Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?

  • Seite 1 von 5
09.09.2005 15:13
avatar  user ( gelöscht )
#1 Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
user ( gelöscht )

Hier im Forum gibt es doch bestimmt Spezialisten, die Geld zur kubanischen Verwandtschaft schaufeln und das Ganze dann von der Steuer - oder präziser - vom zu versteuernden Einkommen absetzen.
Frage: Mußtet Ihr irgendwas vorlegen, Belege über Geldfluß o.ä.? Mußtet Ihr die Bedürftigkeit nachweisen? Wenn ja, wie habt Ihr das gemacht? Höchstbeträge?
Etc. etc.
Vielen Dank!


 Antworten

 Beitrag melden
09.09.2005 15:23
#2 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
Top - Forenliebhaber/in

interessante frage.


 Antworten

 Beitrag melden
09.09.2005 15:47
avatar  chulo
#3 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
Forums-Senator/in

Ich werde das dieses Jahr praktizieren.

Zu diesem thema gab es mal einen - das Thema nicht ganz beantwortenden - Threat.


 Antworten

 Beitrag melden
09.09.2005 19:28
#4 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
spitzen Mitglied

Hatte das letztes Jahr versucht geltend zu machen.
Überweisungsbelege vorgelegt.

Wurde aber Abgelehnt.

Begründung:

Es fehlt eine Bedürftigkeitsbescheinigung.
Vielleicht weiß ja jemand von euch, ob es so was wie Sozialhilfebescheinigung in Kuba gibt.

Saludos


 Antworten

 Beitrag melden
09.09.2005 19:39
avatar  stendi
#5 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar

In Antwort auf:
Wurde aber Abgelehnt.

die einzig bekannte und anerkannte möglichkeit ist kindesunterhalt für auf cuba lebende kinder.
und dann auch nur,wenn das kind vom deutschen vater anerkannt ist.
der erhalt des kompletten unterhaltgeldes muss von der kindesmutter schon im januar mit unterschrift bestätigt werden.
der betrag beläuft sich pro jahr um ca 1800,- euro.
wird die bestätigung aber erst zum bespiel august gemacht, werden die monate januar bis juli nicht anerkannt.
stendi
Kamener kreuz



 Antworten

 Beitrag melden
09.09.2005 20:47 (zuletzt bearbeitet: 09.09.2005 20:51)
avatar  derhelm
#6 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
Forums-Senator/in
In Antwort auf:
die einzig bekannte und anerkannte möglichkeit ist kindesunterhalt für auf cuba lebende kinder.

Das ist definitiv falsch.

Ein Freund in Berlin setzt seine Unterstützung für die Familie vor Ort schon seit Jahren von der Steuer ab.
Dazu benötigt man eine Einkommenserklärung der Schwiegerelten, Empfangsbestätigung über den Geldbetrag und noch ein Papier.
Ich werde noch heute abend mit ihm telefonieren und dann genauers berichten.
Es geht bis zu einem Betrag von 4.000 € pro Elternteil pro Jahr.
So viel kann ich jetzt schon sagen.

Ich werde es dieses Jahr auch erstmals versuchen.

--------------------------------------------------
"In the poker game of life, women are the rake."
PARTYPOKER.com


 Antworten

 Beitrag melden
09.09.2005 20:55
#7 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von derhelm
Ein Freund in Berlin setzt seine Unterstützung für die Familie vor Ort schon seit Jahren von der Steuer ab.

Geht das auch bei Ehefrau wohnhaft in Kuba, somit hier nicht steuerpflichtig und demzufolge auch keine gemeinsame Veranlagung?
___________________________________
La distancia no es la causa para que nazca el olvido.


