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Angriff auf das Visum
Hallo miteinander: nachdem wir bezüglich Spanien nun eine Absage mit den üblichen Begründungen erhalten haben (zu wenig Gehalt in Kuba, kein Wohneigentum, zu wenig Bindung an die Kinder) jetzt mal Klartext! Habe bereits mit einem Forumsmitglied gesprochen, die Ablehnungsrate sei zur Zeit wirklich hoch. Hatte jemand in letzter Zeit (wie angestellt?) Erfolg? Gibt es Vorraussetzungen (bin schon/noch verheiratet ) bei deren Erfüllung die Erteilung zumindest wahrscheinlicher ist?
Würde jetzt aus Frust und Verzweiflung mal einen Angriff, dann eben mit Deutschland, starten. Was empfiehlt sich da? Gibt es Firmen in Kuba die das Sprachvisum unterstützen (Wo wendet man sich da am Besten hin)? Kann man ein Heiratsvisum beantragen obwohl man noch verheiratet ist, aber die Scheidung schon eingereicht hat? Besuchsvisum selbst scheint eher aussichtslos zu sein (oder?), sie unterstellten ihm eh Migrat zu sein. Würde selbst dann 2 Monate fliegen und vieles vor Ort regeln,z.B. auch beim Botschaftstermin dabei sein.
Ist doch alleszum Mäusemelken (im wahrsten Sinne des Wortes)...
Maja
#3 RE: Angriff auf das Visum
Zitat von Maja
jetzt mal Klartext!
........ bezüglich Spanien nun eine Absage;
........ (bin schon/noch verheiratet);
........ Gibt es Firmen in Kuba die das Sprachvisum unterstützen
........ einen Angriff, dann eben mit Deutschland, starten;
........ ein Heiratsvisum beantragen obwohl man noch verheiratet ist;
........ würde selbst dann 2 Monate fliegen und vieles vor Ort regeln,z.B. auch beim Botschaftstermin dabei sein."
Das mit dem Botschaftstermin lass mal lieber sein. Wahrscheinlich haben sie genug des wirren Gestammels und bitten Dich dieses auf der Gasse fortzusetzen. Mir tun die Leute, die Dir dort begegnen würdest, jetzt schon leid.
Maja da sehe ich wenig Chancen.
1. Wenn du noch verheiratet bist wird es schwer bis unmöglich sein ein Heiratsvisum zu bekommen.
2. Visum zur Familienzusammenführung kannst du vergessen. Dies geht nur wenn du mit demjenigen verheiratet bist oder ein Kind mit dem Partner hast.
Zu den Kriterien Visumsverteilung der Botschaft:
Ich habe mich schon so oft darüber ärgern müssen. ( Bei Einladung der Schwiegermutter, Schwägerin usw. ). Jedesmal daselbe. Es ist schon fast unverschämt wie die Botschaft von Anfang an davon ausgeht das der "Einlader" und der "Eingeladene" illegale Absichten hat. Bei uns ist schon ein Besuchervisum abgelehn worden, obwohl die Person schon mehrmals zu Besuch war und immerwieder zurückkehrte. Und jedesmal den selben Stress. Anrufen, Faxen Mailen usw. Ich bin der Meinung das ich einladen kann wen ich möchte. Und wenn alle Kriterien erfüllt sind sollte man auch ein Recht darauf haben ein Visum zu bekommen. Wir als deutsche fahren ja auch in den Urlaub wo wir wollen. Es ist geht ja mittlerweile schon soweit das selbst "reiche" Ausländer nicht mal ein Visum bekommen.
Mal ein Beispiel: Wir haben eine bekannte aus Kolumbien. Sie ist Oberstaatsanwältin und verdient ca. 5000 Dollar im Monat dort. Hat dort mehrere Mietshäuser. Sie wollte eine Europarundreise buchen und als erste Station ( Deutschland) uns besuchen. Sie bekam kein Visum von der deutschen Botschaft ohne einen " Einlader". Und das ist eine Unverschämtheit. Es gibt nähmlich dort auch reiche Leute die nicht im Traum daran denken würden in Europa illegal lebenzu wollen. Aber auch niemanden dort kennen der diese einladen kann. Unsere Bekannte empfand es auch als Erniedrigung um eine Einladung betteln zu müssen. Am Ende löste sie das Problem indem sie ihre Einreise nach Deutschland mit der Arbeit verband ( Ermittlungen wgegen Drogenhandel )und dann natürlich sofort ein Visum bekam. Es kann doch nicht sein, das man Lügen muss um ein Visum zu bekommen auch wenn man ehrliche Absichten hat.
