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Visumsvergabe
Renate
(
Gast
)
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Muss eigentlich bei der Visumserteilung in der deutschen Botschaft in Havanna auch das Flugticket vorgelegt werden?
Und kann der Kubaner mit einem Visum einreisen, das vor dem Rückflugdatum abläuft mit der Absicht, das Visum hier in Deutschland zu verlängern?
Es geht darum, dass wir aufgrund der fehlenden Pässe leider den Flug verschieben mussten, nun aber nicht nochmal alle anderen Papiere (Einladung, Krankenversicherung, Carta blanca & Verpflichtungserklärung) nochmal auf das neue Flugdatum ausstellen wollen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Und kann der Kubaner mit einem Visum einreisen, das vor dem Rückflugdatum abläuft mit der Absicht, das Visum hier in Deutschland zu verlängern?
Es geht darum, dass wir aufgrund der fehlenden Pässe leider den Flug verschieben mussten, nun aber nicht nochmal alle anderen Papiere (Einladung, Krankenversicherung, Carta blanca & Verpflichtungserklärung) nochmal auf das neue Flugdatum ausstellen wollen.
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Habanero
(
Gast
)
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Also er sollte bei der Botschaft das Ticket vorweisen können,zumindest eine feste Buchungsbestätigung(hilft aber nicht immer)!
Das mit dem Rückflug ,wie von Dir beschrieben dürfte nicht funktionieren.Eher wenn das Flugticket länger Gültigkeit hat als das Visum(und umbuchbar sollte es dann auch sein.
Am besten ist die Daten stimmen,dann gibt es die wenigsten Probleme.
Saludos Habanero
www.reisen.ddf.de
Das mit dem Rückflug ,wie von Dir beschrieben dürfte nicht funktionieren.Eher wenn das Flugticket länger Gültigkeit hat als das Visum(und umbuchbar sollte es dann auch sein.
Am besten ist die Daten stimmen,dann gibt es die wenigsten Probleme.
Saludos Habanero
www.reisen.ddf.de
Renate
(
Gast
)
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Ja, das ist ja grade der Fall. Das Ticket ist länger gültig als das Visum, aber Hin- und Rückflug bewegen sich innerhalb des Zeitrahmens von 90 Tagen, so dass das Visum in Deutschland verlängerbar ist bis zum Rückflugsdatum. Ich war noch nie in der deutschen Botschaft in Havanna und weiß deshalb nicht, ob die das Ticket sehen wollen.
Noch eine andere Frage ist, ob es am Flughafen beim Einchecken bzw. bei der Ausreise oder bei der Einreise in Deutschland oder bei irgendwelchen anderen Stellen deswegen Probleme geben könnte. Hat jemand damit Erfahrung?
Noch eine andere Frage ist, ob es am Flughafen beim Einchecken bzw. bei der Ausreise oder bei der Einreise in Deutschland oder bei irgendwelchen anderen Stellen deswegen Probleme geben könnte. Hat jemand damit Erfahrung?
simoncita
(
Gast
)
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Ich hatte im letzten Jahr eine Freundin eingeladen und die wollten das Ticket bzw. die Ticketreservierung sehen. Ich hatte das Ticket hier in Deutschland reserviert und bezahlt und mußte dann nur noch sagen wann der Flug losgehen soll. Die Reservierungsbestätigung konnte man sich in Havanna bei ich glaube Palm y Sol oder wie das heisst abholen.
Ruf doch mal die Deutsche Botschaft in Havanna an - die müssten das doch wissen.
Gruß
simoncita
Ruf doch mal die Deutsche Botschaft in Havanna an - die müssten das doch wissen.
Gruß
simoncita
Cafecito
(
Gast
)
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Hola, Renate!
Also mir ist bekannt, dass das Visum erst einmal nur für drei MOnate erteilt wird. Und das Rückflugticket darf seine Gültigkeit nicht über diese drei Monate haben.
Sonst wird das Visum nicht erteilt- das ist meine Erfahrung.
Ich habe gerade das Problem der Visumsverlängerung über drei Monate hinaus.Das Ausländeramt ( hier Karlsruhe) verlangt einen "sehr triftigen" Grund! Also Krankheit etc.
Ansonsten gibt es zumindest hier keine Verlängerung!!
Gruß Cafecito
Also mir ist bekannt, dass das Visum erst einmal nur für drei MOnate erteilt wird. Und das Rückflugticket darf seine Gültigkeit nicht über diese drei Monate haben.
Sonst wird das Visum nicht erteilt- das ist meine Erfahrung.
