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@ Ela > Kindergeld in Cuba
cubanito la pregunta es interesante, ya que la ley del BKGG 1 (5) habla de q los niños q no tienen el domicilio en D no les corresponde, pero esta ley está en conexión con la ley fiscal por la q se pueden solicitar desgravaciones fiscales, al ser el solicitante -alemán o cubano- residente en D y nacerle la obligación personal de contribuir, en principio no debería haber gran difiultad para la concesión de la prestación kindergeld.(Reglamento Comunitario se aplicará a terceros países/reforma del DV europeo). El problema definitvo es q no existe en D y Cuba convenio de seguridad social y prestaciones.. (kein sozialversicherungsabkommen, y ahí está la madre del cordero...pero es un asunto para analizar)
So ist es. Dein Kind muß nachweisbar offiziell in Deutschland eingereist sein. Sicher könntest du auch ein beliebiges anderes Baby vorzeigen, aber du brauchst den Reisepass mit Einreisestempel usw. daß tatsächlich dein Kind eingereist ist.
Also, nochmal ELA !
Das Kind bekommt ein deutsches ausweis, da er kein visum braucht, von welche Stempel ist die rede ?
Wenn ich das in Havanna ausgestellte Dokument vorzeige, dürfte dort keinen Stempel sein, oder ?
Gut, er muss natürlich mit cubanischen pass ausreisen, aber das wollend ie behörden sicher nicht sehen oder ?
Notfalls, könnte man der Pass mit Visum ja vorzeigen, auch wenn der kleine nicht mitfliiegt, oder ?
Wa meinst du ?
Gruss
#28 RE: @ Ela > Kindergeld in Cuba
In Antwort auf:Kann ich dir nicht sagen, ob dieser Beschiß gegenüber deutschen Behörden so funktioniert. Das Prinzig ist doch klar. Es gibt nur bei Wohnsitzmeldung das staatliche Kindergeld, wenn das Kind auch tatsächlich hier lebt. Was du da versuchst, könnte gewaltig nach hinten losgehen.
Notfalls, könnte man der Pass mit Visum ja vorzeigen, auch wenn der kleine nicht mitfliiegt, oder ?
Was du höchstens machen könntest: Mit dem Kind und der Mutter, die du besuchsweise einlädtst, hier gemeinsam zum Amt gehen und das Kind (wenn deutscher Staatsbürger) als ständigen Wohnsitz hier anmelden, Mutter (Kubanerin) fliegt offiziell allein zurück. Nach dem Kind wirst du vermutlich erst wieder gefragt werden, wenn es hier nicht zur Einschulung erscheint. Aber das alles wäre illegal und somit empfehle ich es dir auch nicht.
e-l-a
_______________________________________________
Alles unter Privatreisen-Cuba.de
Reiseleitung: Mit mir als Reiseleiter in Kuba unterwegs.
Mailservie: E-Mails nach Kuba, auch wenn der Empfänger dort kein Internet hat.
Buchtipp: "Havanna auf allen Vieren - oder der Traum vom Leben auf Kuba"
ELA wieso illegal ?
Das kind könnte vor der Einschulung wieder nach Kuba zurückkehren, das verbietet ja, kein gesetzt !
Eine Einladung für 2 Personen ist auszuschliessen, nicht nur weil viel geld kostet, was ich sowieswo nicht habe, sie als ärztin würde ehe keine ausreise bekommen, und der Nest hier ist auch schon belegt.
Das andere ist, ich nehme der deutsche Pass aus kuba mit, mit Stempel, anhand der Dokument muss das Kind doch angemeldet werden, oder ?
Es kann ja irgendwie nicht sein, dass türken für ihre in der Türkey lebende Kinder Kindergeld bekommen, und deutsche Staatsbürger nicht !!
(
Gast
)
#30 RE: @ Ela > Kindergeld in Cuba
#33 RE: @ Ela > Kindergeld in Cuba
(Namesrechtserklärung der Kindeseltern, Beantragung des deutschen Kinderpasses, gemeinsame Sorgerechtserklärung).
Diese Papiere werden von der Botschaft nach Deutschland gesandt. Sobald die Nameserklärung beim Standesamt 1 wirksam geworden ist, kann der deutsche Pass bei der Botschaft abgeholt werden. Mit einer Kopie der Sorgerechtserklärung und dem deutschen Reisepass des Kindes marschiert Cubanito zur Meldebehörde seines deutschen Wohnortes und meldet sein Kind auf seine Adresse an.
Da er nicht verheiratet ist darf dies im Normalfall nur die Kindesmutter - daher die gemeinsame Sorgerechtserklärung.
Dann stellt er sich ein Kinderbettchen und ein paar Spielsachen in die Bude und stellt den Antrag auf Kindergeld auf welchen die Kindesmutter allerdings unterschreiben muss.
