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Begleitung
Hallo Zusammen,
Frage: habt ihr Mal d. Schwiegermamma bzw. Mutter ohne Einladung nach Deustchland begleitet.
Wie ich verstanden habe, brauchen Eltern, Kinder eines Kubis mit PRE keine Einladung, wenn sie in begleitung diese in die BDR einreisen bzw. von Kuba ausreisen.
Wer hat Erfahrung damit.
Gruß,
Pipo
#3 RE: bei begleiteter Ausreise keine Einladung erforderlich?
Zitat von pipo
Wie ich verstanden habe, brauchen Eltern, Kinder eines Kubis mit PRE keine Einladung, wenn sie in begleitung diese in die BDR einreisen bzw. von Kuba ausreisen.
Woher hast du die Info? Vielleicht kannst du die Quelle angeben, auf reines Hörensagen würde ich nicht viel geben. Kommt mir zweifelhaft vor, da die Inmigración doch grundsätzlich eine Einladung zur Ausstellung der Ausreiseerlaubnis verlangt und es m.W. keine auf "begleitete Ausreise" beschränkten Permisos gibt. Und ohne Permiso kann kein Kubaner legal die Insel verlassen (oder später wieder zurückkehren). Klar ist nur, dass die Einladung von Verwandten ersten und zweiten Grades über die kubanische Botschaft insofern leichter (und billiger) ist als von anderen Personen, als keine lästige eidesstattliche Erklärung verlangt wird. Frag lieber bei deiner Info-Quelle nochmal nach.
ganz genauso so ist es. Lass dir nichts einreden. Wenn der Kubaner mit PRE gerade in Kuba ist kann er mit Mama, Papa, Sohn ,Tochter, Oma und Opa ausreissen, ohne dass diese eine Einladung brauchen. Die PVE (Carta Blanca) muss allerdings trotzdem für den Anhang gekauft werden. Das gleiche gilt auch für den Ehepartner. Keine Einladung notwendig, wenn Ausreise gemeinsam. Interessant ist auch, dass ein Kubaner ohne PRE wohl auch keine Einladung braucht, wenn er ein längerfristiges Visum/Aufenthaltsgenehmigung fürs Ausland hat. Wahrscheinlich gibt es noch viel mehr Ausnahmen nur keiner kennt sie weil es so einen Spass macht über die bösen Kommunisten zu schimpfen.
Zitat von Luz
Interessant ist auch, dass ein Kubaner ohne PRE wohl auch keine Einladung braucht, wenn er ein längerfristiges Visum/Aufenthaltsgenehmigung fürs Ausland hat. Wahrscheinlich gibt es noch viel mehr Ausnahmen nur keiner kennt sie weil es so einen Spass macht über die bösen Kommunisten zu schimpfen.
Stimmt fast - den Nachweis warum man die Aufenthaltsgenehmigung im Ausland hat braucht mal wohl - aber richtig ist schon - wenn man ´nen europäischen Titel im Paß hat geht cubi zur Inmi ( mit dem Nachweis ) , zahlt 150 € und fertikkk ist die nächste 3-Monats PRE .
Hallo Luz,
Vielen Dank für die Aufklärung, ich dachte schon, dass ich alles falsch verstanden hätte. Hast Du die Erfahrung hiermit gemacht?. Wie lange dauert es dann bis Immi. das OK gibt nach einzahlen d. 150,-CUC und wie verhält sich die deutsche Botschaft: wie lange brauchen sie um ein Interview-Termin und Visum zu vergeben?.
Gruß,
Pipo
Zitat von pipo
Hallo Luz,
Vielen Dank für die Aufklärung, ich dachte schon, dass ich alles falsch verstanden hätte. Hast Du die Erfahrung hiermit gemacht?. Wie lange dauert es dann bis Immi. das OK gibt nach einzahlen d. 150,-CUC und wie verhält sich die deutsche Botschaft: wie lange brauchen sie um ein Interview-Termin und Visum zu vergeben?.
Gruß,
Pipo
Auf der Inmigracion war ich noch nie und das deutsche Visum kann man ja schon vorher beantragen. Anyway. So richtig persönlich ist die Erfahrung nicht, da meine Kubanerin immer nur mit PVE nach Deutschland kommt. Sie kann also niemanden mitbringen (ein Glück). Doch im hier lebenden kubanischen Bekanntenkreis von ihr gibt es Kubaner die ihre Eltern so, also ohne Einladung, schon problemlos hergeholt haben. Ausserdem habe ich im Konsulat nachgefragt, ob auch meine Freundin ohne Einladung herkommen kann und der Angestellte dort hat mir erklärt, dass dies nur dann möglich sei, wenn sie einen Aufenthaltstitel für Deutschland habe. Hat sie aber nicht. Sollte man mal zur deutschen Botschaft gehen und dort einfordern, dass sie dort Visa verteilen, die mehr als nur drei Monate gültig sind. Mal sehen wie dann die Beamten der Inmigracion reagieren. So können die deutschen Behörden zumindest beweisen, dass sich wirklich was ändern würde, wenn von kubanischer Seite aus mal die Einladungspflicht wegfiele (mal abgesehen von den 400 Euro die die Einladung kostet).
#9 RE: bei begleiteter Ausreise keine Einladung erforderlich?
Zitat von pipo
Die Infos habe ich von der Seite d. Konsulat. Ausreiseverfahren od. Einladung für kub. Staatsbürger.
Aha. Hier ist der Link (hier noch einer), der zum folgenden Text führt:
Zitat von Außenstelle Bonn
PERSONAS QUE NO NECESITAN CARTA DE INVITACIÓN
(...)
Se consideran características excepcionales para eximir del requisito de la Invitación, las solicitudes de:
(...)
Padres, hijos y nietos de cubanos que tienen unión matrimonial formalizada con extranjeros y viajen en unión de estos.
Eltern, Kinder oder Enkel von mit Ausländern verheirateten Kubanern, die mit diesen gemeinsam reisen, benötigen keine Einladung.
Zitat von HayCojonesZitat von pipo
Die Infos habe ich von der Seite d. Konsulat. Ausreiseverfahren od. Einladung für kub. Staatsbürger.
Aha. Hier ist der Link (hier noch einer), der zum folgenden Text führt:
<blockquote><font size="1">Zitat von Außenstelle Bonn
PERSONAS QUE NO NECESITAN CARTA DE INVITACIÓN
(...)
Se consideran características excepcionales para eximir del requisito de la Invitación, las solicitudes de:
(...)
Padres, hijos y nietos de cubanos que tienen unión matrimonial formalizada con extranjeros y viajen en unión de estos.
Eltern, Kinder oder Enkel von mit Ausländern verheirateten Kubanern, die mit diesen gemeinsam reisen, benötigen keine Einladung.[/quote]
und genauso würde von den consul lezten monat bestätig.
saludos
chepina
guzzi
(
gelöscht
)
#12 RE: bei begleiteter Ausreise keine Einladung erforderlich?
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