Ich habe gerade das Problem der Visumsverlängerung über drei Monate hinaus.Das Ausländeramt ( hier Karlsruhe) verlangt einen "sehr triftigen" Grund! Also Krankheit etc.
Ansonsten gibt es zumindest hier keine Verlängerung!!
Gruß Cafecito
Klaus
(
Gast
)
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Nochmal für doofe:
1. Das Flugticket MUSS bei Abholung des Visums vorgelegt werden.
2. Das Rückflugdatum MUSS innerhalb des Visumslaufzeit liegen.
3. EIN SCHENGENER VISUM - UND ES GIBT NIXXX ANDERES MEHR - IST N I C H T VERLÄNGERBAR.
Wer irgendetwas anderes behauptet, wird von mir eigenhändig erschossen.
Comprendes?!
Dios mio!!!!!! Es como in cuba a qui con todos bobos!!!
Mi madre!
1. Das Flugticket MUSS bei Abholung des Visums vorgelegt werden.
2. Das Rückflugdatum MUSS innerhalb des Visumslaufzeit liegen.
3. EIN SCHENGENER VISUM - UND ES GIBT NIXXX ANDERES MEHR - IST N I C H T VERLÄNGERBAR.
Wer irgendetwas anderes behauptet, wird von mir eigenhändig erschossen.
Comprendes?!
Dios mio!!!!!! Es como in cuba a qui con todos bobos!!!
Mi madre!
simoncita
(
Gast
)
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Nix, Klaus das Flugticket als solches muss nicht vorliegen. Es lag nur die Reservierung bei meiner Freundin vor - genauso bei meinem Mann bevor er das Visum bekommen hat. Bei meinem Mann nachdem wir in Kuba geheiratet haben - keine Ahnung wie das Visum heisst. NUR DIE RESERVIERUNG !!!
Habanero
(
Gast
)
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Nochmal für doofe:
1. Das Flugticket MUSS bei Abholung des Visums vorgelegt werden.
2. Das Rückflugdatum MUSS innerhalb des Visumslaufzeit liegen.
3. EIN SCHENGENER VISUM - UND ES GIBT NIXXX ANDERES MEHR - IST N I C H T VERLÄNGERBAR.
------------------------------------------------------------Dann komm und schieß,wenn Du es so genau weißt...aber eine Flugbestätigung reicht tatsächlich schon in manchen Fällen.
....außerdem ist das Forum für alle da,vor allem für die die diese Informationen brauchen! Also lieber Klaus spar Dir doch diese Klugscheißerei !!!!!!!!!
1. Das Flugticket MUSS bei Abholung des Visums vorgelegt werden.
2. Das Rückflugdatum MUSS innerhalb des Visumslaufzeit liegen.
3. EIN SCHENGENER VISUM - UND ES GIBT NIXXX ANDERES MEHR - IST N I C H T VERLÄNGERBAR.
------------------------------------------------------------Dann komm und schieß,wenn Du es so genau weißt...aber eine Flugbestätigung reicht tatsächlich schon in manchen Fällen.
....außerdem ist das Forum für alle da,vor allem für die die diese Informationen brauchen! Also lieber Klaus spar Dir doch diese Klugscheißerei !!!!!!!!!
Rudi
(
Gast
)
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Olaf
(
Gast
)
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Verlängerung auf die Maximallaufzeit von drei Monaten ist möglich, mehr jedoch nicht.
Wer also schon drei Monate hatte, kann nicht mehr verlängern.
I.d.R. wird man auch ein kürzer gewährtes Schengenvisum auf dem Ausländeramt nicht verlängert bekommen, da man der Deutschen Botschaft in Havanna eine Absicht unterstellt, warum es nur verkürzt bewilligt wurde.
Selbstverständlich dürfen Kubaner aus wichtigen Gründen auch länger als drei Monate in Deutschland bleiben, nur erfolgt dies nicht über eine weitere Verlängerung des Schengener Visums (da dies ja nicht geht), sondern über eine Duldung, d.h. z.B. Reisen in andere Länder der EU sind dann nicht mehr erlaubt.
Ist doch alles ganz einfach, oder?
Viele Grüße, Olaf
---
Kuba : Reisetips, Reiseberichte und viele Links
http://come.to/schwerpunkt.kuba
Wer also schon drei Monate hatte, kann nicht mehr verlängern.
I.d.R. wird man auch ein kürzer gewährtes Schengenvisum auf dem Ausländeramt nicht verlängert bekommen, da man der Deutschen Botschaft in Havanna eine Absicht unterstellt, warum es nur verkürzt bewilligt wurde.
