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Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
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Gast
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#26 RE: Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
war heute beim Anwalt.
Ergebnis in Kurzform. Beschwerde bei Botschaft bringt nix. Einladung machen mit Sprachstudium hier in deutsch. Aber erstmal ein Institut finden welches ein Diplom nach 3 bis 6 Monaten ausstellt. Die gemeinsame Zeit in Deutschland dient dann auch zur Sprachförderung und dem besseren Kennenlernen. Macht auch alles Sinn, wenn nicht die hohen Kosten wären. Danach muß Sie wieder zurück und muß dann nochmal Visum in Havanna beantragen. Letztendlich die einzige Möglichkeit. Sicher alles schon bekannt, aber nun aktueller Fall.
Kennt jemand ein solches Sprachinstitut ausser der Berlitzschool?
Gruss
(
Gast
)
#27 RE: Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
ehemaliges mitglied
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gelöscht
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#28 RE: Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
Zitat von Cubano
Zum Anwalt um die Botschaft anzublasen? Deutsche Diplomaten lassen sich davon nicht beeindrucken.
Deine Frau wird wohl oder übel die paar Fragen und Antworten lernen müssen. (Die Fragen sind ja auch bekannt.)
Was sagt den die Ausländerbehörde dazu?? Ich hatte ein Schreiben von der Ausländerbehörde, wo drin stand, das meiner Frau die Einreise zu ermöglichen ist. Damit hatte sie das Visum innerhalb von 10 min. (Ich konnte es nicht glauben, wie schnell es ging. Muss diesen Brief nochmal suchen.)
Ein Anruf bei der Ausländerbehörde, oder besser mal selber dahin gehen und dir Tipps geben lassen was du tun kannst, halte ich auch für eine gute Idee. Das geht schnell und die Leute kennen die Gesetze auch gut. Mir haben sie immer geholfen. (Besser als die Botschaft.)
Wenn ich mich noch richtig erinnere, gab es hier eine Seite mit den Fragen der Botschaft.
Solltest du mal suchen, wird dich und deine Frau auch weiter bringen.
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Vergiss es, ich versuche schon seit 4 Monaten diesem Forum zu erklären das das Visum nicht von der Botschaft sondern von der Ausländerbehörde vergeben wird. Die Botschaft ist nur ein Sekretäriat das die Papiere zusammenfügt. Das will hier niemand hören.Ein weiterer Gesichtspunkt ist das mann/frau ab dem Zeitpunkt immer wieder mit dem Sachbearbeiter der AB zu tun hat, Vermutlich ein ganzes Leben lang, Einladungen für Familienangehörige,Interationskurs ect.ect.Ein Freund von mir will seine Freundin nun einladen, um dann in den NL zu heiraten... so ein Quatsch.Da währe ich als Sachbearbeiter auch sauer wenn ein "schlaumaier" kommt und denkt er könne "MICH" hintergehen. Bin Deiner Meinung.Denke 80% die kein Visa erhalten haben sind da in erster Linie mal selber daran schuld.Mangelnde Vorbereitung. Doch genug davon. Was bei mir allerdings die Frage aufwirft, Tauschen sich die Deutschen und Kubanischen Behörden eigendlich aus was Lebenslauf,Vorstrafen,Beruf ect. angeht? Müssten Sie eigendlich... sonst könnte ja jeder Angaben machen wie er wolle, andererseits schwer vorstellbar.
Prost und Halt uns mal auf dem Laufenden.
guzzi
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gelöscht
)
#29 RE: Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
Zitat von UJKEI
wenn jemand die 5 Jahre in der Schweiz lebt und nicht einmal im Laden ein Brot bestellen, dem gehört das Bürgerrecht auch nicht.
und das Brot auch nicht
und die Butter drauf auch nicht
nebenbei soll noch gefragt werden, was das für einen Betrag ergibt, Brot 3.25 FR.und die Butter 1.85 Fr. ohne Rechner , braucht man auch nicht zu wissen, wenn man mit der EC Karte zahlt
Da ich nun eine Einladung für ein Spracherwerbsvisum machen muß, kann mir jemand aus Erfahrung berichten wie lange man so etwas im vorraus planen muß. Ich muß eine Anmeldung bei einer Sprachschule machen ohne zu wissen wann meine Frau denn zum Schulstart etwa hier sein kann Vorrausgesetzt dem Besuchsvisum wird zugestimmt. Ich habe gelesen das so etwas bis zu 4 Monaten dauern kann. Kann ich somit nur eine Anmeldung zum August 2008 vorbereiten?
Erste Station wäre die Berlitz-School (Monat 100 Stunden/500 Euro). Termin Ende Mai oder erst wieder September für Intensiv-Kurse.
