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Namenserklärung
Hallo zusammen,
ich denke ich habe alles soweit auf Cuba erlebt was man erleben kann. Ich habe auf Cuba geheiratet und knapp 5 Jahre dort gewohnt. Im Juli dieses Jahr bin ich allerdings zurück nach Deutschland gekehrt weil die Lage dort immer schlimmer wird.
Ich bin vorab nach Deutschland gezogen um eine Wohnung etc zu mieten.
Über das Konsulat in Havanna haben wir das nationale Visum und auch die Namenserklärung für den deutschen Reisepass meiner Tochter beantragt.
Das Visum für meine Frau wurde sofort erteilt. Das Standesamt in meinem Wohnort jedoch akzeptiert die kubanische (beglaubigt, übersetzt und vom Konsulat überbeglaubigt) Heiratsurkunde nicht. Sie möchte die unterschriebene Eheurkunde welche es auf Kuba ja nicht gibt. Wir haben beim Notar geheiratet und die Unterschriften erfolgten in einem Buch.
Meine Frau war beim Notar und wollte eine Kopie. Diese kann aber nur auf Anordnung des Gerichts ausgestellt werden.
Wir haben also das Konsulat kontaktiert und die waren völlig überrascht. Es sei eine äußerst seltsame Vorgehensweise des Standesamts so unsere Sachbearbeiterin vom Konsulat.
Verwundert sind wir darüber das für das Familiennachzugsvisum exakt diese Heiratsurkunde ausgereicht hat. Das Visum wurde von der Ausländerbehörde in Deutschland genehmigt.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Ja das klingt interessant; und wieso tauchst du dann erst jetzt im Kubaforum auf? Wo hast du denn gelebt in C. und was meinst du mit "weil die Lage dort immer schlimmer wird"
Das mit dem Standesamt kriegst du geregelt, da würde ich einen Anwalt für Familienrecht beauftragen, die müssen das akzeptieren, ansonsten ist das auch egal, wenn ihr eine gemeinsame Tochter habt hat deine Frau Bleiberecht Sprachkenntnisse her oder hin. Du gibst einfach in jedem Dokument verheiratet an.
Wie alt ist eure Tochter?
fünf Jahre sind eine lange Zeit. In der Zeit kann man sich ja drei Mal scheiden lassen. Mich wundert es, dass das Konsulat die Heiratsurkunde überhaupt legalisiert hat, oder hast du dir vor der Legalisierung eine Neue geholt? Falls ja, verstehe ich auch nicht, warum die Ehe hier nicht akzeptiert wird.
Die Urkunde wird nicht akzeptiert, weil Kuba nicht auf deren Radarschirm ist, mit Dok ausserhalb der EU wird das schwierig. Ich würde hier die kub. Botschaft in Bonn bzw Berlin kontaktieren, vielleicht können die hier helfen. Bestätigen, dass es sich um ein legales Papier handelt oä.
Adresse: recep-od-bonn@botschaft-kuba.de
Oficina Diplomática de Cuba en Bonn
Kennedyallee 22-24, 53175 Bonn
Danke für eure Antworten. Ich habe in Matanzas/Peñas Altas gelebt. Ich hatte Foren über Kuba eigentlich nie auf dem Schirm. Ein Freund hat mich auf die Idee gebracht.
Mit der Lage meinte ich speziell die Versorgungslage, Strom etc.
Wenn man dort gelebt hat (residencia permanente) dann ist es doch schon etwas anderes als wenn man nur 2 Wochen Urlaub macht.
Selbstverständlich haben wir dieses Jahr sämtliche Urkunden neu beantragt (übersetzt ESTI, beglaubigt Minrex und überbeglaubigt beim Konsulat)
Wie geschrieben ist das deutsche Konsulat fassungslos über die Vorgehensweise des Standesamtes.
Die Ausländerbehörde in Deutschland hat die identische Heiratsurkunde für das Familiennachzugsvisum akzeptiert. Lediglich das Standesamt stellt sich quer. Dabei ist die Sachbearbeiterin auch noch die Chefin.
