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Einladung
Auszug aus der Internetseite:
http://www.botschaft-kuba.de/d_frame.html
Privatbesuch nach Deutschland
Information für die Einladung eines volljährigen kubanischen Bürgers zu einem Privatbesuch nach Deutschland.
Deutsche Staatsangehörige und ausländische Bürger mit ständigem Wohnsitz in Deutschland können jederzeit einen kubanischen Bürger, der das 18. Lebensjahr vollendet hat, zu einem Besuch nach Deutschland einladen. Dazu ist eine eidesstattliche Erklärung des Gastgebers erforderlich. Die Einladung ist ab Ausstellungsdatum für ein Jahr gültig und kostet pro eingeladenen Gast 175,00 € Bearbeitungsgebühr, die in bar, mittels Verrechnungsscheck (keine Postbankschecks) oder per Postanweisung zu zahlen ist. Banküberweisungen sind nicht möglich. Ein Formular für den Antrag findet sich im Kopf dieser Seite.
Korrekt! Die Einladung die man auf kubanischer Seite macht ist ein Jahr gültig. Die Verpflichtungserklärung und das Besuchsvisum gilt für die Dauer von 90 Tagen, wobei man bei der ABH auf der Verpflichtungserklärung vermerken lassen kann -gültig für 90 Tage, ab Einreise-, dann ist man zeitlich nicht gebunden. Das Visa wird mit echten Datumsangaben ausgestellt, weshalb man hier die Bearbeitungsdauer der PVE großzügig einberechnen sollte.
Na jedenfalls, wenn ich Kawa wäre, würde ich meinen Urlaub dieses Jahr einfach genießen, ohne mich mit so etwas zu belasten. Und dann würde ich nächstes Jahr rechtzeitig, also am Besten gleich im Januar/Februar eine Einladung von hieraus machen, Prozedure wie beschrieben und fertig ist die Laube.
Wenn Du wirklich eine kubanische Beziehung führen möchtest mit Einladen, Telefonieren, Behördenkram, Warten, den Angriffen auf die Unerschütterlichkeit Deiner Gefühle und Deines Vertrauens durch all die Erzählungen und Berichte dieses Forums, der nachhaltigen Veränderung Deines Kontostandes usw. usw., dann glaube mir, wirst Du noch einiges an Kraft brauchen. Und den Ärger aus dem Jetzt und Hier noch am Hals zu haben, ist eine denkbar ungünstige Ausgabgslage. Aber laß Dich nicht durchhängen Kawa, ich wünsche Dir ein schönes Wochenende.
Gruß Andre
Kawa,
lass dich bloß nicht von diesen ganzen Stories hier Abschrecken.... es gibt auch immer wieder Beispiele dafür, wie einfach und wunderschön es mit einem Kubaner /Kubanerin sein kann.... nur leider kann man diese Geschichten nicht hier ohne weiteres erzählen, denn dann stürzen sich die "Forumsgeier" auf dich und verhacken deine schöne Geschichte!!!
Aber nix für ungut, schließlich teilen wir hier ja alle zumindest eine Leidenschaft!
Luna
Bitte nochmal, bin nämlich ein bißchen begriffstuzig. Und bitte korrigiert mich wenn ichs immer noch nicht kapiert habe. Also:
Eine Einladung ist ein Jahr gültig. Das heißt daß das Datum daß man in dem Antrag einträgt nicht endgültig sein muß, sonder es muß nur innerhalb des Zeitraums von einem Jahr liegen. (Weil ich doch immer was von Flug umbuchen höre, da muß das Datum wohl nach belieben änderbar sein oder?)
Wie ist das eigentlich mit dem Flug umbuchen? Mal angenommen mann hat das Visum bekommen ab dem Tag an dem auch der Flug gebucht wurde. So, und dann bekommt man aber die Ausreisegenemigung nicht so schnell und muß den Flug umbuchen. Sagen wir mal für 2 Wochen später. Hat man dann im Prinzip von den 3 Monaten Aufenthalt 2 Wochen verschenkt? Oder gilt das Visum für 3 Monate ab Ankunft in Deutschland?
Mann-Mann-Mann ist das alles kompliziert!
Und noch eine Frage: Ist die Einladung für Besuch, Heirat und Sprachschule eigentlich die gleiche?
