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Sprachvisum genehmigt
Meine Novia hat am 6 Juli ihr Visum bekommen. Neben den bekannten Kosten die schon ausführlich genannt sind, mal was zum zeitlichen Ablauf.
Die Einladung habe ich Ende April beim Konsulat in Bonn gemacht. Nach einer Woche waren die Unterlagen in Havanna.
Der Antrag bei der Botschaft wurde am 18. Mai gestellt. Das ganze wäre noch 3 Wochen schneller gegangen wenn die Botschaft den Vorgang nicht an die falsche Stadt geschickt hätte. Genehmigung ABG 02.07. In der Botschaft wollten sie nur den Abfugtag wissen. Visum abholen,fertig. In Deutschland wird eine Aufenthaltsgenehmigung für 18 Monate erteilt.
Bei der Immi hat die Bearbeitung nur 3 Tage gedauert, dann war die PVE genehmigt.
Was ich sehr empfehlen kann, ist sich vorher bei der ABH bekannt zu machen. Das kann das ganze beschleunigen.
Teuer ist natürlich der Sprachkurs. In unserem Fall für 4 Monate bei 25 Stunden in der Woche 820 Euro.
Zitat von nero53840
In Deutschland wird eine Aufenthaltsgenehmigung für 18 Monate erteilt.
Wird noch für 18 Monate erteilt oder wurde bereits erteilt? Und um welches Bundesland handelt es sich?
Da die Aufenthaltsgenehmigung Ländersache ist, wird dies ja in De unterschiedlich gehandhabt.
Zitat von Rene
Wird noch für 18 Monate erteilt oder wurde bereits erteilt?
18 Monate ist die max. Dauer, wird meisten in kleineren Portionen erteilt, für die Verlängerungen muss Sprachschüler dann Nachweise vorlegen. Wird erst in D. nach der Einreise gemacht, da kein Visum, sondern Aufenthaltsbewilligung.
Wir wollen eine Verlängerung des vorhandenen Sprachkursvisums beantragen. Bisher macht meiner seit 5 Monaten Sprachschule, die am 23.09. mit der Prüfung für das Niveau B2 endet. Wir waren im Dezember 2008 mit der Bitte um Genehmigung des Aufenthaltes für einen 6-monatigen Sprachkurs zur ABH gegangen und hatten zunächst eine Aufenthaltserlaubnis von einem Jahr erhalten, weil die Schule erst 2 Monate nach Einreise beginnen sollte.
Es liegt uns jetzt ein Schreiben vor, dass er bis spätestens 01.10., also eine Woche nach Prüfungstermin ausreisen muß.
Wer weiß, wie ein Antrag auf Verlängerung gehandhabt wird? Gibt es einen Anspruch auf Verlängerung bis zur Maximaldauer der o.g. 18 Monaten? Das ein Weiterbesuch der Schule Voraussetzung ist, ist mir klar. Das werde ich kommende Woche mit der Schule vorab klären. Über mangelnden Fleiß kann ich nicht klagen, so dass eine Verlängerung Sinn macht.
Ralfw
(
gelöscht
)
#8 RE: Sprachvisum genehmigt
Zitat von guajira
Gibt es einen Anspruch auf Verlängerung bis zur Maximaldauer der o.g. 18 Monaten? Das ein Weiterbesuch der Schule Voraussetzung ist, ist mir klar. Das werde ich kommende Woche mit der Schule vorab klären. Über mangelnden Fleiß kann ich nicht klagen, so dass eine Verlängerung Sinn macht.
Anspruch gibt es sicher keinen . Du kannst eigentlich sogar davon ausgehen, dass dies nicht klappt da er ja sonst mehr als 11 Monate aus Kuba raus wäre; dies mit den bekannten Konsequenzen
Am besten er reist pünktlich wieder aus, dann wird er das nächste Visa ohne grosse Probleme erhalten.
guajira, ich kann dir bloß von unserem Fall erzählen, da war's kein Problem, wir gingen mit der Bescheinigung der Sprachschule (VHS), die gabs damals wenn man eine Anzahlung von ca. 20 Euro machte, zum Ausländeramt und bekamen die Verlängerung von 12 auf 18 Monate. Das mit den 11 Monaten PVE hat die überhaupt nicht interessiert. Meine Frau ist dann rechtzeitig nach Kuba geflogen und von dort mit neuer PVE wieder nach D. Aber wie des öfteren berichtet, agieren die AAs recht unterschiedlich.
Zitat von RalfwZitat von guajira
Gibt es einen Anspruch auf Verlängerung bis zur Maximaldauer der o.g. 18 Monaten? Das ein Weiterbesuch der Schule Voraussetzung ist, ist mir klar. Das werde ich kommende Woche mit der Schule vorab klären. Über mangelnden Fleiß kann ich nicht klagen, so dass eine Verlängerung Sinn macht.
Anspruch gibt es sicher keinen . Du kannst eigentlich sogar davon ausgehen, dass dies nicht klappt da er ja sonst mehr als 11 Monate aus Kuba raus wäre; dies mit den bekannten Konsequenzen
Am besten er reist pünktlich wieder aus, dann wird er das nächste Visa ohne grosse Probleme erhalten.
Vermute mal, dass die dubiosen 11 Monate da bei der Entscheidungsfindung schon eine Rolle spielen werden. Danach koennte
leicht ein Daueraufenthalt draus werden.
Zitat von Moskito
Das mit den 11 Monaten PVE hat die überhaupt nicht interessiert.
Die cubanischen Gesetze interessieren halt das deutsche AA nicht wirklich - Ich wollte damals mein EXposa für 14 Tage vom Integrationskurs freistellen lassen um nach Cuba zu fliegen und ´ne neue PVE zu machen. Da ging kein Weg rein.
Zitat von George1Zitat von Moskito
Das mit den 11 Monaten PVE hat die überhaupt nicht interessiert.
Die cubanischen Gesetze interessieren halt das deutsche AA nicht wirklich - Ich wollte damals mein EXposa für 14 Tage vom Integrationskurs freistellen lassen um nach Cuba zu fliegen und ´ne neue PVE zu machen. Da ging kein Weg rein.
Es gibt solche und solche eben, aber das mit den 11 Monaten intressiert die schon, gab da mal ein Rundschreiben, meine
zustaendige AHB wusste gar nicht von dieser Regel vor 7 Jahren jetzt kennen sie diese.
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