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bis wann galt die Kaution
1. es existierte doch bis vor einigen jahren die regelung, dass bei einladung von kubanerINNEN eine kaution verlangt wurde, wenn es zweifel gab. oder war es generell so?
2. wann, warum und mit welcher gestzesänderung wurde dieses abgeschafft?
3. wie hoch war die kaution? gab es diese in dm zeiten und auch noch in € zeiten?
danke im voraus
ehemaliges mitglied
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gelöscht
)
#2 RE: bis wann galt die Kaution
Zitat von Tiendacubana
1. es existierte doch bis vor einigen jahren die regelung, dass bei einladung von kubanerINNEN eine kaution verlangt wurde, wenn es zweifel gab. oder war es generell so?
2. wann, warum und mit welcher gestzesänderung wurde dieses abgeschafft?
3. wie hoch war die kaution? gab es diese in dm zeiten und auch noch in € zeiten?
danke im voraus
Eben Regelung, war Ermessensache der Botschaften.
War eine Regelung ohne Regel aber kein Gesetz.
Die Höhe war Ermessensache, kam auf die Nase des/der Cubi an
Dieser Tienda-Axel stellt aber seltsame Fragen.
Salu2
greenhorn
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gelöscht
)
#3 RE: bis wann galt die Kaution
Zitat von locoyuma
War eine Regelung ohne Regel aber kein Gesetz.
Die Höhe war Ermessensache, kam auf die Nase des/der Cubi an
Dieser Tienda-Axel stellt aber seltsame Fragen.
Salu2
es gibt keine seltsame fragen, nur seltsame antworten. erzähl keine schwabengeschichten. ein botschaftsangehörigen braucht eine dienstvorschrift oder gesetz um eine kaution anzufordern. wenn es auf die nase ankam, dann müsste deine kaution im 6stelligen bereich gewesen sein.
Zitat von greenhorn
Na dann frag doch beim Außenministerium nach!
Oder wälze ein paar Gesetzbücher
gerade das wollte ich nicht, weil zeit kostet. wenn du den sinn des kubaforum nicht erkannt hast, dann melde dich bitte bei der volkshochschule an oder frage hier mal als eigenständiges thema nach! aber mit deinem image wird es schwer sein, dass man dir vernünftige antworten gibt!
warum hast du mit deinem apartment in santiago keine bücher gewälzt? hast hier auch gepostet und versucht zeit zu sparen. außerdem ist das auswärtige amt zuständig. verschone mich aber mit deiner aussage, dass dieses amt dem ministerium angehört!
Zitat von Tiendacubana
1. es existierte doch bis vor einigen jahren die regelung, dass bei einladung von kubanerINNEN eine kaution verlangt wurde, wenn es zweifel gab. oder war es generell so?
2. wann, warum und mit welcher gestzesänderung wurde dieses abgeschafft?
3. wie hoch war die kaution? gab es diese in dm zeiten und auch noch in € zeiten?
danke im voraus
Hallo Axel !
Ich denk mal das dies keine offizielle Lösung seinerzeit war die irgendwie gesetzmäßig
verankert war. 2001 hab ich meinen Schwager nach D eingeladen welcher sich dann auf Fragen
in der Botschaft etwas Blöd anstellte. Folge war die Ablehnung des Visas. Ich hab dann besseren Wissens
das AA mit dem Problem konfrontiert und die Antwort erhalten doch der Botschaft eine Kaution anzubieten.
ICH hab dann 2500 DM angeboten die akzeptiert wurden und die ich bei unserer GEMEINDEVERWALTUNG zu Gunsten der Botschaft hinterlegte. Das entsprechende Bestätigungsfax mit Stempel und Unterschrift des BM wurde dann nach Hav
gesandt wonach alles seinen Gang ging. Allerdings war die Wiedererlangung des Geldes ein ziemlicher Akt da Cunado
es nicht für dringend erforderlich hielt sich bei der Botschaft in Hav vorzustellen. Wenn ich so Recht überleg hätt ich das Bestätigungsschreiben durchaus "türken" können. Ich denk mal das diese gesamten durchgeführten Aktionen die wohl im vergangenen Jahr ihr Ende fanden keine Grundlage hatten und deswegen abgeschafft wurden.
MfG El Lobo
greenhorn
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gelöscht
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#10 RE: bis wann galt die Kaution
Zitat von Tiendacubana
(leicht abgewandelt
1. es existierte doch bis vor einigen jahren die regelung, dass kubanerINNEN nicht auf die Halbinsel Varadero durften, gab es Ausnahmen oder war es generell so?
2. wann, warum und mit welcher gestzesänderung wurde dieses abgeschafft?
3. Warum durften sie einige Zeit und dann nicht mehr? Heute doch wieder.
Gab es diese nur in Dollar Zeiten und auch noch in CUC Zeiten?
danke im voraus
Diese Fragen halte ich für viel interessanter
Die Fragen von Tiendacubaner sind (genauso) irrelevant.
greenhorn
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gelöscht
)
#13 RE: bis wann galt die Kaution
cui bono?