Die deutsche Botschaft in Havanna ist allerdings so mit die schwierigste die ich kenne. Manchmal habe ich bei denen den Eindruck das sie einem das Leben absichtlich und unnötig schwierig machen wollen.Oder besser, es wird alles in Bewegung gesetzt um auch bei vorhandensein aller Kriterien die für eine Visumsvergabe sprechen eine Lücke zu finden damit man das Visum nicht zu genehmigen braucht oder um einem das Leben noch schwieriger zu machen.
Mal ein Beispiel:
Habe einen Bekannte der mit einer Latina aus einem bekannten Latainamerikanischen Land ein Kind hat. Leider kann er sie noch nicht Heiraten da er noch nicht geschieden ist. Das Kind wurde im Ausland geboren. Nun gut, der Botschaft diese Latainamerikanischen Landes reichte eine vor einem deutschen Notar beglaubigte Aussage zur Namensführung zusammen mit der Geburtsurkunde/ Vaterschaftsanerkennung des Landes um dem Kind einen vorläufigen Pass ausstellen zu können. Die Freundin ( Mutter des deutschen Kindes ) bekam sofort ein Visum zur Familienzusammenführung und Innerhalb von 2 Wochen nach Geburt des Kindes konnte die Freundin von ihm samt Kind nach Deutschland einreisen. Die deutsche Botschaft in Havanna braucht dafür mindestens 3- 4 Monate. Und versucht auch noch durch Gründe und Aussagen wie ( die Mutter des Kindes hat nur ein Recht auf Aufenthalt in Deutschland wenn der minderjährige Deutsche seinen festen Wohnsitzt in D hat,) dem ausländischen Elternteil die Einreise nach Deutschland zu verhindern. Das nenne ich über seine Pflichten gehen.
Danke Lisnaye, so ähnlich hatte ich mir das leider auch schon gedacht. Es ist ein Kreuz. Eigentlich würde ich nur gerne mehr Zeit mit ihm verbringen, und es ist wirklich schade dass einem gleich alles unterstellt wird, gerade als Mann wurde ihm einfach unterstellt keinen Bezug zu seinen kubanischen Kindern zu haben. Uns würden ja zwei Monate ausreichen um alles hier mal kennenzulernen und gemeinsamUrlaub (ohne Polizei-Casa-Spießrutenlaufen) zu machen. Und verheiratet bin ich sicher noch eine Weile. In Berlin werden mir gerade 7.5-10.5Wartzeit auf den Termin prognostiziert obwohl es eigentlich nur eine Formalie ist.
Falls jemand doch noch was einfällt, was eine größer als Null versprechende Wahrscheinlichkeit der Bewilligung bedeutet,immer her mit Ideen...
Das meinte ich nicht mit "Formalie". Mein Ex-Ehemann und ich leben nur bereits seit über einem Jahr getrennt, davon lebte ich sogar 7Monate im Ausland und die Scheidung ist mehr als einvernehmlich. Ehevertrag und alles liegt vor. Aber die Gerichte haben keine Zeit und so wartet man,und wartetman...
P.S. Den Cubi lernte ich erst nach 5Monate nach der Trennungkennen
maja was dein visumsantrag betrifft. kann ich dir nur empfehlen vorher genau zu überlegen welchen weg du weiter gehst. wenn du nähmlich nach einem abgelehnten Besuchervisum den Antrag auf eine Visum auf einem Heiratsvisum stellst kann dir passieren das dir die Botschaft dann unterstellt im ersten Antrag ( Besuchervisum ) falsche Angaben gemacht zu haben. Da ja dadurch bewiesen wird das es sich im ersten Antrag offensichtlich doch nicht nur um einen "Freund" gehandelt hat.
Du könntest aber versuchen ein Visum zu beantragen das die Zustimmung der Ausländerbehörde deiner Stadt benötigt.
Die Botschaft darf nähmlich nur über Visas bis 90 Tagen selbstständig entscheiden ( Schengenvisum, Nationales Visum usw. ) für alle anderen Visumsarten benötigen sie die Zustimmung aus Deutschland. Z.B. Visum für ein Sprachkurs, entscheidet nicht die Botschaft sondern das Ausländeramt. In dem Fall hast du wenigstens die Möglichkeit dich mit deinem Ausländeramt abzustimmen ( in Deutschland) bis alle Kriterien dann vorliegen und wenn das Ausländeramt dann sein ja gibt... muss die Botschaft das Visum ausstellen.
Ich glaube man muss dafür in einem Intensivsprachkurs angemeldet sein ...soweit ich mich erinnere mindestens 20 Std. die Woche. Andere Möglichkeit, ist ein Visum zur Aufnahme eine Studiums.
Oder weiter der Botschaft auf die Nerven gehen und auf das Besuchervisum zu bestehen. Auch mal einen Bürgerbeauftragten aufsuchen und diesem mal den Fall schildern. Meistens heißt die Devise, umso mehr Staub man aufwirbelt umso eher reagiert die Botschaft. Ist aber eigentlich traurig das man zu solchen Methoden greifen muss um jemanden als Besucher einladen zu können.
