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Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
08.04.2008 17:04 (zuletzt bearbeitet: 08.04.2008 17:05)
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Gast
)
#52 RE: Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
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Gast
)
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Zitat von ElHombreBlancoZitat von Dasu
Wo steht dort, dass Ausländer/in bei Familiennachzug zu Deutschen, Deutschkenntnisse nachweisen muß?
Sag mal, warst du das letzte halbe Jahr in einem Erdloch vergraben, oder nach Nordkorea verreist, ....?
Ne war 5 Monate in Kuba und auch in dieser Zeit ist eine Cubana, mit nicht bestandenen Deutschtest, ausgereist(Visa zwecks Familienzuzug zu Deutschen).
Will mich aber nicht mit dir streiten, denn du weißt es ja besser, teile nur Fakten mit.
08.04.2008 17:15 (zuletzt bearbeitet: 08.04.2008 17:33)
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Gast
)
#53 RE: Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
(
Gast
)
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Zitat von Esperanto2
Den Weg zum Anwalt hättest Du Dir .. sparen können... Allein der ... Thread mit der irren Verfassungsbeschwerde, wäre lehrreich genug gewesen, in welcher der Initiator dieses Threads auf äußerst umständliche Wege glaubt ans Ziel zu kommen und sich dabei ziemlich lächerlich macht.
Zitat von Desesperado heute in seinem Thread über seine Verfassungsbeschwerde
...und ich habe immer noch keine Antwort auf meine Frage, warum das VG die Verfassungsbeschwerde nicht annimmt, mit der Begründung ich müsse den Rechtsweg ausschöpfen,
ich jedoch der Meinung bin, dass ICH keinen Rechtweg habe, den ich gehen könnte, wenn IHR Visumsantrag abgelehnt wird.
Oder liege ich da falsch...
Bitte, Juristen unter den Foristen, habe kein Geld, um zum RA zu gehen...
Hi Esperanto, ich hoffe, dass ich Dir Klugscheisser nie im Leben begegnen muss,
Was liegt näher, als ein Sprachvisum zu beantragen, wenn das Visum zur Familienzusammenführung wegen fehlender Sprachkenntnisse abgelehnt wird? Diese einfache Erkenntnis gab es hier im Forum gratis, also frei von jeglichem Rechtsanwaltshonorar zu lesen.
Falls jemanden unserer verzweifelten Desesperado begegnen sollte, sollte er ihm diese einfache Erkenntnis zustecken, damit sein Leiden endet und er dann als hoffnungsfroher Esperado zusammen mit seiner noch frischen Gattin alle ihm wohlgesinnten Forumsmitglieder erkennen kann.
Gott möge ihn segnen.
suizo
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gelöscht
)
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Zitat von castro
veräppel mich nicht, sonst sag ich dir nichts von den langfliegen bei condor:
Buchungszeitraum: nur von Donnerstag (10. April) um 10:00 Uhr bis Samstag (12. April) um 23:59 Uhr.
also nichts für langschläfer!
Meine Frau braucht ein Visa für Schengen. Ich muss sicher keinen Sprachtest machen... Obwohl.... Deutsch für Du hatte ich ja mal in der Schule.
Was ist nun mit den Langfliegen von Condor???? Gibts da was ab Zürich... ???
09.04.2008 16:48
#56 RE: Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
09.04.2008 16:52 (zuletzt bearbeitet: 09.04.2008 16:53)
(
Gast
)
#57 RE: Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
(
Gast
)
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In Antwort auf:
Hat er denn nach August 2007 wieder ein Besuchsvisum problemlos bekommen?
Ja, hat er..... (zwar mit Schikanen; über die habe ich ja schon berichtet), aber er hat dann das Visum bekommen. Die Befragung für das Schengenvisum fand übrigens auch in Deutsch statt; das ist für meinen Mann aber(Jahre in der DDR gelebt) kein besonderes Problem. Ich fand aber auch das unverschämt.
