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Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
#51 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
Schöne Geschichte. Also A1 ist kein Hexenwerk. Wenn der Partner alle Zeit der Welt hat, nur deutsch für diesen Test zu lernen und nach 14 Monaten und 3maligem Durchfallen grade mal 2/3 der Punktzahl hat, sollte man (Frau) sich auch als Liebende (r) langsam fragen, ob der Partner überhaupt hierher möchte (gehört) oder ob die Kerzen auf der Hochzeitstorte sehr dunkel waren
#52 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar.
#53 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
Zitat von Jose Ramon im Beitrag #47Hast Du dafür einen Beleg? Auch 2007 war das bei uns noch kein Thema.
Es gab auch schon 2002/2003 diese Regelung, nur waren die damals mit den Deutschkursen noch nicht so weit.
#54 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
Meine Frau ist 2002 Das erste mal nach Deutschland eingereist.
Könnte es sein, dass das zum letzten mal ohne A1- Sprachnachweiß war?
Ich will das aber nicht vertiefen, trotzdem ist diese Regelung unverhältnismäßig. Man kann gern Leute bei der Einbürgerung mit Sprachkenntnissen auf den Sack gehen.
Aber doch nicht am Anfang. Wer verheiratet ist, der sollte einem gewissen Vertrauensvorschuss unterliegen. Aber warum rege ich mich auf, bringen wird es nichts.
Ich hoffe, die Strategie auf die Ausnahmen der Regelung zu setzen verfängt, und wir verschieben das Problem.
Maier
#55 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
ich hatte kürzlich auch eine mehrwöchige, unschöne email Konverstion mit einem Ausländerbehörden Sachbearbeiter, der sich bis zuletzt hinter seinen Paragrafen verschanzt hielt. Konkret bedeutet das für mich, dass meine 3-jährige deutsche Tochter nicht nach Deutschland kommen kann, um hier in die Kita gehen zu können. Für die Integration und den späteren Schulerfolg zählt da eigentlich jeder Monat. Aber nichts da. Die Möglichkeit, dass die Mutter hier den Spracherwerb nachholt, wird vom 'Amt für Einbürgerung' (allein schon der Name ist ein Hohn) rundweg abgelehnt. Was bleibt sind teure Besuchsreisen bei denen ich mich zu allem Überfluß dann auch noch mit der Krankenkasse rumärgern muss, die eine Familienversicherung für meine (wohlgemerkt deutsche) Tochter ablehnt, solange sie ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland hat.
#56 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
Zitat von MaierLansky im Beitrag #49
darauf hingewiesen, wenn wir uns vorab schon mal abstimmen sollte es schneller gehen.
Wenn Deine Frau bei der Botschaft ein Schreiben der Ausländerbehörde vorlegen kann, dass diese "vorab" dem Antrag auf Familienzusammenführung zustimmt, hat sie am übernächsten Tag ihr Visum. Aber sie muss aufpassen, dieses Schreiben wird von den kubanischen Vorkontrolleuren in der Botschaft gern als "nicht relevant" aussortiert.
Zitat von Quimbombó im Beitrag #53
Hast Du dafür einen Beleg? Auch 2007 war das bei uns noch kein Thema.
Bist Du Rechtsanwalt? Kannst Du Dich nicht mehr an die 25 Fragen erinnern? Hast Du einen Beleg, dass das 2007 bei Euch kein Thema war?
#57 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
Zitat von MaierLansky im Beitrag #54
Könnte es sein, dass das zum letzten mal ohne A1- Sprachnachweiß war?
Als meine Frau 2006 die Deutsche Staatsbürgerschaft erhielt, hieß es sie hätte Glück
gehabt, weil ein paar Monate später der Sprachnachweis Pflicht wäre.
Interessant finde ich die Ausnahmen zb.Brasilianer und Koreaner,Wissenschaftler,Fachkräfte, anerkannte
Asylbewerber unterliegen nicht dieser dieser Regel beim Familiennachzug.
