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Ich habe mir mal die Mühe gemacht
Liebe Leute, ich habe mir mal die Mühe gemacht und die
Einladungsformulare als Word Dokument zum selber ausfüllen
neu gebastelt. Im Gegensatz zu den falsch und lustlos geschriebenen
Dingern von der kubanischen Botschaft, habe ich sie als
ausfüllbare Word.doc 's da. Aber wie bekomme ich sie hier ins Forum??
Zitat von Cochero
Liebe Leute, ich habe mir mal die Mühe gemacht und die
Einladungsformulare als Word Dokument zum selber ausfüllen
neu gebastelt. Im Gegensatz zu den falsch und lustlos geschriebenen
Dingern von der kubanischen Botschaft, habe ich sie als
ausfüllbare Word.doc 's da. Aber wie bekomme ich sie hier ins Forum??
Werden die dann auch vom kubanischen konsulat akzeptiert
#5 RE: Ich habe mir mal die Mühe gemacht
Danke für die Zusendung.
Habe sie hier mal eingebunden.
https://www.kubaforen.de/t528452f11793243...html#msg7655071
Zitat von dirk_71
Danke für die Zusendung.
Habe sie hier mal eingebunden.
https://www.kubaforen.de/t528452f11793243...html#msg7655071
und was soll dieser 'liebevolle' Versuch bringen? Wie hier Alle wissen sollten, müssen deutsche Bürger in der Regel eidesstattliche Erklärungen verfassen wenn sie einen Kubaner einladen wollen, und für das Einladungsformular gilt: "Das Einladungsformular kann als Vorlage für die Ausgestaltung der ‚eidesstattlichen Erklärung‘ herangezogen weren, muss aber als ein persönliches Schreiben umformuliert werden."
Daher lasse ich meine Finger von diesem Formular, da ein deutscher Staatsbürger sowieso kein Formular braucht, um eine Einladung im kubanischen Konsulat zu veranlassen
#9 RE: Ich habe mir mal die Mühe gemacht
Zitat von Luz
[und was soll dieser 'liebevolle' Versuch bringen? Wie hier Alle wissen sollten, müssen deutsche Bürger in der Regel eidesstattliche Erklärungen verfassen wenn sie einen Kubaner einladen wollen, und für das Einladungsformular gilt: "Das Einladungsformular kann als Vorlage für die Ausgestaltung der ‚eidesstattlichen Erklärung‘ herangezogen weren, muss aber als ein persönliches Schreiben umformuliert werden."
Daher lasse ich meine Finger von diesem Formular, da ein deutscher Staatsbürger sowieso kein Formular braucht, um eine Einladung im kubanischen Konsulat zu veranlassen
So langsam wird meine Verwirrung perfekt. Die einen schreiben dass es reicht, auf den Formularen (deutsch und spanisch) die Unterschrift vom Notar zu beglaubigen lassen. Dann habe ich ein Beispiel gefunden, bei dem der Text aus den Formularen als Grundlage für eine notarielle Urkunde (ist das dann die eidensstattliche Erklärung???) hergenommen wurde. Und dann noch die Aussage dass es als persönliches Schreiben formuliert sein muss. Was denn nun???
#10 RE: Ich habe mir mal die Mühe gemacht
Die Formulare kann man so wie sie sind ausfüllen und verwenden. "Persönlich" werden sie dadurch, dass man unten im "Hinweis" statt "Die einladende Person" "Ich" schreibt und auch den Namen des Eingeladenen noch mal einträgt.
Der eidesstattliche Anteil besteht nur darin, dass ein vereidigter Notar die Unterschrift, die man leisten muss, beurkundet und zusätzlich eine Apostille eingeholt werden muss (darum kümmert sich i.d.R. der Notar).
Alles andere macht ja auch keinen Sinn, denn mit der eigenen Unterschrift steht man ja für die Richtigkeit der gemachten Angaben zur Person des Eingeladenen sowie des Einladers ein. Es wäre wohl doch etwas übertrieben, wenn man dafür noch einzelne Urkunden heranschaffen sollte. Die Botschaft erkennt es jedenfalls so an.
So muss man nur noch die Kosten für die Beurkundung und Apostille der geleisteten Unterschrift tragen, wenn es gut läuft sind es ca. 22 € - und natürlich die Kosten für die Carta de Invitacion selbst.
#11 RE: Ich habe mir mal die Mühe gemacht
#13 RE: Ich habe mir mal die Mühe gemacht
Ablauf von mir im Dez. 2008 in München.
Ich habe beide Formulare ausgefüllt (noch nicht unterschreiben). Dann
habe ich mir einen Notar gesucht. Aber Achtung nicht jeder kennt sich
damit wirklich aus. Beim ersten Telefonat hieß es "ich weiß nicht, mus mal
nachfragen"... Beim zweiten war ich richtig, "ja machen wir wann wollen Sie kommen."
Beim Notar unterschreibt man dann, legt seine Ausweis vor und dort kommt ein
drittes Blatt dazu auf dem der Notar dann dazufügt:
Urkundennummer
Ich beglaubige die Echtheit der vorstehenden, von mir anerkannten Unterschrift
von Cochero geb am usw.
ausgewiesen durch Vorlage eines deutschen Personalausweises Nr. xxx
Datum Unterschrift Stempel
Alle drei Blätter werden dann zusammengeheftet und gesiegelt.