Gruss
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#31 RE: Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
Zitat von Edreos
Da ich nun eine Einladung für ein Spracherwerbsvisum machen muß, kann mir jemand aus Erfahrung berichten wie lange man so etwas im vorraus planen muß. Ich muß eine Anmeldung bei einer Sprachschule machen ohne zu wissen wann meine Frau denn zum Schulstart etwa hier sein kann Vorrausgesetzt dem Besuchsvisum wird zugestimmt. Ich habe gelesen das so etwas bis zu 4 Monaten dauern kann. Kann ich somit nur eine Anmeldung zum August 2008 vorbereiten?
Erste Station wäre die Berlitz-School (Monat 100 Stunden/500 Euro). Termin Ende Mai oder erst wieder September für Intensiv-Kurse.
Gruss
VHS kostet die 1/2, aber die Zeitplanung passt.
Salu2
Noch eine zweite Frage dazu.
Ist das richtig - egal wo und bei welcher Schule meine Frau deutsch lernt und mit welchen Abschluß oder Diplom, Sie muß trotzdem nochmal zur Botschaft in Havanna und diesen Deutschtest machen zur Erlangung des unbefristeten Visums zum Ehegattennachzug
Oder gibt es irgendein Diplom/Dokument das man bestehen kann und dann nur noch zum Visumantrag beilegen muß?
(
Gast
)
#33 RE: Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
Zitat von Edreos
Da ich nun eine Einladung für ein Spracherwerbsvisum machen muß, kann mir jemand aus Erfahrung berichten wie lange man so etwas im vorraus planen muß.
Was gibt es da zu planen? Einen Antrag will die Botschaft sehen!
Und zwar nach den Vorgaben der Visabestimmungen für die Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland
Den Weg zum Anwalt hättest Du Dir auch sparen können, wenn Du aufmerksam hier im Forum mitgelesen hättest. Allein der Thread mit der irren Verfassungsbeschwerde, wäre lehrreich genug gewesen, in welcher der Initiator dieses Threads auf äußerst umständliche Wege glaubt ans Ziel zu kommen und sich dabei ziemlich lächerlich macht. Ist doch logisch, dass Du mit Deiner Frau zusammenleben möchtest. Zumindest am Anfang. Und wenn man von ihr Deutschkenntnisse verlangt, dann muss man ihr auch die Möglichkeit geben, dass sie diese erlernen kann. Auf den Gedanken, dass sie dies am Besten in einem professionellen Deutschkurs in Deiner Nähe macht, hättest Du auch selbst ohne Anwalt kommen können.
Eigentlich ist nur noch die Frage ungeklärt, ob die Ausländerbehörde Deine Ehefrau wegen fehlender Deutschkenntnisse des Landes verweisen könnte, nachdem sie doch im Deutschkurs ausreichend Deutsch gelernt hat und dies sogar so lang wie sie wollte. Insofern würde sich Deine zweite Frage erübrigen.
Was meinst Du dazu?
Wollte mal wieder was mitteilen:
Zur Erteilung eines Visa zur Familienzusammenführung einer Ausländerin mit einem Deutschen, bzw. Ausländer mit einer Deutschen, ist es total irrelevant, ob sie/er deutsch spricht oder nicht.
Das Visa erteilt die zuständige Ausländerbehörde und nicht die Botschaft, diese händigt es nur aus.
Was passieren kann, ist, dass sie verpflichtet wird, nach Einreise in Deutschland inkl. Aufenthaltsgenehmigung, einen Deutschkurs mit anschließender Prüfung, zu belegen bzw. durchzuführen.
Auch dieses legt die zuständige Ausländerbehörde fest.
Wenn ihr Problem habt, erkundigt euch und lasst euch auch von eurer/m Ausländerbeauftragen helfen bzw. sprecht mit ihr/m.
Trotzdem wird am Schalter der deutschen Botschaft ein kleiner Deutsch - Test durchgeführt,
hier ein Auszug aus einer E-Mail die ich von denen bekommen hab:
Ein Merkblatt zum Visumverfahren ist beigefügt (rechte Spalte). Zur Visumbeantragung sind durch die Antragstellerin zudem einfache Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen, die bei Antragstellung in einem kleinen mündlichen Test am Visumschalter geprüft werden.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Auskünften weitergeholfen zu haben und verbleibe
Mit freundlichen Grüßen
i.V. Antje Wawerek
Botschaft der Bundesrepublik Deutschland /
Embajada de la República Federal de Alemania
Calle 13 No. 652 esq. a B
Vedado
La Habana/Cuba
Tel.: (+53-7) 833 25 69 / 833 24 60
Tel. Visastelle: (+53-7) 833 31 88
Fax (+53-7) 833 15 86
E-Mail: RK-visa-10@hava.auswaertiges-amt.de
Internet: http://www.havanna.diplo.de
#36 RE: Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
Zitat von Dasu
Wollte mal wieder was mitteilen:
Zur Erteilung eines Visa zur Familienzusammenführung einer Ausländerin mit einem Deutschen, bzw. Ausländer mit einer Deutschen, ist es total irrelevant, ob sie/er deutsch spricht oder nicht.