 Antworten

 Beitrag melden
09.09.2005 22:26
avatar  R.Bost
#8 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
Cubaliebhaber/in

mache das schon seit Jahren. Überweisungsbelege bzw. Übergabebeleg und eine persönliche Erklärung, das sie kubanischen Behörden keine Bedürftigkeitsbescheinugung susstellen hat gereicht. Einmal musste ich auch einen Widerspruch machen, hat dann aber auch geklappt. Würde aber im Zweifelsfalle auch die Gerichte bemühen. Letzes Jahr warn es glaub ich 1920 Eur müsst ich noch mal nachsehen. Je nach Einkommen lohnt sich also auch das klagen.
r


 Antworten

 Beitrag melden
09.09.2005 23:23 (zuletzt bearbeitet: 09.09.2005 23:26)
avatar  ( Gast )
#9 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
( Gast )
Na, hoffentlich macht Kirchhoff mit all dem Treiben ein Ende!
Ich finde das einfach nur unglaublich! Bin aber froh endlich meine nächste Kubareise von der Steuer absetzen zu können!
There\'s no future for you!

 Antworten

 Beitrag melden
09.09.2005 23:27
#10 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
Rey/Reina del Foro

Zitat von Quesito
Bin aber froh endlich meine nächste Kubareise von der Steuer absetzen zu können!

Dann wirste VC aber vorher heiraten müssen.
___________________________________
La distancia no es la causa para que nazca el olvido.


 Antworten

 Beitrag melden
09.09.2005 23:36
avatar  guajira
#11 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
Top - Forenliebhaber/in

Käschen hat ja schon "angedroht" , dass er auf Freiersfüßen wandelt... Da gab's doch mal 'nen Extra-Thread 'drüber .
Komisch, irgendwann ist das Thema sang- und klanglos verschwunden gewesen


 Antworten

 Beitrag melden
10.09.2005 00:03
avatar  ( Gast )
#12 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
( Gast )

Nein, ich werde beruflich auf der verfluchten Insel weilen!

In dem besagten Thread habe ich nur nach Optionen gefragt! Insbesondere ob meiner von mir sehr geliebten Stieftochter! Das hat das Forum natürlich genutzt, um eine regelrechte Heiratshysterie zu erzeugen! Für sowas bin ich nicht der Typ!
There\'s no future for you!


 Antworten

 Beitrag melden
10.09.2005 00:06
avatar  guajira
#13 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
Top - Forenliebhaber/in

In Antwort auf:
beruflich

klar, bei deeeeen beruflichen Karriereaussichten!!!


 Antworten

 Beitrag melden
10.09.2005 08:31
avatar  Moskito
#14 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
Rey/Reina del Foro

In Antwort auf:
Nein, ich werde beruflich auf der verfluchten Insel weilen!
Bist du in ELAs Eskort-Service für tumbe Pepes eingestiegen?

Moskito


 Antworten

 Beitrag melden
10.09.2005 15:59
avatar  ( Gast )
#15 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
( Gast )

genau... jetzt soll auch noch der Steuerzahler für solche "Spenden" aufkommen.
Allerdings glaube ich konnte man vor 10-20(!?) Jahren Kleiderspenden nach Tschechien oder so absetzen wenn man dort Verwandte hatte.

Oder weiß jemand, ob ich meine Neckermann-Reiserechnung beim Finanzamt einreichen kann?
So als Werbungskosten oder Fortbildungsreise?
Oder unzumutbare Härtefälle? Obwohl mir kubanische Matzazen eher zu weich sind.

Da müsste doch noch was zu machen sein. Wehe wenn Angela dran kommt, dann ist Schluss mit lustig.


 Antworten

 Beitrag melden
10.09.2005 18:00
avatar  ( Gast )
#16 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
( Gast )

In Antwort auf:
Kleiderspenden nach Tschechien

nach Tschechien ? weiß ich nicht.... aber in die DDR , für die armen Brüder und Schwestern ..... Paketbon genügte... und ein gewisser Betrag war absetzbar.


 Antworten

 Beitrag melden
11.09.2005 18:19
avatar  ( Gast )
#17 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
( Gast )

doch CSSR, denn es gab ja viele Hunderttausende Vertriebene, die noch Verwandtschaft drüben hatten (Sudentenland, Böhmen-Mähren).
Ich weiß immer daß meine Eltern Riesenpakete geschickt haben! Und ich glaube das war absetzbar.