(
Gast
)
#35 RE: @ Ela > Kindergeld in Cuba
#36 RE: @ Ela > Kindergeld in Cuba
die sache ist eindeutig klar. BKGG art.2 (5) lehnt das ab. Ohne sozialversicherungsabkommen (wie türkei bla bla..) und ohne gegeseitige meldung der daten zur überprüfung der/s betreffenden Person etc. und wie die sache geregelt wird, keine chance! was cubanito vorschlägt ist especulación cubana, kubanische verhältnisse in deutschland, cubanizar alemania.
#38 RE: @ Ela > Kindergeld in Cuba
In Antwort auf:
die sache ist eindeutig klar. BKGG art.2 (5) lehnt das ab. Ohne sozialversicherungsabkommen (wie türkei bla bla..) und ohne gegeseitige meldung der daten zur überprüfung der/s betreffenden Person etc. und wie die sache geregelt wird, keine chance! was cubanito vorschlägt ist especulación cubana, kubanische verhältnisse in deutschland, cubanizar alemania.
Du zitierst hier das Bundeskindergeldgesetz welches mit §1 ff den Kindergeldanspruch für nicht unbeschränkt steuerlichpflichtige Antragsteller bildet. Da Cubanito aber in Deutschland einen Wohnsitz und darüber hinaus noch seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat und somit unbeschränkt einkommenssteuerpflichtig sein dürfte, richtet sich ein eventueller Anspruch nach dem Einkommenssteuergesetz und nicht nach dem BKGG.
Also schon mal Rückgriff auf die falsche Rechtsnorm.
Es gibt zwei Anspruchsgrundlagen auf Kindergeld im deutschen Rechtssystem 62 EStG ff (da muss der Kubanito mal schauen) und die von dir genannten §1 ff BKGG.
Wenn es Kubanito gelingt für seinen Kleinen hier einen "Wohnsitz" zu begründen, bekommt er auch Kindergeld. Was ein Wohnsitz ist, definiert für das EStG der § 8 Abgabenordnung (AO).
"Einen Wohnsitz hat jemand dort, wo er eine Wohnung unter Umständen innehat, die darauf schließen lassen, daß er die Wohnung beibehalten und benutzen wird."
Allerdings sollte er den Kleinen auch zwischendurch mal in Deutschland auftauchen lassen, den zur Wohnsitzbegründung kommt die Familienkasse bei einer solchen Konstellation (Kindesmutter wohnt in Kuba) sicher auch gerne mal nachschauen.
interessanter fall. nach bkgg art.2 (5) und (6), also ohne jegliche SoVAbk. m.E.keine chance. cuabnito wird uns informieren.
Schicken Sie uns sofort
einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars
zur Bestätigung der Nichtigkeit des Durchschriftsexemplars,
dessen Gültigkeitsvermerk von der Bezugsbehörde stammt,
zum Behuf der Vorlage beim zuständigen Erteilungsamt!
#40 RE: @ Ela > Kindergeld in Cuba
(
Gast
)
#41 RE: @ Ela > Kindergeld in Cuba
#42 RE: @ Ela > Kindergeld in Cuba
Zitat von Evita
Könnte ich als Kubaner(mit der deutschen Stattbürgerschaft)in Kuba als Residente Permanente leben ohne der deutsche Pass zu verlieren?
Klar, nur bist du in Kuba Kubaner und nichts als Kubaner, es sei denn, du flüchtest in die deutsche Botschaft.
___________________________________
La distancia no es la causa para que nazca el olvido.
Klar, nur bist du in Kuba Kubaner und nichts als Kubaner, es sei denn, du flüchtest in die deutsche Botschaft.
___________________________________
Mir geht es darum, nach Deutschland zurück zu fliegen, wenn ich das möchte.Hier 6 Monate arbeiten und ein Jahr in Kuba bleiben. oder 3 Jahre in Kuba leben und dann nach D wieder zurück
#46 RE: @ Ela > Kindergeld in Cuba
In Antwort auf:
Mir geht es darum, nach Deutschland zurück zu fliegen, wenn ich das möchte.Hier 6 Monate arbeiten und ein Jahr in Kuba bleiben. oder 3 Jahre in Kuba leben und dann nach D wieder zurück
Deine deutsche Staatsbürgerschaft hast du sicher und kannst damit jederzeit wieder nach Deutschland einreisen.
Nach Kuba kannst du auch zurück und theoretisch solange bleiben wie du willst, es sei denn du hast den Emigrantenstatus.
Allerdings wirst du in Kuba deine PRE (welche du hoffentlich hast) verlieren, wenn du dort länger als 11 Monate bleibst ohne zwischendurch auszureisen. Dann kommst du nur noch über eine neue PRE bzw. PVE wieder raus die Geld kostet. Du brauchst dann aber kein Visum für Deutschland denn du bist ja deutscher Staatsbürger.
So ist mein Kenntnisstand. Korrektur erwünscht
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