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Ablehnung Sprachvisum
Zitat von Cubano
Was auch immer hier geschrieben wird, das letzte Wort haben die Leute in der Botschaft.
Solange es sich um ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (Schengener Visum max. 3 Monate) für Besuchs-/Geschäftsreisen handelt, entscheidet die deutsche Botschaft. Dies gilt auch für die Teilnahme eines Sprachkurses bis zu einer Dauer von 3 Monaten. Dieses Sprachvisum ist aber eher ein verkapptes Besuchsvisum.
Längere Aufenthalte in Deutschland aus den unterschiedlichsten Anlässen (z. B. das „richtige“ Sprachvisum) sind aber nur über ein nationales Visum möglich. Die Botschaft bearbeitet dieses, entscheidet darüber aber nicht. Dies ist Sache der Bundesländer (in diesem Fall vertreten durch die Ausländerbehörde), also eine Sache des Inneren der Bundesrepublik Deutschland und nicht deren Vertretung im Ausland. Oder wackelt etwa der Schwanz mit dem Hund?
Cubano, abgesehen vom „letzten Wort“, verstehst Du es jetzt?
https://www.kubaforen.de/t515967f3426-Spr...rat-in-Dtl.html
Pasu Ecopeta, 28.03.2007 19:26:
In Antwort auf:
Viel Spass noch den anderen, die wirklich ein Sprachvisa benötigen...
Viel Erfolg!
Zitat von Esperanto2Zitat von Cubano
Was auch immer hier geschrieben wird, das letzte Wort haben die Leute in der Botschaft.
Solange es sich um ein Visum für einen kurzfristigen Aufenthalt (Schengener Visum max. 3 Monate) für Besuchs-/Geschäftsreisen handelt, entscheidet die deutsche Botschaft. Dies gilt auch für die Teilnahme eines Sprachkurses bis zu einer Dauer von 3 Monaten. Dieses Sprachvisum ist aber eher ein verkapptes Besuchsvisum.
Längere Aufenthalte in Deutschland aus den unterschiedlichsten Anlässen (z. B. das „richtige“ Sprachvisum) sind aber nur über ein nationales Visum möglich.
Ein nationales Visum gibt es nicht ohne weiteres. Ist schon schwer dranzukommen. Du muß mal dabei sitzen und hören wie die Sachbearbeiter über diese Leute reden. (dafür muß man schon jemanden kennen oder gute Ohren haben.)Die Botschaft bearbeitet dieses, entscheidet darüber aber nicht. Dies ist Sache der Bundesländer (in diesem Fall vertreten durch die Ausländerbehörde)
Cubano, abgesehen vom „letzten Wort“, verstehst Du es jetzt?
Was ist daran unklar Esperanto2. Die Kubaner wollen Deutschland besuchen, verkapptes Besuchsvisum ist schon richtig, aber die Prüfung nimmt immer noch die Botschaft vor.
Bei begründete Zweifel kommt sie hier nicht rein. Wird auch vor Ort ENTSCHIEDEN.
(Ich kenne die Briefe von der Ausländerbehörde. Ich habe auch ein 6 Augen gespräch mit den Beamten geführt. Es wurde kanz klar gesagt, das die BRD nicht mehr daran interesiert ist, das Männer ihre Frauen rüberholen.)
Zum Schluss stand darin, das die Botschaft vor Ort prüfen soll, ob die Angaben die gemacht wurden auch stimmen.
z.B. Heiratsurkunde vorlegen. (Die machen einem dann das Leben schwer.
Danach gibts ein Visum.
Gott sei dank sind es auch nur Menschen und helfen auch schon mal.
Es fällt auf, das der erste Antrag häufig abgelehnt wird.
das Auswärtige Amt schreibt dazu:
Die Entscheidung über die Ausstellung eines Besuchs- oder Geschäftsreisevisums trifft die zuständige deutsche Auslandsvertretung.
Auch über die Ausstellung von Visa für längerfristige Aufenthalte und/oder zur Aufnahme einer Arbeit oder eines Studiums entscheidet die zuständige deutsche Auslandsvertretung. Die Erteilung dieser Visa ist jedoch nur nach vorheriger Zustimmung durch die beteiligte Ausländerbehörde möglich.