(
Gast
)
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Zitat von chico tonto
Ja, hat er..... (zwar mit Schikanen; über die habe ich ja schon berichtet), aber er hat dann das Visum bekommen. Die Befragung für das Schengenvisum fand übrigens auch in Deutsch statt; das ist für meinen Mann aber(Jahre in der DDR gelebt) kein besonderes Problem. Ich fand aber auch das unverschämt.
Das Unverschämteste war aber, dass Chica Tonta nicht mit "Bitte Frau Chica Tonta" angesprochen wurde. Schau hier
Seitdem hat unser Außenminister und auch die Fraktionsvorsitzenden des Deutschen Bundestages ein Problem. Und schau dort.
09.04.2008 17:38 (zuletzt bearbeitet: 09.04.2008 17:41)
(
Gast
)
#59 RE: Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
09.04.2008 18:53
#64 RE: Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
Zitat von suizo
Hab grad einen Termin gemacht bei der Deutschen Botschaft in Bern... 15 Minuten warten in der Hotlinenummer für CHF. 3.13/Min. Neuer Versicherungsnachweis wollen sie auch noch... WANN WIRD ES ENDLICH NOVEMBER........
Was??? Es soll erst mal der Sommer kommen!!!
10.04.2008 08:45
#68 RE: Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
nun der deutsche Mann muss ja die Vaterschaft anerkennen, als ehemann entfällt dies ja erstmal - weil automatisch sein Kind! vielleicht kennt die cubanita ja auch einen zuverlässigen Frauenarzt der eine 100%ge Schwangerschaft feststellen kann
user
(
gelöscht
)
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das thema war nicht schwangerschaftstest sondern deutschtest! in kuba zu einem bestandenen deutschkurs zu kommen, ist wohl schwieriger und langwieriger als zu ein positiven schwangerschaftstest zu gelangen! wie san-german richtig erkennt, der vaterschaftstest ist eine andere angelegenheit und dauert sicherlich bei vielen noch länger!
11.04.2008 18:57
#71 RE: Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
Zitat von Edreos
Da ich nun eine Einladung für ein Spracherwerbsvisum machen muß, kann mir jemand aus Erfahrung berichten wie lange man so etwas im vorraus planen muß. Ich muß eine Anmeldung bei einer Sprachschule machen ohne zu wissen wann meine Frau denn zum Schulstart etwa hier sein kann Vorrausgesetzt dem Besuchsvisum wird zugestimmt. Ich habe gelesen das so etwas bis zu 4 Monaten dauern kann. Kann ich somit nur eine Anmeldung zum August 2008 vorbereiten?
Erste Station wäre die Berlitz-School (Monat 100 Stunden/500 Euro). Termin Ende Mai oder erst wieder September für Intensiv-Kurse.
Gruss
Ich hoffe für Dich, dass das Folgende (wie so oft) nicht stimmt:
AUSWÄRTIGES AMT
Bürgerservice
Sehr geehrte/r Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.
Leider sind die gesetzlichen Vorgaben so, dass die Deutschkenntnisse VOR
Einreise nach Deutschland nachgewiesen werden müssen (so dass zur Umgehung
dieser Vorschrift nicht ein Sprachvisum genutzt werden kann).
Leider ist auch eine Schwangerschaft kein vom Gesetz vorgesehener
Ausnahmetatbestand, ebenso nicht ein gemeinsames Kind. Das Kind hat über sie
die deutsche Staatsangehörigkeit, kann einen deutschen Pass erhalten und
visumfrei (nach Deutschland) reisen.
Ihre Frau benötigt aber nach wie vor das Visum zur Familienzusammenführung (unter Nachweis der Deutschkenntnisse).
Einen Ermessensspielraum, auf den Nachweis der Deutschkenntnisse zu
verzichten, hat unsere Botschaft leider nicht.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Martina Wolf-Melgar
Antworten auf die 200 häufigsten Bürgeranfragen finden Sie hier:
<http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...atalog.html>
Adressen deutscher Vertretungen im Ausland finden Sie hier:
<http://www.auswaertiges-amt.de/diplo/de/...hlseite.jsp>
13.04.2008 00:45 (zuletzt bearbeitet: 13.04.2008 00:53)
(
Gast
)
#73 RE: Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
(
Gast
)
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AUSWÄRTIGES AMT
Bürgerservice
Sehr geehrte/r Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.
