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Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
" Hatte eine Notarielle Bescheinigung das meine Schwiegereltern
leben (In Spanisch),ein Dreisprachiges Formular vom Finanzamt,in Cuba ausgefüllt
vom Rathaus über Ihr Einkommen und meine Kontoauszüge.
Sie haben gezahlt.Bedürftigkeitsbescheinigung kann man sich bei 8 Dollar Rente wohl sparen. "
Kannst Du das bitte genauer erklären ?
Wo hast Du diese notarielle Bescheinigung besorgt ? In Kuba oder in Deutschland ?
Bescheinigung, dass Deine Schwiegereltern leben ? Details zu diesem 3sprachigen Formular vom Finanzamt ? Das Formular wurde in Kuba vom Rathaus ausgefüllt, hat die kub. Behörde das Formular gestempelt ?
Heute kam die Antwort des Finanzamtes auf meinen Einspruch (Nichtanerkennung Unterhalt Cuba, Nachweis).
Jetzt soll ich nicht mehr die Unterstützungsnotwendigkeit nachweisen, sondern anhand von Kontoauszügen die Überweisungen nachweisen (für 04 habe ich das noch über Transcard abgewickelt und die Internetbelege übersandt) und für das in Cuba übergebene Geld den Nachweis in Form von Geldabhebungen von meinem Konto in Deutschland.
Außerdem soll ich anhand von Fahrkarten !!!!! Familienheimfahrten nachweisen.
Ich frage mich jetzt wirklich, lohnt sich dieser Aufwand oder soll ich auf 2004 verzichten. Für 2005 habe ich alles über mein Girokonto abgewickelt.
Wieder was Neues von der Steuerfront:
Nach meinem Einspruch wurden jetzt die Zuweisungen an meinen Schwiegervater in Kuba auch angerechnet, d.h. ich musste 150 Eurofulas weniger nachzahlen !
Für die Zukunft schreibt meine Steuerbearbeiterin:
" Da die kub. Behörden keine Bescheinigungen über Einkünfte ihrer Staatsangehörigen ausstellt und eine Bescheinigung der deutschen Botschaft nur bei einer pers. Vorsprache in Havanna ausgestellt wird, bitte ich zukünftig eine eidesstattliche Versicherung der unterstützten Personen über die Höhe der eigenen Einkünfte mitvorzulegen. "
Diese Papiere bin ich gerade am anleihern für die Steuer 2055 ff.
#84 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
Download PDF hier:
BMF-Schreiben 09.02.06: Unterhaltszahlungen ins Ausland
Anlage Unterhaltserklärung deutsch
Unterhaltserklärung Spanisch-Deutsch
von der Wiege bis zur Bahre: Formulare, Formulare
Nachtrag: Das Schreiben ist erstmals für den Veranlagungszeitraum 2007 anzuwenden!! Bis dahin gilt das alte Schreiben vom 15.09.1997 weiter.
#85 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
Ich setze seit 4 Jahre die Unterstützung für Schwiegereltern ab.
Lasse jedes Jahr eine Erklärung ( Deutsch/Spanisch )von meinen Schwiegereltern
unterschreiben,das sie von mir ca:xxx Euro im Jahr Per Bank oder Überbringer
erhalten haben.
Dieses Schreiben mit meinen Kontoauszügen(mit Überweisung nach Cuba)und ein paar
Unterschriften von Freunden die "auch Geld per Bar übergebengehaben haben"habe ich bis jetzt keine
Probleme beim Finanzamt gehabt.
Die Bescheinigung,das meine Schwiegereltern nur ca:200 peso Renten erhalten,habe ich selber
Aufgesetzt(Spanisch/Deutsch)und nur Schwiegereltern unterschreiben lasssen.
Bis jetzt habe ich noch keine Probleme damit gehabt.
Mache ca:3400 euro jedes jahr gelten.
user
(
gelöscht
)
#86 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
In Antwort auf:
Das Bundesfinanzministerium hat mit Schreiben vom 09.02.2006
ich habe das gerade mal überflogen, 16 seiten bürokraten-chinesisch. bei 2 stichworten sollten wir vielleicht mal etwas tiefer einsteigen:
SACHBEZÜGE
FAMILIENHEIMFAHRTEN
noch etwas: wie war das nochmal mit der 180-tage-regel? wenn ich (selbstverständlich alles rein hypothetisch und fiktiv) mehr als die hälfte des jahres im ausland wäre, mein negocio hier aber weiterbetreiben würde: werde ich dann bezüglich des in deutschland erzielten einnahme-überschusses zum steuer-ausländer? so einfach kann das ja wohl nicht sein, oder? kennt sich jemand aus?