#58 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
Wenn Du offiziell der Vater Deiner Tochter bist, gehst Du einfach zur deutschen Botschaft in Havanna und beantragst einen Reisepass für sie. Dafür benötigst Du nicht einmal einen Termin. Und mit dem kubanischen und deutschen Reisepass fliegt sie nach Deutschland. Dafür benötigst Du keine Ausländerbehörde.
Wenn Deine Tochter hier gemeldet ist, beantragst Du nach einiger Zeit die Einreise der Mutter... Deine Tochter kann derweil notfalls wieder auf Kuba sein, dass muss die Behörde ja nicht wissen.
#59 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
#60 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
#61 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
Lutz das kann ich so nicht bestätigen. Ich habe die deutsche Botschaft in Havanna angeschrieben und eine Kopie von der Geburtsurkunde mit geschickt und alles lief reibungslos, ein Visa auf Familienzusammenführung gestellt, ja die Ausländerbehörte hier in xxx hatte Probleme, hatte ich schon einmal hier geschrieben. Die haben hier mindestens eine Frau die nicht lesen kann, den Namen spare ich mir. Diese Frau hat mir viel Geld gekostet.
Deutsche Botschaft in Havanna = 1
Standesamt xxx wegen der Namens Anerkennung = 1
Ausländerbehörte xxxx= 6
Krankenkasse AOK Plus = 1
Pastica
#62 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
Zitat von Luz im Beitrag #55
eine Familienversicherung für meine (wohlgemerkt deutsche) Tochter ablehnt, solange sie ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland hat.
Natürlich erhält Deine Tochter erst die deutsche Versicherung, wenn sie ihren Hauptwohnsitz hat, ist doch logisch. Bis dahin muss sie eine Incoming-Versicherung haben, wenn sie nach Deutschland kommt.
#63 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
Meine Tochter hat schon lange den deutschen Pass. Mit Anträgen kenn ich mich gut aus. Es hakt einzig und allein am Sprachtest A1 für die Mutter (mit der ich nicht verheiratet bin und die auch keinen deutschen Pass hat). Die Einbürgerungsbehörde in Berlin hat auch schon alle Unterlagen komplett vorliegen. Bei ihrem letzten Besuch im Herbst haben wir versucht den Antrag auf Familiennachzug hier direkt vor Ort zu stellen. Das ging aber voll nach hinten los. Das Amt drohte mit Abschiebung und Anzeige für den Fall, dass sie nicht nach Kuba zurückkehren würde, um dann von dort aus über die Botschaft den Antrag auf Familiennachzug nebst Sprachkurs stellen zu müssen.
Mir persönlich würde es auch nicht soviel Probleme machen eine Sprache auf A1 Niveau zu lernen. Aber in Holguin ohne Fremdsprachenerfahrung und sehr jung das ist eine never ending Story. Ich habe das auch schon mit meiner Ex-Frau hinter mir. Sie ist drei Mal durch die Prüfung in der Botschaft durchgerasselt bevor sie nach einem guten halben Jahr endlich das Visum hatte und sie kam aus Havanna, was einen Unterschied von 1.500 Km 'Schulweg' ausmacht.
#64 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
Zitat von Jose Ramon im Beitrag #62Zitat von Luz im Beitrag #55
eine Familienversicherung für meine (wohlgemerkt deutsche) Tochter ablehnt, solange sie ihren Hauptwohnsitz nicht in Deutschland hat.
Natürlich erhält Deine Tochter erst die deutsche Versicherung, wenn sie ihren Hauptwohnsitz hat, ist doch logisch. Bis dahin muss sie eine Incoming-Versicherung haben, wenn sie nach Deutschland kommt.
ich weiß jetzt nicht was du daran 'natürlich' findest. Schließlich ist meine Tochter bereits polizeilich bei mir gemeldet. Wenn ich für ein Jahr im Ausland gewesen wäre, müsste ich bei meiner Rückkehr doch auch keinen Antrag auf Wiederaufnahme in die Krankenversicherung stellen.
