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Spanische Staatsbürgerschaft für Kubaner
#1 Spanische Staatsbürgerschaft für Kubaner
Eine Freundin schrieb mir, das sie sich Hoffnungen auf eine spanische Staatsbürgerschaft macht:
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Te cuento que ya salio en el periodico Gramma de Cuba que ya para Diciembre se podran hacer Ciudadanos Españoles todos los nietos, yo y mi hermana estamos en ese caso , no se si te conte en cuba que mi mama y mi abuela son Ciudadanas Españolas y el vinculo es directo asi que hasta mi hijo podra tener esta ciudadania, eso lleva sus tramites tengo que sacar las inscripciones de nacimiento literales y luego legalizarlas en la consulturia juridica para despues mandarla a la Habana a la embajada de España pero el envio tiene que ser en el mismo mes de diciembre no puede ser antes, mas adelante te cuento como va la cosa.
En estos dias me dan la respuesta del correo, ojala no haya ningun problema y la respuesta sea la que yo quiero, eso lo autoriza la decano de mi facultad en la universidad, pero tengo que esperar.
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Ist jemand von Euch etwas dazu bekannt ?
Staatsbürgerschaft und Einbürgerung: Das spanische Staatsbürgerschaftsrecht basiert auf dem Abstammungsprinzip (ius sanguinis). Ausländische Staatsbürger können die spanische Staatsangehörigkeit nach mehrjährigem legalen Aufenthalt erwerben.
Im Allgemeinen gilt eine Mindestaufenthaltsdauer von zehn Jahren als Voraussetzung für den Erwerb der spanischen Staatsangehörgkeit. Anerkannte Flüchtlinge können sich nach fünf Jahren einbürgern lassen. Bürger aus lateinamerikanischen Staaten, Andorra, den Philippinen, Äquatorialguinea und Portugal sowie sephardische Juden haben nach einem legalen Aufenthalt von zwei Jahren einen Rechtsanspruch auf Einbürgerung. Eine einjährige Aufenthaltsdauer gilt u.a. für folgende Personengruppen: ausländische Ehepartner und im Ausland geborene Kinder bzw. Enkelkinder spanischer Staatsbürger sowie in Spanien geborene Kinder ausländischer Eltern, wenn sie ihre bisherige Staatsbürgerschaft aufgeben. Eine mehrfache Staatsbürgerschaft soll im Regelfall vermieden werden. Zwischen Spanien und zahlreichen lateinamerikanischen Staaten bestehen jedoch Abkommen zur gegenseitigen Anerkennung mehrfacher Staatsbürgerschaft. weiter
#4 RE: Spanische Staatsbürgerschaft für Kubaner
#5 RE: Spanische Staatsbürgerschaft für Kubaner
Ja, das geht. Ein Freund von mir hat das gemacht. Hat jetzt die kubanische und spanische Staatsbürgerschaft.
Es gibt eine Regelung, daß wenn die Eltern/teil oder Großeltern Spanier waren und nach Kuba gezogen sind, der Sohn/Tochter/Enkel bei der spanischen Botschaft in HAV einen Antrag auf Erteilung der span. Staatsbürgeschaft stellen kann.
Im Fall von meinem Freund hat das allerdings fast 4 Jahre gedauert, aber jetzt hat er Sie.
P.S. In Kuba wird er jedoch nach wie vor als Kubaner behandelt. Er lebt auch weiterhin in Kuba. -> Bei Ausreise ist eine Einladung nötig.
Saludos
hatte ich letztes mal schon gepostet! anfang 2007 war der spanische außenminister in kuba und hat u.a. ein solches abkommen fixiert! abgeblich sollte bereits im september 07 damit begonnen werden. habe auch schon 2 alte leute in kuba damit getroffen, aber wie und womit wollen die nach spanien reisen!
Es gibt noch einen 81-jährigen, der könnte auch.
#9 RE: Spanische Staatsbürgerschaft für Kubaner
Zitat von castroZitat von seiziZitat von castroZitat von jan
Es gibt noch einen 81-jährigen, der könnte auch.
guzzi ist doch schweizer!
guzzi? Ist der nicht älter?
ich habe ihn aus rücksicht auf elisabeth (son-künstler-dealerin aus basel) extra schon jünger gemacht!
also paßt guzz in die rubrik compay suizo?
Das gibt es aber wohl schon lange, in Kuba kann man die Staatsbürgerschaft als direkter Nachfahre bekommen. In Spanien muss man 366 Tage angemeldet sein um sie als Nachfahre von Spaniern zu beantragen. Ansonsten (wenn man sich als Ehepartner in Spanien aufhält) dauert es für Kubaner 2 Jahre bis man die span. Staatsbürgerschaft beantragen kann.
Zitat von PenguinZitat von DanielaGilt doch für D genauso, 3 jahre in D und 2 davon verheiratet reicht aus......
Ansonsten (wenn man sich als Ehepartner in Spanien aufhält) dauert es für Kubaner 2 Jahre bis man die span. Staatsbürgerschaft beantragen kann.
Außer dass es eben ein Jahr weniger ist hast du Recht....
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