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Einladung
Papa L., so ist es. Die Umbuchungsgebühr muss man in Kauf nehmen, obwohl es bei uns schonmal so war, dass wir den Rückflug zweimal telefonisch umgebucht haben und am Flughafen dann keine Gebühren mehr verlangt worden sind.
Ausserdem sollte man sich bei einer solchen Vorgehensweise vorher erkundigen, wie sich die zuständige Ausländerbehörde in solchen Fällen verhält. In Bonn z.B. war´s immer problemlos, andere lehnen Verlängerungen oft ab.
Ansonsten gibt´s genügend Ärzte, die eine mit Fluguntauglichkeit einhergehende Krankheit attestieren. So lange der Aufenthalt nicht die magische 3-Monatsgrenze überschreitet, wird sich bestimmt kaum jemand die Mühe machen, dies zu überprüfen.
Ausserdem sollte man sich bei einer solchen Vorgehensweise vorher erkundigen, wie sich die zuständige Ausländerbehörde in solchen Fällen verhält. In Bonn z.B. war´s immer problemlos, andere lehnen Verlängerungen oft ab.
Ansonsten gibt´s genügend Ärzte, die eine mit Fluguntauglichkeit einhergehende Krankheit attestieren. So lange der Aufenthalt nicht die magische 3-Monatsgrenze überschreitet, wird sich bestimmt kaum jemand die Mühe machen, dies zu überprüfen.
...den Aufenthalt in D zu verlängern, bis zu 6 Monaten, durch mündliche Erklärung einer Heiratsabsicht...
...so lange der Aufenthalt nicht die magische 3-Monatsgrenze überschreitet...
Ja watt denn nu, 3 oder 6 Monate? Wo ist denn jetzt die magische Grenze..
ich dachte die ist bei 11 Monaten.
Saludos Sharky
...so lange der Aufenthalt nicht die magische 3-Monatsgrenze überschreitet...
Ja watt denn nu, 3 oder 6 Monate? Wo ist denn jetzt die magische Grenze..
ich dachte die ist bei 11 Monaten.
Saludos Sharky
Hola Freunde
Ich möchte hier mal was zur Einladung von Cubanern loswerden-ganz allgemein!!!!
Zum Geburtstag meiner Frau haben wir deren Bruder bzw.Schwager eingeladen.Was das an Kohle und Geduld kostet brauch ich ja wohl nicht schreiben!!!!Heute haben wir in
CU angerufen .Sein Visa wurde abgelehnt . Folgende Begründung ( lustig wie zu DDR Zeiten) 1. Auf der Einldgs/Verpflgts.erklärung hatte ich etwas gestrichen (dafür brauchen wir kein neues Formular -Ausländerbehörde)die Steichung wurde meinem Schwager angelastet. 2. Rückkehrbereitschaft des Schwagers trotz Verheiratet,2Kinder ,Arbeit seit 10 jahren im gleichen job ist nicht erkennbar. Schwester und Bruder unterschiedliche Namen was in den Augen der
Konsularabtlg. auf Betrug hindeutet.Von 35 vorher bezahlt. US$ 25 zurückerhalten.
Resümee : " Hurra meine liebe DDR ich weiß jetzt wo Du bist"Im Ernst-Ich versuch
Demokratie,Freiheit und Menschenrechte gegenüber cub. Familie rüberzubringen und
lande wo ?????
Ich möchte hier mal was zur Einladung von Cubanern loswerden-ganz allgemein!!!!
Zum Geburtstag meiner Frau haben wir deren Bruder bzw.Schwager eingeladen.Was das an Kohle und Geduld kostet brauch ich ja wohl nicht schreiben!!!!Heute haben wir in
CU angerufen .Sein Visa wurde abgelehnt . Folgende Begründung ( lustig wie zu DDR Zeiten) 1. Auf der Einldgs/Verpflgts.erklärung hatte ich etwas gestrichen (dafür brauchen wir kein neues Formular -Ausländerbehörde)die Steichung wurde meinem Schwager angelastet. 2. Rückkehrbereitschaft des Schwagers trotz Verheiratet,2Kinder ,Arbeit seit 10 jahren im gleichen job ist nicht erkennbar. Schwester und Bruder unterschiedliche Namen was in den Augen der
Konsularabtlg. auf Betrug hindeutet.Von 35 vorher bezahlt. US$ 25 zurückerhalten.