#65 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
Du willst also nicht Deine Tochter nach Deutschland holen, sondern Deine Tochter und ihre Mutter. Das kompliziert natürlich die Sache, leider.
Wenn die Frau mit einem 90-Tage-Visum einreist, kann sie beispielsweise am Goethe-Institut einen Deutsch-Crash-Kurs machen. Besteht sie, reist sie wieder nach Kuba aus und legt der Deutschen Botschaft das Zertifikat vor. Sie reist mit Deiner Tochter hier ein, die meldest Du mit Hauptwohnsitz an, dann kann sie auch in den Kindergarten gehen und lernt Deutsch... Und Du kannst auch Kindergeld beantragen.
Ich würde mit der Frau zusammen auf die Botschaft gehen oder ihr zumindest ein Anschreiben mitgeben. Du möchtest, dass sie hier einen Deutschkur besucht, damit sie die Voraussetzungen für die spätere Familienzusammenführung erfüllt. Die Kursbuchung legst Du bereits vor. Wird das abgelehnt, gehst Du in Widerspruch.
#66 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
#67 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
Zitat von Jose Ramon im Beitrag #66
Woher weiß denn die Krankenversicherung, dass Deine Tochter "besuchsweise" auf Kuba ist? Wieso ist sie bei der Krankenkasse abgemeldet worden? Ich verstehe das alles nicht.
Die Krankenkasse weiß aber, dass ihr Hauptwohnsitz in Cuba ist und möchte jetzt einen Einreisestempel sehen, um den Aufnahmeprozeß in die Familienversicherung zu starten, ohne mir sagen zu wollen, dass ihr die Aufnahme gewährt wird. Solange die Mutter keine Aufenthaltserlaubnis hat können die ja immer behaupten, sie sei nur zu Besuch hier. Was im gewissen Sinne ja auch stimmt, für die beabsichtigte Integration aber nicht wirklich förderlich ist.
Kitagutschein ist schon vorhanden und der Kindergeldantrag liegt fertig ausgefüllt bereit. Auch beim Kindergeld wirkt aber dieses Hauptwohnsitzargument extrem bremsend. Aus Furcht davor, alle bereits erhaltenen Zahlungen eventuell wieder zurückzahlen zu müssen, zögere ich damit, den Antrag zu stellen.
#68 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
@Luz:
Das stimmt so nicht, die kubanische Mutter Eurer gemeinsamen deutscher Tochter braucht definitiv keinen (!) Sprachtest für einen deutschen Aufenthaltstitel, und auch keine Verpflichtungserklärung. Eigene Erfahrung, die Rechtsgrundlage habe ich keine Zeit jetzt wieder herauszusuchen, ist aber definitiv so, dass ein Drittlandsbürger keinen Sprachtest braucht, wenn er mit seinem deutschen minderjährigen Kind in Deutschland leben will.
Das deutsche minderjährige Kind darf natürlich in Deutschland leben, und es hat einen grundgesetzlichen Anspruch, dass die leibliche Mutter mit ihr in Deutschland zusammenlebt.
Unsere Konstellation war damals folgende: Kind in Havanna geboren, Mutter Kubanerin, Vater Deutscher. Kind erhielt erst kubanische Staatsangehörigkeit, danach in der deutschen Botschaft Havanna auch den deutschen Reisepass. Kubanische Mutter (kein Sprachtest und damals auch keinerlei Deutschkenntnisse!) erhielt ein Familienzusammenführung-Visum in ihren kubanischen Reisepass und reiste mit ihrer deutschen Tochter nach Deutschland ein, Aufenthaltstitel gab‘s dann hier bei der Auslandsbehörde.