Du bringst nichts durcheinander, verliebt habe ich mich schon, wollte es nur nicht wahrhaben. Hab mich dagegen gewehrt. Weil ich hier genug Probleme am Hals habe. Mein Mann hat mich betrogen, belogen und mehr. Hat er mir aber erst gesagt, als ich wieder hier war. Ich war doof, hät vielleicht doch ja sagen sollen? Geschieht mir recht. Jetzt ist der Katzenjammer groß, bin völlig durcheinander. Aber ich find es süß, das ihr solchen Anteil nehmt. Im Moment weiß ich gar nicht mehr was ich machen soll. (Außer heulen) Als ich nach Hause kam und mein Buch aufgeschlagen habe, habe ich gesehen das mir mein Kubaner reingeschrieben hat, macht mich echt fertig. Ist ja nicht wie hier, kann nicht einfach anrufen und auf E-Mails muß ich auch immer eine Zeit lang warten. Ist schon bescheuert.
In Antwort auf:
es gibt auch immer wieder Beispiele dafür, wie einfach und wunderschön es mit einem Kubaner /Kubanerin sein kann...
Luna de Miel, du bist immer noch in den Flitterwochen? Ist das richtig?
Also, schön ja, aber einfach?!
Wenn du sie kennst, die Menschen die ihre Beziehung zu Cubaner/In einfach finden, dann mal her damit. Ich verspreche dir, dass wenigstens ich nicht über dich herfallen werde!
Elisabeth
siehste genau aus diesem Grunde habe ich mich dagegen gewehrt. Habe schon oft hier von den Problemen und Herzschmerz gelesen. Wollte nicht schon wieder verletzt werden. Aber ob`s andersherum besser gewesen wäre, fragt mich in paar Wochen nochmal. Jetzt muß ich erst mal wieder auf die Beine kommen.
Mir scheint,hier werden zwei oder drei Dinge miteinander vermischt :
*Also, die Carta de Invitacion = "Einladung" wird bei der KUBANISCHEN Botschaft ausgestellt,oder eben in Kuba direkt im Bufete Internacional. Sie ist ein Jahr ab Ausstellung gültig, und wird benötigt zur Erlangung der PVE. Die deutsche bzw. österr. Botschaft will dieses Schreiben gar nicht sehen , ist nur für die kubanischen Behörden interessant.
* Die VERPFLICHTUNGSERKLÄRUNG jedoch wird von den deutschen/österr. Behörden verlangt , und ist 6 Monate ab Ausstellung gültig.
Die 90 Tage beziehen sich auf den maximalen Zeitraum , für den ein Schengener (Besuchs-)Visum ausgestellt wird.
Man muss also bei der Planung berücksichtigen,dass der Eingeladene vor/genau zu Ablauf der 6 Mo ab Ausstellung der Verpflichtungserklärung wieder in Kuba ist, bzw. die Flüge so buchen,dass die Aufenthaltsdauer 90 Tage nicht übersteigt.
Ich hoffe, das war verständlich. Es hat ziemlich lang gedauert, bis ich das Ganze gecheckt hab.
MfG,
Theresa
Danke Theresa!Wieder ein neuer Fakt für mich.Bist du sicher das die Verpflichtungserklärung nur 6Monate Zeitrahmen läßt?Da muß ich ja alle Termine noch mal ändern.Was meinst du denn,wenn man die Zeit etwas eng legt(1Woche vor Ablauf der Frist)ist das ein Nachteil für das Besuchsvisa?
Shakira
Hallo Sharika,
ich bin nicht sicher,ob ich verstehe was du meinst.Aber bei den 6 Monaten bin ich mir sehr sicher.
Du mußt einfach schauen,dass sein Rückflugtermin noch zu einem Zeitpunkt angestzt ist,zu dem die Verpflichtungserklärung gültig ist. Das kann -nehme ich an- genausogut der letztmögliche Tag der Frist sein. Bei Beglaubigung der Verpflichtungserklärung mußt du den genauen Reisetermin noch nicht wissen. Du trägst einfach bei " ich lade Herrn X ,..., zu einem Besuch in der Dauer von .......... zu mir ein" die gewünschte Dauer ein ,also bis zu 90 Tage.
Bei Reservierung des Fluges mußt du dann eben darauf achten,dass alles fristgerecht abläuft.
Ich weiß nicht,wie weit du bei den Einladungsformalitäten schon bist, aber ich kann nur jedem raten, dass der kubanische Eingeladene zumindest schon mal den benötigten Pass besitzt ,bevor man irgendwas anderes einleitet. Denn das allein dauert schon mal mind. 2 Wochen.
