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@ Ela > Kindergeld in Cuba
(
Gast
)
#3 RE: @ Ela > Kindergeld in Cuba
#4 RE: @ Ela > Kindergeld in Cuba
§ 2 Bundeskindergeldgesetz:
(5) <1>Kinder, die weder einen Wohnsitz noch ihren gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben, werden nicht berücksichtigt
___________________________________
La distancia no es la causa para que nazca el olvido.
#6 RE: @ Ela > Kindergeld in Cuba
In Antwort auf:
KINDER: Begünstigte Kinder
Kinder im Ausland - Teil 1
Für Kinder, die auf Dauer im Ausland leben, haben Sie Anspruch auf den steuerlichen Kinderfreibetrag. In vielen Fällen können Sie auch Kindergeld erhalten. Hier erfahren Sie die Einzelheiten.
Inhalt:
- Kindergeld
- Dem Kindergeld vergleichbare Leistungen
- Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag
- Der Kinderfreibetrag und BEA-Freibetrag auf der Lohnsteuerkarte
Kinder im Ausland - Teil 2
Für Kinder, die auf Dauer im Ausland leben, können Sie als Eltern Anspruch auf weitere kindbedingte Steuervergünstigungen haben.
Inhalt:
- Kinderbetreuungskosten
- Unterhaltsleistungen
- Ausbildungsfreibetrag
- Behinderten-Pauschbetrag
- Abzug von Schulgeld
- Eigene Einkünfte und Bezüge des Kindes
- Die Ländergruppeneinteilung
Kinder im Ausland: Die Ländergruppeneinteilung ab 2004
Je nach Land werden die kindbedingten Steuervergünstigungen ab 2004 um ein Viertel, um die Hälfte oder um drei Viertel gekürzt.
Kinder im Ausland: Die Ländergruppeneinteilung 2001-2003
Je nach Land werden die kindbedingten Steuervergünstigungen bis 2003 um ein Drittel oder um zwei Drittel gekürzt.
Kinder im Ausland: Liste der - dem Kindergeld - vergleichbaren Leistungen im Ausland
Für Kinder im Ausland wird Kindergeld nicht gezahlt, wenn dort vergleichbare Leistungen gewährt werden. Was alles dazu zählt, zeigt eine aktuelle Liste des Bundesamtes für Finanzen.
Kinder im Ausland: Umrechnung von ausländischen Währungen
Leben Kinder im Ausland und beziehen Einkünfte und Bezüge in ausländischer Währung, müssen diese Einnahmen in Euro umgerechnet werden. Für die Umrechnung sind die Referenzkurse der Europäischen Zentralbank maßgebend, die für Ende September des Vorjahres bekannt gegeben werden. Hier erfahren Sie die Werte.
Quelle:http://steuerlinks-steuerrat24-afp.2part...2050&dsmid=5274
Nos vemos
Dirk
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http://www.mi-cuba.de // http://www.mi-kuba.com
In Antwort auf:
sie wird voraussichtlich a la ELA erstmal auch dort bleiben
dann gibts auch kein kindergeld!!!!!!
besteht kein rechtsanspruch...........
einzige .......du kannst unterhalt von ca 1800,- euro im jahr steuerlich geltend machen.
muss imer am anfang eines kalenderjahres der erhalt von der cubanischen mutter schriftlich
bestätigt werden.
1800,-euro ist höchstsatz,da cuba zu den entwicklungsländern zählt
stendi
Kamener kreuz
(
Gast
)
#9 RE: @ Ela > Kindergeld in Cuba
OK, das ist in Cuba nicht der Fall, dort wird nichts ähnliches als Leistung bezahlt.
Deshalb meine Frage an ELA, der irgendwie direkt davon betroffen ist, und sich sicher schlau gemacht hat.
Die zweite frage wäre, sofern das Kind hier in Germany angemeldet sein muss, wie, was könnte dagegen sprechen, der kleine hier anzumelden ?
