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Visa A2
Wie lange ist die Gueltigkeit des A2 Visa
2 mal 30 oder
2 mal 60 Tage
in der immigration in GTMO ist die Aussage 2 mal 30.
Deutsche Auslaender sprachen jedoch von 2 mal 90 Tagen.
Was ist richtig.
Wer den Gesetzestext zur Hand hat bitte hier einstellen, mein Visum lauft in ein paar Tagen aus.
Gruss aus GTMO !!!
#2 RE: Visa A2
und gerade in gtmo wirste nicht länger wie 2 monate bekommen. in hav habe ich einmal 3 monate bekommen, ich habe einfach gefragt und noch einen monat extra bekommen. ein kumpel von mir ist dann auch sofort am nächten tag hin und hat mit hinweis auf meinen zusatz monat auch noch einen monat bekommen.
ich denke mal das es aber eine ausnahme war...warum auch immer.
Zitat von el loco alemánAlso ich krieg immer 90 Tage.
2x30 Mehr gibts nicht.
Hole das A2 allerdings hier in Bonn auf der Botschaft. Wie das auf der jeweiligen Immi in Kuba gehandhabt wird, weiss ich nicht.
#8 RE: Visa A2
Zitat von guzziNein, das in Berlin/Bonn in den Pass eingeklebte A2 gilt nur für 30 Tage Aufenthalt bei Einreise innerhalb der nächsten 90 Tage.
Du verwechselst das mit der Touristenkarte, das Visum A2 ist in ganz Cuba 11 Monate gültig und muss alle 3 Monate verlängert werden
Laut einigen Aussagen von Forumsmitgliedern gibt es die von dir geschilderte 11 Monate Ausnahme nur, wenn du gleichzeitig mit deiner kubanischen Ehefrau einreist.
Vielleicht wieder was anderes wenn jemand wie du Ungar oder Schweizer(?) ist.
Zitat von el loco alemánZitat von guzziNein, das in Berlin/Bonn in den Pass eingeklebte A2 gilt nur für 30 Tage Aufenthalt bei Einreise innerhalb der nächsten 90 Tage.
Du verwechselst das mit der Touristenkarte, das Visum A2 ist in ganz Cuba 11 Monate gültig und muss alle 3 Monate verlängert werden
Laut einigen Aussagen von Forumsmitgliedern gibt es die von dir geschilderte 11 Monate Ausnahme nur, wenn du gleichzeitig mit deiner kubanischen Ehefrau einreist.
Vielleicht wieder was anderes wenn jemand wie du Ungar oder Schweizer(?) ist.
Hola,
bin vor 2 Tagen nach 7 Wochen Aufenthalt in Guantanamo zurück und kann zumindest meinen/unseren Fall schildern!
A2 Visum ( Bonn ) bei Einreise/direkter Besuch der Immi. ( bzw. gleichzeitigem Aufenthalt der Ehefrau ) gültig für 90 Tage ohne weitere Plichtbesuche oder Verlängerungsanträge mit Zusatzzahlungen bei der Immi.!
Gott sei Dank!!!
Saludos,
Dieyu
sollte sich da doch was gebessert haben, ok bei mir war es nur einmal wo ich länger wie zwei monate in gtmo bleiben konnte und damals musste ich nach 2 monaten nochmal schnell nach st.Domingo fliegen, wir ausländischen ehepartner haben ja genug geld. aber gut zu wissen, das es jetzt auch für drei monate geht
#11 RE: Visa A2
Wie gesagt, ich bekomme schon seit längerer Zeit das A2 für 3 Monate Aufenthalt (na ja, vielleicht auch ein Bonus für Fidel-Fans)
#13 RE: Visa A2
Laut Info des kubanischen Konsulats hier in Berlin ist es so:
Für Deutsche die mit Kubaner verheiratet sind, die eine Aufenthaltsgenhemigung in D haben, gibt es 90 Tage, und das nochmal verlängerbar
Für Deutsche die mit Kubaner, der noch auf Kuba wohnt verheiratet sind, gibts das A2 nur für 30 Tage, und 30 Tage verlängerbar, (wobei mir sogar bei der Botschaft gesagt wurde,dass ich in Kuba ja nochmal versuchen könnte weiter zu verlängern)
In Antwort auf:
Laut einigen Aussagen von Forumsmitgliedern gibt es die von dir geschilderte 11 Monate Ausnahme nur, wenn du gleichzeitig mit deiner kubanischen Ehefrau einreist.
Genau so ist es. Wenn die Ehefrau PRE hat und gleichzeitig mit dem Ausländer in Kuba einreist, gilt das A2 exakt 11 Monate und 28 Tage. Das gleiche gilt für die Aufenthaltsdauer der Ehefrau, d.h., wenn die o.g. Zeitraum rum ist, muss diese entweder wieder mit ausreisen oder sie verliert den PRE-Status.
Das Ganze habe ich gerade heute erst recherchiert, da wir so einen Fall in Holguin haben!
Gruss
kdl
Wie lang das Familienvisa dann gültig ist, hängt davon ab, ob ihre Ehefrau in Deutschland (dann abhängig vom Migrationsstatus) oder in Kuba (dann höchstens 30 Tage verlängerbar um 30 Tage) wohnt und mit welchem Migrationsstatus (‚PRE‘ : dann 90 Tage verlängerbar; oder ‚Habilitacion‘ : dann 30 Tage verlängerbar um 30 Tage) der Reisepass ihrer Frau ausgestattet ist.