#87 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
Zitat von christian1008
noch etwas: wie war das nochmal mit der 180-tage-regel? wenn ich (selbstverständlich alles rein hypothetisch und fiktiv) mehr als die hälfte des jahres im ausland wäre, mein negocio hier aber weiterbetreiben würde: werde ich dann bezüglich des in deutschland erzielten einnahme-überschusses zum steuer-ausländer? so einfach kann das ja wohl nicht sein, oder? kennt sich jemand aus?
Wenn du keinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in der BRD hast ( d.h. gewöhnlicher Aufenthalt an mehr als 180 Tagen außerhalb der BRD), bist du doch weiterhin steuerpflichtig in Deutschland, nämlich beschränkt steuerpflichtig (im Gegensatz zu unbeschränkt stpfl.) mit deinen inländischen Einkünften. Das ist im Regelfall deutlich ungünstiger, da es keinen Abzug für Vorsorgeaufwendungen, familienbedingte Erleichterungen etc. und eine Mindeststeuer gibt.
Für Leute mit Wohnsitz in anderen EU-Ländern gelten wiederum Besonderheiten. Sie können auf Antrag als unbeschränkt stpfl. behandelt werden, wenn sie ihre Einkünfte im wesentlichen in Deutschland erzielen und die Einkünfte im Wohnsitzstaat bestimmte Grenzen nicht übersteigen.
Alle Klarheiten beseitigt?
(
Gast
)
#89 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
Und ich muss sagen, es hat sich gelohnt, hartnäckig an der Sache dranzubleiben.
In Antwort auf:
Nach langwierigem Schriftverkehr und schriftlicher Bestätigigung meines Mannes über seine Einkommenshöhe in Cuba hat mir das Finanzamt doch jetzt tatsächlich einen neuen Bescheid für das Jahr 2004! zugeschickt.
Und ich muss sagen, es hat sich gelohnt, hartnäckig an der Sache dranzubleiben.
habe eben in kuba die Übersetzung und Legalisierung der Einkommensnachweise meiner kub. Schwiegereltern angeleirt. Mal schaun, was dann bei der Einkomm.st.erkl. dabei rauskommt.
chico tonto: kannst mir ja mal in einem PM Details zu Deinen Ergebnissen mitteilen !
#91 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
Es fehlt eine Bedürftigkeitsbescheinigung.
Vielleicht weiß ja jemand von euch, ob es so was wie Sozialhilfebescheinigung in Kuba gibt
---------------------------------------------------------------------------------------------
Setze die Unterhaltszahlung für meine Schwiegereltern schon seit ein paar Jahren von der
Steuern ab.Bis jetzt ohne Probleme.Habe einfach ein Schreiben in deutsch/spanisch aufgesetzt,
das besagt das sie nur ca:10 Euro im Monat rente bekommen und es von meine S-Eltern unterschreiben
Lassen.
Mit den kontoauszügen und den der Geldmitgabe durch Freunde/Bekannte reiche ich es immer
beim Finanzamt ein.
Bis jetzt immer gutgelaufen.
#93 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
Migelito hat recht,
das Ganze ist völlig legal. Allerdings ist die Abzugsfähigkeit für unterstützte Personen in Kuba seit dem Kalenderjahr 2004 auf 1/4 von von 7.680 Euro, der steuerlich möglichen Unterstützungen nach § 33 a EStG beschänkt. Also 1.920 pro unterhaltene Person. Das gilt allerdings nur für Verwandte in gerader Linie (Eltern, Grosseltern) des kubanischen Ehepartners. Für Kinder gibts bekanntlich auch den Kinderfreibetrag (kein Kindergeld).
Saludos
#95 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
Ich lade Euch hier eine überarbeitete Version der Unterhaltsbescheinigung spanisch-deutsch hoch.
Nur zwei Seiten lang. Die läßt man sich vom Bürgermeiser unterschreiben.
Das Papier reicht man mit Reisebelegen, Abbuchungsbelegen, Überweisungsnachweisen, Kassenzettel oder was auch immer ein. Dann sollte das klappen.
#97 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
#98 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
Neuer erscheint mir da diese hier (von 2006), mal eben ergoogelt und beim Finanzamt Trier gefunden.
https://finanzamt-trier.fin-rlp.de/uploa...spanisch_01.pdf
Genau die ist dir richtige. Habe letztes Jahr Unterstützungsleistungen i. H. v. 7.000 EUR an meine Schwiegermutter geltend gemacht. Steuerersparnis lag bei ca. 500 EUR. Kuba zählt zur schlechtesten Ländergruppe. Habe die Kontoauszüge als Nachweis für die Auslandsüberweisungen beigefügt und damit war dann alles klar. In Kuba wurde das Papierchen NATÜRLICH von höchst offizieller Stelle unterschrieben und gesiegelt.
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