#11 RE: @ Ela > Kindergeld in Cuba
In Antwort auf:Und diese Steuervergünstigung lohnt sich erst, wenn man die entsprechenden Steuern überhaupt zu zahlen hat. Definitiv gibt es kein Bargeld. Also Cubanito, leider nichts zu holen. Im Gegenteil. Es kann dir noch später auf die Füße fallen, falls die Gute mit dem Kind nach Deutschland umzieht und dann hier Alimente von dir fordert.
einzige .......du kannst unterhalt von ca 1800,- euro im jahr steuerlich geltend machen.
muss imer am anfang eines kalenderjahres der erhalt von der cubanischen mutter schriftlich
bestätigt werden
e-l-a
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(
Gast
)
#12 RE: @ Ela > Kindergeld in Cuba
In Antwort auf:
Die zweite frage wäre, sofern das Kind hier in Germany angemeldet sein muss, wie, was könnte dagegen sprechen, der kleine hier anzumelden ?
glaube kaum,das du offiziell dem kind deinen namen gibts und in cuba es amtlich eintragen wirst............
dann noch die frage ob du selbst die deutsche staatsbürgerschaft besitzt.
als nächstes .....beantragung des deutschen kinderausweises in havanna.........das geht,
aber anmeldung in BRD iss nicht.
stendi
Kamener kreuz
#15 RE: @ Ela > Kindergeld in Cuba
In Antwort auf:Der will das deutsche Abstammungsrecht vorführen. Entweder aus Rache, oder um dieses Gesetz an sich auf den Prüfstand zu zwingen. Es gibt nicht wenige, die aus ideologischen Gründen lieber das amerikanische Territorialrecht hätten.
da gibt es doch diesen spinner in paraguay (??), der für 1000 (???) kinder die vaterschaft anerkennen will, um sich am deutschen staat zu rächen.
e-l-a
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#16 RE: @ Ela > Kindergeld in Cuba
In Antwort auf:Dazu brauchst du folgendes. Deutsche Staatsbürgerschaft, Wohnsitz, das Kind selber mit deutschem Kinderausweis und die Kindesmutter persönlich bzw. von ihr eine beglaubigte Zusage, daß sich das Kind bei dir aufhalten darf. Ansonsten nimmt kein Bürgeramt diese Eintragung vor.
das Baby hier in Germany anzumelden ?
Muss er dazu anwesend sein ?
e-l-a
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Danke für die Antworten ELA
So gut wie alles vorhanden, nur eins nicht verstanden, das Baby muss persönlich anwesend sein ??
Also Unterlagen ok, aber baby muss am Bürgeramt gezeigt werden ??
Und Schreiben der Mutter aus Kuba, muss irgendwie in Cuba begläubigt werden ?
Bist du dir denn da sicher ?
(
Gast
)
#19 RE: @ Ela > Kindergeld in Cuba
Es ist mir aber auch relativ egal, zumal die Mutter aus Kuba nicht raus möchte, und auch kein Geld und oder sonst möchte.
Sie und Familie geht für Cubanischen Verhältnisse nicht schlecht, nicht desto trotz wird nach möglichkeit von mir aus mal was kommen.
Trotzdem ist nicht schlecht sich im vorab zu informieren.
Higgi
bei mir ist nichts zu holen, wer nix hat, kann auch nix geben.
Das wusste sie aber vorher, und es hat ihr nie interessiert, ist einzelkind, ärztin, papa ist Panataxifahrer, mama
arbeitet im Hotel Nacional, Oma und Opa leben in miami und helfen, schlecht geht es ihnen nicht, ausreisen darf sie soweiso nicht, hat aber auch nie interesse dran gehabt
das war oder ist seine idee....
naja cubaner halt was will man da anderes erwarten.....
comandante
http://www.casa-particular.eu
Das wusste sie aber vorher, und es hat ihr nie interessiert, ist einzelkind, ärztin, papa ist Panataxifahrer, mama
arbeitet im Hotel Nacional, Oma und Opa leben in miami und helfen,
Hummm, Hummm So schön, um das für Wahr zu halten. Mehr zum Thema unter"" el cubanito2006lesestatomandoelpelo.com
#25 RE: @ Ela > Kindergeld in Cuba
In Antwort auf:So ist es. Dein Kind muß nachweisbar offiziell in Deutschland eingereist sein. Sicher könntest du auch ein beliebiges anderes Baby vorzeigen, aber du brauchst den Reisepass mit Einreisestempel usw. daß tatsächlich dein Kind eingereist ist.
So gut wie alles vorhanden, nur eins nicht verstanden, das Baby muss persönlich anwesend sein ??
Also Unterlagen ok, aber baby muss am Bürgeramt gezeigt werden ??Und Schreiben der Mutter aus Kuba, muss irgendwie in Cuba begläubigt werden ?
Wenn die Mutter nicht dabei ist, dann muß außerdem ein für deutsche Behörden akzeptables Schreiben ihrer Einwilligung beiliegen. Das über Kuba/Übersetzung/Botschaft/Legalisierung usw. zu beschaffen, dürfte den erhofften "Gewinn" aus dieser Aktion allerdings wieder auffressen.
e-l-a
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