>>>> = 2 unabhängige Behörden zeichnen fifty-fifty mit
Noch einmal, weil es sehr einfach ist:
1. Der Antrag für ein nationales Visum für einen längerfristigen Aufenthalt von über 3 Monaten (z.B. für die Teilnahme an einem Sprachkurs, Studium, Heirat, Familienzusammenführung etc.) wird in der Botschaft/Visaabteilung des jeweiligen Landes gestellt.
2. Dort wird der Antrag mit all den erforderlichen Unterlagen auf Vollständigkeit geprüft.
3. Der vollständige Antrag wird dann der zuständigen Ausländerbehörde zur Zustimmung weitergeleitet.
4. Stimmt die Ausländerbehörde zu, erteilt die Visaabteilung ein (in der Regel für 90 Tage) nur für Deutschland geltendes Visum, welches dann nach Einreise und erforderlichen Vorsprache in der Ausländerbehörde verlängert bzw. in einen entsprechenden Aufenthaltstitel umgewandelt wird.
Ergo:
Wenn die für den Aufenthaltstitel zuständige Ausländerbehörde zugestimmt hat, hat die Visaabteilung dieses Visum auszustellen. Undenkbar, dass die Visaabteilung die Ausstellung des Visums ablehnt, obwohl die Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt.
Noch einmal weil es in der Tat sehr einfach ist:
Bevor die AHB dem Antrag zustimmt konsultiert sie die Auslandsvertretung und werden von dieser massive Bedenken erhoben, wird sich die
AHB die Zustimmung sehr genau ueberlegen. Gibt sie dem Antrag trozt der Bedenken der Auslandsvertretung statt, muss die Botschaft das
Visum erteilen. In der Praxis sieht es allerdings oft so aus, dass die AHB den Antrag ablehnt wenn die Botschaft
Bedenken hat.
An Pasu Ecopeta
Viel Spass noch den anderen, die wirklich ein Sprachvisa benötigen...
Wer benötigt denn ein Sprachvisum ?
Ich werde auf jeden Fall nicht in Dänemark heiraten, egal wie alles läuft.
Meine Freundin soll der deutschen Sprache mächtig sein, ich kenne genug Kubaner die nach 3 bis 4 Jahren gerade mal guten Tag
sagen können, das ist für mich nicht ok für mich.
Die Einladung hat auch noch ganz andere Hintergründe, wie z.B. mein Beruf.
Black-bass
deine Freundin kann sich auch mit einen Besuchervisum (90Tage)in die Volkshochschule anmelden.
zu : Werden Anmerkungen zur ABH geschickt ?
glaube ich nicht, meine mama ist 2004 ueber 2 monate laenger geblieben ohne Visumsverlaengerung und hat das Visum 2005 ohne probleme bekommen,
Gruesse,
Ira
In Antwort auf:Habe ich auch mal gedacht, inzwischen sind mir zwei Fälle bekannt, wo trotz Zustimmung der AB die Botschaft in Havanna das Visum abgelehnt hat.
Wenn die für den Aufenthaltstitel zuständige Ausländerbehörde zugestimmt hat, hat die Visaabteilung dieses Visum auszustellen. Undenkbar, dass die Visaabteilung die Ausstellung des Visums ablehnt, obwohl die Zustimmung der Ausländerbehörde vorliegt.
Übrigens, die Erteilung eines Sprachvisums (Befristete Aufenthaltsbewilligung zum Besuch einer Sprachschule) ist weder an einen bestimmten Schulabschluss in Kuba, noch an irgendwelche 'Vorkenntnisse' etc geknüpft, sondern dient der Erlernung der dt. Sprache, aus welchem Grunde auch immer. Lediglich der Sprachkurs muss mindestens 20 Wochenstunden betragen, dabei ist es wurscht, ob an der VHS oder am Goethe-Institut. Hilfreich kann es sein, eine nette Geschichte auf die Frage "Warum möchten Sie deutsch lernen" vorzubereiten.
