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500.000 Kubaner/INNEN nach Spanien
user
(
gelöscht
)
Details
durch einen Vertrag zwischen Spanien und Kuba wird erwartet, dass eine HALBE MILLION Kubaner/INNEN nach Spanien abwandern.
Alle Kubaner/INNEN, die Großmutter oder Großvater mit spanischer Staatsbürgerschaft vorweisen können, bekommen die spanische Staatsbürgerschaft.
Spätenstens in November soll in der spanischen Botschaft in HAvanna die Prüfung der Papiere usw. beginnen.
Mal sehen was dabei letztendlich herauskommt!
15.09.2007 13:48
#7 RE: 500.000 Kubaner/INNEN nach Spanien
...http://www.inmigra.com/...
Zitat von Mogli100
..und jeder Neubürger soll 100 € Begrüßungsgeld erhalten.
dann fliegen die doch gleich wieder in die Heimat zurück u lassen erst mal richtig die Sau raus!! Nein im Ernst - wie stellt sich Spanien das nur vor, die werden ja nicht mal mit den ganzen Legalen u Illegalen aus Afrika fertig - wär zwar im Prinzip eine gute Idee ob es auch so zu realisieren ist wag ich stark zu bezweifeln!!
In Antwort auf:
...http://www.inmigra.com/...
Sentimos comunicar que nuestra Web está en fase de reformas
y no es accesible por el momento.
15.09.2007 15:26
#13 RE: 500.000 Kubaner/INNEN nach Spanien
In Antwort auf:
Alle Kubaner/INNEN, die Großmutter oder Großvater mit spanischer Staatsbürgerschaft vorweisen können, bekommen die spanische Staatsbürgerschaft.
Cool, das gefällt mir!
Damit sind sie EU-Bürger und haben, da es sich bei Spanien um ein Alt-EU-Land handelt, das Recht, sich überall innerhalb der EU frei nieder zu lassen.
Und in Deutschland gilt dann deutsches Unterhaltsrechts. Und sonst gar nichts.
Vielleicht sollte der eine oder andere Kindesvater oder Ex-Ehemann schon mal übers Auswandern nachdenken?
Übrigens haben - es gab da eine Grundsatzentscheidung des BGH - auch unverheiratete Frauen einen eigenen Unterhaltsanspruch gegenüber Kindesvätern, wenn sie wegen der Erziehung von minderjährigen Kindern keiner Erwerbstätigkeit nachgehen.
Mit ein paar Buntpesos ist das nicht abgemacht. Da geht es um tausende Euronen.
Und wenn dann die lieben Kleinen nicht mehr klein sind und studieren wollen.....
16.09.2007 18:56 (zuletzt bearbeitet: 16.09.2007 18:57)
#18 RE: 500.000 Kubaner/INNEN nach Spanien
Zitat von ewuewu
Vielleicht sollte der eine oder andere Kindesvater oder Ex-Ehemann schon mal übers Auswandern nachdenken
Die ausländische Kindsmutter eines deutschen Staatsbürgers hat schon jetzt das Recht sich in Deutschland mit diesem niederzulassen. Dazu braucht sie keine spanische Staatsbürgerschaft.
16.09.2007 18:59 (zuletzt bearbeitet: 16.09.2007 19:01)
greenhorn
(
gelöscht
)
#19 RE: 500.000 Kubaner/INNEN nach Spanien
greenhorn
(
gelöscht
)
Details
Die Meisten bevorzugen chicas afrikanischer Abstammung
Die weißen Großväter die vorher mal daran beteiligt waren, haben die Vaterschaft am Kind der Hausangestellten sicher nicht anerkannt.
Siehe Fidel, war auch zuerst unehelich.
Später hat Angel ja gesagt.
+++++
@ EHB
Wirklich?
oder Echt?
Die weißen Großväter die vorher mal daran beteiligt waren, haben die Vaterschaft am Kind der Hausangestellten sicher nicht anerkannt.
Siehe Fidel, war auch zuerst unehelich.
Später hat Angel ja gesagt.
+++++
@ EHB
Wirklich?
oder Echt?
16.09.2007 19:01 (zuletzt bearbeitet: 16.09.2007 19:02)
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#20 RE: 500.000 Kubaner/INNEN nach Spanien
16.09.2007 19:12 (zuletzt bearbeitet: 16.09.2007 19:16)
#21 RE: 500.000 Kubaner/INNEN nach Spanien
In Antwort auf:
Die ausländische Kindsmutter eines deutschen Staatsbürgers hat schon jetzt das Recht sich in Deutschland mit diesem niederzulassen. Dazu braucht sie keine spanische Staatsbürgerschaft
Die braucht sie aber, um aus Kuba raus zu kommen.
Und wie mühsam es ist, von Kuba aus eine Vaterschaft feststellen zu lassen - was Voraussetzung für die Feststellung der deutschen Staatsbürgerschaft des Kindes ist- ist hier auch schon ausreichend beschrieben worden. Ohne ein gewisses Maß an Freiwilligkeit des Vaters ist das von der Insel aus kaum zu bewerkstelligen.
Innerhalb der EU kein Problem, weil die Feststellung per Test gerichtlich angeordnet wird. Übrigens ohne Verjährunsfristen usw, da die Kindesmutter immer glaubhaft machen kann, dass ihr eine frühere Feststellungsklage nicht möglich war.
Kostet dann übrigens nochmal zusätzlich Geld....
16.09.2007 19:17 (zuletzt bearbeitet: 16.09.2007 19:21)
#22 RE: 500.000 Kubaner/INNEN nach Spanien
16.09.2007 19:18 (zuletzt bearbeitet: 16.09.2007 19:19)
#23 RE: 500.000 Kubaner/INNEN nach Spanien
In Antwort auf:
§ 28 Familiennachzug zu Deutschen
Gut, dass Du daran erinnerst.
Selbst wenn es der Kubanerin gelänge die Insel zu verlassen, hat sie natürlich erst mal nicht das Recht, sich in Deutschland nieder zu lassen:
In Antwort auf:
Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen zur Ausübung der Personensorge
zu erteilen, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. 2Sie kann abweichend von § 5 Abs. 1 dem nichtsorgeberechtigten Elternteil eines minderjährigen ledigen Deutschen erteilt werden, wenn die familiäre Gemeinschaft schon im Bundesgebiet gelebt wird.
Ein in Kuba geborenes Kind, dass dort immer aufhältig war, hat natürlich seinen gewöhnlichen Aufenthalt NICHT in Deutschland. Und eine familiäre Gemeinschaft wird hier natürlich jetzt nicht angenommen.
Aber wie gesagt, alles kein Thema für eine stolze spanische Mutter eines deutschen Kindes....
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