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Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
#1 Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
Hallo zusammen,
ich bin neu hier und wirklich verzweifelt. Mein Freund und ich, wir leben beide zurzeit in Deutschland. Im Januar wird unser erstes Kind geboren. Für die Geburtsurkundenerstellung für unseren Kleinen am Tag der Geburt, müssen ja beide Elternteile ihre Geburtsurkunden vorlegen. Wir brauchen dafür eine Legalisation auf seiner Geburtsurkunde von der deutschen Botschaft in Havanna. Auf der Website der Botschaft finde ich aber noch den Hinweis, dass diese Legalisation erst stattfinden kann, wenn die Urkunde vorher vom Minrex überbeglaubigt wurde. Ich bekomme leider keine Antworten auf meine Fragen von der Botschaft. Hat das jemand schon hinter sich und kann mir sagen wie mein Vorgehen aussehen sollte? Die Original Geburtsurkunde befindet sich hier in Deutschland. Auch haben wir beide keine Möglichkeit vor der Geburt nach Kuba zu fliegen. Wir wissen leider nicht mehr weiter :(.
Vielen lieben Dank für jede Antwort
LG Lorena
#2 RE: Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
Hallo Lorena!
Wenn solche offiziellen kubanischen Dokumente in Deutschland benutzt werden sollen, ist der Prozess wie folgt:
1. Ausstellung durch die kubanische Behörde
2. Offizielle Übersetzung auf Deutsch (ESTI)
3. Überbeglaubigung durch das kubanische Außenministerium (MINREX)
4. Legalisierung durch die deutsche Botschaft
Vom Prinzip hast Du es ja auch so geschildert. Ob 2. und 3. auch in umgekehrter Reihenfolge durchgeführt werden können, weiß ich leider nicht.
Die Erstellung einer Geburtsurkunde muss aber doch ohne Vorlage der Geburtsurkunde des Vaters möglich sein, oder?
Vielleicht kann die kubanische Botschaft in Deutschland weiterhelfen! Vielleicht kann die Botschaft in Deutschland eine beglaubigte Geburtsurkunde ausstellen, die dann in Deutschland übersetzt werden kann?
#3 RE: Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
Danke für die schnelle Antwort.
Die Erstellung der Urkunde unseres Kindes würde normalerweise ohne gehen, dadurch, dass wir nicht verheiratet sind, aber das gemeinsame Sorgerecht bereits beantragt haben, wollen die direkt an der Geburt beide Urkunden. Ansonsten bleibt die Urkunde vom Kind solange liegen, bis wir eben die benötigten Dokumente vorlegen können, was wiederum Auswirkungen u.a. auf mein Elterngeld, Elternzeit, etc. hat.
Eine Übersetzung vorher zu machen, wäre ja sage ich mal noch das kleinere Problem. Wie lasse ich denn grundsätzlich die Überbeglaubigung vom MINREX machen? Muss ich dabei die Original-Urkunde & die Übersetzung (+ evtl. weitere Unterlagen) nach Kuba per Post schicken?
Wird diese dann automatisch vom MINREX an die deutsche Botschaft weitergeleitet, oder legt es sozusagen nochmal einen Zwischenstopp bei uns in Deutschland ein.
Ja das habe ich mir auch schon überlegt mit der kubanischen Botschaft. Danke für den Tipp, dann könnte ich da mal noch nachfragen.
#4 RE: Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
Sorry warum willste überhaupt ne cub. Geburtsurkunde, was versprichst Du Dir davon?
Einmal schreibst Du für die Beburtsurkunde deines Freundes, einmal
Geburtsurkunde für das Kind. Was denn nu ?