Resümee : " Hurra meine liebe DDR ich weiß jetzt wo Du bist"Im Ernst-Ich versuch
Demokratie,Freiheit und Menschenrechte gegenüber cub. Familie rüberzubringen und
lande wo ?????
Hola Matanzero.
Danke für Deine Nachfrage.Abgelehnt hatt die deutsche Botschaft.D.H. Sie hatt Ihm
(meinem Schwager) alle Papiere zurückgegeben wie gesagt mit der Begründung das er
auf der Verpflichtungserklärg. gestrichen hätte ,seine Rückkehr nicht erkennbar wäre
und meine Frau nur die Halbschwester wäre.(Beide haben die gleiche Mutter bei versch. Vätern) Mein schwager wäre das erste mal im Ausl. ist nicht kriminell etc.
Hab das auswärtige Amt und die Botschaft in Hav, angemailt.Auf das Resultat bin ich gespannt. El lobo
Danke für Deine Nachfrage.Abgelehnt hatt die deutsche Botschaft.D.H. Sie hatt Ihm
(meinem Schwager) alle Papiere zurückgegeben wie gesagt mit der Begründung das er
auf der Verpflichtungserklärg. gestrichen hätte ,seine Rückkehr nicht erkennbar wäre
und meine Frau nur die Halbschwester wäre.(Beide haben die gleiche Mutter bei versch. Vätern) Mein schwager wäre das erste mal im Ausl. ist nicht kriminell etc.
Hab das auswärtige Amt und die Botschaft in Hav, angemailt.Auf das Resultat bin ich gespannt. El lobo
(
Gast
)
Details
Hallo Wolf,
es gibt ja den üblichen Rechtsweg gegen Behördenentscheide:
schriftlich Widerspruch einlegen ("remonstrieren"). Dann
muss die Botschaft eine schriftliche Begründung der
Ablehnung geben. Offen gesagt wundert es mich, dass die
Botschaft - wenn auch nur verbal - überhaupt Gründe genannt
hat. Normalerweise kommt die Ablehnung ohne Angabe von
Gründen. Aber das ist ein Fortschritt.
Jetzt kannst du nämlich in deinem Widerspruch auf alle Punkte
konkret eingehen. Wg. dem Formfehler mit der VE könnte man
nochmal den Gang zur Ausländerbehörde antreten und dort
nachfragen, was zu tun ist. Faxen die ggf. eine korrekte VE
nach Havanna?
Die fehlende Rückkehrwilligkeit hast du hier schon gut entkräftet.
Ich wette, das werden sie dir schriftlich nicht mehr unterstellen.
Der dritte Punkt ist mir etwas unklar. Anscheinend liefert
die Halbgeschwisterschaft der Botschaft den Vorwand, den
Geburtstag als Einladungsgrund in Frage zu stellen.
Ich würde die enge familiäre Bindung, jahrzehntelanges
Zusammenleben der Halbgeschwister blablabla ins Feld führen.
Willst du ein 3-Monatsvisum? Das erhöht nicht die
Glaubwürdigkeit des Geburtstags als Einladungsgrund.
Oben wurde ja schon mal das 30-Tage Visum erwähnt. Wäre
ggf. eine Idee.
Ich versuch mich immer, in die Behörden-Gedankengänge
zu versetzen, um angemessen zu reagieren. Ist aber nicht
immer leicht.
Der Eingeladene muss remonstrieren. Er sollte dir eine
Vollmacht ausstellen, damit du das in die Hände nehmen
kannst.