Dann werdeich ihm das mal so vorschlagen. Direkt Deutsch studieren wollte er eigentlich (noch) nicht (jetzt), aber vielleicht wäre das was... werde mal nächste Woche die Ausländerbehörde kontaktieren. Mal sehen wie sie das sehen. Aber ich bin immer noch so sauer, über die Ablehnung nach Spanien. Die Gründe treffen ja auf quasi jeden Kubaner zu. Und natürlich war dann all sein Geld futsch. Jetzt wiedervon vorne anzufangen ist frustrierend. Und nervzehrend. Und recht hast Du: heiraten ist zwar sicher zwischen uns ein Thema, nicht aber aus diesen Gründen. Er soll nicht von der einen Abhängigkeit in die nächste befördert werden.
P.S.Das mit der Ausländerbehörde gilt dann auch bei Besuchervisen über 3Monate? Von der Tendez hier fühlte ich mich sicher hilfreicher hier als bei der letzten Aktion in Spanien. Veilleicht kann man hier ja hoffen dass sie hier verstehen worum es geht und das er verdammt nochmal kein Migrant sein will.
ein schengenvisum für spanien zu bekommen ist viel schwieriger als eines für deutschland. die spanier lehnen fast jede visumsanfrage ab. wenn er eines für d hat kann er ohne weiteres nach spanien. dann in spanien anmelden und schon sieht die sache ganz gut aus. mit meiner frau waren wir nach ablauf des visums in D nach spanien gegangen um noch mehr zeit miteinander verbringen zu können und nicht gleich überstürzt heiraten zu müssen. dann haben wir in spanien geheiratet. ( wovon die ausländerbehörde in d nicht sehr begeistert war da ja eigentlich schon seit monaten illegal ) aber nicht in D sondern in Spanien und das geht der Ausländerbehörde in D nichts an.
Wenn Pss schon vorhanden kannst du so mit nochmal 350-400 rechnen ( ohne Flug ).
Zu dein P.S.
So ist es ... für Besuchervisum über 90 Tagen muss Ausländerbehörde entscheiden und nicht die Botschaft. Das wäre dann aber ein Visum Typ " D" ( Nationales Visum... kein Schengenvisum. ( da Schengenvisum nur maximal 90 Tage gelten dürfen und nicht verlängerbar sind) Ein Nationales Visum ist bis zu einem Jahr verlängerbar und erlaubt auch einen krzfristigen Transit in einem anderen Schengenstaat ( glaube max. 10 Tage ) ist aber in Spanien unwichtig da man sich dort auch illegal anmelden kann. Normalerweise stellen die Behörden nicht gerne ein Nationales Visum aus wenn alle Kriterien auch für ein Schengenvisum bestehen. Nationales Visum D wird Z.B. ausgestellt wenn man aus familiären Gründen seine Schwiegermutter für 6 Monate einläd. Oder aus Humanitären Gründen ( ein Orkan zerstörte das Haus deiner Verwandten und bis zu Aufbau lädst eine Verwandten oder Bekannten ein. Auch ein Visum um sich erstmal die verschiedenen Unis anzuschauen und dann eventuell sich für ein Studium zu entscheiden wird als Nationales Visum ausgestellt ( Da umschreibbar auf andere Visumsarten ohne das derjenige wieder in seine Heimat zurückkehren muss. Am ende liegt die Zustimmung über ein Nationales Visum bei der Fantasie des Beamten. Gründe gibt es viele.
Zitat von Lisnaye
Am ende liegt die Zustimmung über ein Nationales Visum bei der Fantasie des Beamten.
Du überschätzt die Phantasie und Dummheit der Beamten im Ausländeramt, wenn sie die Zustimmung für den Antrag eines Kubaners für ein Sprachstudium in Spanien geben sollen.
Bei all dem wirren Zeugs ist dafür ein nationales Visum zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland wirklich nicht hilfreich. Meinst Du nicht auch, dass Maya wieder nach Mäusen zum Melken suchen wird, nachdem sie von den Beamten der Ausländerbehörde die Zustimmung für ihr Vorhaben verlangte?
Um beim Glauben zu bleiben:
Zitat von Lisnaye
"Ein Nationales Visum ist bis zu einem Jahr verlängerbar und erlaubt auch einen krzfristigen Transit in einem anderen Schengenstaat ( glaube max. 10 Tage ) ist aber in Spanien unwichtig da man sich dort auch illegal anmelden kann."
Gott segne Euch.
Zitat von Esperanto2Zitat von Lisnaye
Am ende liegt die Zustimmung über ein Nationales Visum bei der Fantasie des Beamten.
