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Visa verweigert - was nun?
#1 Visa verweigert - was nun?
Hallo an alle,
ich guck schon lange regelmäßig in Euer Forum (Danke an alle, die hier schreiben!), nun bin ich selbst Mitglied und habe gleich eine Frage. Ich (m) habe einen Freund für drei Monate hierher eingeladen, alle Papiere sind kompletto, Flug ist reserviert - doch jetzt gibt ihm das Konsulat in Havanna kein Visum (an diesem Tag hat offenbar niemand eins dort erhalten). Im Telefonat und per Mail habe ich versucht, den Damen und Herren dort zu beweisen, dass er genügend Gründe hat, um wieder nach Kuba zurückzukommen: zwei minderjährige Kinder (er ist jedoch geschieden), Arbeit, enge Bindung an Familie, Freunde etc. Habe geschrieben, dass wir uns seit drei Jahren kennen und inzwischen gut befreundet sind, dass er sich sehr für dt. Kultur interessiert und deutsch lernen und ich nebenbei mein Spanisch aufbessern will. Wieder Nein. Er will jetzt Remonstration einlegen.
Was denkt Ihr, sagen sie wieder Nein? Wie aussichtsreich ist eine Klage in so einem Fall? Hat das jemand schonmal auf diesem Weg durchgezogen? Wie lange dauert so etwas? Oder sollte ich lieber gleich versuchen, ihn zu einem Sprachurlaub einzuladen?
Und noch etwas: brauche ich, wenn ich ihn zum Sprachurlaub einladen will, wieder eine Verpflichtungserklärung (obwohl er die Einladung vorher nicht wahrnehmen konnte)?
Vielen Dank und jeckische Grüße vom Rhein :-),
Santaclara
#5 RE:Visa verweigert - was nun?
Hallo Santaclara,
ich habe schon viel mit Freunden über die sog. "Tagesform" der Botschaft diskutiert. Es gibt verschiedene Meinungen, aber ich glaube nicht so recht daran. Damit will ich sagen, dass es wohl doch Gründe für die Ablehnung gibt. Die mußt du unbedingt schriftlich einfordern. In meinem Fall konnte ich mit der Kaution über 2500 Euro alles klar machen (Januar 2004). Angeblich spielt das Auftreten eines Ausreisewilligen einen Rolle, aber auf jeden Fall die Vorgeschichte. Wenn dein Freund schon etwas auf dem Kerbholz hat, wird's schwierig. Versteh' mich nicht falsch, ich meine keine Straftaten, sondern "Ungereimtheiten" bei früheren Auslandsbesuchen.
Du mußt hartnäckig bleiben, die Begründung ggf. rechtlich einfordern, sonst hast du keine Angriffsfläche.
Ich wünsche dir viel Glück und Ausdauer.
Gruß. Rudi.
#6 RE:Visa verweigert - was nun?
Hallo Rudolfo und alle anderen,
Danke für Eure Antworten! Ja, für eine schlechte "Tagesform" der Embajada würde sprechen, dass an dem Tag, an dem mein Bekannter dort bestellt war, offenbar keiner der Vorsprechenden ein Visum bekommen hat. Ist doch merkwürdig, oder?
Zu dem anderen: mein Kumpel wirkt nach außen sehr seriös, kann gut kommunizieren etc. Im Ausland war er bisher noch nie. Bisher dachte ich, dass zwei minderjährige Kinder genug Grund sind, in die Heimat auch wieder zurückzukehren (obwohl er geschieden ist und sie bei der Mutter leben). Zu den Gründen, warum man ihn nicht reinläßt, sagt man mir natürlich nix; ich hoffe, wir erfahren mehr bei der Remonstration.
Eine andere Frage: wie seht Ihr die Chance, ihn zu einem Sprachurlaub einzuladen? Denn da entscheidet ja die Ausländerbehörde und nicht die Embajada. Wäre das ein Weg aus dem Dilemma?!?
In Antwort auf:Meiner Meinung nach die beste Art einer Einladung, da wie gesagt die Ausländerbehörde entscheidet. Mir ist bis jetzt erst ein Fall bekannt geworden, wo die Ausländerbehörde den Antrag auf ein Visum zum Erlernen der dt. Sprache auf Anraten der Botschaft in Havana auf Eis gelegt hat.
wie seht Ihr die Chance, ihn zu einem Sprachurlaub einzuladen?
Weitere Vorteil ist die Verlängerbarkeit auf 12 bzw. 18 Monate. Nachteil die höheren Kosten der Sprachschule, wenn man VHS bucht ist das allerdings bezahlbar.
Moskito
#8 RE:Visa verweigert - was nun?
Hola Moskito,
weiß nicht, ob Du uns meinst. Hier sieht es so aus:
Sprachvisum am 30.11.04 quasi ohne Befragung beantragt.
Papiere gehen Richtung D am 7.12.
ca. 10.1.05 beim Ausländeramt (5 Wochen)
Die AB lehnt Zustimmung zunächst ab, weil die Botschaft einen negativen Vermerk gemacht hat.
