Einladung von Cubanern in Cuba erledigen

26.01.2008 22:31
avatar  freemann07 ( gelöscht )
#1 Einladung von Cubanern in Cuba erledigen
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freemann07 ( gelöscht )

Hallo alle zusammen .
Da man uns ja jetzt ganz schön in Aktion hält ,und zur Kasse bittet , wenn man einen Cubaner/in einladen will ( erst Notarielle beglaubigte ,übersetzte , vom Landratsamt abgestempelte , eidesstatliche Erklärung mit dem gleichen Inhalt wie die eigentliche Einladung ) frag ich mal in die Runde , ob jemand von Euch in letzter Zeit die Einladung in Cuba gestellt hatt . Wie funktioniert das , was muß ich alles dabei haben , geht das jetzt noch wie in den Hinweisen zur Einladung hier im Forum beschrieben wurden ist.
Danke für Eure Antworten !


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27.01.2008 09:38
avatar  Sharky
#2 RE: Einladung von Cubanern in Cuba erledigen
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Top - Forenliebhaber/in

Nein, die Einladung in Cuba machen, dass geht seit Mai '07 nicht nicht mehr.

Salu2 Sharky


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27.01.2008 12:48
avatar  freemann07 ( gelöscht )
#3 RE: Einladung von Cubanern in Cuba erledigen
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freemann07 ( gelöscht )

Danke Sharky ! Bleibt mir ja dann nichts anderes übrig wie mich durch die Ämter zu wühlen


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27.01.2008 12:55
#4 RE: Einladung von Cubanern in Cuba erledigen
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Forums-Senator/in


Und durch die Geldbörse.


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27.01.2008 13:16
avatar  freemann07 ( gelöscht )
#5 RE: Einladung von Cubanern in Cuba erledigen
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freemann07 ( gelöscht )

Genau das wollte ich ja dadurch ein wenig minimieren !


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27.01.2008 13:39 (zuletzt bearbeitet: 27.01.2008 13:42)
avatar  ( Gast )
#6 RE: Einladung von Cubanern in Cuba erledigen
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( Gast )
Zitat von freemann07
Bleibt mir ja dann nichts anderes übrig wie mich durch die Ämter zu wühlen

Nix mit Ämter. Auch das Landesgericht ist kein Amt, sondern ein Gericht. Dort mußt Du zum Abstempeln hin. Sogar zweimal, wenn Du nicht bereits beim ersten Mal das notarielle Schreiben und dessen Übersetzung von einem von ihnen anerkannten Übersetzer vorlegst.


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27.01.2008 13:49
avatar  Gina
#7 RE: Einladung von Cubanern in Cuba erledigen
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super Mitglied

Hallo,

ich weiß nicht, ob es stimmt, aber meine kubanische Lehrerin hat mir erzählt, dass die Einladung sehr wohl in Kuba noch gehen würde, allerdings müsste der Einladende vor Ort in Kuba bei der Consultoria Juridica (oder wie das heißt) vorsprechen und der gleiche sein, der die Verpflichtungserklärung abgegeben hat. Sie hat sich anscheinend im Oktober 2007 telefonisch dort erkundigt. Sicher, bin ich mir aber nicht, ob das stimmt. Es wäre auf jeden Fall wesentlich billiger und unkomplizierter, als das hier über die Botschaft laufen zu lassen.

Viele Grüße

Gina


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27.01.2008 14:03
avatar  freemann07 ( gelöscht )
#8 RE: Einladung von Cubanern in Cuba erledigen
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freemann07 ( gelöscht )

Hast ja Recht , sicher ist das Landgericht kein Amt ebensowenig wie der Notar oder der Übersetzer . Wühl ich mich eben durch diese Institutionen .


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27.01.2008 14:10
avatar  freemann07 ( gelöscht )
#9 RE: Einladung von Cubanern in Cuba erledigen
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freemann07 ( gelöscht )

@ Gina !
Wo ist denn in dem Fall die Verpflichtungserklärung abgegeben wurden ?


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27.01.2008 15:42 (zuletzt bearbeitet: 27.01.2008 15:46)
avatar  ( Gast )
#10 RE: Einladung von Cubanern in Cuba erledigen
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( Gast )
Zitat von Gina
dass die Einladung sehr wohl in Kuba noch gehen würde, allerdings müsste der Einladende vor Ort in Kuba bei der Consultoria Juridica (oder wie das heißt) vorsprechen und der gleiche sein, der die Verpflichtungserklärung abgegeben hat.

Die Resolucion 87 ist eindeutig. Danach gibt es seit 1. Mai 07 keine Möglichkeit mehr das Einladungsschreiben bei der Consultoria Juridica direkt zu erstellen.

Schon bei der Einführung der neuen kubanischen Einladungsregelung wurde davon gesprochen, dass damit sichergestellt werden sollte, dass der Einlader im kubanischen Einladungsschreiben der Gleiche ist, der die deutsche Verpflichtungserklärung abgibt. Sollte dies tatsächlich der Zweck gewesen sein, so wurde dies aber mit der neuen Regelung nicht erreicht. Nach wie vor muss derjenige, der sich gegenüber den Kubanern und der deutschen Ausländerbehörde verpflichtet, nicht identisch sein.

Dies wäre sichergestellt, wenn die hiesige kubanische Botschaft die deutsche Verpflichtungserklärung anerkennen und sich damit begnügen würde. Sie hätten damit sogar ein Dokument, in welchen deutschen Behörden die Leistungsfähigkeit des Einladers bescheinigten. Aber Dilettanten wie sie nun einmal sind, verlangen sie aufwendige und doch so nutzlose Dokumente, die der Sache nicht angemessen sind.


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27.01.2008 21:02
avatar  freemann07 ( gelöscht )
#11 RE: Einladung von Cubanern in Cuba erledigen
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freemann07 ( gelöscht )

Danke Esperanto !
Dann hab ich ja die Woche voll zu tun


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