Unsere Tochter ist 9 Monate jung. Wir haben etwa Mitte Februar 2023 mit dem Beantragen sämtlicher Dokumente begonnen. In Kuba war es schon katastrophal aber das sich Deutschland auch noch quer stellt…
Das deutsche Konsulat in Havanna hat die Dokumente geprüft und legalisiert. Ich wüsste nicht was ein kubanisches Konsulat in Deutschland noch erreichen kann.
Es geht hier einzig und allein um die Namenserklärung. Ohne Namenserklärung keiner deutscher Reisepass und ohne Reisepass keine Ausreise.
Das deutsche Konsulat war übrigens so freundlich und hat mir geschrieben das sie sich mit dem Standesamt in Verbindung setzen. Dazu muss sich das Standesamt jedoch zuerst melden. Bis dato haben sie sich nicht gemeldet.
Bleibt also nichts anderes übrig als rechtlichen Beistand einzuschalten
Zitat von Trieli im Beitrag #6
Reicht für den Reisepass denn nicht eine kubanische Geburtsurkunde in dem du als Vater aufgeführt bist? Als Tochter eines deutschen Vaters hat sie ja das Anrecht auf einen deutschen Pass. Unabhängig davon ob ihr verheiratet seid oder nicht.
Jein. Dann stünde im Pass, dass die Namensgebung noch nicht geklärt sei. Wer will das schon. Bei meiner Tochter hat es auch lange gedauert, weil das Standesamt von der Mutter auf einmal noch eine Ledigkeitsurkunde (natürlich vom MINREX vorbeglaubigt und von der Botschaft überbeglaubigt) haben wollte, wovon in der Antragstellung des Passes in der Botschaft noch keine Rede war. Fast ein halbes Jahr hat das gedauert. Das wäre in diesem Fall aber nicht so, da die Beiden ja miteinander verheiratet sind. Aber natürlich. Wenn sie die Ehe nicht anerkennen, dann kann es auch mit der Namensgebung lange dauern.
Was sagt denn die Ausländerbehörde? Wegen der Aufenthaltserlaubnis
Da wir auf Kuba geheiratet haben und vor der Geburt unserer Tochter verheiratet waren, benötigen wir die Namenserklärung in Deutschland. Die Namenserklärung wird benötigt da meine Frau und ich nicht denselben Nachnamen haben (kubanisches Recht)
Unsere Tochter trägt aber unseren Doppelnamen. Also meinen Nachnamen und den Namen meiner Frau.
Etwas kompliziert das Ganze aber so ist es leider. Wenn die Rechte unterschiedlicher Länder aufeinander treffen, entsteht Chaos.
Für die Ausreise werden für meine Tochter die Reisepässe verlangt. Der kubanische liegt uns bereits vor. Jetzt geht es „nur noch“ um den deutschen Reisepass.
In diesem Fall ist die kubanische Geburtsurkunde nicht ausreichend.
Ich wollte dir eigentlich einen Link vom dt Konsulat senden aber das ist mir hier noch nicht erlaubt. Wenn du Interesse hast dann lies dich ein. Ist recht einfach zu finden über Google der Link zum Konsulat
Ich habe nun eine Rechtsanwaltskanzlei mit Schwerpunkt Familienrecht/Ausländerrecht kontaktiert.
Anders wird es hier wohl zu keiner Lösung kommen.
Ich halte euch auf dem Laufenden falls gewünscht
Mit der Ausländerbehörde ist alles geregelt, daher hat meine Frau auch schon das Familiennachzugsvisum erteilt bekommen. Nach Einreise in Deutschland müssen wir zum Bürgerbüro (beide anmelden) und danach zur Ausländerbehörde um das Bleiberecht zu erhalten. Ist wie gesagt schon alles geklärt.
Das Aufenthaltsrecht für meine Tochter steht außer Frage da sie deutsche Staatsbürgerin ist. Sie kann halt nur ohne den deutschen Reisepass nicht ausreisen.
was da im Standesamt geprüft wird, hört sich für einen Aussenstehenden ziemlich absurd an. Die prüfen dort, ob ihr das Recht habt bzw. hattet für euer Kind die Namensgebung zu bestimmen, oder ob da noch ein Dritter involviert war, der, nach deutschem Recht, eventuell das primäre Namensgebungsrecht für das Kind haben könnte.