Leider sind die gesetzlichen Vorgaben so, dass die Deutschkenntnisse VOR
Einreise nach Deutschland nachgewiesen werden müssen (so dass zur Umgehung
dieser Vorschrift nicht ein Sprachvisum genutzt werden kann).
Leider ist auch eine Schwangerschaft kein vom Gesetz vorgesehener
Ausnahmetatbestand, ebenso nicht ein gemeinsames Kind. Das Kind hat über sie
die deutsche Staatsangehörigkeit, kann einen deutschen Pass erhalten und
visumfrei (nach Deutschland) reisen.
Ihre Frau benötigt aber nach wie vor das Visum zur Familienzusammenführung (unter Nachweis der Deutschkenntnisse).
Einen Ermessensspielraum, auf den Nachweis der Deutschkenntnisse zu
verzichten, hat unsere Botschaft leider nicht.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Martina Wolf-Melgar
Aha, dann muß ich um deutsch in Deutschland zu lernen erst mal schon vorher Deutsch können, das ist eine Logik... das wäre so wie wenn ich eine Berufsausbildung machen will und diese Fähigkeiten und das Wissen schon vorher wissen müßte, naja das kann man ja schon vorher zu Hause erlernen, wo ist das Problem?
Da kann ich nur dazu sagen:
Versuch niemals alles zu verstehen – manches wird nie recht viel Sinn machen.
Aber da wir in einem sogenannten "freiheitlichen und demokratischen" Staat leben, müssen wir uns eben fügen, genauso wie die Cubaner sich unter Fidels Regime fügen müssen, ICH SEHE DARIN EINE AGGRESIVE, FEINDLICHE UND MENSCHENUNWÜRDIGE AUSLÄNDERPOLITIK, DIE DIESE GESETZESÄNDERUNG NUR ZUM ZWECKE DER REDUZIERUNG DES ZUZUGES VON AUSLÄNDERN AUF EIN MINIMUM BESCHRÄNKEN SOLLEN, UND NICHT ZUM ZWECKE DER EINBÜRGERUNG UND IMMIGRATION VON AUSLÄNDERN.
Bürgerservice
Sehr geehrte/r Herr XXX,
vielen Dank für Ihre Anfrage beim Bürgerservice des Auswärtigen Amtes.
Leider sind die gesetzlichen Vorgaben so, dass die Deutschkenntnisse VOR
Einreise nach Deutschland nachgewiesen werden müssen (so dass zur Umgehung
dieser Vorschrift nicht ein Sprachvisum genutzt werden kann).
Leider ist auch eine Schwangerschaft kein vom Gesetz vorgesehener
Ausnahmetatbestand, ebenso nicht ein gemeinsames Kind. Das Kind hat über sie
die deutsche Staatsangehörigkeit, kann einen deutschen Pass erhalten und
visumfrei (nach Deutschland) reisen.
Ihre Frau benötigt aber nach wie vor das Visum zur Familienzusammenführung (unter Nachweis der Deutschkenntnisse).
Einen Ermessensspielraum, auf den Nachweis der Deutschkenntnisse zu
verzichten, hat unsere Botschaft leider nicht.
Mit freundlichen Grüßen
im Auftrag
Martina Wolf-Melgar
Aha, dann muß ich um deutsch in Deutschland zu lernen erst mal schon vorher Deutsch können, das ist eine Logik... das wäre so wie wenn ich eine Berufsausbildung machen will und diese Fähigkeiten und das Wissen schon vorher wissen müßte, naja das kann man ja schon vorher zu Hause erlernen, wo ist das Problem?
Da kann ich nur dazu sagen:
Versuch niemals alles zu verstehen – manches wird nie recht viel Sinn machen.
