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Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
#26 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
Antwort des Finanzamts: "Unterhaltsleistungebn konnten nur zeitanteilig mit 480 EUR berücksichtigt werden, da die Voraussetzungen des § 33 a Abs. 1 EStg nicht während des ganzen Kalenderjahres vorgelegen haben."
Weiterhin als Erläuterungen zur Festsetzung: "Bitte reichen sie zukünftig die erforderliche Mittellosigkeitsbescheinigung der ortsansässigen Behörden in Kuba zum Nachweis der eigenen Einkünfte der unterstützten mittellosen Familienangehörigen mit ein.
Unterhaltsleistungen an Geschwister können nicht berücksichtigt werden, da hier keine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht".
Ich werde natürlich Einspruch geltend machen.
Wer kann mir Tips geben ?
#27 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
@ chulo:
"Unterhaltsleistungen an Geschwister können nicht berücksichtigt werden, da hier keine gesetzliche Unterhaltspflicht besteht".
Wie Rody weiter oben schon geschrieben hat, muß es sich um (nach deutschem Recht) gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen handeln. Das sind nur Verwandte in gerader Linie, Geschwister gehören leider nicht dazu.
Weiterhin unterhaltsberechtigt ist die Ehefrau, ggfs. auch die Ex-, getrennt lebende Noch-Ehefrau sowie in bestimmtem Umfang die Mutter eines gemeinsamen nichtehelichen Kindes.
Eine zeitanteilige Berücksichtigung der in § 33a EStG genannten (Höchst-)Beträge ist dann vorzunehmen, wenn die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen nicht ganzjährig vorgelegen haben, z.B. die gesetzliche Unterhaltspflicht erst im Laufe des Kalenderjahres eingetreten ist. Demnach wurde dies vom Finanzamt offenbar nur für drei Monate anerkannt:
Höchstbetrag 7680,00 Euro x 1/4 wg. Ländergruppe 4 = 1.920,00 Euro x 3/12 = 480,00 Euro.
Wer genau wurde denn von dir bzw. deiner esposa unterstützt?
Ich habe als Unterstützte die Mutter und den Vater meiner esposa angegeben. Allerdings hatte ich das Geld für den Vater aus technischen Gründen auch auf das Konto der Mutter überwiesen.
"Eine zeitanteilige Berücksichtigung der in § 33a EStG genannten (Höchst-)Beträge ist dann vorzunehmen, wenn die entsprechenden Anspruchsvoraussetzungen nicht ganzjährig vorgelegen haben, z.B. die gesetzliche Unterhaltspflicht erst im Laufe des Kalenderjahres eingetreten ist."
Die gesetzliche Unterhaltspflicht liegt natürlich für das gesamte Jahr vor. Warum werden nur 3 Monate anerkannt ? Vermutlich wird der jeweilige Zeitpunkt der Überweisung herangezogen.
Tatsache ist, dass ich den Betrag überwiesen habe und dementsprechend auch den gesamten Betrag "absetzen" möchte. Bandidos esos !
#29 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
Vater und Mutter deiner esposa sind ihr gegenüber gesetzlich unterhaltsberechtigt. Für jeden der beiden kann deine esposa daher (tatsächlich geleistete) Unterstützungsleistungen bis zu einem Höchstbetrag von 1.920,00 Eur (s.o.) geltend machen, sofern Vater und Mutter keine eigenen Einkünfte oder Bezüge haben oder diese nicht mehr als jeweils 156,00 Euro p.a. betragen. Wird dieser Betrag von 156,00 Euro überschritten, kürzt sich der Höchstbetrag von 1.920,00 Euro um den 156,00 Euro übersteigenden Betrag. Alles klar soweit?
Die Unterstützungsleistungen können im Rahmen der ehelichen Lebensgemeinschaft auch von dir erbracht werden. Du solltest dem FA klar machen, dass die Überweisung für den Vater aus technischen Gründen auf das Konto der Mutter erfolgte, weil der Vater z.B. kein eigenes Bankkonto hat. Eine entsprechende Bestätigung der Mutter wäre zweckdienlich.
Warum eine zeitanteilige Kürzung erfolgte, erschließt sich mir auf Anhieb nicht. Der Zeitpunkt der Überweisung ist normalerweise unerheblich, die Zahlung muß natürlich im betreffenden Veranlagungszeitraum geleistet worden sein. Habt ihr vielleicht erst im Laufe diese Veranlagungszeitraums geheiratet und hast du vielleicht schon vor der Eheschließung Zahlungen geleistet?
Da du den ESt-Bescheid offenbar schon erhalten hast, lege auf jeden Fall fristgerecht (innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe) Einspruch ein und beantrage, dass man dir näher erläutert, warum nur eine zeitanteilige Berücksichtigung erfolgt ist bzw. die gesetzliche Unterhaltspflicht erst im Laufe des Kalenderjahres eingetreten sein soll. Mache deutlich, dass zwei Personen unterstützt wurden.
