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was passiert, wenn der kubi sich hier absetzt?
Zitat von LINA
magst du diese "schwierigkeiten" etwas erläutern? danke
Mal so gesagt : Mit deiner Verpflichtungserklärung ( neuerdings eidestattlicher Versicherung ) verpflichtest du dich dazu dafür Sorge zu tragen das der Eingeladene ordnungsgemäß wieder ausreist . Wenn diese nicht erfolgt wird man dir somit wohl alle Kosten für Abschiebehaft , polizeiliche Suchmaßnahmen , ... in Rechnung stellen. Abzüglich der von der Abschiebekostenversicherung gedeckten 5000 Euronen werden somit noch eine Menge €-Probleme bei dir hängen bleiben .
In Antwort auf:
Wenn diese nicht erfolgt wird man dir somit wohl alle Kosten für Abschiebehaft , polizeiliche Suchmaßnahmen , ... in Rechnung stellen. Abzüglich der von der Abschiebekostenversicherung gedeckten 5000 Euronen werden somit noch eine Menge €-Probleme bei dir hängen bleiben .
Dieses Thema wurde vor ca. 1 Jahr hier schon mal diskutiert, allerdings so, dass dem Einladenden nicht allzuviel passieren wird, wenn der Eingeladene abhaut. Man müsste diesen Thread nochmals suchen.
Auch der genaue Wortlaut der Verpflichtungserklärung bzw. der eidestattlichen Versicherung müsste bekannt und studiert werden.
Zitat von George1
Mal so gesagt : Mit deiner Verpflichtungserklärung ( neuerdings eidestattlicher Versicherung ) verpflichtest du dich dazu dafür Sorge zu tragen das der Eingeladene ordnungsgemäß wieder ausreist . Wenn diese nicht erfolgt wird man dir somit wohl alle Kosten für Abschiebehaft , polizeiliche Suchmaßnahmen , ... in Rechnung stellen. Abzüglich der von der Abschiebekostenversicherung gedeckten 5000 Euronen werden somit noch eine Menge €-Probleme bei dir hängen bleiben .
Soll man den Eingeladenen etwa die ganze Zeit anketten dass er ja nicht vor dem Abflugtermin abhaut?? Wenn man beweisen kann dass sich der Eingeladene ohne sein Zutun abgestezt hat wird wohl keine Behörde auf die Idee kommen dem Einladenden etwas in Rechnung zu stellen!! Ob der Einladende dann Probleme bekommt bei der Wieder-Einreise nach Cuba wirst du wohl bei der Botschaft klären müssen!
P.S.Meine EX-ESPOSA verschwand damals auch nach ca. 3 Monaten spurlos aus dem trauten Heim - ich ging gleich zur Polizei - sie war für etwa 6 Wochen nicht auffindbar und flog dann auf eigene Faust wieder zurück in die Patria - ich hab weder was in Rechnung bekommen noch Probleme bei der nächsten Cuba-Reise bekommen!
Zitat von villacuba
Soll man den Eingeladenen etwa die ganze Zeit anketten ...
Soll man wohl . Denn die cubanische Botschaft sagt :
- Verpflichtung des Einladenden, die finanzielle und rechtliche Verantwortung für den Eingeladenen zu tragen. Die einladende Person muss sich zur Übernahme sämtlicher anfallender Unterkunfts-, Verpflegungskosten, Kosten für den Rückflug, Visakosten usw. verpflichten Es muss versichert werden, dass die eingeladene Person während seines Aufenthaltes nicht ohne Schutz bleibt.
21.09.2007 11:48 (zuletzt bearbeitet: 21.09.2007 11:53)
#8 RE: was passiert, wenn der kubi sich hier absetzt?
21.09.2007 12:04 (zuletzt bearbeitet: 21.09.2007 12:04)
#10 RE: was passiert, wenn der kubi sich hier absetzt?
Zitat von el loco alemán
der Pass zwischenzeitlich sicher vor Diebstahl und Mißbrauch jeder Art im Haustresor liegt?
Wozu braucht man zum Untertauchen einen Pass? Wenn man sich wieder ins Patria absetzten will, ist das was anderes, aber sonst ...
@grennhorn: Ist dieser Kommentar interessant?
In Antwort auf:... das wären ja fast schon cubanische Varianten der Freiheitseinschränkung
Wie bitteschön kann sich denn ein Besuch absetzen, wenn er persönlich vom Flughafen abgeholt und auch wieder hin gebracht wird und der Pass zwischenzeitlich sicher vor Diebstahl und Mißbrauch jeder Art im Haustresor liegt?
.
21.09.2007 12:06 (zuletzt bearbeitet: 21.09.2007 12:07)
greenhorn
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gelöscht
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#12 RE: was passiert, wenn der kubi sich hier absetzt?
21.09.2007 12:36 (zuletzt bearbeitet: 21.09.2007 12:37)
#13 RE: was passiert, wenn der kubi sich hier absetzt?
Zitat von ElHombreBlancoEs gibt immer mal Polizeikontrollen. Egal wohin innerhalb Schengens er/sie sich auch absetzt. Ohne Dokumente geht das nicht lange gut, besonders wenn eine Fahndung läuft. Schon im eigenen Interesse sollte der Einlader sofort nach Verschwinden seines Gastes entsprechendes bei den zuständigen Behörden anzeigen.
Wozu braucht man zum Untertauchen einen Pass? Wenn man sich wieder ins Patria absetzten will, ist das was anderes, aber sonst ...
