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Fragen zum Touristen- bzw. Sprachvisum
Hallo,
die Novia eines Freundes von mir ist seit fast 2 Wochen hier in Deutschland. Heute früh waren die beiden auf der Ausländerbehörde, um die Papiere zu regeln und das "Sprach-"Visum, das er von vorneherein beantragt hat, zu verlängern und da wurde ihm folgendes gesagt:
Die Novia hätte nur ein Touristenvisum, das nicht verlängert werden könne.
Nun stellt sich mir die Frage, warum die Novia von der Deutschen Botschaft "nur" ein Touristenvisum (oder wie sich das nennt) bekommen hat, obwohl alle Papiere für ein Sprachvisum vorlagen und das auch so komplett von Anfang an beantragt wurde.
Ist es denn richtig, dass das Touristenvisum von Deutscher Seite her nicht verlängert werden kann?
Vielen Dank schon mal.
Saludos
Gina
Rene
(
gelöscht
)
#2 RE: Fragen zum Touristen- bzw. Sprachvisum
Zitat von Gina
Ist es denn richtig, dass das Touristenvisum von Deutscher Seite her nicht verlängert werden kann?
Nach den Angaben zufolge, handelt es sich um eine Kubanerin und mit ziemlicher Wahrscheinlichkeit um ein Besuchsvisum (Schengen-Visum der Kategorie C) welches für maximal 90 Tage ausgestellt wird und nicht verlängerbar ist.
In der Visastelle der Botschaft können auch Sprachvisa beantragt werden. Dabei gibt es 2 Arten von Sprachvisa. Und zwar für eine Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland mit einer Gesamtdauer unter 3 Monaten oder für eine Gesamtdauer von über 3 Monaten. Der erstere ist nichts anderes als ein verkapptes Besuchsvisum über welches die Botschaft in alleiniger Zuständigkeit entscheidet. Über das andere Visum (Kategorie D) mit anschließendem, für die Dauer der Teilnahme zeitlich begrenzten Aufenthaltsrecht in Deutschland entscheidet aber die Ausländerbehörde, indem sie der Botschaft ihre Zustimmung übermittelt.
Die Antwort auf die Frage nach der Verlängerung des Aufenthalts der Novia deines Freundes ergibt sich aus der Eintragung in der Rubrik "Art des Visums" im Visum und zwar ob dort der Buchstabe "C" oder "D" eingetragen ist.
Ja das ist leider richtig. Meine Novia ist vor einer Woche eingereist. Sie hatte ein nur für Deutschland gültiges Visum für drei Monate. Wir waren bei der ABH und jetzt bekommt sie eine Aufenthaltsgenehmigung für 14 Monate, das auch für die Schengen Staaten gilt. Vielleicht hat sich die Botschaft auch nur beim ausstellen vertan. Falls ein Irrtum vorliegt lässt sich das vielleicht mit der Botschaft und der ABH noch klären.
#4 RE: Fragen zum Touristen- bzw. Sprachvisum
...und ich bin relativ sicher, dass ich das Ginas Freund vorab am Telefon so auch ausführlich erklärt habe. Falls im Antragsformular tatsächlich nur die Daten des ersten Sprachkurses eingetragen wurden (dessen Buchung nachzuweisen war) und nicht die Gesamtdauer des Sprachaufenthaltes (also einschließlich der Folgekurse), dann dürfte das der entscheidende Fehler gewesen sein. Herzliches Beileid.
Zitat von nero53840
jetzt bekommt sie eine Aufenthaltsgenehmigung für 14 Monate
Das ist wohl von ABH zu ABH unterschiedlich. Im Fall meiner Novia waren es 12 Monate. So oder so scheinen sich die ABHs keine besonderen Gedanken um die von kubanischer Behördenseite vorgegebene Rückreisefrist von 11 Monaten zu machen.