MfG,
Theresa
In Antwort auf:
Aber bei den 6 Monaten bin ich mir sehr sicher.
So wie ich das verstanden habe, ist nur das Datum der Einreise entscheidend. Es gibt ja auch Visa, die länger als 6 Monate gültig sind, z.B. ein Sprachvisum. Was sollte man in diesem Fall tun?
Auf der Internetseite der Botschaft steht dazu:
In Antwort auf:
4.) Einladung mit Kostenübernahmeerklärung (Verpflichtungserklärung gem. §§ 82-84 AuslG) im Original mit einer Kopie; Unterschrift des Einladenden beglaubigt durch die zuständige Ausländerbehörde in Deutschland (Eine Verpflichtungserklärung, die zum Zeitpunkt der Visumsbeantragung älter als sechs Monate ist, kann nicht mehr berücksichtigt werden.)
In einer persönlichen Email der deutschen Botschaft meinte Frau Tietze dazu:
In Antwort auf:
Bitte beachten Sie, dass die von Ihnen abgegebene Verpflichtungserklärung nach Ausstellung nur 6 Monate gültig ist (entscheidend ist das Datum der Einreise nach Deutschland).
Die Aussagen widersprechen sich zwar, aber es ist keine Rede davon, dass die VE über den gesamten Visazeitraum gültig sein muss.
Asere
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Hier ist noch der Link zur entsp. Internetseite der Botschaft.
Asere
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In Antwort auf:
Es gibt ja auch Visa, die länger als 6 Monate gültig sind, z.B. ein Sprachvisum. Was sollte man in diesem Fall tun?
Falsch! Das Einreisevisum hat nur einen bis drei Monate Laufzeit, beim Sprachaufenthalt erteilt die ABH nach Einreise eine Aufenthaltsbewilligung für den Zeitraum des Studiums. Die Verpflichtungserklärung enthälz dabei einfach den Behördenvermerk: "Gilt für Intensiv-Sprachkurs". Kein Zeitraum wird dabei angegeben!
Im Visumsantrag allerdings muss ein solches angegeben werden. Ist allerdings kein Problem, da man ja die Ticketdaten und die Kursdaten hat.
errue
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CUBA LINKS
@Mary1 Ich geh' mal kurz auf Deine Frage ein. Definitiv ist, daß wenn ein Visum von der dt. Botschaft ausgestellt wurde, der Gast innerhalb dieses Zeitraums ein- und ausreisen kann. Das muß nicht zwingend genau am 1. und am letzten Tag des auf das Visum lautenden Datums sein. Umgebucht wird eigentlich immer deshalb, weil die Ausreisegenehmigung der kubanischen Behörden noch nicht vorliegt und der Gast dann erst später fliegen kann. Genau so kann der Gast, warum auch immer, die Heimreise auch früher antreten als geplant, er darf nur nicht später als der letztlautende Visumstag ausreisen und nicht später in Kuba eintreffen, als die Erlaubnis der kubanischen Seite gilt. Somit ergibt sich auch, das Euch bei einem verspäteten Besuchsantritt die Zeit vom Gesamturlaub verloren geht.
Gruß Andre
@ Elisabeth,
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Also, schön ja, aber einfach?! Wenn du sie kennst, die Menschen die ihre Beziehung zu Cubaner/In einfach finden, dann mal her damit. Ich verspreche dir, dass wenigstens ich nicht über dich herfallen werde!
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Also ehrlich, bin nun seit 1 3/4 Jahren mit meiner Cubana verheiratet und finde meine Ehe / Beziehung jetzt nicht schwieriger als andere multi-nationale Beziehungen, mit denen ich durchaus Erfahrung habe. Vielleicht habe (hatte) ich nur Glück. Vielleicht ist meine Cubana auch nur atypisch. Ist auch egal. Es gibt genug positive Beispiele. Klar, multinationale Ehen setzen natürlich mehr "Basics" als rein deutsche Ehen vorraus. Man sollte die Sprachen des anderen nicht nur ansatzweise kennen, sondern diese auch beherrschen. Auch die Kultur und das Umfeld des anderen sollte man ausreichend kennen und in den richtigen Kontext setzen können. D.h. ohne einen ganzen Tick Internationalität und Flexibilität kann es schwierig(er) werden, aber das liegt ja auch auf der Hand ....
Also, genug mein(e) böse(r) Cubana(o). Auch ans eigene Näschen fassen ......
1970
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