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Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
user
(
gelöscht
)
#1 Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
Hier im Forum gibt es doch bestimmt Spezialisten, die Geld zur kubanischen Verwandtschaft schaufeln und das Ganze dann von der Steuer - oder präziser - vom zu versteuernden Einkommen absetzen.
Frage: Mußtet Ihr irgendwas vorlegen, Belege über Geldfluß o.ä.? Mußtet Ihr die Bedürftigkeit nachweisen? Wenn ja, wie habt Ihr das gemacht? Höchstbeträge?
Etc. etc.
Vielen Dank!
#4 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
In Antwort auf:
Wurde aber Abgelehnt.
die einzig bekannte und anerkannte möglichkeit ist kindesunterhalt für auf cuba lebende kinder.
und dann auch nur,wenn das kind vom deutschen vater anerkannt ist.
der erhalt des kompletten unterhaltgeldes muss von der kindesmutter schon im januar mit unterschrift bestätigt werden.
der betrag beläuft sich pro jahr um ca 1800,- euro.
wird die bestätigung aber erst zum bespiel august gemacht, werden die monate januar bis juli nicht anerkannt.
stendi
Kamener kreuz
#6 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
In Antwort auf:Das ist definitiv falsch.
die einzig bekannte und anerkannte möglichkeit ist kindesunterhalt für auf cuba lebende kinder.
Ein Freund in Berlin setzt seine Unterstützung für die Familie vor Ort schon seit Jahren von der Steuer ab.
Dazu benötigt man eine Einkommenserklärung der Schwiegerelten, Empfangsbestätigung über den Geldbetrag und noch ein Papier.
Ich werde noch heute abend mit ihm telefonieren und dann genauers berichten.
Es geht bis zu einem Betrag von 4.000 € pro Elternteil pro Jahr.
So viel kann ich jetzt schon sagen.
Ich werde es dieses Jahr auch erstmals versuchen.
--------------------------------------------------
"In the poker game of life, women are the rake."
PARTYPOKER.com
#7 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
Zitat von derhelm
Ein Freund in Berlin setzt seine Unterstützung für die Familie vor Ort schon seit Jahren von der Steuer ab.
Geht das auch bei Ehefrau wohnhaft in Kuba, somit hier nicht steuerpflichtig und demzufolge auch keine gemeinsame Veranlagung?
___________________________________
La distancia no es la causa para que nazca el olvido.
mache das schon seit Jahren. Überweisungsbelege bzw. Übergabebeleg und eine persönliche Erklärung, das sie kubanischen Behörden keine Bedürftigkeitsbescheinugung susstellen hat gereicht. Einmal musste ich auch einen Widerspruch machen, hat dann aber auch geklappt. Würde aber im Zweifelsfalle auch die Gerichte bemühen. Letzes Jahr warn es glaub ich 1920 Eur müsst ich noch mal nachsehen. Je nach Einkommen lohnt sich also auch das klagen.
r
(
Gast
)
#9 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
#10 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
Nein, ich werde beruflich auf der verfluchten Insel weilen!
In dem besagten Thread habe ich nur nach Optionen gefragt! Insbesondere ob meiner von mir sehr geliebten Stieftochter! Das hat das Forum natürlich genutzt, um eine regelrechte Heiratshysterie zu erzeugen! Für sowas bin ich nicht der Typ!
There\'s no future for you!
genau... jetzt soll auch noch der Steuerzahler für solche "Spenden" aufkommen.
Allerdings glaube ich konnte man vor 10-20(!?) Jahren Kleiderspenden nach Tschechien oder so absetzen wenn man dort Verwandte hatte.
Oder weiß jemand, ob ich meine Neckermann-Reiserechnung beim Finanzamt einreichen kann?
So als Werbungskosten oder Fortbildungsreise?
Oder unzumutbare Härtefälle? Obwohl mir kubanische Matzazen eher zu weich sind.
Da müsste doch noch was zu machen sein. Wehe wenn Angela dran kommt, dann ist Schluss mit lustig.
(
Gast
)
#18 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
Lebt die Person in Cuba (= Landergruppe 3), so reduziert sich der Betrag auf 2.396 Euro bei einem Freibetrag von 208 Euro (= eigene Einkünfte der unterstützten Person).
So weit ist das ziemlich klar. Zahlungsnachweis ist selbstverständlich erforderlich.
Was allerdings passiert, wenn man versucht die 2396 Euro Unterstützungsleistung nun jeweils auf Schwiegermutter, Schwiegervater, Schwieger-Omi 1, Schwieger-Omi 2 etc. anzuwenden, kann ich nicht beurteilen.
Aber über mindestens 1 x 2396 gibt es gar nichts zu diskutieren.
Ich Ras, Ras Putin. First name Ras, second name Putin. Vladimir meine kleine Bruder
#19 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
In Antwort auf:
Lebt die Person in Cuba (= Landergruppe 3), so reduziert sich der Betrag auf 2.396 Euro
Ich habe Kuba nicht in den ersten 3 Ländergruppen gesehen, d.h. es fällt unter sonstiges (Gruppe 4) mit einem Betrag von 1900 y pico.