#69 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
Zitat von CarpeDiem im Beitrag #68
Das stimmt so nicht, die kubanische Mutter Eurer gemeinsamen deutscher Tochter braucht definitiv keinen (!) Sprachtest für einen deutschen Aufenthaltstitel, und auch keine Verpflichtungserklärung. Eigene Erfahrung, die Rechtsgrundlage habe ich keine Zeit jetzt wieder herauszusuchen, ist aber definitiv so, dass ein Drittlandsbürger keinen Sprachtest braucht, wenn er mit seinem deutschen minderjährigen Kind in Deutschland leben will.
Hm, wäre aber gut, wenn Du die Rechtsgrundlage finden würdest.
Die Praxis des Sprachtests, die Deutschland gegenüber Familienangehörigen anwendet (und nicht etwa gegenüber Asylanten aus aller Herren Länder), widerspricht zwar internationalem Recht, wird aber eben durchgedrückt. Mich würde sehr interessieren, auf welche "Rechtsgrundlage" Du abzielst.
#70 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
Zitat von CarpeDiem im Beitrag #68
@Luz:
Das stimmt so nicht, die kubanische Mutter Eurer gemeinsamen deutscher Tochter braucht definitiv keinen (!) Sprachtest für einen deutschen Aufenthaltstitel, und auch keine Verpflichtungserklärung. Eigene Erfahrung, die Rechtsgrundlage habe ich keine Zeit jetzt wieder herauszusuchen, ist aber definitiv so, dass ein Drittlandsbürger keinen Sprachtest braucht, wenn er mit seinem deutschen minderjährigen Kind in Deutschland leben will.
Das deutsche minderjährige Kind darf natürlich in Deutschland leben, und es hat einen grundgesetzlichen Anspruch, dass die leibliche Mutter mit ihr in Deutschland zusammenlebt.
Unsere Konstellation war damals folgende: Kind in Havanna geboren, Mutter Kubanerin, Vater Deutscher. Kind erhielt erst kubanische Staatsangehörigkeit, danach in der deutschen Botschaft Havanna auch den deutschen Reisepass. Kubanische Mutter (kein Sprachtest und damals auch keinerlei Deutschkenntnisse!) erhielt ein Familienzusammenführung-Visum in ihren kubanischen Reisepass und reiste mit ihrer deutschen Tochter nach Deutschland ein, Aufenthaltstitel gabs dann hier bei der Auslandsbehörde.
Das Kind hat den Anspruch auf einen Elternteil und der wäre ja durch mich gegeben. Ich muss allerdings arbeiten und kann mich unmöglich um das Wohlergehen der Kindes kümmern, zumal am Anfang es viel Rennerei geben dürfte.
Mit dem Sprachtest dürfte es sich vielleicht geändert haben. Im Infoblatt der Ausländerbehörde wird er ausdrücklich verlangt
#71 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
@Jose Ramon :
§ 30 Absatz 1. Punkt (2) Aufenthaltsgesetz (Sprachkenntnisse) gilt nur für Ehegattennachzug, nicht aber für den Nachzug von Ausländern zu ihrem deutschen Kind.
@Luz :
Das deutsche Kind hat ein grundgesetzliches Recht auf beide Elternteile, nicht nur auf einen.
Sprachkenntnisse braucht es nur beim Ehegattennachzug.
Bei Dir geht es hingegen um Familienzusammenführung als Nachzug der ausländischen Kindsmutter zu ihrem deutschen Kind nach Deutschland.
#72 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
Zitat von CarpeDiem im Beitrag #71
§ 30 Absatz 1. Punkt (2) Aufenthaltsgesetz (Sprachkenntnisse) gilt nur für Ehegattennachzug, nicht aber für den Nachzug von Ausländern zu ihrem deutschen Kind.
Ich findet die Quelle für "gilt nur" immer noch nicht.
Voraussetzungen und Ausschlussgründe für den Familiennachzug
Die Voraussetzungen für den Familiennachzug unterscheiden sich mitunter je nach Aufenthaltsstatus der aufnehmenden Person, aber auch hinsichtlich des Verwandtschaftsgrades der nachzugswilligen Angehörigen.