#6 RE: Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
Ich glaube da hast du etwas missverstanden. Mein Freund ist Kubaner und lebt hier in Deutschland mit einem Aufenthaltstitel. Er hat folglich eine kubanische Geburtsurkunde. Für die Erstellung einer deutschen Geburtsurkunde für unser Kind (!), dass bald geboren wird, braucht das jeweilige Standesamt die Urkunden der Mutter und des Vaters, das bedeutet seine und meine. Damit seine kubanische Urkunde hier in Deutschland überhaupt verwendet werden kann, braucht sie eine Legalisation. Diese muss über die deutsche Botschaft in Havanna erfolgen. Vorher benötigt man aber zusätzlich noch eine Überbeglaubigung vom kubanischen Außenministerium (Minrex). Meine Frage bezieht sich also eher auf den Weg der Beschaffung dieser Überbeglaubigung bzw. Legalisation. :)
#7 RE: Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
Das wäre natürlich eine Möglichkeit, aber beim Minrex bzw. bei der deutschen Botschaft brauchen die ja die Original-Urkunde, die sich zurzeit eben noch hier befindet. Das würde dann bedeuten, ich müsste sie so oder so per Post nach Kuba schicken. Wenn das über den Postweg klappt, wäre das natürlich eine super Sache, aber vllt. würden wir uns mit einem "Bevollmächtigten" leichter tun?
#8 RE: Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
#9 RE: Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
Ok, jetzt hab ichs begriffen! Postweg ist im Moment wohl nicht möglich.
Direkt mitnahme eines anderen würde wohl gehen.
Wenn das wie mit Heiratsurkunden genauso ist, gibt man die Urkunde bei der Minrex ab,
bekommt die Bestätigung nach einem Tag zurück und dann zur Botschaft damit.
Wie ich KDL kenne, macht er es gegen Aufwandsentschädigung bestimmt, wird aber
im Moment nicht billig werden...
#10 RE: Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
#11 RE: Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
Hast Du mal beim für Urkunden zuständigen deutschen Amt angefragt, wie die mit solchen Fällen, noch dazu in Corona-Zeiten umgehen? Da die kubanische Originalurkunde vorliegt, müsste es doch einen Weg mittels eidesstattlicher Versicherung und vereidigtem Übersetzer über einen Notar möglich sein, dass die Urkunde anerkannt wird.
#12 RE: Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
#13 RE: Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
Zitat von LorenaSchall im Beitrag #10
Weiß jemand wie so eine Bevollmächtigung aussehen sollte, dass Sie akzeptiert wird?
Zumindest für Heiratsurkunden braucht es keine Vollmacht.Könnte mir vorstellen,das es für Geburtsurkunden genau so geht,wenn der Abholer mit deinem Freund verwandt ist.
Zitat von cabeza mala im Beitrag #12
Da die Urkunde ja zur Botschaft muß,würde ich jemanden,der in Havanna ist bevorzugen.kdl müßte ja über die halbe Insel.
Stimmt aber unser Mann in Hav spielt ja zur Zeit den bockigen😂😂😂
#15 RE: Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
#16 RE: Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
[quote=falko1602]
Stimmt aber unser Mann in Hav spielt ja zur Zeit den bockigen😂😂😂[/quote]
Na-Na, nicht nachtreten.
Aber DU bist ja nicht Schuld.
Zitat von cabeza mala im Beitrag #12
Da die Urkunde ja zur Botschaft muß,würde ich jemanden,der in Havanna ist bevorzugen.kdl müßte ja über die halbe Insel.
Für den sind aber solche Dinge nicht´s fremdes der weiß um was es geht weil er das schon häufiger gemacht hat
Hallo Lorena,
frag das Standesamt, ob es die Geburtsurkunde des Vaters auch ohne Legalisation akzeptiert. Das kann es tun, muss es aber nicht - es liegt in seinem Ermessen. Wahrscheinlich wird das Standesamt auf der Legalisation bestehen. Aber fragen kostet ja nichts.
Ansonsten kann das Kind auf jeden Fall einen beglaubigten Auszug aus dem Geburtenregister bekommen. Den haben Elterngeldstelle etc. auch zu akzeptieren.