Selbstverständlich dürfen Kubaner aus wichtigen Gründen auch länger als drei Monate in Deutschland bleiben, nur erfolgt dies nicht über eine weitere Verlängerung des Schengener Visums (da dies ja nicht geht), sondern über eine Duldung, d.h. z.B. Reisen in andere Länder der EU sind dann nicht mehr erlaubt.
Ist doch alles ganz einfach, oder?
Viele Grüße, Olaf
---
Kuba : Reisetips, Reiseberichte und viele Links
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Cafecito
(
Gast
)
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cappuccino
(
Gast
)
Details
Mal eine Frage zur Sicherheit: Bei welcher Behörde (genaue spanische Bezeichnung) holt der kubanischer Gast eigentlich seine in Deutschland auf der Botschaft abgefaßte Einladung ab und wie lange dauert es erfahrungsgemäß?
Es ist jetzt 5 Wochen her, aber in Havanna sei noch nichts angekommen. Vielleicht irrt sich meine Freundin in der Behörde.
Markus
Es ist jetzt 5 Wochen her, aber in Havanna sei noch nichts angekommen. Vielleicht irrt sich meine Freundin in der Behörde.
Markus
(
Gast
)
Details
Vielen Dank erstmal für Eure Erfahrungen mit der Visumsvergabe.
Noch eine Frage: Hat jemand von Euch Erfahrung mit Flugtickets Deutschland-Kuba-Deutschland, die aber erst auf dem Rückweg angetreten werden? Konkret: Ich kaufe für meinen kubanischen Freund ein auf seinen Namen ausgestelltes Last-Minute-Ticket, wir reißen das erste Blatt raus und er fliegt damit aus Kuba nach Deutschland.
Die Frage ist hier, ob die Airline beim Einchecken in Kuba einen Abgleich mit den Passagieren, die in Deutschland an Bord gegangen sind, vornimmt. Weil ein Passagier, der zum Abflug in Deutschland nicht erscheint, wird als "No show" verbucht und hat keinen Anspruch auf die Rückbeförderung.
Noch eine Frage: Hat jemand von Euch Erfahrung mit Flugtickets Deutschland-Kuba-Deutschland, die aber erst auf dem Rückweg angetreten werden? Konkret: Ich kaufe für meinen kubanischen Freund ein auf seinen Namen ausgestelltes Last-Minute-Ticket, wir reißen das erste Blatt raus und er fliegt damit aus Kuba nach Deutschland.
Die Frage ist hier, ob die Airline beim Einchecken in Kuba einen Abgleich mit den Passagieren, die in Deutschland an Bord gegangen sind, vornimmt. Weil ein Passagier, der zum Abflug in Deutschland nicht erscheint, wird als "No show" verbucht und hat keinen Anspruch auf die Rückbeförderung.
Renate
(
Gast
)
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Tut mir leid, die Nachricht weiter oben ist von mir. Habe vergessen meinen Namen hinzuschreiben. Ist halt noch ein bisschen früh am Sonntagmorgen...
Cafecito, danke für die Nachricht zur Visumsverlängerung in Karlsruhe. Betrifft mich nämlich ebenda. Ist Krankheit der einzige triftige Grund?
Aus Münster ist mir bekannt, dass Kubaner reihenweise länger als drei Monate im Land sind, weiß allerdings nicht, wie sie das geregelt bekommen haben.
Cafecito, danke für die Nachricht zur Visumsverlängerung in Karlsruhe. Betrifft mich nämlich ebenda. Ist Krankheit der einzige triftige Grund?
Aus Münster ist mir bekannt, dass Kubaner reihenweise länger als drei Monate im Land sind, weiß allerdings nicht, wie sie das geregelt bekommen haben.
Cafecito
(
Gast
)
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Hallo Renate,
habe ich das richtig verstanden- du bist auch aus Karlsruhe??
Wie gesagt, es kommt auf das jeweilige Ausländeramt an.Die einen machen Wellen, die anderen nicht.
Der Sachbearbeiter sagte was von Krankheit oder Hochzeit oder sonstige triftige Gründe!!
Da muss man sich halt überlegen,was triftig sein könnte.
Trotzdem viel Glück!!
habe ich das richtig verstanden- du bist auch aus Karlsruhe??
Wie gesagt, es kommt auf das jeweilige Ausländeramt an.Die einen machen Wellen, die anderen nicht.
Der Sachbearbeiter sagte was von Krankheit oder Hochzeit oder sonstige triftige Gründe!!
