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Mehrfach-Visum
Also mal zum mitschreiben, falls Du mit einer Cubanerin (ich schreibe -in, ist auch die überwiegende Mehrzahl aller Fälle ) verheiratet bist und die Ehe in D nicht legelisiert ist, Du aber wünschst daß Deine Liebste hier im schönen Alemania alle Jahre Ihre Sommer mit Dir verbringen kann und Du verständlicherweise vermeiden möchtest daß Sie Sommer Cubas zur heißläuft, ja dann kannst Du/Sie ein MULTIPLES "Besuchsvisum" (bei Wiki findest Du den Typ: A, B, C oder XYZ, bin mir da momentan nicht mehr sicher und zu faul zum "nachschlagen") beantragen. Auch könnt Ihr dan gemeinsam oder auch nur Sie im übrigen Schengen County umherziehen. Ist nämlichen ein multiples Schengen Visum !
Kann bis zu 5 Jahre ausgestellt werden. Gilt für max 90 Tage gemeinsamen Urlaubs zuhause /Halbjahr. Entscheidungshoheit hat Habana. Anspruch darauf besteht KEINER !
Meiner EX wurden bei der ersten Beantragung zwei Jahre und bei der zweiten 3 Jahre Gültigkeitsdauer zugestanden. Sie musste dann jeweils nur noch Ihr PVE beantragen.
Entendiste? Entonces dale !
#27 RE: Mehrfach-Visum
Zitat von Jose Ramon
Was hat das mit der Legalisierung der Ehe in Deutschland zu tun? Sie ist nämlich legalisiert.
Du wirst, bei ´ner legalisierten Ehe, kein Visum für deine Frau erhalten, da dir die dt. Botschaft unterstellen wird, das du nur deswegen kein FzF-Visa beantragst um den Deutschtest zu umgehen aber trotzdem ein Daueraufenthalt für Dtl. geplant ist.
#29 RE: Mehrfach-Visum
Habe mal ein wenig gegoogelt.
Die gute Nachricht: So etwas gibt es tatsächlich. Das ist ein Visum, das für nahe Angehörige (auch Ehepartner) für eine Dauer bis zu fünf Jahren ausgestellt werden kann. Es berechtigt für Aufenthalte von bis zu 90 Tagen innerhalb eines halben Jahres.
Die schlechte Nachricht: Offenbar gibt es das Visum nur auf Grund von Abkommen zur erleichterten Visavergabe der EU mit einigen Ländern (z.B. Russland und einige Balkanstaaten). Ich glaube nicht, dass es so ein Abkommen auch zwischen der EU und Kuba gibt.
Das ist jetzt aber nur "gefährliches Halbwissen". Frag doch mal die Botschaft oder deine ABH, ob für Kubaner auch Mehrfachvisa zum Familienbesuch ausgestellt werden können.
Hier noch was zum lesen:
http://www.forum.aktuell.ru/viewtopic.php?f=34&t=8537
http://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/Y...?num=1199806454
http://www.belgrad.diplo.de/Vertretung/b...perty=Daten.pdf (Punkt 4.a)
Zitat von viejero
@ juan72
meine Worte ! Danke für die Bestätigung, oder hast Du mir etwa nicht geglaubt ???
Viejero, ich muss zugeben, ich habe Deinen Beitrag nicht so ganz wahrgenommen.
Schön, dass es das Mehrfachvisum auch für Kubaner gibt. Auch wenn es nur eine Kann-Leistung ist.
Dann soll es Jose Ramon doch einfach mal versuchen!
Zitat von viejero
@george, Du bist der wahre Rey del foro,
Danke für die Blumen. Hab mich nicht um diese Krone gerissen - die hat man mir einfach angeheftet.
Ich gebe hier lediglich meine Erfahrungen und offizielle Infos zum Besten - wenn diese nicht mit den Erfahrungen anderer User übereinstimmen kann ich das leider auch nicht ändern.