Du überschätzt die Phantasie und Dummheit der Beamten im Ausländeramt, wenn sie die Zustimmung für den Antrag eines Kubaners für ein Sprachstudium in Spanien geben sollen.
Bei all dem wirren Zeugs ist dafür ein nationales Visum zur Teilnahme an einem Sprachkurs in Deutschland wirklich nicht hilfreich. Meinst Du nicht auch, dass Maya wieder nach Mäusen zum Melken suchen wird, nachdem sie von den Beamten der Ausländerbehörde die Zustimmung für ihr Vorhaben verlangte?
Um beim Glauben zu bleiben:
<blockquote><font size="1">Zitat von Lisnaye
"Ein Nationales Visum ist bis zu einem Jahr verlängerbar und erlaubt auch einen krzfristigen Transit in einem anderen Schengenstaat ( glaube max. 10 Tage ) ist aber in Spanien unwichtig da man sich dort auch illegal anmelden kann."
Gott segne Euch.[/quote]
Esperanto2, das thema visum ist einfach zu komplex das man hier eine allgemeine Vorgehensweise beschreiben kann. Es kommt auf dem Sachbearbeiter an, wie man seine Story rüberbringt, auf das Ausländeramt und vieles mehr
Der Antrag muss natürlich auf Kuba gestellt werden. Die Botschaft leitet diesen dann ans zuständige Ausländeramt weiter. Hier gibt es dann je nach Visumsart entweder die ( Stillschweige Zustimmung d.h. wenn nach einem gewissen Zeitraum keine Antwort ( negativ/ Bedenken ) von Ausländeramt kommt dann gild es als Zustimmung ) oder bei anderen Visumsarten gilt die Zustimmungspflicht. Hier muss das Ausländeramt zustimmen. Auch hat das Ausländeramt ( wenn es den will ) einen Gewissen Einfluß auf die Erteilung eines Besuchervisums.
Real gesehen kann das Ausländeramt alles machen wenn es will. Selbst das Umschreiben und das verlängern eines Schengenvisums ist möglich wenn es sein muss.
Nur mal ein Beispiel: Uns hat die Botschaft mal ein Besuchervisum für meine Schwägerin verweigert. Ich bin ins Ausländeramt. Habe dort beim Abteilungsleiter den Fall erläutert ( schonmal hier gewesen, wiede zurückgekehrt usw... ) Die Antwort des Ausländeramts: " werde mich mal mit der Botschaft in Verbindung setzten. Kommen sie einfach nochmal in 2 Tage bei uns vorbei dann sehen wir weiter" Und sie da.... Die Botschaft hat dann das Visum erteilt. Es geht alles, liegt aber daran wie und mit wem man spricht.
Zitat von Lisnaye
Real gesehen kann das Ausländeramt alles machen wenn es will.
Du irrst.
Wenn der Antrag für die Teilnahme an einen Sprachkurs gestellt wird, dann haben sie zu prüfen, ob dieser auch so durchgeführt werden wird. Wenn der Antrag für eine Heirat gestellt wird, dann haben sie zu prüfen, ob die Voraussetzungen hierfür gegeben sind. Das gilt für Visumsanträge zum Zwecke des Studiums usw. usw. Ihre Aufgabe -genau wie die der deutschen Botschaften- ist schlicht, hiesige Gesetze zu erfüllen, die eine illegale Einwanderung nicht zulassen.
Wenn sie Mayas wirres Anliegen anhören, dann haben sie „Nein“ zu sagen und werden dies auch tun, um nicht auch noch nach Mäusen zum Melken suchen zu müssen.
Kürzlich wurde einem Freund von mir sogar ein
Heiratsvisum abgelehnt.
Begündung:Unterschiedliche Aussagen bei der Befragung.
Danach haben die beiden ihre Aussagen verglichen und alles
war richtig.Ein eingeschalteten Rechtsanwalt bekam auch nur
die Falschausage aufgetischt.Zudem sagt die Botschaft das Ausländeramt
habe abgelehnt,das Ausländeramt sagt die Botschaft.
Ich halte Euch auf dem Laufenden...und so verwirrend finde ich es auch nicht. Ich glaube nicht die erste zu sein die auf demPapier noch verheiratet ist, daraus gleich zu schlußfolgern ist der gleiche Grund wie einem Kubaner Migrationsbereitschaft zu unterstellen weil sein Gehalt vor Ort zu niedrig ist und er kein Wohneigentum hat.
Mir ging es einzig allein herauszufinden,ob z.Zt. überhaupt erteilt oder alles pauschal abgelehnt wird. Denn 4Monate warten und zittern ohne Chancen ist weniger lustig... Danke an Lisnaye für die Hilfe!!
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