehe zu stellen. Um diese Zweifel auszuräumen, kann die ABH die getrennte gleichzeitige Befragung der Ehepartner anordnen. Dies bedeutet, Dein Mann muss zur deutschen Botschaft in Kuba und Du zur ABH Deines Wohnortes. Danach gibt die ABH eine Empfehlung an die Botschaft und diese stellt das Visum aus oder macht Dir weiter Schwierigkeiten.
Gruss
Ob sich viele ABH den Spass machen generell Scheinehen zu unterstellen, lase ich mal dahingestellt, ist eher
eine Ermessensfrage, wenn Verdachtsmomente vorliegen wird die zeitgleiche Befragung verlangt. In diesem Fall
wuerde wohl fast jede ABH eine Befragung verlangen. Sollten Cola Loca und ihr Mann diese Zweifel nicht ausrauemen
koennen wird das Visum wohl erstmal verweigert und demzufolge auch keine AE. Dann bleibt nur Widerspruch bzw.
Klage beim zustaendigen Verwaltungsgericht.
Sollte das Visum erteilt werden liegt es im Ermessen der ABH zunaechst eine befristete AE fuer ein Jahr auszustellen,
und die ABH wuerde in diesem Fall auch sicher einmal ueberpruefen , ob das Paar in Deutschland ueberhaupt
in einer ehelichen Gemeinschaft lebt, das koennten Befragungen von Nachbarn sein, ein oder mehrere Hausbesuche etc.
Reina
(
gelöscht
)
#18 RE: Visum zum Ehegattennachzug
In Antwort auf:
heisst ich muss den ehegattennachzug nicht erst hier in deutschland beantragen, ondern ich kann das gleich von der botschaft erledigen lassen.
Na klar, in der Botschaft in Havanna ist der Antrag auf Ehegattennachzug zu stellen. Den Antrag stellt aber dein Mann und nicht du, aber nur dann, wenn er hierherkommen und dafür das nötige Visum haben will.
Aber das weißt du selbst. Ich schreib dir dies auch nur, damit du auf den Schmarren von Español nicht einzugehen brauchst.
Zitat von ReinaIn Antwort auf:
heisst ich muss den ehegattennachzug nicht erst hier in deutschland beantragen, ondern ich kann das gleich von der botschaft erledigen lassen.
Na klar, in der Botschaft in Havanna ist der Antrag auf Ehegattennachzug zu stellen. Den Antrag stellt aber dein Mann und nicht du, aber nur dann, wenn er hierherkommen und dafür das nötige Visum haben will.
Aber das weißt du selbst. Ich schreib dir dies auch nur, damit du auf den Schmarren von Español nicht einzugehen brauchst.
Ob sie darauf eingeht oder nicht solltest Du ihr ueberlassen, ich an ihrer Stelle wuerde diese zeitgleiche Befragung nicht
unterschaetzen, sollten sich bei dieser die Verdachtsmomente auf eine Scheinehe erhaerten wird es naemlich zunaechst
nichts mit dem Visum.
Irgendwann hat einmal ein User hier die Fragen die ihm und seiner cubanischen Frau gestellt wurden reingestellt ist aber
schon ein bisschen laenger her.
Und dass die AHB bei Verdacht auf eine Scheinehe auch die eheliche Lebensgemeinschaft ueberpruefen kann ist Fakt frage
mal bei PENGUIN bei der wurde das gemacht.
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#20 RE: Visum zum Ehegattennachzug
Zitat von ReinaIn Antwort auf:
Danach gibt die ABH eine Empfehlung an die Botschaft und diese stellt das Visum aus oder ....
Nix Empfehlung, sondern die Zustimmung. Also ein Ja oder ein Nein.
Wiedereinmal ein "Besserwisser"
Art. 6 GG,
§§ 27 ff. AufenthG
EU-Richtlinie 2003/86/EG vom 22.09.2003 betr. das Recht auf Familienzusammenführung
Sofern die Auslandsvertretung nach Überprüfung der Sach- und Rechtslage zu dem Schluss kommt, dass wichtige Gründe vorliegen, die Erteilung des Visums zum Familiennachzug entgegen dem Votum der Ausländerbehörde zu versagen, kann eine Ablehnung auch ohne Rückhalt der Innenbehörde erfolgen.