Mit freundlichen Grüssen
Kubanisches Konsulat
Berlin
In Antwort auf:
(...‚PRE‘ : dann 90 Tage verlängerbar;...
Jetzt wird's lustig hier! Mein Kumpel ist seit Mai vergangenen Jahres ununterbrochen mit seiner Ehefrau, Kind und A2 in Kuba und muss erst wieder im April ausreisen, da dann sein Visa nicht mehr verlängert wird.
Gruss
kdl
Zitat von kdlZitat
Laut einigen Aussagen von Forumsmitgliedern gibt es die von dir geschilderte 11 Monate Ausnahme nur, wenn du gleichzeitig mit deiner kubanischen Ehefrau einreist.
Genau so ist es. Wenn die Ehefrau PRE hat und gleichzeitig mit dem Ausländer in Kuba einreist, gilt das A2 exakt 11 Monate und 28 Tage. Das gleiche gilt für die Aufenthaltsdauer der Ehefrau, d.h., wenn die o.g. Zeitraum rum ist, muss diese entweder wieder mit ausreisen oder sie verliert den PRE-Status.
Das Ganze habe ich gerade heute erst recherchiert, da wir so einen Fall in Holguin haben!
Gruss
kdl
Da wir jetzt im 2011 sind und der Empfang heute bei der Inmi echt frustig, weil arg im Gegensatz zu obiger Regelung praktiziert wurde, erlaube ich mir die ganze A2/Geschichte nochmals in die Runde zu klicken:
Im Februar wurde mir hier (Baracoa) gesagt, dass mein A2 nur bis Mai (= dann 6 Monate Aufenthalt) verl'ngert wuerde, weil im Nov. allein eingereist.
Erklaerung des InmiBeamten DAMALS:
Mit A2 des Consulates zusammen mit cub. Partner (PRE) eingereist kann bis 9 Monate verláengert werden (90 Tage plus 90 u.s.w.)
(von 12 Monate minus 1 Tag wollte er nichts wissen)
Erklaerung eines anderen Inmis HEUTE:
NUR BIS 2 X 90 Tage verlaengerbar....????
Bitte um handfeste Beispiele und / oder Gesetzestexte dazu
Saludos
#18 RE: Visa A2
Ein Bekannter von mir hat sich auf der Kubanischen Botschaft in Berlin ein 3 Monatsvisum A2 geholt . Er konnte sich damit 3 Monate in Kuba ( Matanzas ) aufhalten ohne zur Inmi zu gehen . Er war von Anfang Februar bis zum 22 Mai in Kuba . Visa war nicht verlängerbar . Er Deutscher , seine Frau Kubana mit Wohnsitz Kuba .
#19 RE: Visa A2
Kenne es genau so wie kdl gesagt hat, mehrfach praktiziert(Las Tunas). Voraussetzung ist gemeinsame Einreise mit kub.Ehefrau, die ein PRE hat und natürlich Gültigkeitsdauer der Pässe ausreichend.Ich habe dabei immer eine TK in der Imi auf A2 umschreiben lassen (40CUC), was dann für 90 Tage gewährt wurde, und für je 25CUC 2x um 90 plus 1x um 60 Tage mit 28 Tagen Überziehungsduldung bei entsprechender Begründung (z.B.kein Platz frei im Flieger, Krankheit etc.)verlängert werden konnte, also insgesamt fast 12 Monate. Die Regelung ist lt.Aussage der Imi eigentlich so, dass vor Erreichen der Jahresfrist ausgereist werden muss.
In allen anderen Fällen gelten normalerweise 2x 30 Tage, also 60 maximal, aber kann mir sehr gut vorstellen dass da mit etwas Glück und bei der richtigen Imi auch mehr ginge. Aus Varadero kenne ich einen Fall, wo mit der richtigen Geschichte (Eheprobleme, die geklärt werden müssen) gegen einen kleinen "Zuschlag" weitere 30 Tage gewährt wurden...
Wie die Zeit vergeht...
Ich bin damals 8 Monate drüben geblieben, hatte 2 mal verlängert ohne größere Schwierigkeiten. Sie würde es mir auch noch ein 3tes mal verlängern sagte die Tussi der Immi, ich sollte halt eine entsprechende Begründung vortragen.
Damals war ich glücklich wieder nach Hause zu kommen. Heute bereue ich es etwas. Werde wohl vor meinem Ruhestand nicht mehr in die Gelegenheit kommen so lange "blau" zu machen.
Ein Irrsinn wenn ich zurückblicke was es für ein Terror war Doc. nach D zu holen.
Zitat von kdlZitat
Laut einigen Aussagen von Forumsmitgliedern gibt es die von dir geschilderte 11 Monate Ausnahme nur, wenn du gleichzeitig mit deiner kubanischen Ehefrau einreist.
Genau so ist es. Wenn die Ehefrau PRE hat und gleichzeitig mit dem Ausländer in Kuba einreist, gilt das A2 exakt 11 Monate und 28 Tage. Das gleiche gilt für die Aufenthaltsdauer der Ehefrau, d.h., wenn die o.g. Zeitraum rum ist, muss diese entweder wieder mit ausreisen oder sie verliert den PRE-Status.
Das Ganze habe ich gerade heute erst recherchiert, da wir so einen Fall in Holguin haben!
Gruss
kdl
So ist es richtig 11 Monate und 28 Tage, wobei erst ein 3Monate, wenn man hier(D) holt, erteilt wird, das dann immer wieder verlängert werden muß/kann.
Und noch was, zur Inmi muss man deshalb auch, z.B. innerhalb von 72h nach Einreise zur Anmeldung.
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