Nach meiner Erfahrung in Absurdistan würde ich euch eher raten, einen deutschen Reisepass mit Vermerk vorzuziehen und den Rest dann hier vor Ort zu klären.
Ja in Kuba wohnen ist anders als besuchen,,,von was habt ihr auf Kuba gelebt?
Wenn die dt Botschaft in Havanna die Trauurkunde schon legalisiert hat hat das das dt Standesamt zu akzeptieren, würd ich sagen, sonst braucht man ja keine Auslandsvertretung.
Und wieso kann die Tochter ohne dt Reisepass nicht ausreisen?
Ansonsten gibt es noch einen Trick: Einfach die beiden mit Besuchsvisum einladen und dann hier alles erledigen, mit Aufenthaltstitel etc etc. so haben wir das gemacht, mir war das in Kuba zu kompliziert ausserdem musste für alles der Vater immer mit anwesend sein und das war ich nicht.
Und wie gesagt: das System hier separiert nicht Mutter von Kind, also Kind legal hier = Mutter legal hier.
Ganz nachvollziehbar ist das Ganze wirklich nicht. Ich habe gerade eben unsere Sachbearbeiterin im Konsulat angeschrieben. Bei Beantragung des Reisepasses konnten wir zwischen verschiedenen Varianten wählen. Wir haben uns für die Ausstellung eines biometrischen Reisepasses entschieden der 6 Jahre seine Gültigkeit hat.
Es gibt aber auch noch eine Variante die nicht in Berlin, sondern direkt beim Konsulat erstellt wird. Ich habe nachgefragt ob für die einfache Variante auch die Namenserklärung benötigt wird.
Um alles verständlich zu machen: Das Standesamt erkennt die Ehe in Deutschland nicht an. Darum gehts einfach nur.
Absurdistan ist übrigens gut, kannte ich noch nicht.
Ich hatte vor einigen Jahren ein Unternehmen in Deutschland welches ich verkauft habe. Davon haben wir auf Cuba gelebt und davon leben wir auch weiterhin.
An die Visa haben wir auch schon gedacht. Unsere Sachbearbeiterin beim Konsulat meinte daraufhin, das es für deutsche keine Visa gibt. Was auch logisch ist.
Wie meinst du warum kann sie ohne deutschen Reisepass nicht ausreisen? Sie hat zwar den kubanischen aber dafür benötigt sie ein Visum. Da sie zeitgleich deutsche ist, hat sich das mit dem Visum erledigt.
Zitat von Cubadise im Beitrag #13
Ich hatte vor einigen Jahren ein Unternehmen in Deutschland welches ich verkauft habe. Davon haben wir auf Cuba gelebt und davon leben wir auch weiterhin.
An die Visa haben wir auch schon gedacht. Unsere Sachbearbeiterin beim Konsulat meinte daraufhin, das es für deutsche keine Visa gibt. Was auch logisch ist.
Wie meinst du warum kann sie ohne deutschen Reisepass nicht ausreisen? Sie hat zwar den kubanischen aber dafür benötigt sie ein Visum. Da sie zeitgleich deutsche ist, hat sich das mit dem Visum erledigt.
Zitat von tom2134 im Beitrag #16
Doch, wenn das Kind Deutsche ist schon; ist hier nicht die Frage, würde das Problem aber elegant lösen.
So haben wir es jedenfalls gemacht und nie ein Standesamt von innen gesehen.
Das Standesamt werden sie auch nicht von innen sehen, wenn sie einmal hier sind und es nicht wollen. Aber es geht hier um das Problem der Namensgebung und darum, dass man für das Kind kein Visum beantragen kann, da es 'deutsch' ist.
Wenn das Standesamt querschießt, geht es nur mit dem vorläufigen Pass
Das was du vorschlägst, habe ich gerade hinter mir und es ist gescheitert. Die Ausländerbehörde hat die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis für die Mutter abgelehnt, obwohl das Kind einen deutschen Pass hat. Begründung: Die Mutter müsse diesen Antrag bei der deutschen Botschaft in Havanna stellen und dürfe das nicht hier machen. Falls ich anderer Meinung sei, soll ich mir einen Rechtsanwalt suchen. Darauf habe ich dann aber verzichtet.