Wem oder was nützt es?
Alles Vergangenheit!
Wobei es vielleicht für einige bemerkenswert ist, dass Fidel höchstpersönlich gesagt hat:
Las playas son libre!
Und damit war insbesondere Varadero gemeint.
Und dies wurde auch in einem Gesetz festgeschrieben.
Habe die Nummer leider vergessen
+++
Vielleicht braucht man ein Visum für Varadero?
Manche behaupten doch die unmöglichsten Sachen.
Zollschranke, 2 CUC bezahlen usw.
Zitat von el loboZitat von Tiendacubana
1. es existierte doch bis vor einigen jahren die regelung, dass bei einladung von kubanerINNEN eine kaution verlangt wurde, wenn es zweifel gab. oder war es generell so?
2. wann, warum und mit welcher gestzesänderung wurde dieses abgeschafft?
3. wie hoch war die kaution? gab es diese in dm zeiten und auch noch in € zeiten?
danke im voraus
Hallo Axel !
Ich denk mal das dies keine offizielle Lösung seinerzeit war die irgendwie gesetzmäßig
verankert war. 2001 hab ich meinen Schwager nach D eingeladen welcher sich dann auf Fragen
in der Botschaft etwas Blöd anstellte. Folge war die Ablehnung des Visas. Ich hab dann besseren Wissens
das AA mit dem Problem konfrontiert und die Antwort erhalten doch der Botschaft eine Kaution anzubieten.
ICH hab dann 2500 DM angeboten die akzeptiert wurden und die ich bei unserer GEMEINDEVERWALTUNG zu Gunsten der Botschaft hinterlegte. Das entsprechende Bestätigungsfax mit Stempel und Unterschrift des BM wurde dann nach Hav
gesandt wonach alles seinen Gang ging. Allerdings war die Wiedererlangung des Geldes ein ziemlicher Akt da Cunado
es nicht für dringend erforderlich hielt sich bei der Botschaft in Hav vorzustellen. Wenn ich so Recht überleg hätt ich das Bestätigungsschreiben durchaus "türken" können. Ich denk mal das diese gesamten durchgeführten Aktionen die wohl im vergangenen Jahr ihr Ende fanden keine Grundlage hatten und deswegen abgeschafft wurden.
danke el lobo!
MfG El Lobo
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#17 RE: bis wann galt die Kaution
Zitat von TiendacubanaZitat von el loboZitat von Tiendacubana
1. es existierte doch bis vor einigen jahren die regelung, dass bei einladung von kubanerINNEN eine kaution verlangt wurde, wenn es zweifel gab. oder war es generell so?
2. wann, warum und mit welcher gestzesänderung wurde dieses abgeschafft?
3. wie hoch war die kaution? gab es diese in dm zeiten und auch noch in € zeiten?
danke im voraus
Hallo Axel !
Ich denk mal das dies keine offizielle Lösung seinerzeit war die irgendwie gesetzmäßig
verankert war. 2001 hab ich meinen Schwager nach D eingeladen welcher sich dann auf Fragen
in der Botschaft etwas Blöd anstellte. Folge war die Ablehnung des Visas. Ich hab dann besseren Wissens
das AA mit dem Problem konfrontiert und die Antwort erhalten doch der Botschaft eine Kaution anzubieten.
ICH hab dann 2500 DM angeboten die akzeptiert wurden und die ich bei unserer GEMEINDEVERWALTUNG zu Gunsten der Botschaft hinterlegte. Das entsprechende Bestätigungsfax mit Stempel und Unterschrift des BM wurde dann nach Hav
gesandt wonach alles seinen Gang ging. Allerdings war die Wiedererlangung des Geldes ein ziemlicher Akt da Cunado
es nicht für dringend erforderlich hielt sich bei der Botschaft in Hav vorzustellen. Wenn ich so Recht überleg hätt ich das Bestätigungsschreiben durchaus "türken" können. Ich denk mal das diese gesamten durchgeführten Aktionen die wohl im vergangenen Jahr ihr Ende fanden keine Grundlage hatten und deswegen abgeschafft wurden.
danke el lobo!
MfG El Lobo
Kautionen werden seit 01.03.2006 nichtmehr bei Einreisevisa in die Bundesrepublick Deutschland zur Sicherung einer Rückkehrwilligkeit angenommen.
Genaue Auskunft erteilt ihnen poststelle@auswaertiges-amt.de, Referat 100
mfg
Im februar 07 erhielt ich in der Botschaft zwar noch ein Infoblatt darüber,
wie das mit der Kaution funktioniert:
Darin hieß es: "Die Festsetzung einer Kaution ist den §§ 14 ... Ausländergesetz und den hierzu erlassenen
Verwaltungsvorschriften geregelt. Danach kann die Erteilung eines Visums ausdrücklich von der Zahlung einer Kaution abhängig gemacht werden. Dieses Verfahren ist weltweit üblich. ... Die Kaution beträgt 2500 € ..."