Mehr ist dazu nicht zu sagen
In Antwort auf:
Mehr ist dazu nicht zu sagen
Vielleicht nur die Anmerkung, dass es hier um den Ehegattennachzug geht und nicht um den Nachzug der Sippschaft. Und vielleicht zusätzlich noch, dass sich die Ausländerbehörde über "wichtige Gründe", die für eine Ablehnung des Visums sprechen, nicht hinwegsetzen wird. Dabei ist davon auszugehen, dass die Botschaft bei ihrer Anfrage an die ABH auch offenlegt, welche "wichtigen Gründe" gegen die Zustimmung sprechen.
Zitat von ReinaIn Antwort auf:
Mehr ist dazu nicht zu sagen
Vielleicht nur die Anmerkung, dass es hier um den Ehegattennachzug geht und nicht um den Nachzug der Sippschaft. Und vielleicht zusätzlich noch, dass sich die Ausländerbehörde über "wichtige Gründe", die für eine Ablehnung des Visums sprechen, nicht hinwegsetzen wird. Dabei ist davon auszugehen, dass die Botschaft bei ihrer Anfrage an die ABH auch offenlegt, welche "wichtigen Gründe" gegen die Zustimmung sprechen.
Ob Ehegatte oder Sippschaft spielt für den Gesetzgeber keine Rolle
Auch wenn Artikel 6 GG Ehe und Familie unter besonderen Schutz stellt, gibt es da bei Erteilung des Visums und der AE
keinen Automatismus. Beides kann abgelehnt werden, wenn es Verdachtsmomente fuer eine Scheinehe gibt.
Und um diese entweder auszurauemen oder zu erhaerten wird die zeitgleiche Befragung angesetzt.
Und wenn alles stimmt was Cola Loca hier in diesem Thread so geschrieben hat, gibt es sehr wohl Indizien, dass die Ehe
nur gschlossen wurde um fuer den Ehemann eine AE zu erlangen.
Zitat von Español
Auch wenn Artikel 6 GG Ehe und Familie unter besonderen Schutz stellt, gibt es da bei Erteilung des Visums und der AE
keinen Automatismus. Beides kann abgelehnt werden, wenn es Verdachtsmomente fuer eine Scheinehe gibt.
Und um diese entweder auszurauemen oder zu erhaerten wird die zeitgleiche Befragung angesetzt.
Und wenn alles stimmt was Cola Loca hier in diesem Thread so geschrieben hat, gibt es sehr wohl Indizien, dass die Ehe
nur gschlossen wurde um fuer den Ehemann eine AE zu erlangen.
Zitat von Español
Auch wenn Artikel 6 GG Ehe und Familie unter besonderen Schutz stellt, gibt es da bei Erteilung des Visums und der AE
keinen Automatismus. Beides kann abgelehnt werden, wenn es Verdachtsmomente fuer eine Scheinehe gibt.
Und um diese entweder auszurauemen oder zu erhaerten wird die zeitgleiche Befragung angesetzt.
Und wenn alles stimmt was Cola Loca hier in diesem Thread so geschrieben hat, gibt es sehr wohl Indizien, dass die Ehe
nur gschlossen wurde um fuer den Ehemann eine AE zu erlangen.
wie soll ich das jetzt verstehen? ich würde doch mit 18 nicht heiraten und mir den ganzeh stress machen um irgendeinen kubaner nach deutschland zu holen, obwohl ich ihn nicht liebe, wo bleibt da die logik??
ich hab die frage mit den interviews nur gefragt, weil ich wissen will wie weit ich in meinem "kampf" gegen die behörden schon bin...
der grund weshalb ich nicht nochmal nach bonn möchte ist dass ich kein auto hab und auch keine zeit, da ich im abistress bin und meine zeit besser nutzen kann als mit blöden fragen der botschaft.
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