Kannst mir die Antwort des FA gerne mal mit PM zuschicken, ich bin allerdings Ende nächster Woche drei Wochen in Urlaub.
In Antwort auf:
Habt ihr vielleicht erst im Laufe diese Veranlagungszeitraums geheiratet und hast du vielleicht schon vor der Eheschließung Zahlungen geleistet?
Nein, wir sind seit 2002 verh., vorher habe ich nichts überwiesen.
Bin gerade beim Formulieren des Einspruchs.
Erstmal gracias !
#31 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
In Antwort auf:Einerseits in Kuba dem Maxen raushängen lassen und auf dicke Tasche machen und dann aber versuchen ein paar lächerliche Cent bei Vater Staat abzuknapsen.
im Forum gibt es doch bestimmt Spezialisten, die Geld zur kubanischen Verwandtschaft schaufeln und das Ganze dann von der Steuer - oder präziser - vom zu versteuernden Einkommen absetzen.
e-l-a
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#32 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
Meine deutsche Ehefrau darf ich auch von der Steuer "absetzen". Nennt sich hier Ehegattensplitting. Wieso soll ich das mit der kubanischen esposa nicht genau so machen können und mir 30-50% eines Pauschalbetrages zurückholen und dieses dann wieder reinvestieren?
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La distancia no es la causa para que nazca el olvido.
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gelöscht
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#34 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
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Gast
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#35 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
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gelöscht
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#36 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
bester übersetzer: http://www.worldlingo.com/wl/translate/es/translation.html
#38 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
Zitat von el loco alemán
Einerseits in Kuba dem Maxen raushängen lassen und auf dicke Tasche machen und dann aber versuchen ein paar lächerliche Cent bei Vater Staat abzuknapsen. e-l-a
Das sehe ich anders. Wenn es recht ist, den (möglicherweise sozialamtlich verordneten ) Unterhalt für seine in Deutschland lebenden Eltern steuerlich geltend zu machen, ist das doch für im Ausland lebende Angehörige nur billig. Wie gesagt, es muß sich um gesetzlich unterhaltsberechtigte Personen handeln. Ein Steuerpflichtiger, der seine mittellose in Deutschland lebende Mutter mit 7.680,00 Euro p.a. unterstützt, kann diesen Betrag bei der Ermittlung des zu versteuernden Einkommens abziehen. Zahlt er denselben Betrag an seine Mutter in Cuba ( oder sonstwo in der Ländergruppe 4), kann er davon lediglich 1.920,00 Euro abziehen. Gleichmäßigkeit der Besteuerung ?! Und was hat das mit Maxe raushängen lassen zu tun?
Nicht auszudenken aber, was wäre, könnte man auch die Beischlafgebühren oder sonstigen Zuwendungen an die chica als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Das würde wohl ungeahnte weitere Löcher in die ohnehin leeren Steuerkassen reißen.
Und ganz bestimmt überweist auch jeder, der diese Beträge geltend macht, diese nach Kuba? An die angegebenen Empfänger
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Die Gerechtigkeit bricht, wenn man sie biegt.
Der, der zum ersten Mal anstelle eines Speeres ein Schimpfwort benutzte, war der Begründer der Zivilisation. (Sigmund Freud)
Ich weiß gar nicht was das soll!!!
Es werden jährlich in Deutschland Millionen von Steuergelder verschwendet, wegen Fehlplanungen und Unfähigkeit, dass einem nur so die Augen tränen können. Soll man sich doch ein Teil der Unterstützung der cub. Familie wiederholen können!!!
Nadi
In Antwort auf:
Soll man sich doch ein Teil der Unterstützung der cub. Familie wiederholen können!!!
Ja, wo holt der sich denn das wieder - z. Bsp. bei mir - bzw. bei uns allen die Steuern zahlen! EIn Irrsinn, aber der Wähler hat es so gewollt!
Übrigens ist ELA nicht der einzige hier der seine Kubareisen von den STeuern absetzen kann!
user
(
gelöscht
)
#46 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
In Antwort auf:
Einerseits in Kuba dem Maxen raushängen lassen und auf dicke Tasche machen und dann aber versuchen ein paar lächerliche Cent bei Vater Staat abzuknapsen.
Eine kleine Rechnung:
42 % (z.B.) Einkommensteuer + 8 % (in Baden-Württemberg) Kirchensteuer + 5,5 % SOLIDARITÄTSZUSCHLAG ( !!! )
= 48,1 % x ca. 2000 EUR an die Verwandtschaft = ca. 1000 EUR Rückfluß vom Fiskus.
Oder andersrum: Entweder gleich 2000 EUR an die Verwandtschaft ODER 1000 EUR an den Fiskus PLUS 1000 EUR an die Verwandtschaft. Da muß ich nicht lange nachdenken, welche Variante mir besser gefällt.
Na die Kirchensteuer kann man sich doch sparen. Zum Standesamt und aus der Kirche austreten. Für die Kirche oder wirklich gute Zwecke kann man auch immer noch selbstgewählt spenden.
Heide
http://www.derbraunemob.info
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