Grob lassen sich fünf Kernvoraussetzungen für den Familiennachzug herauskristallisieren: Die aufnehmende Person muss über einen gültigen Aufenthaltstitel verfügen, ausreichenden Wohnraum und Krankenversicherungsschutz für sich und die nachziehenden Familienangehörigen vorweisen sowie den Lebensunterhalt sichern können. Darüber hinaus müssen bestimmte "Integrationsleistungen" vor und/oder nach dem Nachzug erfüllt werden (z. B. Nachweis über Deutschkenntnisse). Beim Ehe- bzw. Lebenspartnernachzug müssen die Partnerinnen und Partner wiederum in der Regel mindestens 18 Jahre alt sein.
Für einzelne Personengruppen kann bei dem Familiennachzug von bestimmten Voraussetzungen abgesehen werden oder ist von diesen abzusehen. Dies gilt beispielsweise für die Lebensunterhaltssicherung, von der bei Resettlement-Flüchtlingen, Asylberechtigten, anerkannten Geflüchteten sowie subsidiär Schutzberechtigten abzusehen ist bzw. abgesehen werden kann.
#73 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
Das habe ich noch gefunden (Quelle Flüchtlingsrat Niedersachen):
19.1 Aufenthaltsperspektiven aus familiären Gründen (Heirat, Kinder)
Eine Ehe mit einem/einer Deutschen oder einer Person mit einem Aufenthaltsrecht kann unter bestimmten Voraussetzungen zur Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen[1] in Deutschland führen. Das gleiche gilt, wenn Ihr minderjähriges Kind die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein Aufenthaltsrecht hat[2] bzw. -wenn Sie minderjährig sind- ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit oder ein Aufenthaltsrecht hat.[3]
Wenn Ihre Ausreise aus familiären Gründen rechtlich unmöglich ist, kommt auch die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nach § 25 Abs. 5 in Frage (vgl. Kapitel 17.1).
Ist die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis nicht möglich, müsste in vielen Fällen zumindest eine Duldung erteilt werden, weil eine Abschiebung aus rechtlichen Gründen unmöglich ist (vgl. Kapitel 11.1).
Heirat
Um hier heiraten zu können, müssen verschiedene Papiere vorgelegt werden: In der Regel ein Pass, Geburtsurkunde oder sonstige Abstammungsnachweise, ein “Ehefähigkeitszeugnis” (Bescheinigung darüber, dass Sie nach dem Recht Ihres Heimatlandes ehefähig sind, vor allem, dass Sie noch nicht oder nicht mehr verheiratet sind) und weitere Papiere, die sich nach dem Recht des Herkunftslandes richten. Die Papiere aus einer Reihe von Herkunftsstaaten müssen außerdem durch die Deutsche Botschaft auf ihre Echtheit geprüft werden. Auch wenn Sie ganz ohne Aufenthaltstitel und ohne Duldung sind (“illegal”), ist eine Legalisierung des Aufenthalts über eine Heirat möglich. Allerdings erfährt die Polizei von Ihren Heiratsabsichten, weil zu den notwendigen Unterlagen auch eine Aufenthaltsbescheinigung der Meldebehörde gehört.
Die Abschiebung wird in der Regel erst dann ausgesetzt, wenn die Heirat unmittelbar bevorsteht (vgl. hierzu Kapitel 11.1). Dies ist nur dann der Fall, wenn Sie alle Papiere beschafft haben. Außerdem wird geprüft, ob es sich um eine “Schein-Ehe” handeln könnte, also eine Ehe, die nur deshalb geschlossen wird, weil Sie ein Aufenthaltsrecht erlangen wollen. Unter Umständen müssen Sie Wohnungsbesichtigungen und Befragungen über sich ergehen lassen. Wenn Anhaltspunkte für eine “Schein-Ehe” bestehen, wird keine Duldung erteilt.[4]
Kinder
Auch ohne Heirat kann der Schutz der Familie unter Umständen zu einem Aufenthaltsrecht führen. Dies gilt vor allem für Väter von nichtehelichen, aufenthaltsberechtigten Kindern, die ihre Vaterschaft anerkannt haben und sich um ihr Kind auch tatsächlich kümmern. Auch Mütter können ein Aufenthaltsrecht erhalten, zum Beispiel wenn ihr Kind einen deutschen Vater hat oder wenn der Vater einen Aufenthaltstitel besitzt.