Wie schon gesagt: ich bin wg. diesem ganzen Mist lieber vor
Ort, wenn es zur Botschaft geht. Da haben sie noch am
gleichen Tag den Widerspruch von mir auf dem Tisch.
Wenn es beim Widerspruch bleibt, muss man sich an das
Auswärtige Amt wenden. Das hast du ja schon getan.
Der Sachbearbeiter dort kam mir sehr hilfsbereit vor.
Habe den Eindruck, der kennt seine Pappenheimer vor Ort und
weiss, dass die manchmal über die Strenge schlagen.
Viel Erfolg und halt uns auf dem laufenden
LB
es gibt ja den üblichen Rechtsweg gegen Behördenentscheide:
schriftlich Widerspruch einlegen ("remonstrieren"). Dann
muss die Botschaft eine schriftliche Begründung der
Ablehnung geben. Offen gesagt wundert es mich, dass die
Botschaft - wenn auch nur verbal - überhaupt Gründe genannt
hat. Normalerweise kommt die Ablehnung ohne Angabe von
Gründen. Aber das ist ein Fortschritt.
Jetzt kannst du nämlich in deinem Widerspruch auf alle Punkte
konkret eingehen. Wg. dem Formfehler mit der VE könnte man
nochmal den Gang zur Ausländerbehörde antreten und dort
nachfragen, was zu tun ist. Faxen die ggf. eine korrekte VE
nach Havanna?
Die fehlende Rückkehrwilligkeit hast du hier schon gut entkräftet.
Ich wette, das werden sie dir schriftlich nicht mehr unterstellen.
Der dritte Punkt ist mir etwas unklar. Anscheinend liefert
die Halbgeschwisterschaft der Botschaft den Vorwand, den
Geburtstag als Einladungsgrund in Frage zu stellen.
Ich würde die enge familiäre Bindung, jahrzehntelanges
Zusammenleben der Halbgeschwister blablabla ins Feld führen.
Willst du ein 3-Monatsvisum? Das erhöht nicht die
Glaubwürdigkeit des Geburtstags als Einladungsgrund.
Oben wurde ja schon mal das 30-Tage Visum erwähnt. Wäre
ggf. eine Idee.
Ich versuch mich immer, in die Behörden-Gedankengänge
zu versetzen, um angemessen zu reagieren. Ist aber nicht
immer leicht.
Der Eingeladene muss remonstrieren. Er sollte dir eine
Vollmacht ausstellen, damit du das in die Hände nehmen
kannst.
Wie schon gesagt: ich bin wg. diesem ganzen Mist lieber vor
Ort, wenn es zur Botschaft geht. Da haben sie noch am
gleichen Tag den Widerspruch von mir auf dem Tisch.
Wenn es beim Widerspruch bleibt, muss man sich an das
Auswärtige Amt wenden. Das hast du ja schon getan.
Der Sachbearbeiter dort kam mir sehr hilfsbereit vor.
Habe den Eindruck, der kennt seine Pappenheimer vor Ort und
weiss, dass die manchmal über die Strenge schlagen.
Viel Erfolg und halt uns auf dem laufenden
LB
@le baron Der witz ist ja der wenn zwei die gleiche Mutter haben doch wohl nie
Halbgeschwister sein können,oder ?Das sind auf jeden fall Geschwister!In der VE hatte ich nur den Reparto (Wohnbezirk) falsch geschrieben auf Anweisung der Auslderbehrde gestrichen und neu geschrieben.Anschließend wurde mit siegel und Stempel der Vorgang abgesegnet ( 21€ auch noch )Ich denke das sind willkürliche
Aktionen nach dem Motto der 10. muss dran glauben. Gruß El Lobo
Halbgeschwister sein können,oder ?Das sind auf jeden fall Geschwister!In der VE hatte ich nur den Reparto (Wohnbezirk) falsch geschrieben auf Anweisung der Auslderbehrde gestrichen und neu geschrieben.Anschließend wurde mit siegel und Stempel der Vorgang abgesegnet ( 21€ auch noch )Ich denke das sind willkürliche
Aktionen nach dem Motto der 10. muss dran glauben. Gruß El Lobo
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Gast
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In Antwort auf:
Halbgeschwister
haben immer jeweils nur eines der beiden Elternteile gemeinsam. Haben die Geschwister dieselbe Mutter, aber unterschiedliche Väter (und daher auch unterschiedliche 1. Familiennamen), handelt es sich also um Halbgeschwister.
