Einladung Österreich

09.10.2007 17:24
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#1 Einladung Österreich
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misterivo ( gelöscht )

Hallo an alle,

da es seit 1. Mai Änderungen bei der Einladung eines kub. Staatsbürgers nach Deutschland bzw. Österreich gibt, möchte ich folgendes erfahren:
In der Infosparte steht, dass der Einladung eine Verpflichtungserklärung beizufügen ist. ( ist eh kein Problem, da die Österreichische Botschaft es auch benötigt.)

1.Wird diese Erklärung in der kubanischen Botschaft behalten? ( Dann muss ich noch eine für die Österr. Botschaft in Havanna machen)
2.Wer übersetzt diese Erklärung auf spanisch (vielleicht die Botschaft selbst?)?
3. Die Verpflichtungserklärung in Österreich wird eh von dem Landesgericht beglaubigt, braucht man da extra noch ein Stempel nach der Übersetzung ( wer könnte das machen, die sprechen ja kein spanisch, wie sollen sie einen spanischen Text beglaubigen?)

Ich hoffe, da hat schon jemand die Erfahrung gemacht.

Danke für Eure Hilfe.



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10.10.2007 14:08
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#2 RE: Einladung Österreich
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( Gast )

Zitat von misterivo
1.Wird diese Erklärung in der kubanischen Botschaft behalten? ( Dann muss ich noch eine für die Österr. Botschaft in Havanna machen)
2.Wer übersetzt diese Erklärung auf spanisch (vielleicht die Botschaft selbst?)?
3. Die Verpflichtungserklärung in Österreich wird eh von dem Landesgericht beglaubigt, braucht man da extra noch ein Stempel nach der Übersetzung ( wer könnte das machen, die sprechen ja kein spanisch, wie sollen sie einen spanischen Text beglaubigen?)


ad 1.) Die Verpflichtungserklärung gibst du bei der Fremdenpolizei in Österreich ab, die schicken sie elektronisch zur österr. Botschaft nach Havanna (kostet zur Abwechslung mal nichts). Die cubanische Botschaft will diese nicht sehen.

ad 2.+ 3.) Die Verpflichtungserklärung wird nicht beglaubigt, du meinst die Carta de la invitacion. Die bekommst du bei der Botschaft oder ich kanns dir per Mail zukommen lassen. Übersetzt wird nur der Text der Verfplichtungserklärung, diesen kann ich dir auch schicken (hab ich selber von der cub. Botschaft schon übersetzt bekommen), am besten hinten auf das Einladungsschreiben draufkopieren. Deine Unterschrift lasst du dann beglaubigen (beim Notar), dann (falls in Wien ansässig) beim Justizpalast überbeglaubigen und zum Schluss noch beim Außenministerium für auswärtige Angelegenheiten legalisieren. Das bringst du dann zur cubanischen Botschaft, die nehmen dir 200 Euro ab, schreiben das ab, faxen es zur Consultoria Juridica Internacional nach Havanna und fertig.

Ich hoff ich konnte dir weiterhelfen, bin selber grad mitten im Einladungsverfahren. Alles was in Cuba noch auf meinen Novio zukommt kann ich dir erst in 6 Wochen sagen....Bei weiteren Fragen kannst mir gerne eine PM schicken.

LG Brigitte


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