Sprachvisum - Novio oder Bekannter

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05.04.2007 11:16 (zuletzt bearbeitet: 05.04.2007 11:19)
#26 RE: Sprachvisum - Novio oder Bekannter
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super Mitglied
Hätte der Hund nicht ... hätte er einen Hasen ... ihr wisst schon!

Aber ich kann den Gedanken gut nachvollziehen, dass die Dame auf der ABH möglicherweise absichtlich eine falsche Information gegeben hat. Die Mitarbeiterin, die derzeit für die Bearbeitung des Heiratsvisum-Antrages meines Mannes zuständig war, hatte mir gegenüber zweimal behauptet, sie habe aus Kuba lediglich Kopien aller Dokumente erhalten und keine Originalunterlagen. Letztendlich - nach vergeblicher Suche der Originale in Kuba - hatte nur ein Anruf meinerseits bei ihrem Chef dazu geführt, dass sie plötzlich Originaldokumente von Kopien unterscheiden konnte!!! Ich werde heute noch sauer wann ich daran denke

Gruß Marita

Desde aquí veo un camino que no sé adónde va. Por lo mismo que no lo sé, quisiera poderlo andar. Rosalía de Castro


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07.04.2007 14:00
avatar  don olafio ( gelöscht )
#27 RE: Sprachvisum - Novio oder Bekannter
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don olafio ( gelöscht )

Zitat von cubavictor
...um eine verpflichtungerklärung abzugeben nachdem ich vergebens gestern wiederin die wüste geschickt wurde weil die dort nur für tourivisa bzw garantie zuständig waren ,nicht nur der ort sondern auch die bedingungen waren andere zb mietvertrag,letzte mietquittung,anmeldebescheinigng, steuererklärung 2005,verdienstbestätigung vom steuerberater,unbedenklichkeitsbescheinigung vom finanzamt ob steuerschuldenfrei sei,sprachkurs-nachweis und reiseversicherun.(...)
fragt mich warum sie hier deutsch lernen will,weil auch verlobe auf dem antrag stand antwortete ich damit wire uns besser verständigen können sollten wir erst mal verheiratet sein vor allem da wo die sprache gesprochen wird .erwiedert sie das sieht ja aus wie ein alibi das mit der sprachschule dem würde wohl so nicht stattgegeben .ich erwiederte dass sie in der gastronomie arbeitet bereits englisch kann und deutsch für den tourismus bestimmt sehr nützlich sein kann.darauf sie:das kann sie doch auch in cuba lernen da muss sie nicht herkommen.ich warf ein es kann sein dass sie später hier in d studieren will.ja sagte sie das ginge schon ,wenn sie die hochschulreife besitzt bzw die voraussetzungen erüllt sich an der uni einzuschreiben würde das schon gehen aber mit ziemlicher sicherheit nur dann,denn wir müssen uns ja an die einwanderungsgesetze halten (was auch immer drinn steht)ich wäre am liebsten aus der kiste gehopst und mal gerne meinen amtsschimmelfrust lautstark zum ausdruck gebracht,jedoch genau das selbe amt oder vielleicht sogar selbe amtstante könnte nachdem die botschaft die papiere hierherzurückgeschikt haben ,darüber entscheiden,also fresse halten lächeln und zur kenntnis nehmen...

Es ist doch immer wieder ein gutes Gefühl zu wissen, in einem zu Staatswesen leben, dass sich schon immer für die Freizügigkeit und die Reisefreiheit für all die armen Eingemauerten dieser Welt eingesetzt hat...


Don Olafio


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