Soll keine Belehrung sein, Lobo, nur würd' ich dann in der Remonstration nicht behaupten, die beiden seien Geschwister, und nicht Halbgeschwister, sonst werden die Beamten möglicherweise noch völlig wirr und fangen an, auf diesem Punkt rumzuhacken.
(
Gast
)
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Renate -
in meinem Fall einen oder zwei Tage, dann hatte ich das
vorher abgelehnte Visum in der Tasche. D.h. die Botschaft
hat den Widerspruch nicht mehr aufrecht erhalten.
Das Blöde an dem Prozedere ist, dass man in dem Widerspruch
praktisch ins Blaue argumentieren muss, da man die Gründe
der Ablehnung, gegen die man widerspricht, nicht kennt.
Die Botschaft wollte weder mir, noch ihr irgendetwas zu den
Gründen sagen. Ich glaube, der Wolf hat hier Glück.
Im Normalfall wird wohl a priori fehlende Rückkehrwilligkeit
unterstellt. Da habe ich i.w. angesetzt, und es hat geklappt.
LB
in meinem Fall einen oder zwei Tage, dann hatte ich das
vorher abgelehnte Visum in der Tasche. D.h. die Botschaft
hat den Widerspruch nicht mehr aufrecht erhalten.
Das Blöde an dem Prozedere ist, dass man in dem Widerspruch
praktisch ins Blaue argumentieren muss, da man die Gründe
der Ablehnung, gegen die man widerspricht, nicht kennt.
Die Botschaft wollte weder mir, noch ihr irgendetwas zu den
Gründen sagen. Ich glaube, der Wolf hat hier Glück.
Im Normalfall wird wohl a priori fehlende Rückkehrwilligkeit
unterstellt. Da habe ich i.w. angesetzt, und es hat geklappt.
LB
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In Antwort auf:
in meinem Fall einen oder zwei Tage, dann hatte ich das vorher abgelehnte Visum in der Tasche.
Baron -
und wie bist Du beim Widerspruch vorgegangen? Den Schrieb hier verfasst und dem Mädel nach Havanna zum Unterschreiben und abgeben gefaxt, oder selber hingeflogen, oder noch anders?
@Renate : Danke aber über diese Brücke gehe ich nicht (Halbgeschwister).Das Problem ist die Mutter war nie verheiratet und hatt 2 Kinder von unterschiedlichen Männern.Ünser "Pfaffe" im Dorf bestätigte meine Denkweise aber weder er noch ich müssen recht haben.In seinen Augen ist ein leiblich gezeugtes Kind (nett gesagt)des
rechtmäßigen Vaters mit einer anderen Mutter ein Halbkind.In diesem Fall sind jedoch beide Geschwister ,da eine Mutter.Mit den Kindern des Vaters A bzw. B mit einer anderen Frau sind Sie Halbgeschwister.Aber nur die Tochter des Vaters A mit der
neuen Tochter des Vaters A usw. Vielleicht ist das auch nur im Kirchenrecht so.Was solls
Gruß El Lobo
rechtmäßigen Vaters mit einer anderen Mutter ein Halbkind.In diesem Fall sind jedoch beide Geschwister ,da eine Mutter.Mit den Kindern des Vaters A bzw. B mit einer anderen Frau sind Sie Halbgeschwister.Aber nur die Tochter des Vaters A mit der
neuen Tochter des Vaters A usw. Vielleicht ist das auch nur im Kirchenrecht so.Was solls
Gruß El Lobo
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In Antwort auf:
Vielleicht ist das auch nur im Kirchenrecht so.