In Antwort auf:Vielleicht beeindruckt diese Begründung:
eine nette Geschichte auf die Frage "Warum möchten Sie deutsch lernen" vorzubereiten.
Die Sprache ist gleichsam die äußere Erscheinung der Völker; ihre Sprache ist ihr Geist und ihr Geist ihre Sprache,
man kann sie beide nie identisch genug denken - und das ist mein Wunsch, die deutsche Sprache zu studieren und kennenzulernen.
Aber ich habe auch gehört: Deutsche Sprache - schwere Sprache.
Deshalb vereinfachen die Deutschen ihre Sprache erfolgreich durch Englisch.
.
greenhorn
(
gelöscht
)
#38 RE: Ablehnung Sprachvisum
.[/quote]
Und das müßte die cubanita am Schalter auf DEUTSCH vortragen
#40 RE: Ablehnung Sprachvisum
In Antwort auf:
Die Sprache ist gleichsam die äußere Erscheinung der Völker; ihre Sprache ist ihr Geist und ihr Geist ihre Sprache,
man kann sie beide nie identisch genug denken - und das ist mein Wunsch, die deutsche Sprache zu studieren und kennenzulernen
Mit dieser Begründung kriegt sie auch gleich ein Bewerbungsformular fürs AA in die Hand gedrückt...
Zitat von Moskito
... inzwischen sind mir zwei Fälle bekannt, wo trotz Zustimmung der AB die Botschaft in Havanna das Visum abgelehnt hat.
Moskito, so einfach kannst Du uns aber nicht abspeisen. Entweder stimmt es nicht oder Du mußt schon näher auf die Sache eingehen. Eine derartige Handlung der Botschaft ist unverständlich, es sei denn, die AB hat keine eindeutige Stellungnahme abgegeben.
Zitat von Esperanto2Zitat von Moskito
... inzwischen sind mir zwei Fälle bekannt, wo trotz Zustimmung der AB die Botschaft in Havanna das Visum abgelehnt hat.
Moskito, so einfach kannst Du uns aber nicht abspeisen. Entweder stimmt es nicht oder Du mußt schon näher auf die Sache eingehen. Eine derartige Handlung der Botschaft ist unverständlich, es sei denn, die AB hat keine eindeutige Stellungnahme abgegeben.
Dann lies dir noch mal alle Antworten hier durch Esperanto2.
hallo esperanto es ist mir ein bedürfnis ,wenn nicht sogar eine grosse genüssliche freude ,die mein lieber besserwisser,
mitzuteilen,dass meine freundin das sprachvisum erhalten hat,trotz deiner voraussage zum scheitern
weil eines ist mir klar geworden es bringt überhaupt nichts unruhe zu machen.das erste visa für die sprachen ist ja erst mal ein nationales(hochschulreife vorausgesetzt)hier in berlin jedenfalls ,sonst no waydanach wird es in ein schengenvisa getauscht und wenn mausi ihre bürgerechte was bedeuten bis zu 11 monaten möglich
ich habe eins bei der sache wirklich geübt;nämlich warten,war die härteste probe meines lebens bis jetzt
und ich werdemir die persönliche rache beim abh nicht nehmen lassen.
dann wird geheiratet,bambus loll toll
mein freudenbesäufnis war in der tat etwas heftig
ich hab mich so gefreut
nach 6 monaten ohne sie und 4 monate warten auf eine entscheidung
mit vielen wieder sprüchen
denn die reisekranken läuft morgen aus
und wenn sie lesen können hätte der sprachkurs am 11. juni begonnen,
den ich schon längst gecancelt habe.
da hätten sie noch richtig rumzicken können.
aber egal,alles ist gut
danke für eure anteilnahme
victor
Zitat von Cubavictor
... denn die reisekranken läuft morgen aus
Die Reisekrankenversicherung beginnt mit der tatsächlichen Einreise und endet mit der Ausreise. Diese Daten muss man der Versicherung per Änderungsmitteilung mitteilen, sonst wissen sie es nicht und buchen monatlich die Beiträge nach den ursprünglichen Angaben der Anmeldung ab.
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