21.09.2007 12:39 (zuletzt bearbeitet: 21.09.2007 12:41)
greenhorn
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gelöscht
)
#14 RE: was passiert, wenn der kubi sich hier absetzt?
Zitat von TJBIn Antwort auf:... das wären ja fast schon cubanische Varianten der Freiheitseinschränkung
Wie bitteschön kann sich denn ein Besuch absetzen, wenn er persönlich vom Flughafen abgeholt und auch wieder hin gebracht wird und der Pass zwischenzeitlich sicher vor Diebstahl und Mißbrauch jeder Art im Haustresor liegt?
.
Also bei uns ist das selbstverständlich dass der Pass sofort in den Tresor kommt und wir, bzw. sie, immer nur eine Farbkopie dabei haben. Bisher ist diese Kopie immer von der Polizei akzeptiert worden. Uns beiden wäre das Risiko und die Lauferei zu groß, wenn der Pass verloren ging. Das Gefühl der Freiheitsbeschränkung hatte meine Novia noch nie.
Gruß
Wolfgang
greenhorn
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gelöscht
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user
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gelöscht
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Zitat von George1Zitat von LINA
magst du diese "schwierigkeiten" etwas erläutern? danke
Mal so gesagt : Mit deiner Verpflichtungserklärung ( neuerdings eidestattlicher Versicherung ) verpflichtest du dich dazu dafür Sorge zu tragen das der Eingeladene ordnungsgemäß wieder ausreist . Wenn diese nicht erfolgt wird man dir somit wohl alle Kosten für Abschiebehaft , polizeiliche Suchmaßnahmen , ... in Rechnung stellen. Abzüglich der von der Abschiebekostenversicherung gedeckten 5000 Euronen werden somit noch eine Menge €-Probleme bei dir hängen bleiben .
das ist nicht korrekt! keine eidesstattliche versicherung ist notwendig! die einladung kann jemand anders tätigen als die verpflichtungserklärung! für die verpflichtungserklärung sind lediglich einkommensnachweise notwendig + einige euros gebühr! wenn der cubi nicht zurückgeht, passiert auch nichts. es sei denn er wird gefangen und gelangt in abschiebehaft!
deshalb verdrücken sich fast alle nach spanien, dort passiert nichts.
früher wurde zum teil eine hinterlegung bzw. kaution fällig, die dann weg war, aber das wurde schnell geändert, denn man kann sich für einen erwachsenden menschen verpflichten, aber nicht garantieren.
user
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gelöscht
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Zitat von villacubaZitat von George1
Mal so gesagt : Mit deiner Verpflichtungserklärung ( neuerdings eidestattlicher Versicherung ) verpflichtest du dich dazu dafür Sorge zu tragen das der Eingeladene ordnungsgemäß wieder ausreist . Wenn diese nicht erfolgt wird man dir somit wohl alle Kosten für Abschiebehaft , polizeiliche Suchmaßnahmen , ... in Rechnung stellen. Abzüglich der von der Abschiebekostenversicherung gedeckten 5000 Euronen werden somit noch eine Menge €-Probleme bei dir hängen bleiben .
Soll man den Eingeladenen etwa die ganze Zeit anketten dass er ja nicht vor dem Abflugtermin abhaut?? Wenn man beweisen kann dass sich der Eingeladene ohne sein Zutun abgestezt hat wird wohl keine Behörde auf die Idee kommen dem Einladenden etwas in Rechnung zu stellen!! Ob der Einladende dann Probleme bekommt bei der Wieder-Einreise nach Cuba wirst du wohl bei der Botschaft klären müssen!
P.S.Meine EX-ESPOSA verschwand damals auch nach ca. 3 Monaten spurlos aus dem trauten Heim - ich ging gleich zur Polizei - sie war für etwa 6 Wochen nicht auffindbar und flog dann auf eigene Faust wieder zurück in die Patria - ich hab weder was in Rechnung bekommen noch Probleme bei der nächsten Cuba-Reise bekommen!
du lebst nach italinischen recht aber im was du hier bekannt gibst, ist gängige praxis.
In Antwort auf:P.S.Meine EX-ESPOSA verschwand damals auch nach ca. 3 Monaten spurlos aus dem trauten Heim - ich ging gleich zur Polizei - sie war für etwa 6 Wochen nicht auffindbar und flog dann auf eigene Faust wieder zurück in die Patria - ich hab weder was in Rechnung bekommen noch Probleme bei der nächsten Cuba-Reise bekommen![/quote]
In Antwort auf:
das währe heute nicht mehr möglich, da keine fluggesellschaft sie mitnimmt, wenn sie ihre verlängerung nicht bezahlt hat. dann wird es richtig lustig, denn bei eigenverschulden wird auch das ticket nicht ersetzt.
gruß
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gelöscht
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Zitat von LINA
Vielen Dank für die hilfreichen Kommentare. Mal sehen, was so passiert.....
Dass nichts passiert wenn er sich nach Spanien ""verpieselt"" wuerde ich nocht so 100%zig unterschreiben, es hat Faelle
gegebenn in denen der CUbaner?in in Spanien illegal aufgegriffen wurden und nach Deutschland zurueckgeschickt wurden.
Wenige zwar aber immerhin. Und dann wuerde ich mir als Einlader die VE mal ganz genau durchlesen und mich nicht nur auf
Kommentare hier im Forum verlassen. Spanien scheitn ja fuer Einige wirklich das Gelobte Land zu sein, illegal
einreisen, dort bleiben, passiert ueberhaupt nix da aus Deutschland eingereist, fast ohne Papiere
heiraten......
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