Da muss man sich halt überlegen,was triftig sein könnte.
Trotzdem viel Glück!!
Achim
(
Gast
)
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Also noch mal:
- Bei der Beantragung des Visums bei der dt. Boschaft in Havanna muß lediglich eine Flugreservierung vorgelegt werden. Wenn das Visum genehmigt wird, muß bei der Abholung des Visums das Ticket vorgelegt werden. Das Rückflugdatum des Tickets darf nicht die maximale Aufenthaltsdauer in Deutschland überschreiten, also Visum bis zum 20. August und Rückflug am 20. September geht nicht.
- Wenn man nichts weiter unternimmt, wird das Visum von der dt. Botschaft für 30 Tage ausgestellt. Die deutschen Behörden können das Visum bis auf 90 Tage verlängern, aber darauf besteht kein Rechtsanspruch. Besser ist deshalb, in Cuba bei der Consultoria Juridica gleich den Antrag auf 90 Tage zu stellen (kostet pro Verlängerungsmonat 60 USD, also 120 USD). Dann stellt die deutsche Botschaft das Visum sofort für 90 Tage aus und man erspart sich die Lauferei und die Ungewissheit hier in Deutschland.
- Die Sache mit dem Ticket -erste Seite rausreißen und nur den Rückflug in Anspruch nehmen- funktioniert nicht. Nach der Logik der Airlines kann man den Rückflug nicht antreten, wenn man erst gar nicht hingeflogen ist (d.h. das Hinflugticket nicht in Anspruch genommen hat). Der Rückflug wird automatisch gecancelt.
Saludos Achim
- Bei der Beantragung des Visums bei der dt. Boschaft in Havanna muß lediglich eine Flugreservierung vorgelegt werden. Wenn das Visum genehmigt wird, muß bei der Abholung des Visums das Ticket vorgelegt werden. Das Rückflugdatum des Tickets darf nicht die maximale Aufenthaltsdauer in Deutschland überschreiten, also Visum bis zum 20. August und Rückflug am 20. September geht nicht.
- Wenn man nichts weiter unternimmt, wird das Visum von der dt. Botschaft für 30 Tage ausgestellt. Die deutschen Behörden können das Visum bis auf 90 Tage verlängern, aber darauf besteht kein Rechtsanspruch. Besser ist deshalb, in Cuba bei der Consultoria Juridica gleich den Antrag auf 90 Tage zu stellen (kostet pro Verlängerungsmonat 60 USD, also 120 USD). Dann stellt die deutsche Botschaft das Visum sofort für 90 Tage aus und man erspart sich die Lauferei und die Ungewissheit hier in Deutschland.
- Die Sache mit dem Ticket -erste Seite rausreißen und nur den Rückflug in Anspruch nehmen- funktioniert nicht. Nach der Logik der Airlines kann man den Rückflug nicht antreten, wenn man erst gar nicht hingeflogen ist (d.h. das Hinflugticket nicht in Anspruch genommen hat). Der Rückflug wird automatisch gecancelt.
Saludos Achim
Elisabeth
(
Gast
)
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Mein Mann hat letzten Freitag, 12. Mai 2001 innert 2 Tagen ein Schengen-Visum erhalten das bis 17. August gültig ist, also 5 Tage länger als 3 Monate. Gemäss NL-Botschaft kann er im August ohne Probleme ein neues beantragen. Kosten null; wir mussten nur CHF 5 für die Portokosten für die Rücksendung des Passes bezahlen. Hätte ich nie geglaubt, dass es so unkompliziert sein kann. Elisabeth.
Renate
(
Gast
)
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Hola Cafecito,
bin zwar nicht aus Karlsruhe, wohne aber schon seit fünf Jahren ziemlich gerne hier. Ist eine der nettesten Ecken in Deutschland, wie ich finde.
Achim,
vielen Dank für die präzise Info zur Visumserteilung. Nochmal zum Rückflug ohne Hinflug - ist das Deine Meinung oder Deine Erfahrung?
bin zwar nicht aus Karlsruhe, wohne aber schon seit fünf Jahren ziemlich gerne hier. Ist eine der nettesten Ecken in Deutschland, wie ich finde.
Achim,
vielen Dank für die präzise Info zur Visumserteilung. Nochmal zum Rückflug ohne Hinflug - ist das Deine Meinung oder Deine Erfahrung?