#6 RE: Fragen zum Touristen- bzw. Sprachvisum
In Antwort auf:Zitat von nero53840
jetzt bekommt sie eine Aufenthaltsgenehmigung für 14 Monate
Das ist wohl von ABH zu ABH unterschiedlich. Im Fall meiner Novia waren es 12 Monate. So oder so scheinen sich die ABHs keine besonderen Gedanken um die von kubanischer Behördenseite vorgegebene Rückreisefrist von 11 Monaten zu machen.
Das ist denen ziemlich egal, oder sie haben über Kuba eh keinen Peilung. Aber da wir über Weihnachten runterfliegen ist das mit den 11 Monaten kein Problem.
Edit Dirk: Zitat korrigiert
In Antwort auf:
Falls im Antragsformular tatsächlich nur die Daten des ersten Sprachkurses eingetragen wurden (dessen Buchung nachzuweisen war) und nicht die Gesamtdauer des Sprachaufenthaltes (also einschließlich der Folgekurse), dann dürfte das der entscheidende Fehler gewesen sein.
Verstehe ich nicht. Aufenthaltsewilligung wird doch von der Ausländerehörde ausgestellt und verlängert. Das esuchsvisum, welches nur zur Einreise dient, jedoch von der otschaft.
Verlängert muss hier erstmal gar nichts werden, sondern es muss von der Ausländerehörde eine Aufenthaltewilligung (zum esuch einer Sprachschule) erteilt werden und wenn sie dem Antrag einst zugestimmt haen, verstehe ich nicht, warum sie es jetzt nicht tun.
Auch war z.. ei uns die Gesamtsprachkursdauer irrelevant, die Aufenthaltsewilligung wurde entsprechend der geuchten Kurse verlängert.
Sorry mein B auf der Tatsatur ist futsch.
#9 RE: Fragen zum Touristen- bzw. Sprachvisum
Zitat von MoskitoZitat von HayCojones
Falls im Antragsformular tatsächlich nur die Daten des ersten Sprachkurses eingetragen wurden (...) und nicht die Gesamtdauer des Sprachaufenthaltes (...), dann dürfte das der entscheidende Fehler gewesen sein.
Verstehe ich nicht.
Muss man auch nicht verstehen. Ich nehme meinen Beitrag hiermit zurück. Schließlich kann dieser Fehler schon deshalb nicht geschehen sein, weil es für kurz- oder längerfristige Aufenthalte zwei grundsätzlich unterschiedliche Formulare gibt. Man kann also schlichtweg auf dem (richtigen) Formular zum Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht das (falsche) kurzfristige Schengenvisum beantragen.
Zitat von Moskito
Auch war z.B. bei uns die Gesamtsprachkursdauer irrelevant, die Aufenthaltsewilligung wurde entsprechend der gebuchten Kurse verlängert.
Eben nicht ganz irrelevant. Relevant war zumindest am Anfang des Verfahrens die Frage, ob die Dauer über oder unter drei Monaten liegen sollte.
@Moskito: Meine Bs darfst du dir jederzeit gerne in deine Texte kopieren: B b
Im Moment kann ich mir das nur so erklären, dass er HayCojones mit Sicherheit sehr ausführliche Erklärungen (Danke nochmals dafür!!!!) nicht verstanden hat oder die Botschaft einen Fehler gemacht hat.
Der Beamte auf der ABH war anscheinend heute früh auch nicht sehr kooperativ...
#12 RE: Fragen zum Touristen- bzw. Sprachvisum
Zitat von nero53840
Wenn alles auf dem richtigen Formblatt beantragt war...
Vielleicht hat ja der Freund von Gina noch eine Fotokopie dessen, was er ausgefüllt und bei der Botschaft abgegeben hat: Steht da als Überschrift "Antrag auf Erteilung eines Schengen Visums" oder "Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis"? Das würde einiges beantworten. Ich tippe mal auf Schengen, dann gibt es allerdings auch keinen Raum für nachträgliche Korrekturen.
#15 RE: Fragen zum Touristen- bzw. Sprachvisum
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