Danke Luz, so sehe ich das auch.
Es heißt nicht umsonst Schengenvisum (Touristenvisum). Jedes Visum erfüllt seinen Zweck da auch die Anforderungen völlig unterschiedlich sind. Ich kann mit einem Touristenvisum nicht zur Ausländerbehörde in Deutschland gehen und eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Ich warte bis nächste Woche was das Konsulat und auch die Kanzlei sagt.
Noch was am Rande. Falls eure Ehe in Deutschland nicht anerkannt wird, bzw. in so einem Schwebezustand verbleibt, würde ich mir dann, wenn ihr hier seid, auch um das 'Sorgerecht' für das Kind Gedanken machen. Nach deutschem Recht benötigt es einer notariellen Erklärung über das geteilte Sorgerecht, wenn die Eltern bei Geburt nicht veheiratet waren. Nach kubanischem Recht haben es beide Elternteile, egal ob sie verheiratet sind oder nicht
"Die Ausländerbehörde hat die Ausstellung einer Aufenthaltserlaubnis für die Mutter abgelehnt, obwohl das Kind einen deutschen Pass hat. Begründung: Die Mutter müsse diesen Antrag bei der deutschen Botschaft in Havanna stellen und dürfe das nicht hier machen. Falls ich anderer Meinung sei, soll ich mir einen Rechtsanwalt suchen. "
Das würde ich machen, mit dem Anwalt. Es ist nicht korrekt, was die Ausländerbehörde sagt, sie müssen der Mutter einen Aufenthaltstitel geben. Das Schengenvisum läuft ja nach 3 Monaten aus.
Lass dir die Ablehnung schriftlich geben, dann kannst du dagegen Widerspruch erheben, auch mit Anwalt, und den müssen sie dann auch bezahlen, wenn dem Widerspruch statt gegeben wird, was er wird.
Es ist kompliziert, aber ich vermute einen ganz anderen Hintergrund, warum sich das Standesamt in Deutschland querstellt.
Abweichend von Vaterschaftsanerkennung des biologischen Vaters, Elterneintragung in der Geburtsurkunde etc. wäre nämlich nach deutschem Recht ein außereheliches Kind einer auf dem Papier mit einem anderen Mann verheirateten Mutter nicht das Kind des biologischen Vaters, sondern des „offiziellen“ Ehemanns.
Also ist zwingende Voraussetzung für die Anerkennung der deutschen Staatsbürgerschaft (Namenserklärung, Reisepass, Einreise nach Deutschland etc.) des Kindes aufgrund seines deutschen biologischen Vaters, dass die Kindsmutter zum Zeitpunkt der Geburt entweder 1.) mit dem biologischen deutschen Vater rechtsgültig verheiratet war (und dafür reichen dem Standesamt offenbar die eingereichten Nachweise noch nicht für eine Anerkennung) ODER 2.) ledig ODER 3.) rechtskräftig geschieden (=„nicht mit einem anderen Mann verheiratet“) war. Bei Euch trifft ja 1.) zu, aber dies setzt voraus, dass das deutsche Standesamt die Ehe als rechtsgültig geschlossen anerkennt.
Kurz noch einige Anmerkungen:
zu Nr. 19: wir brauchten damals keinen Notar für‘s gemeinsame Sorgerecht in Deutschland. Nach meiner Erinnerung haben wir das in der deutschen Botschaft in Havanna im Rahmen der Namenserklärung/Reisepassbeantragung miterledigen können.
zu Nr. 18: für ein deutsches Kind ist ein Visum zur Einreise nach Dtl. oder in den Schengenraum ausgeschlossen - denn es ist ja deutsch. Ohne deutschen Reisepass darf es andererseits auch nicht nach Deutschland einreisen, ansonsten werden 5.000€ (!) Bußgeld fällig, wenn man erwischt wird. War bei uns in ganz ähnlicher Konstellation genauso problematisch und hat uns Monate (und Nerven …) gekostet. Bei den Behörden (Botschaft, AHB, Standesamt) bestanden keinerlei Zweifel, dass unser Kind deutsch ist (also „zu deutsch für ein Visum“ oder für eine Einreise nach Dtl. ohne dt. Reisepass), aber weil noch ein Dokument fehlte „noch nicht genug nachgewiesen zur Reisepassaushändigung“.
zu Nr. 14: das wäre mir neu, wenn es als Interimslösung einen solchen „Reisepass mit Einschränkungsvermerk“ gäbe. Explizit hatte ich damals in ähnlicher Konstellation darum gebeten. Antwort: geht nicht, so etwas gibt es nicht.
