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Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
#51 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
http://www.gunnet.de/VGgun/standesamt5.html
In Berlin auf jeden Fall beim AG
Gut gebrüllt, Löwe
Heide
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#53 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
In Antwort auf:Nicht weinen. Die Bezugsgröße ist nicht das Einkommen, sondern der abzuführende Steuerbetrag. Also weniger als die Hälfte von deinen 5,5% in jedem Fall.
5,5 % SOLIDARITÄTSZUSCHLAG
e-l-a
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#54 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
#55 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
In Antwort auf:Quelle: http://de.wikipedia.org/wiki/Einkommenst...ngangsteuersatz
Zu beachten ist, dass zuzüglich zur Einkommenssteuer der Solidaritätszuschlag von 5,5% der Einkommensteuer (Stand 2005) erhoben wird. Der Spitzensteuersatz der Einkommenssteuer inkl. Solidaritätszuschlag beträgt dementsprechend 42% + 5,5% von 42% = 44,1% (Stand 2005).
e-l-a
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#56 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
#57 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
Kommt man leider nur drumrum, wenn man aus der Kirche austritt, denn von jedem Christ, den die Eltern taufen lassen haben, treibt der Staat automatisch für die Kirche Steuern ein. Da zahlen die Kinder für die Sünden der Väter. Ich hab ja früher auch dran geglaubt, dass hier Kirche und Staat getrennt sind.
Heide
http://www.derbraunemob.info
Habe jetzt Einspruch gegen den Bescheid erhoben. Er wurde vom Finanzamt abgelehnt.
Mein Einspruch:
" Betr.: Steuer-Nr: xxxxxx
Bezug: Einkommensteuerbescheid für xxxx
hier: Einspruch
Hiermit erhebe ich Einspruch gegen den Steuerbescheid von xxxx bezüglich des Punktes Berücksichtigung der Unterhaltsleistungen für bedürftige Personen.
Ich habe xxxx Euro angegeben (und mit Überweisungsbelegen und Bankauszügen belegt), die ich und meine Frau im Jahr xxxx an die Mutter (....) und den Vater (...) meiner Frau überwiesen haben. Beide sind arbeitslos und benötigen unsere Unterstützung.
Eine nur zeitanteilige Berücksichtigung von Ihrer Seite kann ich nicht nachvollziehen. Bitte überprüfen Sie den von Ihnen erstellten Steuerbescheid in diesem Punkt.
Die Voraussetzungen des § 33 a Abs. 1 EStG lagen während des ganzen Kalenderjahres xxxx vor. Ich bin seit xxxxx mit xxxx verheiratet. Sie lebt seit xxxx mit mir zusammen in Deutschland. Sie ist ohne Einkommen.
Eine Überweisung des für meinen Schwiegervater vorgesehenen Betrages auf das Konto meiner Schwiegermutter erfolgte aus technischen Gründen, da der Vater kein eigenes Konto hat (um ein Konto in Kuba aufrecht zu erhalten, müssen mindestens 50 konvertierte Pesos – entspricht ca. 45 Euro – darauf verbleiben. Mein Schwiegervater hatte aber alles abgehoben und somit stand dieses Konto nicht mehr zur Verfügung).
Da von mir oben genannten 2 Personen unterstützt wurden, möchte ich Sie bitten, den Steuerbescheid dahingehend zu ändern, dass als Unterhaltsleistungen 2 x 1920 Euro für das komplette Kalenderjahr xxxx berücksichtigt werden. "
#60 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
Zitat von chico tonto
Mir wurde im vergangenen Jahr vom Finanzamt die Unterstützungsleistung anerkannt und zwar hatte ich Überweisungsbelege und habe eine Erklärung über Bargeldübergaben in Cuba abgegeben (unter Vorlage der Flugtickets). Eine Bescheinung einer cubanischen Behörde, weder echt, noch "getürkt" hatte ich nicht.
Ich erwarte noch in diesem Monat den Steuerbescheid von 2004. Ich werde berichten, wie es in diesem Jahr gelaufen ist.
Wie ist es denn 2004 bei Dir gelaufen ?
#63 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
" Voraussetzung für den Abzug von Unterhaltsleistungen nach § 33a Abs. 1 EStG ist, dass der Steuerpflichtige die Unterhaltsbedürftigkeit der im ausland lebenden Personen nachweist. Die Unterh.bedürftigk. ist durch det. Angaben in amtl. Beschein. der Heimatbehörden dieser Pers. mit deuts. Übers. durch einen amtl. zug. Dolm., durch ein Konsulat oder durch sonst. zust. ausl. Dienstst. nachzuweisen (...) ... . "
Ausserdem wird der gesamte im Steuerjahr überwiesene Betrag nur dann anerkannt, wenn monatlich überwiesen wird (auch vierteljährl. kann überwiesen werden). Wer also im Okt. 2000 Euro überweist, bekommt auch nur 480 Euro anerkannt (3/12 v. 1.920). 1920 ist der Höchstbetrag pro Person.
Frage:
Stellt das kub. Konsulat in Deutschland einen Bescheid aus, der aussagt, dass die kubanischen Behörden die Einkommens- und Unterstützungsverhältnisse grundsätzlich nicht offenlegen und dokumentieren ?