Und @Hasi - auch wenn ich kein Mädchen bin kann ich trotzdem gleichzeitig im Foro schreiben, telefonieren und in der Nase bohren.
Bei einer in D legalisierten Ehe erwirbt die Frau doch in aller Regel ein Aufenthaltsrecht, wenn auch zunächst nur befristet. Schliesslich hat man als Paar ja dann meist entschieden als Lebensmittelpunkt unser schönes Alemania zu wählen. Warum sonst die Legalisierung ? Wegen der Steuerklasse gehe ich doch nicht volles Risiko...
Aber sollte der Lebensmittelpunkt nicht D sein, sonder C, ja dann kann Euch Habana ein Multiples kaum verwehren!
Sie hat quasimodo einen Anspruch darauf. Auch kann man sich ja mal bezüglich des Mittelpunktes irren und man dreht die Kiste um , das kann uns niemand vorschreiben!
Nochmal, das Ausländeramt hat mit der Vergabe nichts zu tun - es entscheidet alleinig Habana - man will ja schliesslich KEINE Familienzusammenführung.
#39 RE: Mehrfach-Visum
#40 RE: Mehrfach-Visum
#42 RE: Mehrfach-Visum
Was heisst KANN ?? Überleg doch mal! Sofern deine Trau keine botschaftsbekannte Talisman oder Ihr andere kriminelle Tatbestände anhaften, muß Euch die Botschaft ein Besuchsvisum erteilen. Aber ich glaubte DAS Thema hatten nun wirklich ALLE verstanden oder google mal unter "Heirat, der Weg zum Visum"
Zitat von Jose Ramon
Letzter Beitrag stimmt nicht: Durch die Legalisierung der Ehe in Deutschland erwirbt der Partner automatisch kein Aufenthaltsrecht. Da steht noch immer die Deutschprüfung beim Konsulat davor. Und richtig ist, die Visaerteilung ist immer KANN.
Natürlich erwirbt der Ehepartner ein deutsches Aufenthaltsrecht - allerdings mit der Auflage vor Einreise die dt. Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Egal - vielleicht bin ich ja übertrieben skeptisch - aber warum bitte sollte man sich ein FzF mit all den Deutschkurs und sonstigen Problemen antuen - wenn es doch so einfach ist ´n multibles Visa für 2-3 Jahre zu erhalten.
#45 RE: Mehrfach-Visum
Zitat von Jose Ramon
Die Botschaft "muss" überhaupt nichts und schon gar nicht muss sie ein Besuchsvisum ausstellen. Das ist die praktische Erfahrung, seit die rot-grüne Bundesregierung ihre Gesetze erlassen hat und die Schwarzen sie verschärft (Deutschkurs) haben.
Das Besuchsvisum hat mit der deutschen Gesetzgebung nichts zu tun. Es beruht auf eine europäische Vereinbarung, dem Schengen-Abkommen. Sogar die Durchführungsbestimmung kommen aus Brüssel. Die Botschaft hat sich daran zu halten, auch wenn seitens des AA über vereinzelte Erlasse (z.B. Volmer-Erlass: Im Zweifel für den Antragsteller bzw. der Reisefreiheit) Einfluss darauf genommen wird.
Unglücklicherweise hat die Botschaft in ihrer Entscheidung viel Spielraum, weil sie die Gesinnung (Rückkehrwilligkeit) zu prüfen hat. Diese Gesinnungsprüfung ist etwas, was wir in unserer Rechtsordnung nicht kennen. Immerhin wird seitens der Visastelle versucht, aus ein paar Fakten, wie der sozialen Situation des Antragsstellers (Beruf, Familienstand, Eigentumverhältnisse = "Verwurzelung") Rückschlüsse auf die Rückkehrwilligkeit zu ziehen, bzw. Begründungen für die Ablehnung zu finden, um den Vorwurf der willkürlichen Entscheidung entgegnen zu können.
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