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Remonstration nach Ablehnung eines Sprachvisums
#1 Remonstration nach Ablehnung eines Sprachvisums
Hola, Forenmitglieder, die auch obigen Leidensweg beschritten haben.
Wer hat Erfahrungen?
Wie lange dauert die Entscheidungsfindung bei der Botschaft nach
Wiedereinreichung der Unterlagen? - Wahrscheinlich wird eine neue
Versicherungspolice und Bestätigung der Schule benötigt, weil Termine
im Mai nicht mehr zu halten sind.
Fallen nochmals Kosten bei der Botschaft an?
Kann ich über die ABH hier noch etwas bewegen mit Vollmacht?
Letzte Woche Mittwoch ist der erste Termin bei der Botschaft gewesen.
Erst beim 2. Termin am Donnerstag wurde die Ablehnung bekanntgegeben.
Anruf bei der ABH brachte die eindeutige Aussage, das ist Sache der
Botschaft mit Hinweis auf das Verwaltungsgericht in Berlin.
Habe mir trotzdem einen Termin für morgen geben lassen.
Die Vollmacht wird heute bei der Botschaft eingereicht.D.h.heute
Nachmittag werde ich dann auch die Gründe erfahren.
Über Infos und Tipps wäre ich dankbar.
Saludos amigo3
Die ABH lehnt ein Sprachvisum in der Regel nur bei einer negativen Einschätzung der Botschaft ab. Ist das Interview nicht gut gelaufen, dass heist es besteht ein Verdacht auf Erschleichung einer Aufenthaltserlaubins, dann schliest sich die zuständige ABH dem an.
Gründe können z.b. sein: Ablehung Besuchsvisum,bereits ein Antrag in ein anderes Schengen Land nicht im Antrag angegeben oder ähnliches.
Nur in seltenen Fällen setzt sich die ABH über die Botschaft hinweg. Das kann sie aber ohne Begründung.
Zitat von amigo3
Den Beitrag zu der Ablehnung seitens der ABH kenne ich nicht,
Saludos
amigo3
Das ist merkwürdig, bist du nicht in persönlichem Kontakt zur Ausländerbehörde?
Soviel ich weiß, prüft die ABH nur ob formell alles in Ordnung ist, also alle notwendigen Papiere/Voraussetzungen vorliegen.
Über Glaubwürdigkeit des Eingeladenen und dessen Rückkehrwahrscheinlichkeit urteilt die Botschaft.
Insofern ist es wichtig zu wissen, wer was warum abgelehnt hat.
#7 RE: Remonstration nach Ablehnung eines Sprachvisums
Zitat von nero53840
Die ABH lehnt ein Sprachvisum in der Regel nur bei einer negativen Einschätzung der Botschaft ab. Ist das Interview nicht gut gelaufen, dass heist es besteht ein Verdacht auf Erschleichung einer Aufenthaltserlaubins, dann schliest sich die zuständige ABH dem an.
Der Sprachvisumsantrag meiner heutigen Frau wurde von der Botschaft 2007 ohne irgendwelche Fragen entgegen genommen, von Interview keine Spur. Ist das inzwischen anders? Um die Einschätzung der Botschaft bzw. die Entscheidung der ABH nach Kräften positiv zu beeinflussen, hatte ich ein an beide Stellen gerichtetes, ausführliches Anschreiben mit einer Darstellung des Sachverhalts aus unserer Sicht formuliert, das dem Antrag beilag. Ob es für die Bewilligung Ausschlag gebend war, weiß ich nicht. (Ich denke mal, schaden kann es nicht, sich die Mühe zu machen.) Der wortlose Auftritt meiner Frau in der Botschaft konnte jedenfalls nur eine sehr dünne Grundlage für irgendeine Prüfung der Aufrichtigkeit ihres Antrags darstellen.
Zitat von HayCojones
... ausführliches Anschreiben mit einer Darstellung des Sachverhalts aus unserer Sicht formuliert, das dem Antrag beilag. Ob es für die Bewilligung Ausschlag gebend war, weiß ich nicht. (Ich denke mal, schaden kann es nicht, sich die Mühe zu machen.)....
dein zynismus hilft dem fragesteller Amigo3 nun aber auch nicht weiter, denn er hat das eben gerade nicht gemacht.
@Cojones, hier im thread geht es - nur - um remonstration und nicht darum, wie man es von vorneherein richtig anfaengt.
aber falls du ja vielleicht auch noch einen tipp fuer eine remonstration hast?
Also, ich komme gerade von der ABH,
die Botschaft hat eine negative Beurteilung abgegeben,
daraufhin hat die ABH der Ablehnung zugestimmt, weil
"die Situation vor Ort hier nicht bekannt"
Die Ablehnung der Botschaft, die ich jetzt vorliegen habe sagt:
"Es ist nicht ersichtlich, welcher Zweck mit einem Sprachvisum in der BRD
erreicht werden soll. Es wird vermutet, das Sie sich auf diesem Weg lediglich
einen längeren Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglichen wollen"
Saludos
amigo3
Anschreiben hatte ich auch dabei
mit dem Hinweis, dass die Antragstellerin seit 10 Monaten
in Santiago Deutsch lernt, ich aber dafür keinen Beleg habe,
weil es sich um eine Privatlehrerin handelt.
Die Botschaft gebeten, die Deutschkenntnisse durch einfache Fragen
fetzustellen.
Saludos
amigo3
Zitat von willibald
dein zynismus
Zynismus kann ich in der Antwort von HayCojones nun wirklich nicht erkennen, lediglich das Schildern eigener Erfahrungen und den impliziten Ratschlag, im Rahmen der Remonstration ausführlich Gründe für die Bewilligung des Visums zu geben. Vielleicht war gerade das bei Antragstellung zu dünn.
Aber erstmal sollte natürlich versucht werden, die Gründe für die Ablehnung zu erfahren, um darauf reagieren zu können.
Zitat von amigo3
Die Ablehnung der Botschaft, die ich jetzt vorliegen habe sagt:
"Es ist nicht ersichtlich, welcher Zweck mit einem Sprachvisum in der BRD
erreicht werden soll. Es wird vermutet, das Sie sich auf diesem Weg lediglich
einen längeren Aufenthalt im Bundesgebiet ermöglichen wollen"
Saludos
amigo3
Vermutlich haben sie ja gar nicht so unrecht...
Um die Botschaft zu überzeugen müsste sie vermutlich nachweisen, dass ihr die Deutschkenntnisse (in Kuba) beruflich weiterhelfen, z.B. im Bereich Tourismus oder bei einer Firma mit Auslandskontakten usw.
Bei meiner damaligen novia wurden das zwar nicht verlangt, ich habe jedoch schon von anderer Seite gehört, dass solche Nachweise verlangt wurden. Ich denke auch, dass man bei einer Remonstration in diese Richtung argumentieren sollte.
aber die praktischen Fragen bleiben noch unbeantwortet:
Wird wieder ein Termin für die Einrichung der Unterlagen vorgegeben?
Wie lange dauert die Entscheidungsfindung bei der Botschaft danach
bis zum 2. Termin?
Fallen nochmals Kosten bei der Botschaft an?
Kann ich geändert Unterlagen z.B. Versicherungspolice auch per Fax
direkt an die Botschaft senden?
Saludos
amigo3
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