 Antworten

 Beitrag melden
12.09.2005 03:05 (zuletzt bearbeitet: 12.09.2005 03:08)
avatar  ( Gast )
#18 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
( Gast )
Es handelt sich um § 33 a Einkommensteuergesetz "Außergewöhnliche Belastung in besonderen Fällen". In der Anleitung zur Einkommensteuererklärung, der den Steuererklärungsformularen beiliegt, findet man das unter "Unterhalt für bedürftige Personen".Voraussetzung nach den herrschenden Richtlinien ist aber ein Verwandschaftsverhältnis. Also "Verlobte" reicht nicht. Ist man gezwungen die mittellose Verwandtschaft (Ehegatte, Kind, Schwiegereltern) finanziell zu unterstützen, so wird pro Steuerjahr ein Betrag von 7188 Euro anerkannt, in so weit die eigenen Einkünfte der unterstützten Person den Betrag von 624 Euro nicht übersteigen UND die Person im Inland lebt.

Lebt die Person in Cuba (= Landergruppe 3), so reduziert sich der Betrag auf 2.396 Euro bei einem Freibetrag von 208 Euro (= eigene Einkünfte der unterstützten Person).

So weit ist das ziemlich klar. Zahlungsnachweis ist selbstverständlich erforderlich.

Was allerdings passiert, wenn man versucht die 2396 Euro Unterstützungsleistung nun jeweils auf Schwiegermutter, Schwiegervater, Schwieger-Omi 1, Schwieger-Omi 2 etc. anzuwenden, kann ich nicht beurteilen.

Aber über mindestens 1 x 2396 gibt es gar nichts zu diskutieren.



Ich Ras, Ras Putin. First name Ras, second name Putin. Vladimir meine kleine Bruder

 Antworten

 Beitrag melden
15.09.2005 10:47 (zuletzt bearbeitet: 15.09.2005 11:37)
avatar  chulo
#19 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
Forums-Senator/in
In Antwort auf:
Lebt die Person in Cuba (= Landergruppe 3), so reduziert sich der Betrag auf 2.396 Euro

Ich habe Kuba nicht in den ersten 3 Ländergruppen gesehen, d.h. es fällt unter sonstiges (Gruppe 4) mit einem Betrag von 1900 y pico.

In Antwort auf:
Was allerdings passiert, wenn man versucht die 2396 Euro Unterstützungsleistung nun jeweils auf Schwiegermutter, Schwiegervater, Schwieger-Omi 1, Schwieger-Omi 2 etc. anzuwenden, kann ich nicht beurteilen.


Laut Anleitung zur Einkommenssteuererkl. besteht durchaus die Möglichkeit, auch mehrere unterstützte Personen aufzuführen. Sie geben sogar den Hinweis, dass eine 2. Person auf einem separatem Schrieb aufzuführen ist.


 Antworten

 Beitrag melden
15.09.2005 10:49
avatar  chulo
#20 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
Forums-Senator/in

@derhelm

In Antwort auf:
Ein Freund in Berlin setzt seine Unterstützung für die Familie vor Ort schon seit Jahren von der Steuer ab.
Dazu benötigt man eine Einkommenserklärung der Schwiegerelten, Empfangsbestätigung über den Geldbetrag und noch ein Papier.
Ich werde noch heute abend mit ihm telefonieren und dann genauers berichten.

Du wolltest noch über dieses obskure Papier berichten. Wie steht es damit ?



 Antworten

 Beitrag melden
15.09.2005 11:03
avatar  rico
#21 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
super Mitglied

In Antwort auf:
Zahlungsnachweis ist selbstverständlich erforderlich

Gilt nur ein Überweisungsbeleg, oder reicht auch ein Einzahlungsbeleg auf das Konto der Eltern, Kind etc. bei der örtlichen Bank in Cuba?