Aber da wir in einem sogenannten "freiheitlichen und demokratischen" Staat leben, müssen wir uns eben fügen, genauso wie die Cubaner sich unter Fidels Regime fügen müssen, ICH SEHE DARIN EINE AGGRESIVE, FEINDLICHE UND MENSCHENUNWÜRDIGE AUSLÄNDERPOLITIK, DIE DIESE GESETZESÄNDERUNG NUR ZUM ZWECKE DER REDUZIERUNG DES ZUZUGES VON AUSLÄNDERN AUF EIN MINIMUM BESCHRÄNKEN SOLLEN, UND NICHT ZUM ZWECKE DER EINBÜRGERUNG UND IMMIGRATION VON AUSLÄNDERN.
13.04.2008 08:45
ehemaliges mitglied
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gelöscht
)
#74 RE: Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
ehemaliges mitglied
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gelöscht
)
Details
Zitat von Malecon
Aber da wir in einem sogenannten "freiheitlichen und demokratischen" Staat leben, müssen wir uns eben fügen, genauso wie die Cubaner sich unter Fidels Regime fügen müssen, ICH SEHE DARIN EINE AGGRESIVE, FEINDLICHE UND MENSCHENUNWÜRDIGE AUSLÄNDERPOLITIK, DIE DIESE GESETZESÄNDERUNG NUR ZUM ZWECKE DER REDUZIERUNG DES ZUZUGES VON AUSLÄNDERN AUF EIN MINIMUM BESCHRÄNKEN SOLLEN, UND NICHT ZUM ZWECKE DER EINBÜRGERUNG UND IMMIGRATION VON AUSLÄNDERN.
[/b]
Das interessiert doch nur am Rande, viele schlimmer ist, dass hier vom Grundgesetz, eine Verfassung wird uns ja von der Politik verwehrt, zugesicherte Grundrechte der INLÄNDER, zb. Schutz der Familie, eingeschränkt werden.
Salu2
13.04.2008 08:53 (zuletzt bearbeitet: 13.04.2008 08:57)
#75 RE: Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
Zitat von locoyumaZitat von Malecon
Aber da wir in einem sogenannten "freiheitlichen und demokratischen" Staat leben, müssen wir uns eben fügen, genauso wie die Cubaner sich unter Fidels Regime fügen müssen, ICH SEHE DARIN EINE AGGRESIVE, FEINDLICHE UND MENSCHENUNWÜRDIGE AUSLÄNDERPOLITIK, DIE DIESE GESETZESÄNDERUNG NUR ZUM ZWECKE DER REDUZIERUNG DES ZUZUGES VON AUSLÄNDERN AUF EIN MINIMUM BESCHRÄNKEN SOLLEN, UND NICHT ZUM ZWECKE DER EINBÜRGERUNG UND IMMIGRATION VON AUSLÄNDERN.
[/b]
Das interessiert doch nur am Rande, viele schlimmer ist, dass hier vom Grundgesetz, eine Verfassung wird uns ja von der Politik verwehrt, zugesicherte Grundrechte der INLÄNDER, zb. Schutz der Familie, eingeschränkt werden.
Salu2
Man sollte zwischen Ehe und dem Zweckbündnis eines alternenden Lusttouristen und einer ausländischen Kindfrau, welche aus opportunistischen Gründen ein Rechtsgeschäft abschliesst und keinerlei Interesse an einer Integration hat, unterscheiden.
Das letztere als "Ehe" zu bezeichnen, ist wohl ein Scherz und beschmutzt die kulturelle Tradition der europäischen Kultur.
Als Mindestvoraussetzung sollte doch gelten, dass die Ehepartner adäquat miteinander kommunizieren können, d.h. dass einer der Ehepartner die Sprache des anderen ausreichend gut spricht und versteht, also der deutsche Ehepartner hervorragend Spanisch spricht (ich denke da mal an C1 - Niveau) oder der ausländische Partner eben Deutsch. Treffen diese Voraussetzungen nicht zu, dann kann man wohl im eigentlichen Sinn nicht von "Ehe" sprechen.
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