Wenn du nur Blödsinn mitzuteilen hast, solltest du es besser lassen.
Zitat von Malecon
Trotzdem wird am Schalter der deutschen Botschaft ein kleiner Deutsch - Test durchgeführt,
... und dies zu Recht.
Selbst wenn die Ausländerbehörde über die Erteilung des Visums für die Familienzusammenführung entscheidet, so können sie nicht über das "2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz" hinwegsetzen und müssen in diesem Fall die Deutsche Botschaft bei der Prüfung einfacher Deutschkenntnisse gewähren lassen.
In Antwort auf:
ur Visumbeantragung sind durch die Antragstellerin zudem einfache Grundkenntnisse der deutschen Sprache nachzuweisen, die bei Antragstellung in einem kleinen mündlichen Test am Visumschalter geprüft werden.
ist richtig, hat aber nichts mit der Visumsvergabe zu tun, ist aber ne gute Abschreckung.
Die Botschaft teilt dies der Ausländerbehörde mit und diese vergibt das Visum, jetzt meistens mit der Verpflichtung einen Deutschkurs zu belegen.
Zitat von Esperanto2Zitat von Malecon
Trotzdem wird am Schalter der deutschen Botschaft ein kleiner Deutsch - Test durchgeführt,
... und dies zu Recht.
Selbst wenn die Ausländerbehörde über die Erteilung des Visums für die Familienzusammenführung entscheidet, so können sie nicht über das "2. Änderungsgesetz zum Zuwanderungsgesetz" hinwegsetzen und müssen in diesem Fall die Deutsche Botschaft bei der Prüfung einfacher Deutschkenntnisse gewähren lassen.
Wo steht dort, dass Ausländer/in bei Familiennachzug zu Deutschen, Deutschkenntnisse nachweisen muß?
#41 RE: Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
eigentlich werden für Ehepartner keine Besuchsvisa mehr erteilt,
damit dieser Deutschtest nicht umgangen werden kann.
Allerdings ist die Ehefrau von einem Bekannten im Dez. 2007 mit
einem Schengen Besuchsvisum eingereist und hat dann hier in
einem Monat bei der VHS das A1 Sprachzertifikat erworben, daraufhin
wurde ihr eine befristete AE erteilt.
Das liegt aber im ermessen der ABH, da ja eigentlich ein Visumsmissbrauch
vorliegt und somit die Ausreise eigentlich erfolgen müsste.
#43 RE: Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
Zitat von Sharky
eigentlich werden für Ehepartner keine Besuchsvisa mehr erteilt,
damit dieser Deutschtest nicht umgangen werden kann.
Eine solche Regelung wäre ja noch verfassungswidriger, als die zur Familienzusammenführung. Kennst du Fälle, wo das Besucher-Visa mit einer derartigen Begründung abgelehnt worden ist?
#45 RE: Deutsch-Test in Havanna Botschaft nicht bestanden
Zitat von Esperanto2
... Allein der ... Thread mit der irren Verfassungsbeschwerde, wäre lehrreich genug gewesen, in welcher der Initiator dieses Threads auf äußerst umständliche Wege glaubt ans Ziel zu kommen und sich dabei ziemlich lächerlich macht.
...
dass Dir der Überblick abhanden gekommen ist und anstelle einen neuen Thread aufzumachen, versäumt hast, hier im Forum mitzulesen. Du kannst dies ja nachholen, indem Du beispielsweise die Suchfunktion nutzt und die Stichwörter Familienzusammenführung-Deutschkenntnisse eingibst. Du wirst sehen, dass Du besser die Geister in der Flasche gehalten hättest und auch schon ein ganz schöner Stück schlauer sein könntest.
...
Weißt Du nicht was in Deinem Schriftsatz steht oder stammt er vielleicht gar nicht von Dir?
...
Hi Esperanto, ich hoffe, dass ich Dir Klugscheisser nie im Leben begegnen muss,
[/quote]
Zitat von Sharky
eigentlich werden für Ehepartner keine Besuchsvisa mehr erteilt,
damit dieser Deutschtest nicht umgangen werden kann.
Allerdings ist die Ehefrau von einem Bekannten im Dez. 2007 mit
einem Schengen Besuchsvisum eingereist und hat dann hier in
einem Monat bei der VHS das A1 Sprachzertifikat erworben, daraufhin
wurde ihr eine befristete AE erteilt.
Das liegt aber im ermessen der ABH, da ja eigentlich ein Visumsmissbrauch
vorliegt und somit die Ausreise eigentlich erfolgen müsste.
Visumsmißbrauch wo bitte steht den geschrieben, das ich mit Besuchervisum keinen Sprachkurs machen darf.
Ob man nun nach dem Sprachkurs erst wieder ausreisen muß um dann mit seinen nunmehr vorhandenen Deutschkenntnissen auf Cuba ´nen Familienzusammenführungsvisum zu stellen das mag wohl im Ermessen der ABH liegen.
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