Steht mein Hotel noch?

10.09.2004 13:43 (zuletzt bearbeitet: 10.09.2004 13:44)
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Steht mein Hotel noch?

- Urlauber in "Ivan"-Regionen sollten Veranstalter anrufen

Hurrikan "Ivan" zieht eine Schneise der Verwüstung durch Regionen, die gern Ziel für lange geplante und meist kostspielige Traumurlaube sind: In der Dominikanischen Republik, Grenada, Trinidad, Tobago und Venezuela richtete "Ivan" große Zerstörungen an. Auch Jamaika, Kuba und der US-Bundesstaat Florida, wo schon die Vorgängerstürme "Charley" und "Frances" wüteten, sind bedroht. Wer bereits sein Reiseticket für diese Urlaubsregionen hat und angesichts der Naturkatastrophe lieber zu Hause bleiben will, sollte sich rasch mit seinem Veranstalter in Verbindung setzen. Im Einzelfall ist eine kostenlose Stornierung möglich.




Touristen-Ankunft in Cuba (AFP)



Da es von den offiziellen Stellen wie dem Auswärtigen Amt derzeit nur pauschale Informationen zu den von "Ivan" heimgesuchten Regionen gibt, raten Verbraucherschützer den betroffenen Urlaubern, sich direkt an den Reiseanbieter zu wenden. "Die Veranstalter haben eine Umweltinformationspflicht und müssen über die Lage vor Ort Auskunft geben", sagt die Rechtsexpertin der Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen, Beate Wagner. Die Frage "Steht mein Hotel noch?" muss genauso beantwortet werden wie die Frage nach dem Ausmaß der Schäden im Urlaubsort.
Wagner hält in verschiedenen Szenarien eine kostenlose Stornierung einer Pauschalreise für möglich: Wenn eine direkte Gefahr für den Reisenden besteht oder der Ort total verwüstet ist, sehe sie den Fall der höheren Gewalt und damit die Möglichkeit des kostenlosen Reiserücktritts als gegeben. "Entscheidend ist die Frage, ob der Urlaub wie geplant gewährt werden kann." In einem Ort, der durch Zerstörungen und Aufräumarbeiten geprägt ist, sei ein Urlaub sicher nicht möglich, sagt Wagner. Dabei hat aber nicht nur der Urlauber das Recht auf eine Stornierung, auch der Anbieter kann die Reise dann absagen.

Etwas haariger wird es, wenn tatsächlich das gebuchte Hotel zerstört wird. "Falls der Veranstalter für gleichwertigen Ersatz sorgt, muss der Urlauber dies akzeptieren", sagt Sabine Fischer, Reiserechtsexpertin der Verbraucherzentrale Brandenburg. Ein gleichwertiges Hotel könnte demnach auch in einem Nachbarort stehen, wenn dieser gleichfalls die angepriesenen Eigenheiten des Urlaubsorts wie etwa Kilometer lange Sandstrände aufweist. Für eine örtliche Veränderung könne aber in jedem Fall eine Minderung von zehn Prozent des Reisepreises abgezogen werden.

Bei der Information über die Lage am Reiseziel sind die Urlauber aber zunächst eimal auf die Ehrlichkeit des Veranstalters und ihr Vertrauen auf dessen Auskunft angewiesen. Falls der Anbieter die Situation vor Ort als harmlos darstellt und der Urlauber dennoch von der Reise zurücktritt, handelt er auf eigenes Risiko. "Dann muss der Fall vor Gericht geklärt werden", sagt Wagner. Wenn der Urlauber die Reise aber antritt und sich vor Ort die Umstände als katastrophal darstellen, ist der Veranstalter in der Pflicht. "Dann muss er nicht nur die Reisekosten erstatten, sondern auch Schadensersatz leisten", sagt Wagner. Keine Hilfe ist eine Reiserücktrittsversicherung. Diese deckt nur die persönlichen Risiken des Versicherten ab, etwa wenn jemand erkrankt.

http://www.rheinpfalz.de/perl/cms/cms.pl...113958.vcspn2ze

Da werden Alex und die anderen momentan stürmische Zeiten auf Kuba erleben...

http://2001662.homepagemodules.de/t49124...iago_am__1.html

Glückskekse

Yer Baby!


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