Wenn das Standesamt nicht will (soll schonmal vorkommen) dann haltet denen § 35 PStV vor:
Zitat
Verordnung zur Ausführung des Personenstandsgesetzes (Personenstandsverordnung - PStV)
§ 35 Besonderheiten bei der Beurkundung
(1) Liegen dem Standesamt bei der Beurkundung der Geburt keine geeigneten Nachweise zu Angaben über die Eltern des Kindes vor, ist hierüber im Geburtseintrag ein erläuternder Zusatz aufzunehmen; § 7 bleibt unberührt. Als Personenstandsurkunde darf bis zur Eintragung einer ergänzenden Folgebeurkundung zu den Angaben über die Eltern nur ein beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden.
(2) Bei Geburt im Inland sind personenstandsrechtliche Änderungen, die nach der Geburt, aber vor der Beurkundung wirksam geworden sind, in den Haupteintrag aufzunehmen.
Hier der Lesestoff dazu:
https://www.institut-fuer-menschenrechte...urtsurkunde.pdf
Zitat
Doch auch ohne elterliche
Personenstandsurkunden garantiert das Recht auf
Nicht-Diskriminierung aus Art. 2 UN-KRK Kindern
von Betroffenen, dass sie vor einer Schlechterstellung aufgrund der unklaren Identität ihrer Eltern
geschützt sind. Nach Rügen des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes wurde bei der
Neugestaltung der Personenstandsverordnung
mit § 35 PStV ein Instrument für eine zeitnahe
Beurkundung geschaffen: Wenn dem Standesamt
keine geeigneten Nachweise über die Identität der
Eltern vorliegen, kann hierüber ein erläuternder
Zusatz im Geburtseintrag vorgenommen und ein
beglaubigter Registerausdruck ausgestellt werden.
Eine Geburtsurkunde wird bis zur Vervollständigung durch eine Folgebeurkundung zwar nicht
ausgestellt, aber der beglaubigte Registerauszug
ist kraft Gesetzes der Geburtsurkunde gemäß
§ 54 Abs. 2 PStG rechtlich gleichwertig.
Du kannst dazu auch mal auf https://www.info4alien.de/cgi-bin/forum/YaBB.cgi im Bereich "Personenstandsrecht" fragen. Da sind Leute, die sich auskennen.
#22 RE: Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
Zitat von el lobo im Beitrag #18Zitat von cabeza mala im Beitrag #12
Da die Urkunde ja zur Botschaft muß,würde ich jemanden,der in Havanna ist bevorzugen.kdl müßte ja über die halbe Insel.
Für den sind aber solche Dinge nicht´s fremdes der weiß um was es geht weil er das schon häufiger gemacht hat
Um Urkunden beglaubigen oder legalisieren zu lassen,brauch man jetzt aber weder große Erfahrungen noch irgendwelches Fachwissen.
#23 RE: Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
Alles klar, das wusste ich zb nicht. Ja ich arbeite in der Behörde, das bedeutet der Standesbeamtler ist ein Kollege von mir. Ich werde ihn dahingehend um Rat fragen und darauf hoffen, dass er evtl. auf die Legalisation verzichtet und nur eine Übersetzung o.ä. verlangt.
Vielen Dank auch für alle anderen Tipps, ihr habt mir sehr geholfen! :)
#24 RE: Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
Warum denkt man bei einem ausländischen Partner nicht schon vorher an so etwas banales wie eine für den offiziellen Gebrauch in D zugelassenes (also beglaubigtes und legalisiertes) Dokument?
Gerade wenn man auf dem Standesamt arbeitet, kennt man doch das Prozedere und ein Kind wird ja auch nicht von heute auf morgen geboren. Ist nicht böse gemeint.
Ein Elternteil deines Freundes kann sich auf jeden Fall eine Geburtsurkunde ausstellen lassen (Achtung - für den Gebrauch im Ausland muss da angekreuzt sein) und dann gehts natürlich zu Minrex und der Botschaft.
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