akzeptiert dt. botschaft eine kaution??

03.08.2005 07:15
avatar  ( Gast )
#1 akzeptiert dt. botschaft eine kaution??
avatar
( Gast )

hallo,
mein freund möchte in deutschland studieren und hat studienbewerbervisum beantragt. die dt. ausländerbehörde hat dies abgelehnt, grund: meine probezeitim job. ich habe jetzt mit ausländerbehörde kaution für diese 6 monate probezeit vereinbart und widerspruch bei botschaft eingelegt. botschaft meldet sich aber nicht, auf frage meines freundes sagte die empfangsdame, dass kaution von botschaft generell nicht mehr akzeptiert wird. ist das wahr oder kennt sie sich bloss nicht aus mit dem speziellen fall eines studienbewerbervisums?


 Antworten

 Beitrag melden
03.08.2005 21:38
#2 RE:akzeptiert dt. botschaft eine kaution??
avatar
normales Mitglied

Hallo Cucaracha,

Anfang des Jahres hat die dt. Botschaft in Havanna noch die sogenannte "Sicherheitshinterlegung" akzeptiert. Allerdings ging es in meinem Fall um ein normales Besuchervisum für drei Monate. Ich dachte immer, man käme mit dem 9-Monate-Sprachkurs-Visum u.U. eher durch, weil da ja die Ausländerbehörde bei der Stadt die ausschlaggebende Instanz ist?!?


 Antworten

 Beitrag melden
04.08.2005 00:17
avatar  Jorge2
#3 RE:akzeptiert dt. botschaft eine kaution??
avatar
Rey/Reina del Foro

Grundsätzlich hat immer die Botschaft das "letzte Wort", nur bei den gesonderten Visas wie Sprachvisa oder Heiratsvisa stimmt die Botschaft eben dann eher zu, weil die ABH ihr OK gegeben hat. Dennoch kann aber die Botschaft immer ablehnen, natürlich begründet.
Hattest Du denn bereits auf den ablehnenden Bescheid "remonstriert" oder hat Dein Freund vielleicht schon mündlich Beschwerde eingelegt?
Dann ist das Thema erstmal durch - für diese Visabeantragung! Das würde eine neue Visabeantragung, nunmehr unter den neuen Aspekten, erforderlich machen.

Aber hast Du schon mal genauer bei Deinem Freund hinterfragt, was die Gründe für die Ablehung aus seiner Sicht sind und was die Botschaft ihm "schriftlich" aufgegeben hat?


 Antworten

 Beitrag melden
05.08.2005 07:45
avatar  Moskito
#4 RE:akzeptiert dt. botschaft eine kaution??
avatar
Rey/Reina del Foro

Es handelt sich ja nicht um ein Sprachvisum.

In Antwort auf:
Studieninteressenten, die sich über die Möglichkeiten eines Studiums in der Bundesrepublik Deutschland informieren wollen, können ein Studienbewerbervisum beantragen. Die deutsche Auslandsvertretung prüft dann, ob der / die Studienbewerber/in im Besitz eines anerkannten Sekundarabschlusses, eines anerkannten und ausreichend gültigen Passes oder Passersatzes ist und ob monatlich ausreichende finanzielle Mittel, die sich am BAföG-Höchstsatz (zur Zeit ca. 500,- EURO) (Finanzierungsnachweis) orientieren, zur Verfügung stehen. Auch in diesem Fall wird bei der zuständigen deutschen Ausländerbehörde die Zustimmung zur Erteilung des Sichtvermerks angefordert. Auch hier gilt die Zustimmung als erteilt, wenn nicht innerhalb von 3 Wochen und 2 Arbeitstagen widersprochen wird. Der Sichtvermerk wird mit einer Gültigkeitsdauer von 3 Monaten erteilt. Kommt es innerhalb dieses Zeitraumes nicht zu einer Zulassung oder wird keine Bescheinigung über einen studienvorbereitenden Deutschkurs in der Bundesrepublik vorgelegt, kann die Aufenthaltsgenehmigung zunächst kurzfristig verlängert werden.

Der Knackpunkt dürfte hier die fehlende finanzielle Absicherung sein, vielleicht hilft ein Bürge, falls Kaution nicht akzeptiert wird. Wenn die AB allerdings ihre Zustimmung gegeben hat, wäre es verwunderlich, wenn die dt. Botschaft den Antrag ablehnt.

Moskito


 Antworten

 Beitrag melden
Seite 1 von 1 « Seite Seite »
Bereits Mitglied?
Jetzt anmelden!
Mitglied werden?
Jetzt registrieren!