Nicht in allen Fällen wird allerdings ein Aufenthaltsrecht aufgrund einer Ehe oder eines Kindes erteilt: Oft argumentieren die Behörden, der Schutz von Ehe und Familie sei auch im Herkunftsland der Eheleute gewährleistet. Um zu klären, ob Sie sich mit Aussicht auf Erfolg ein Aufenthaltsrecht durch eine Heirat oder Kinder erhalten können, wenden Sie sich bitte an einen Rechtsanwalt, eine Rechtsanwältin oder eine Beratungsstelle.
#74 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
"Sehr geehrte Herr ,
vielleicht nochmal zur Klarstellung. Der Antrag der Antragstellerin war abzulehnen und Sie wäre zur Ausreise verpflichtet gewesen. Dieser kam Sie in der logischen Sekunde am 27.11.2022 nach. Daher werte ich die Ausreise als Antragsrücknahme.
Sofern (nicht Sie sondern) die Antragstellerin dennoch an dem Antrag festhalten möchte, werde ich eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 100 Euro erheben und nach Eingang der Gebühr den Bescheid zustellen. Gegen diesen Bescheid ist sodann die Klage beim Verwaltungsgericht zulässig, eine Entscheidung eines weiteren Visa-Verfahrens wird hinten angestellt.
Die Beantragung des korrekten Visums zum Familiennachzug ist der Antragsstellering weiterhin zuzumuten, zumal Sie sich dafür ja jetzt im Heimatland befindet. Bereits in der deutschen Auslandsvertretung muss das A1-Zertifikat vorgelegt werden. Anbei die Links zur Seite der deutschen Auslandsvertretung in Kuba: https://havanna.diplo.de/cu-de/service/0...-/2097582?view=
Sie möge bitte in der deutschen Auslandsvertretung einen Termin vereinbaren und alle notwendigen Dokumente einreichen.
Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag"
Möge sich Jeder sein eigenes Urteil bilden. Rechtsanwalt oder Beratungsstelle wäre nur noch dann sinnvoll, wenn ich beabsichtigen würde, eine Klage einzureichen. Ansonsten ist eigentlich alles schon gesagt
#75 RE: Schengenvisum) - TOURISMUS/SONSTIGE REISEN Es sind zur Zeit leider keine Termine verfügbar. Neue Termine werden in regelmäßigen Abständen freigeschaltet.
Wenn das tatsächlich ein behördlichen Schreiben ist, einschließlich der Rechtschreibefehler, würde ich an die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde eine Beschwerde schicken.
1. Was ist eine "logische Sekunde"?
2. Wer ist "Sie" (großgeschrieben)? Im Deutschen ist das eine Anrede, also müsste derjenige gemeint sein, an den das Schreiben gerichtet ist. Aber der ist offensichtlich nicht gemeint. "Sie" meint also die Frau, die hätte dann auch so benannt werden müssen, alles andere ist eine Diskriminierung, die strafbar ist.
3. Die Bearbeitungsgebühr muss entsprechend der Gebührenordnung erfolgen und nicht einfach nach Gutdünken.
4. Was bedeutet, "eine Entscheidung eines weiteren Visa-Verfahrens wird hinten angestellt"? Die Beantragung eines Visums ist ja nicht von einer Klage abhängig, sondern ein eigener Vorgang.
Ich würde mich beim Oberbürgermeister oder Landrat über diesen Mitarbeiter beschweren. Und ein paar örtliche Bundestagsabgeordnete einbeziehen, nach Möglichkeit von der Regierungskoalition.
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