Lobo -
Was der Pfarrer auf Hiddensee zu Verwandtschaftbeziehungen sagt, ist doch für die deutsche Botschaft ohne Belang. Wer die Väter sind, ebenso. Ich würde der Botschaft eben erklären, dass die beiden Kinder dieselbe leibliche Mutter haben, von dieser zusammen großgezogen wurden und deswegen eine enge Geschwisterbeziehung besteht.
(
Gast
)
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Renate hat recht.
Hier nochmal die Fakten, die wirklich von Belang sind
(auch in Bezug auf das nicht sehr zielführende Geschwafel
in dem anderen Thread zum gleichen Thema.)
Nachzulesen auf der sehr guten Website des Auswärtigen
Amtes unter
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/visapraxis_html
Dort findet man auch die Antragformulare, Staatenliste zur
Visumpflicht (sehr interessant!) und weitere nützliche
Dinge.
Gruss
Le Baron
2. Visa für Besuchsaufenthalte bis zu drei Monaten
Über Visa für Besuchsaufenthalte entscheiden die
Auslandsvertretungen in eigener Zuständigkeit. Neben
dem deutschen Ausländerrecht ist für die Entscheidung
über einen Visumantrag die Gemeinsame Konsularische
Instruktion der an den Schengen-Acquis gebundenen
EU-Partner der rechtliche Rahmen. Wer ein Besuchsvisum
beantragt, gibt damit zu erkennen, dass er nach Ablauf
des Besuchszeitraums wieder in sein Heimatland
zurückkehrt. Für die Prüfung der Rückkehrbereitschaft
gelten abgestufte Kriterien:
- In der Regel muss ein Besuchsvisum nach dem
Ausländergesetz unter anderem abgelehnt werden,
wenn die überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine
Umgehung der Einreisevorschriften spricht;
- Vertrauensschutz bei regelgerechter Rückkehr nach
einem Besuchsaufenthalt in EU/EWR-Ländern, der
Schweiz oder Nordamerika in früheren Fällen;
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei den
Anforderungen zur Glaubhaftmachung der
Rückkehrbereitschaft insbesondere bei Besuchen
der Kernfamilie oder enger Familienangehöriger;
- wenn sich in der Abwägung der tatsächlichen
Umstände, die für oder gegen die Erteilung eines
Besuchsvisums sprechen, Pro und Contra die
Waage halten, Entscheidung für Reisemöglichkeit.
Wird ein Besuchsvisum abgelehnt, so wird diese
Entscheidung dem deutschen Ausländerrecht und den
internationalen Gepflogenheiten entsprechend wie bisher
nicht begründet. Remonstriert der Antragsteller gegen die
Ablehnung, überprüft die Auslandsvertretung ihre
Entscheidung und erteilt einen rechtsmittelfähigen
Bescheid.
Hier nochmal die Fakten, die wirklich von Belang sind
(auch in Bezug auf das nicht sehr zielführende Geschwafel
in dem anderen Thread zum gleichen Thema.)
Nachzulesen auf der sehr guten Website des Auswärtigen
Amtes unter
http://www.auswaertiges-amt.de/www/de/willkommen/einreisebestimmungen/visapraxis_html
Dort findet man auch die Antragformulare, Staatenliste zur
Visumpflicht (sehr interessant!) und weitere nützliche
Dinge.