#64 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
Zitat von chulo
Ausserdem wird nur der gesamte im Steuerjahr überwiesene Betrag anerkannt, wenn monatlich überwiesen wird (auch vierteljährl. kann überwiesen werden). Wer also im Okt. 2000 Euro überweist, bekommt auch nur 480 Euro anerkannt (3/12 v. 1.920). 1920 ist der Höchstbetrag pro Person.
Auszug aus dem Schreiben des BMF, 15.09.1997, IV B 5 - S 2285 - 40/97, BStBl I 1997, 826; Unterhaltsaufwendung für Personen im Ausland als außergewöhnliche Belastung:
8.2 Zahlungen können grundsätzlich nicht auf Monate des Jahres der Zahlung zurückbezogen werden, die vor dem Zahlungsmonat liegen. Etwas anderes gilt, wenn damit Schulden getilgt werden, die dem Empfänger in den vorangegangenen Monaten des Jahres durch Bestreitung von Lebenshaltungskosten entstanden sind, und der Steuerpflichtige dies nachweist (BFH-Urteil vom 22.5.1981, VI R 140/80, BStBl 1981 II S. 713).
Soweit Zahlungen dazu bestimmt sind, den Unterhaltsbedarf des folgenden Jahres abzudecken, können sie weder für das Jahr der Zahlung noch für das Folgejahr berücksichtigt werden (BFH-Urteil vom 22.5.1981 a.a.O.).
8.3 Aus Vereinfachungsgründen kann davon ausgegangen werden, daß
- Unterhaltsaufwendungen zur Deckung des Lebensbedarfs des gesamten Kalenderjahrs bestimmt sind, soweit sie für den Ehegatten geltend gemacht werden, oder - in anderen Fällen - wenn in jedem Vierteljahr mindestens eine Unterhaltsrate geleistet wird,
- die jeweils letzte Unterhaltsrate der Bedarfsdeckung bis zum Schluß des Kalenderjahrs dient,
- bei jeder Familienheimfahrt Unterhalt geleistet wird,
- Unterhaltsaufwendungen an den Ehegatten auch zum Unterhalt der Angehörigen bestimmt sind, die mit dem Ehegatten in einem gemeinsamen Haushalt oder am selben Ort leben.
Zu deiner Frage:
Ich weiß nicht, ob die kubanische Botschaft in Deutschland dies bescheinigt. Vielleicht kann dir aber die deutsche Botschaft in Havanna bescheinigen, dass die kubanischen Behörden keine entsprechenden Nachweise erteilen. Das BMF-Schreiben führt dazu im übrigen aus:
Ist ein Steuerpflichtiger wegen der besonderen Situation im Wohnsitzstaat der unterhaltenen Person nicht in der Lage, amtliche Bescheinigungen zu erlangen, so ist ihm dies nur nach Würdigung der Umstände des Einzelfalls anzulasten.(heißt: im Regelfall nicht anzulasten!)
suerte, el mayimbe
#67 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
#69 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
Zitat von chico tonto
Bis jetzt noch keine. Auf die Begründung bin ich mal gespannt.
Die Finanzämter sind gehalten, bei größeren Abweichungen von den in der Steuererklärung gemachten Angaben/Anträgen (das dürfte bei Nichanerkennung von geltend gemachten Unterstützungsleistungen immer der Fall sein) entweder den Sachverhalt in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht vorab ( d.h. vor Erlass des Steuerbescheides) mit dem Steuerpflichtigen ( Stpfl.) zu erörtern oder aber die Gründe für die Abweichung im Steuerbescheid unter Erläuterungen nachvollziehbar darzustellen. Geschieht dies nicht, wird der Anspruch des Stpfl. auf (sog.) rechtliches Gehör verletzt.
In diesem Falle sollte man umgehend (Rechtsbehelfsfrist: 1 Monat nach Bekanntgabe) Einspruch gegen den Bescheid einlegen und darauf hinweisen, dass eine Begründung desselben erst erfolgen kann, wenn man selbst eine Erläuterung respektive Begründung für die Abweichung von der Steuererklärung erhalten hat. Zurücknehmen kann man den Einspruch später immer noch. Das außergerichtliche Rechtsbehelfsverfahren beim Finanzamt ist kostenfrei.
user
(
gelöscht
)
#70 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
#72 RE: Steuerkram: Wie mache ich meine remesas steuerlich geltend?
In Antwort auf:Na dann kauf dir jetzt Dollars und nimm die Mitte nächstes Jahr mit nach Kuba. Trotz 10% Stafsteuer machste dann noch was gut.
handelsblatt und financial analisten erwarten mitte kommendes jahres 1 euro = 1 dollar. der urlaub wird (für unbeschränkte einkommensteuerpflichtige normale bürger) empfindlich teuer. danach 1 cuc gleich 1,15 euros.
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Bei mir ist es dieses Jahr anerkannt worden,allerdings nur ein Viertel
der Summe.Hatte eine Notarielle Bescheinigung das meine Schwiegereltern
leben (In Spanisch),ein Dreisprachiges Formular vom Finanzamt,in Cuba ausgefüllt
vom Rathaus über Ihr Einkommen und meine Kontoauszüge.
Sie haben gezahlt.Bedürftigkeitsbescheinigung kann man sich bei 8 Dollar Rente wohl sparen.
Hast Du eine Einkommenerklärung der cub. Angehörigen, von einer cub. Behörde abgestempelt, beigelegt?
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