Bernd
(
Gast
)
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Hallo Achim,
Thema Ticket bin ich nicht der Meinung. Im Prinzip hast du Recht und die Airlines geben diese Auskunft z. B. Condor usw. aber manchmal sind auf einer Maschine mehrere Veranstalter und da wissen die es nicht wer fehlt!! Bei unserer Tochter hab ich es so gemacht und es ging. Es gab nicht die geringsten Schwierigkeiten. Beim Reconfirming des Rückfluges waren wir 1 Person mehr.
Gruß Bernd
Thema Ticket bin ich nicht der Meinung. Im Prinzip hast du Recht und die Airlines geben diese Auskunft z. B. Condor usw. aber manchmal sind auf einer Maschine mehrere Veranstalter und da wissen die es nicht wer fehlt!! Bei unserer Tochter hab ich es so gemacht und es ging. Es gab nicht die geringsten Schwierigkeiten. Beim Reconfirming des Rückfluges waren wir 1 Person mehr.
Gruß Bernd
Renate
(
Gast
)
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Herzlichen Glückwunsch, Elisabeth! Schön zu hören, dass es mal bei irgendwelchen Reiseangelegenheiten, in die ein Kubaner verwickelt ist, keine Probleme gibt.
Aber wenn ich Dich richtig verstehe, hat Dein Mann seinen ständigen Wohnsitz bei Dir in der Schweiz und das Schengen-Visum hier in Europa erteilt bekommen?
Aber wenn ich Dich richtig verstehe, hat Dein Mann seinen ständigen Wohnsitz bei Dir in der Schweiz und das Schengen-Visum hier in Europa erteilt bekommen?
Elisabeth
(
Gast
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Hallo Renate,
ja das ist richtig mit dem Wohnsitz hier in der Schweiz. Allerdings erst seit einer Woche. Auch die Anmeldeformalitäten in Basel gingen reibungslos und innerhalb von einer Stunde über die Bühne. Na ja, nach alldem was wir vorher durchgemacht haben, ist es ein Trostpflästerchen...
Schöne Grüsse, Elisabeth.
ja das ist richtig mit dem Wohnsitz hier in der Schweiz. Allerdings erst seit einer Woche. Auch die Anmeldeformalitäten in Basel gingen reibungslos und innerhalb von einer Stunde über die Bühne. Na ja, nach alldem was wir vorher durchgemacht haben, ist es ein Trostpflästerchen...
Schöne Grüsse, Elisabeth.
Achim
(
Gast
)
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Hallo Bernd,
was du sagst, kann funktionieren, muss aber nicht immer funktionieren. Ich denke, das hängt ein wenig von der persönlichen Risikobereitschaft ab. Wenn die betroffene Person tatsächlich nicht mitgenommen wird, steht man erstmal im kurzen Hemd da !!!
Saludos Achim
was du sagst, kann funktionieren, muss aber nicht immer funktionieren. Ich denke, das hängt ein wenig von der persönlichen Risikobereitschaft ab. Wenn die betroffene Person tatsächlich nicht mitgenommen wird, steht man erstmal im kurzen Hemd da !!!
Saludos Achim
Renate
(
Gast
)
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Liebe Kubafreunde,
nachdem mein Freund aufgrund der nicht vorhandenen und auch für Bakschisch nicht aufzutreibenden Pässe den gebuchten Flug wohl nicht mehr schafft, habe ich jetzt eine Reihe von anderen Fragen.
1. Kann ich die Verpflichtungserklärung in der deutschen Botschaft in Havanna unterschreiben, und falls ja, welche Unterlagen wollen die sehen, oder muss ich das Papier aus Deutschland mitbringen?
2. Welche Erfahrungen habt Ihr mit der Buchung von Flügen für Kubaner von Kuba aus? Ist das ähnlich problematisch wie von Deutschland aus? (Laut Reisebüro ist der nächste für Kubaner buchbare Flug im September).
Wie immer vielen Dank für Eure Hilfe.
nachdem mein Freund aufgrund der nicht vorhandenen und auch für Bakschisch nicht aufzutreibenden Pässe den gebuchten Flug wohl nicht mehr schafft, habe ich jetzt eine Reihe von anderen Fragen.
1. Kann ich die Verpflichtungserklärung in der deutschen Botschaft in Havanna unterschreiben, und falls ja, welche Unterlagen wollen die sehen, oder muss ich das Papier aus Deutschland mitbringen?
2. Welche Erfahrungen habt Ihr mit der Buchung von Flügen für Kubaner von Kuba aus? Ist das ähnlich problematisch wie von Deutschland aus? (Laut Reisebüro ist der nächste für Kubaner buchbare Flug im September).
Wie immer vielen Dank für Eure Hilfe.
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