Die AB fragt nach einem Gespräch mit mir bei der Botschaft nach Grund des Vermerks.
Auf Nachfrage, nach 2 Wochen, Auskunft, dass Botschaft nocht nicht geantwortet hat.
Weitere Anfrage der AB an Botschaft. Diese teilt mit, dass eine Kontaktaufnahme mit der Antragstellerin wegen der mangelnden Kommunikationsmöglichkeiten (Die AS hat Telefon zuhause) nicht möglich ist.
Botschaft bittet über AB mich um Mitteilung an Antragstellerin Kontakt mit der Botschaft aufzunehmen.
AS hat Mandelentzündung und kann im Telefonat mit mir fast keinen Laut von sich geben.
So ist der Stand 9 Wo. nach Antragstellung.
Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)
#9 RE:Visa verweigert - was nun?
Hallo Moskito,
das ist auch meine Hoffnung: dass die Ausländerbehörde Ja zum Sprachurlaub sagt und die Botschaft in Havanna hier erst die zweite Geige spielt. Aber ein Einspruchsrecht haben sie ja wohl immer noch, oder ?!? Ich hab Angst, dass sie bei meinem Kumpel - da er jetzt kein Besuchsvisum kriegt - auch dann ihr Veto einlegen könnten ...
Was ist eigentlich mit meiner Verpflichtungserklärung? Gilt die einfach weiter, wenn er jetzt nicht kommt? Oder brauch ich ne neue?!
#10 RE:Visa verweigert - was nun?
Für Sprachkurrs-Einladung steht auf der Verpflichtungserklärung der Vermerk "für Sprachkurs" und wird durch die "Studentenabteilung" der AB ausgestellt. Bei Schengenvisum gibts den Vermerk "für Besuch". Dies ist so in München. Die Ausländergesetze werden jedoch in Länderregie umgesetzt, so dass dies in anderen Bundesländern ev. anders sein könnte.
Die Gültigkeit ist 6 Monate (bis Visums-BEANTRAGUNG)
Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)
#12 RE:Visa verweigert - was nun?
Hallo an alle,
heute und hier mal was erfreuliches: Mein Bekannter kriegt sein Visum !! Habe der Botschaft in meinem letzten Brief eine Kaution angeboten, sie haben seinen Antrag (er hatte remonstriert) nochmal geprüft, und siehe da, jetzt heißt es Ja!
War heute gleich auf der Bank: Sicherheitshinterlegung kein Problem, nur wollen sie noch wissen, wie laut Botschaft die Verpfändungserklärung aussehen muß. Weiß das zufällig einer von Euch?
#14 RE:Visa verweigert - was nun?
Von der Deutschen Botschaft Havanna 6.3.2003 (ohne Gewähr)
Informationen zur Hinterlegung einer Kaution in Visumsfällen:
1. Die Kaution beträgt 2500 Euro.
2. Das Geld wird entweder von dem deutschen Gastgeber bei einer Bank seiner Wahl hinterlegt und ein Konto mit einem Sperrvermerk zugunsten der Deutschen Botschaft Havanna eröffnet oder es wird eine Bankbürgschaft gestellt.
3. Die Bank bestätigt der Botschaft schriftlich die Kontoeröffnung, die Einzahlung des Geldes und die Eintragung des Sperrvermerk bzw. die Stellung der Bürgschaft.
4. Das Geld wird durch die Botschaft wieder freigegeben, sobald sich der kub. Gast in der Botschaft wieder vorgestellt hat. Eine Freigabe erfolgt nur dann, wenn die Ausreise fristgerecht (mit Ablauf der Gültigkeit des Visums) erfolgt ist. Soweit keine Wiedervorstellung erfolgt, bleibt der Betrag gesperrt. Er wird u. U. verwandt werden müssen, soweit der Gast auf Kosten des Deutschen Staates abgeschoben werden musste.
5. Das Konto kann erst aufgelöst werden, sobald eine Wiedervorstellung erfolgt ist. Ansonsten muss das Konto auch über einen längeren Zeitraum bestehen bleiben (s. 3.).
Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)
tja , das ist mir auch schon passiert, die klage ist aussichtslos, teuer.....und besser wärs gewesen, den cubi über die ukraine einreisen zu lassen, da wurde ja jeder reingelassen! meine ablehnung für cubaner war zeitgleich mit den 100 tausenden ukrainern mit dem dubiosen reiseversicherungsvisum - eine frechheit, aber der fischer ist halt auch nur ne normale politik...!
y.s.
#17 RE:Visa verweigert - was nun?
In Antwort auf:
Wird eine Kaution bei jeder Einladung fällig oder geht das nach gusto der Botschaft
Geht nach gusto. Wird aber von der Botschaft im Zweifelsfall nicht unbedingt angeboten. Sollte man vielleicht gleich mit Visumsantrag anbieten, so man denn dazu bereit ist.
Gruß
Alles wird gut, immer nur lächeln! (schön wär's)
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