Später erfuhr ich dann hier im Forum, dass die deutsche Botschaft seit 03/2006 dieses Verfahren nicht mehr anwendet.
Ob dem eine Verwaltungsvorschrift zu Grunde liegt, kann ich Dir nicht sagen.
Evtl. mal auf info4alien nachschauen...
ehemaliges mitglied
(
gelöscht
)
#19 RE: bis wann galt die Kaution
Zitat von Tiendacubana
@ greenhorn @ locoyuma
zum verständnis, eure kommentare sind total daneben, wie öfters in letzter zeit!
bitte nur nur antworten auf meine fragen, die korrekt formuliert sind! gerne auch per pm!
Herr Tienda-Axel ist nur zu faul um zu googeln!!
Deshalb können meine Komentare nicht daneben sein und sind in diesem Fall konkret wie immer.
hier noch ne Info:
Die Auslandsvertretungen sind berechtigt, die Erteilung eines Besuchsvisums von der Zahlung einer Kaution abhängig zu machen (§ 14 AuslG). Diese soll sicherstellen, dass die BesucherInnen nach Ablauf des ihnen erteilten Visums ihrer Ausreisepflicht nachkommen und dass im Falle einer Abschiebung die Kosten gedeckt sind. Ob eine Kaution auch in der Weise festgesetzt werden darf, dass sie zugunsten der Auslandsvertretung verfällt, wenn der Ausländer nicht fristgemäß ausreist, ist bislang ungeklärt (Teipel, ZAR 1995, 162, 167).
noch ne Info:
Deutscher Bundestag: Drucksache 13/2488 vom 29.09.1995
http://dip.bundestag.de/btd/13/024/1302488.asc
noch ne Info für Schweizer:
http://www.admin.ch/ch/d/ff/2005/7365.pdf
salu2
#20 RE: bis wann galt die Kaution
Zitat von MoskitoIn Antwort auf:
(Teipel, ZAR 1995, 162, 167).
Aktuell werden nach meinen Infos keine Kautionen akzeptiert.
Aber das wurde glaube ich schon gesagt...
Wie ich bereits in diesem Thread ausgeführt habe, lt. Mail der deutschen Botschaft Habana vom 03.05.2006, werden seit 01.03.2006 keine kautionen mehr angenommen.
das habe ich aber Herrn Tienda-Axel bereits vor einem Jahr telefonisch mitgeteilt.
Salu2
Zitat von locoyuma
[Deutscher Bundestag: Drucksache 13/2488 vom 29.09.1995
http://dip.bundestag.de/btd/13/024/1302488.asc
noch ne Info für Schweizer:
http://www.admin.ch/ch/d/ff/2005/7365.pdf
salu2
danke für deine ideen. es war meine gedanke, dass sich jemand auskennt, jetzt weiß ich wirklich bescheid!
das nächste bucanero bier zahle ich, bist eingeladen!
herzliche grüße
Nur zur Ergänzung auf die konkrete Frage "...Kaution" hier meine Erfahrung als konkrete Antwort:
a) 2001 Cubana eingeladen - keine Kautionsforderung (Rückkehrwilligkeit wohl wegen nino vorausgesetzt), gabs aber wohl in anderen Fällen, Ermessensentscheidung
b) 2003 andere Cubana eingeladen (ohne Bindungen) - gefordert wurden von mir 2.000 Euro Kaution, zu deponieren bei meiner Bank zugunsten Deutsche Botschaft Habana. Dineres wurden nach Rückkehr meiner novia (sie hat dann direkt auf der Botschaft vorgesprochen, dann dauerte es noch 5 Wochen)durch Fax der Botschaft an meine Bank wieder freigegeben.
Das Ganze war jeweils ein ziemlich bürokratischer Akt; beim Faxen (meiner Bank an Botschaft) hat Auswärtiges Amt sehr unkompliziert über deren Amtsleitung geholfen (als meine Bankbearbeiterin nach zwei Tagen vergeblichen Fax-Versuchen am Ende war)-nochmals danke! Meine Bank kannte jedenfalls das ganze Verfahren nicht - und ist keine kleine Bank in der Hauptstadt.
Zitat von TiendacubanaZitat von locoyuma
[Deutscher Bundestag: Drucksache 13/2488 vom 29.09.1995
http://dip.bundestag.de/btd/13/024/1302488.asc
noch ne Info für Schweizer:
http://www.admin.ch/ch/d/ff/2005/7365.pdf
salu2
danke für deine ideen. es war meine gedanke, dass sich jemand auskennt, jetzt weiß ich wirklich bescheid!
das nächste bucanero bier zahle ich, bist eingeladen!
herzliche grüße
Ein Anruf wie sonst auch 14 tägig hätte ausgereicht ohne sich öffentlich zu mokieren.
Bist halt doch mein Tienda-Axel
Salu2
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