Gruss
Nadi


 Antworten

 Beitrag melden
15.09.2005 11:05
avatar  chulo
#22 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
Forums-Senator/in

http://www.steuerthek.de/tippsurteile/tipp0212.htm#Ohne%20Nachweis%20kennt%20man%20keine%20Armut%20in%20der%20Welt

Ohne Nachweis kennt man keine Armut in der Welt
Deutschland ist ein verhältnismäßig reiches Land. Deshalb schicken viele ausländische Mitbürger Geld in die ärmere Heimat. Wenn aber ein Land arm ist, ist dann damit auch die Familie eines Steuerpflichtigen, die dort lebt, automatisch bedürftig? Die Finanzbehörden sind nicht dieser Ansicht, und so haben sie vor die Abschreibung von Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland ein kompliziertes Nachweisverfahren gestellt. Sie müssen eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Heimatbehörde beibringen, aus der folgendes ersichtlich wird: Name, Alter, Anschrift, Verwandtschaftsverhältnis des Unterstützten zum Steuerpflichtigen, Art und Umfang seiner Einnahmen und seines Vermögens, die Unterhaltspflicht anderer Personen, die Höhe Ihrer Unterstützung und der Grund, warum der Unterstützte für seinen Unterhalt nicht selbst aufkommen kann. Denn schließlich muß verhütet werden, daß die Zahlungen zweckentfremdet werden und Ihre Verwandten mit dem Geld ein Staatssystem aus Kommunismus, Despotie und und fehlendem Ladenschluß gründen. Da keine der genannten Angaben fehlen darf, sollten Sie für den Nachweis unbedingt die amtlichen zweisprachigen Vordrucke verwenden. Die erhalten Sie bei den Konsulaten.

amtlichen zweisprachigen Vordruck: Sind diese Papiere im kubanischen Konsulat zu erhalten ?



 Antworten

 Beitrag melden
15.09.2005 18:49
avatar  derhelm
#23 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
Forums-Senator/in

Also, ich gebe mal kurz die Infos meines Kumpels wieder, und werde so selbst einen Versuch starten. Bei ihm funktioniert es.

Mit folgenden Dokumenten sollte es klappn:

1.Empfangsbestätigung der/des Empfänger/s
in deutsch und spanisch (Acuse de recibo)

2.Certificado de Manutención
Unterhaltsbescheinigung
bzw.
Manutención de familiares necesitados
Unterstützung bedürftiger Angehöriger

Diese sollten mit Stempel und Unterschrift einer lokalen cub. Behörde versehen sein.
Muss man sich also selbst entwerfen oder man lässt sich z.B. gegen 5 fulas einen Stempel besorgen. Das ist nämlich kein offizielles cub. Dokument.
Ein Bsp. für ein solches Dokument könnte ich zur Verfügung stellen, bei Interesse bitte PM.

3. ggf. Nachweise durch Überweisungsbelege, Barabhebungen und Flugtickets

Angerechnet werden (einkommensabhängig) bis zu 7.600€ pro Elternteil, wovon dann aber aufgrund der Einstufung Cubas nur ein Drittel tatsächlich abgesetzt werden kann.


--------------------------------------------------
"In the poker game of life, women are the rake."
PARTYPOKER.com


 Antworten

 Beitrag melden
19.09.2005 21:18
avatar  Rody
#24 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
super Mitglied

Ich möchte einen Vorredner korrigieren..

Da wurde gesagt, es muß ein Verwandschaftsverhältnis vorliegen.

Richtig ist: Es muß eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung geben. Wenn man gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist (Verwandschaft in gerader linie, also kinder, enkel, eltern, großeltern, Ehegatte, geschiedener Ehegatte etc.) kann man die Zahlungen bei Erfüllung der Nachweispflichten nach § 33a EStG als AGB ansetzen.


 Antworten

 Beitrag melden
20.09.2005 07:49
avatar  ( Gast )
#25 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
avatar
( Gast )

Mir wurde im vergangenen Jahr vom Finanzamt die Unterstützungsleistung anerkannt und zwar hatte ich Überweisungsbelege und habe eine Erklärung über Bargeldübergaben in Cuba abgegeben (unter Vorlage der Flugtickets). Eine Bescheinung einer cubanischen Behörde, weder echt, noch "getürkt" hatte ich nicht.

Ich erwarte noch in diesem Monat den Steuerbescheid von 2004. Ich werde berichten, wie es in diesem Jahr gelaufen ist.


 Antworten

 Beitrag melden
Seite 1 von 5 « Seite 1 2 3 4 5 Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!