FAZIT: ohne Übermittlung des offiziellen o.k. des Standesamtes in Deutschland an die Botschaft in Havanna gibt‘s keinen deutschen Reisepass. Ohne deutschen Reisepass kann das deutsche Kind nicht legal nach Deutschland einreisen. Unsere in Havanna geborene deutsche Tochter saß deshalb ein ganzes Jahr in Cuba quasi auf gepackten Koffern, bis endlich das Standesamt in Deutschland grünes Licht gab. No es facil … .
Salu2 CarpeDiem
Zitat von Cubadise im Beitrag #1
Hallo zusammen,
ich denke ich habe alles soweit auf Cuba erlebt was man erleben kann. Ich habe auf Cuba geheiratet und knapp 5 Jahre dort gewohnt. Im Juli dieses Jahr bin ich allerdings zurück nach Deutschland gekehrt weil die Lage dort immer schlimmer wird.
Ich bin vorab nach Deutschland gezogen um eine Wohnung etc zu mieten.
Über das Konsulat in Havanna haben wir das nationale Visum und auch die Namenserklärung für den deutschen Reisepass meiner Tochter beantragt.
Das Visum für meine Frau wurde sofort erteilt. Das Standesamt in meinem Wohnort jedoch akzeptiert die kubanische (beglaubigt, übersetzt und vom Konsulat überbeglaubigt) Heiratsurkunde nicht. Sie möchte die unterschriebene Eheurkunde welche es auf Kuba ja nicht gibt. Wir haben beim Notar geheiratet und die Unterschriften erfolgten in einem Buch.
Meine Frau war beim Notar und wollte eine Kopie. Diese kann aber nur auf Anordnung des Gerichts ausgestellt werden.
Wir haben also das Konsulat kontaktiert und die waren völlig überrascht. Es sei eine äußerst seltsame Vorgehensweise des Standesamts so unsere Sachbearbeiterin vom Konsulat.
Verwundert sind wir darüber das für das Familiennachzugsvisum exakt diese Heiratsurkunde ausgereicht hat. Das Visum wurde von der Ausländerbehörde in Deutschland genehmigt.
Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?
Sprich mit dem Bürgermeister Deiner Gemeinde, das habe ich auch mal für einen Bekannten gemacht, dann ging alles plätzlich ganz einfach.
Folgendes hat die Standesbeamtin mir zukommen lassen:
Ich habe mir zwischenzeitlich die Erklärung zur Namensführung Ihrer Tochter angeschaut, die Sie bei der deutschen Botschaft in Havanna abgegeben haben.
Um die Erklärung wirksam entgegennehmen zu können, benötige ich von Ihnen noch
1. Die vollständige Angabe des Wohnortes von Ihnen und Ihrer Tochter (Straße, Hausnummer, Ortsteil, Postleitzahl, Ort)
2. Einen Nachweis über Ihre Eheschließung (Eheurkunde) mit den Unterschriften von Ihnen und Ihrer Frau sowie der Angabe der Zeugen (Original mit deutscher Übersetzung).
Sofern Sie keine Originale übersenden möchten, besteht die Möglichkeit, über die deutsche Botschaft beglaubigte Kopien zu fertigen und von dort übersenden zu lassen..
In der Regel wird nach der wirksamen Entgegennahme einer Namenserklärung aus dem Ausland eine entsprechende Bescheinigung ausgestellt.
Die Kosten belaufen sich auf 15 Euro.
Fazit: Die Dame ist ahnungslos. Sie möchte die Unterschrift von meiner Frau, mir und den Trauzeugen auf einem Dokument sehen, was es so nicht gibt. Die Rechtsanwälte werden das klären.
Warum musste deine Tochter 1 Jahr in Havanna auf Ausreise warten? Das wird mir nicht ganz ersichtlich
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