Gruss
Le Baron
2. Visa für Besuchsaufenthalte bis zu drei Monaten
Über Visa für Besuchsaufenthalte entscheiden die
Auslandsvertretungen in eigener Zuständigkeit. Neben
dem deutschen Ausländerrecht ist für die Entscheidung
über einen Visumantrag die Gemeinsame Konsularische
Instruktion der an den Schengen-Acquis gebundenen
EU-Partner der rechtliche Rahmen. Wer ein Besuchsvisum
beantragt, gibt damit zu erkennen, dass er nach Ablauf
des Besuchszeitraums wieder in sein Heimatland
zurückkehrt. Für die Prüfung der Rückkehrbereitschaft
gelten abgestufte Kriterien:
- In der Regel muss ein Besuchsvisum nach dem
Ausländergesetz unter anderem abgelehnt werden,
wenn die überwiegende Wahrscheinlichkeit für eine
Umgehung der Einreisevorschriften spricht;
- Vertrauensschutz bei regelgerechter Rückkehr nach
einem Besuchsaufenthalt in EU/EWR-Ländern, der
Schweiz oder Nordamerika in früheren Fällen;
- Grundsatz der Verhältnismäßigkeit bei den
Anforderungen zur Glaubhaftmachung der
Rückkehrbereitschaft insbesondere bei Besuchen
der Kernfamilie oder enger Familienangehöriger;
- wenn sich in der Abwägung der tatsächlichen
Umstände, die für oder gegen die Erteilung eines
Besuchsvisums sprechen, Pro und Contra die
Waage halten, Entscheidung für Reisemöglichkeit.
Wird ein Besuchsvisum abgelehnt, so wird diese
Entscheidung dem deutschen Ausländerrecht und den
internationalen Gepflogenheiten entsprechend wie bisher
nicht begründet. Remonstriert der Antragsteller gegen die
Ablehnung, überprüft die Auslandsvertretung ihre
Entscheidung und erteilt einen rechtsmittelfähigen
Bescheid.
@le baron : Hola Du hast in allem Recht.Ich hatte mich beim auswertigen Amt
beschwert und in einer netten Mail alle Gesetze etc als Beipack dazu bekommen.Die Visaerteilung ist Ermessenssache der Botschaft und muß bei Ablehnung nicht begründet werden,Dagegen kann dann die Visaantragstellende Person Remonstration
einlegen.Worauf dann aber die Botschaft die Gründe darlegen muß.Nur wer von den
Antragstellenden Cubanern weiß das und kann einen Widerspruch verfassen wo sie doch
schon mit den Antragsformularen überfordert sind. (Hab 2001 auf der Botschaft meine
Hilfe angeboten und ca 8-1o Anträge mit ausgefüllt)Es waren Leute mit Diplom Ärzte
etc dabei.Was die Rückkehrbereitschaft angeht - Woran erkenn ich als Beamter die ?
Am Gesicht,geöffneten Hosenschlitz evtl.-also auch wieder Ermessensfrage und damit der Willkür Tür und Tor geöffnet.Es sind halt alles Gummiparagraphen die man in alle Richtungen ziehen und deuten kann,wie 75% aller Gesetze -nur nichts konkretes.
Man könnte ja bei klarer Aussage den Gesetzgeber " festnageln" wollen um das private Recht zu erlangen. MfG El Lobo
beschwert und in einer netten Mail alle Gesetze etc als Beipack dazu bekommen.Die Visaerteilung ist Ermessenssache der Botschaft und muß bei Ablehnung nicht begründet werden,Dagegen kann dann die Visaantragstellende Person Remonstration
einlegen.Worauf dann aber die Botschaft die Gründe darlegen muß.Nur wer von den
Antragstellenden Cubanern weiß das und kann einen Widerspruch verfassen wo sie doch
schon mit den Antragsformularen überfordert sind. (Hab 2001 auf der Botschaft meine
Hilfe angeboten und ca 8-1o Anträge mit ausgefüllt)Es waren Leute mit Diplom Ärzte
etc dabei.Was die Rückkehrbereitschaft angeht - Woran erkenn ich als Beamter die ?
Am Gesicht,geöffneten Hosenschlitz evtl.-also auch wieder Ermessensfrage und damit der Willkür Tür und Tor geöffnet.Es sind halt alles Gummiparagraphen die man in alle Richtungen ziehen und deuten kann,wie 75% aller Gesetze -nur nichts konkretes.
Man könnte ja bei klarer Aussage den Gesetzgeber " festnageln" wollen um das private Recht zu erlangen. MfG El Lobo
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