Die Unterschrift und das Siegel vom Notar wird dann vom Landgericht beglaubigt.
Damit war ich danach beim beeidigten Übersetzer der dieses dritte Blatt übersetzt hat.
Seine Unterschrift und sein Stempel mussten dann wieder beim Landgericht
beglaubigt werden. Kosten für alles ca. 75 Euro
Dann ein nettes Anschreiben an die Botschaft, einen Scheck über 225 Euro und dieses
zusammgeheftete und besiegelte "Papierbündel" an die Botschaft schicken. Am besten als
Einschreiben. Die Rechnung der Botschaft war schon nach zwei Tagen da. Angenommen.
In Kuba habe ich dann die Einladung mit eigenen Augen gesehen und in der Hand gehabt.
Noch ein kleiner Hinweis, evtl. Nutzer der Formulare in den neuen Bundesländern
müssen die Adresse der Botschaft ändern. Und den Münchnern kann ich gerne die Adressen
und Tel.Nr. vom Notar und Übersetzer geben. Sie sind alle in Reichweite vom
zuständigen Landgericht München 1.
#15 RE: Ich habe mir mal die Mühe gemacht
Zitat von Cochero
Damit war ich danach beim beeidigten Übersetzer der dieses dritte Blatt übersetzt hat.
Seine Unterschrift und sein Stempel mussten dann wieder beim Landgericht
beglaubigt werden. Kosten für alles ca. 75 Euro
Die Botschaft erkennt es auch ohne diese Übersetzung an. Einfach so, wie Cochero es beschrieben hat, vorgehen, aber ohne diesen letzten (relativ teuren) Schritt, dann alles wie beschrieben zur Botschaft (mit frankiertem Rückumschlag + Fotokopie des eigenen Passes) - erledigt!
Die Botschaft löst den Scheck ruckzuck ein und schickt die Quittung zu.
Stimmt, ich habe es genau so gemacht: Deutsches und spanisches Formular mit persönlichem Einleitungssatz gemeinsam dem Notar zur Unterschriftsbeglaubigung vorgelegt,danach alles selbst zum Landgericht gebracht, Überbeglaubigung (Apostille) bekommen, alles zur Konsularabteilung der kubanischen Botschaft gebracht,wurde dort kontrolliert und ohne zusätzliche Anforderungen (wie Übersetzung der Apostille) angenommen. Das fand am 9.4.09 statt, also relativ aktuell. Die Formulare mit "persönlichem" Einleitungssatz könnt ihr von mir per mail zugeschickt bekommen, ich kann sie hier nicht als Datei reinstellen. Liebe Grüße Iris
#17 RE: Ich habe mir mal die Mühe gemacht
#18 RE: Ich habe mir mal die Mühe gemacht
danach gehen beide zum Landgericht (oder wer auch immer bei dir zuständig ist, das weiß aber der Notar), um noch die Apostille zu bekommen.
(Überbeglaubigung ist wohl nur ein umgangssprachlicher, aber nicht korrekter Begriff).
#19 RE: Ich habe mir mal die Mühe gemacht
Was du brauchst ist eine Vorbeglaubigung durch den Präsidenten des Landgerichts. Wenn du zum Gericht gehst, sag es ist für Kuba, dann wissen die schon, welchen Stempel die nehmen müssen (sie sollten es zumindest wissen). Damit kannst du dann zum kubanischen Konsulat.
Die sogenannte Endbeglaubigung (oder Überbeglaubigung) durch das Bundesverwaltungsamt verlangt Kuba nicht.
Wer es ganz genau wissen will:
http://www.konsularinfo.diplo.de/Vertret...perty=Daten.pdf
#20 RE: Ich habe mir mal die Mühe gemacht
Zitat von juan72
Da gibt es schon einen Unterschied.
Ich meinte eigentlich auch nicht, dass sie identisch sind, sondern nur, dass die von der Kubanischen Botschaft verlangte Apostille von manchen laienhaft einfach mit "Überbeglaubigung" bezeichnet wird.
Und wie Juan richtig sagt: Wenn man angibt, dass es für Kuba sein soll, wissen Notar und Landgericht, was benötigt wird.
Also hier in Österreich ist es so, dass man mit dem Einladungsbrief und mit der Erklärung "Ich verpflichte mich, für den Unterhalt.. " (spanisch und deutsch) zum Bezirksgericht gehen muß um die Echtheit der Unterschrift zu Beglaubigen, damit zum Landesgericht zur Über-/Zwischenbeglaubigung und dann noch zum Bundesministerium für europäische und internationale Angelegenheiten zum Legalisierungsbüro und danach kann man dies alles zur Kub. Botschaft bringen. Ohne diese 3 Beglaubigungen wird die Einladung bei der Botschaft nicht angenommen, wobei ich einmal gehört habe bei Familienangehörigen braucht man nur den Einladungsbrief.
Ja und dann kommt noch die Sache mit der Fremdenpolizei, elektronische Verpflichtungserklärung und Fragen über Fragen, man muß aber alles belegen können. Die wollen jeden Cent den man ausgibt wissen.
Und zu guter letzt braucht man noch jede Menge Glück.
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