In Antwort auf:
Was allerdings passiert, wenn man versucht die 2396 Euro Unterstützungsleistung nun jeweils auf Schwiegermutter, Schwiegervater, Schwieger-Omi 1, Schwieger-Omi 2 etc. anzuwenden, kann ich nicht beurteilen.
Laut Anleitung zur Einkommenssteuererkl. besteht durchaus die Möglichkeit, auch mehrere unterstützte Personen aufzuführen. Sie geben sogar den Hinweis, dass eine 2. Person auf einem separatem Schrieb aufzuführen ist.
@derhelm
In Antwort auf:
Ein Freund in Berlin setzt seine Unterstützung für die Familie vor Ort schon seit Jahren von der Steuer ab.
Dazu benötigt man eine Einkommenserklärung der Schwiegerelten, Empfangsbestätigung über den Geldbetrag und noch ein Papier.
Ich werde noch heute abend mit ihm telefonieren und dann genauers berichten.
Du wolltest noch über dieses obskure Papier berichten. Wie steht es damit ?
http://www.steuerthek.de/tippsurteile/tipp0212.htm#Ohne%20Nachweis%20kennt%20man%20keine%20Armut%20in%20der%20Welt
Ohne Nachweis kennt man keine Armut in der Welt
Deutschland ist ein verhältnismäßig reiches Land. Deshalb schicken viele ausländische Mitbürger Geld in die ärmere Heimat. Wenn aber ein Land arm ist, ist dann damit auch die Familie eines Steuerpflichtigen, die dort lebt, automatisch bedürftig? Die Finanzbehörden sind nicht dieser Ansicht, und so haben sie vor die Abschreibung von Unterhaltszahlungen an Angehörige im Ausland ein kompliziertes Nachweisverfahren gestellt. Sie müssen eine amtliche Bescheinigung der zuständigen Heimatbehörde beibringen, aus der folgendes ersichtlich wird: Name, Alter, Anschrift, Verwandtschaftsverhältnis des Unterstützten zum Steuerpflichtigen, Art und Umfang seiner Einnahmen und seines Vermögens, die Unterhaltspflicht anderer Personen, die Höhe Ihrer Unterstützung und der Grund, warum der Unterstützte für seinen Unterhalt nicht selbst aufkommen kann. Denn schließlich muß verhütet werden, daß die Zahlungen zweckentfremdet werden und Ihre Verwandten mit dem Geld ein Staatssystem aus Kommunismus, Despotie und und fehlendem Ladenschluß gründen. Da keine der genannten Angaben fehlen darf, sollten Sie für den Nachweis unbedingt die amtlichen zweisprachigen Vordrucke verwenden. Die erhalten Sie bei den Konsulaten.
amtlichen zweisprachigen Vordruck: Sind diese Papiere im kubanischen Konsulat zu erhalten ?
Also, ich gebe mal kurz die Infos meines Kumpels wieder, und werde so selbst einen Versuch starten. Bei ihm funktioniert es.
Mit folgenden Dokumenten sollte es klappn:
1.Empfangsbestätigung der/des Empfänger/s
in deutsch und spanisch (Acuse de recibo)
2.Certificado de Manutención
Unterhaltsbescheinigung
bzw.
Manutención de familiares necesitados
Unterstützung bedürftiger Angehöriger
Diese sollten mit Stempel und Unterschrift einer lokalen cub. Behörde versehen sein.
Muss man sich also selbst entwerfen oder man lässt sich z.B. gegen 5 fulas einen Stempel besorgen. Das ist nämlich kein offizielles cub. Dokument.
Ein Bsp. für ein solches Dokument könnte ich zur Verfügung stellen, bei Interesse bitte PM.
3. ggf. Nachweise durch Überweisungsbelege, Barabhebungen und Flugtickets
Angerechnet werden (einkommensabhängig) bis zu 7.600€ pro Elternteil, wovon dann aber aufgrund der Einstufung Cubas nur ein Drittel tatsächlich abgesetzt werden kann.
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Ich möchte einen Vorredner korrigieren..
Da wurde gesagt, es muß ein Verwandschaftsverhältnis vorliegen.
Richtig ist: Es muß eine gesetzliche Unterhaltsverpflichtung geben. Wenn man gesetzlich zum Unterhalt verpflichtet ist (Verwandschaft in gerader linie, also kinder, enkel, eltern, großeltern, Ehegatte, geschiedener Ehegatte etc.) kann man die Zahlungen bei Erfüllung der Nachweispflichten nach § 33a EStG als AGB ansetzen.
Mir wurde im vergangenen Jahr vom Finanzamt die Unterstützungsleistung anerkannt und zwar hatte ich Überweisungsbelege und habe eine Erklärung über Bargeldübergaben in Cuba abgegeben (unter Vorlage der Flugtickets). Eine Bescheinung einer cubanischen Behörde, weder echt, noch "getürkt" hatte ich nicht.
Ich erwarte noch in diesem Monat den Steuerbescheid von 2004. Ich werde berichten, wie es in diesem Jahr gelaufen ist.
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