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Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
#26 RE: Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
Mein Freund ist naja...nicht gerade typisch deutsch bürokratisch wenn man das so sagen darf haha. Das heißt, als er seine Geburtsurkunde vor ein paar Jahren bekommen hat, hat er natürlich nicht gerade dran gedacht, so eine Legalisierung zu machen. Leider. :/
Und ich arbeite nicht auf dem Standesamt, sondern im Vorzimmer des Bürgermeisters. Das sind komplett unterschiedliche Bereiche. Das bedeutet ich habe grundsätzlich mal genauso wenig Ahnung von so etwas, wie andere auch und bin einfach auf Ratschläge angewiesen. :)
Die besten Antworten wurden Dir m.M. nach hier von Quimbombo und MarionS gegeben. Ich hatte das kürzlich für das Einbürgerungsverfahren meiner Frau. Es wird ja je nach Regierungsbezirk extra die Legalisierung/Apostille der deutschen Auslandsvertretung verlangt. Ein Verwandter bekommt easy für ihn in Kuba bei seinem Registro Civil die neu ausgestellte Geburtsurkunde (evtl. wird die bereits hier vorhandene alte wegen 3/6 Monatsfristen garnicht anerkannt) Der Verwandte bewegt sich dann schnell (das müsst ihr halt finanziell regeln) zu Minrex und Esti (Cola für bestimmte Sprachen an bestimmten Tagen-mit Propina vorher regelbar) und gibt das Dokument zur Deutschen Botschaft. Das sollte bis Januar machbar sein. Notfalls hilft evtl. der Tip von Juan die Eintragung vorab bis zum Eintreffen des Dokumentes so vorzunehmen.
@LorenaSchall:
ja, das ist alles ein komplizierter Bürokratie-Zinnober.
Ich weiß das einzuschätzen, nach dem, was ich alles mit meiner Cubine und unseren beiden gemeinsamen Kindern bewältigen musste.
Die gute Nachricht: ich denke, Du solltest das alles konsequent angehen, aber immerhin spielt es keine große Rolle, ob die Prozedur drei oder 12 Wochen dauern wird.
Also am besten nicht aufregen, entspannt die Schwangerschaft genießen und dann ein gesundes fröhliches deutsch-kubanisches Kind zur Welt bringen - es gibt für Dich jetzt nichts wichtigeres.
Alles andere ist lästiger Papierkram, das regelt sich irgendwann irgendwie.
Ich habe das so verstanden: Dein Freund (=der Vater des erwarteten Babys) hat bereits einen Aufenthaltstitel für Deutschland, d.h. unabhängig von der Geburt des deutschen Babys kann er in Dtl. bleiben.
Dein Baby hat automatisch die deutsche Staatsangehörigkeit, weil Du als Mutter sie hast.
Vaterschaftsanerkennung, Sorgerecht und sonstige Bürokratie kann man notfalls auch später noch nachholen.
Ohne Legalisation etc. wird‘s nach unseren Erfahrungen wohl eher nicht klappen.
Wir haben erlebt, dass die Behörden das alles überpenibel handhaben - zumindest bei uns in Bayern.
Aber alles läuft zwar penibel, aber auch korrekt aber. Insofern relajate, alles wird gut. Auch wenn es Zeit, Geld und Nerven kosten wird.
Aber wie gesagt, Du hast jetzt andere wichtigere Dinge im Auge zu behalten, kümmere Dich um Deine Schwangerschaft.
Ein wichtiger Punkt allerdings, und hierzu weiß ich nichts genaues, ist der Nachname des Babys.
Wenn man kubanisches Namensrecht anwenden möchte - d.h. „Vorname Vaternachname Mutternachnahme“ - ist es für Unverheiratete wohl leichter, wenn man VOR der Geburt beim Jugendamt das gemeinsame Sorgerecht vereinbart. Hierzu braucht man meiner Erinnerung nach die Geburtsurkunden auch des Vaters. Jedenfalls mit beglaubigter Übersetzung (kann man in Deutschland aber innerhalb 24 Stunden bekommen, Adressen von autorisierten Übersetzungsbüros gibt‘s beim Standesamt), ob eine Legalisierung erforderlich ist für‘s Jugendamt, weiß ich nicht. Wir hatten sie dabei.
Vielleicht kann man später auch noch eine geänderte Namenserklärung nachreichen, aber das weiß ich nicht.
Detailfragen etc. gerne auch per PM. Wie gesagt, bin kein Fachmann, aber (erfolgreicher ...) Autodidakt, der irgendwann irgendwie jedwede bürokratische (und auch sonstige ...) Hürde einer unehelichen deutsch-kubanischen Familie bewältigen konnte 😉 Buena suerte! Salu2 CarpeDiem
Ich würde sogar vermuten, dass Minrex, auch bei notwendiger Einschaltung der CJI, jetzt etwas schneller als normal arbeitet, da auf Grund von ausbleibenden Eheschließungen mit Ausländern einfach weniger Arbeit da ist. Genauso wird es sich bei der zuständigen CJI verhalten und bei Esti auch.
Früher konnte man auch persönlich zu Minrex gehen - aber nur Hörensagen von vor 2014. Aber letztlich ist es so, wie Luz geschrieben hat, alles, was einen Auslandsbezug hat, geht über die CJI.
Falls ich es noch nicht erwähnt habe, auf einer neu auszustellendendie Geburtsurkunde muss angekreuzt sein, dass diese fürs Ausland benötigt wird.
Viel Glück für den Rest der Schwangerschaft.
Zitat von Luz im Beitrag #27
Im Januar wurde mir in der CJI in Holguin gesagt, dass Legalisierungen im MINREX ausschließlich über die CJI laufen.
Sitio Web Oficial: https://www.minjus.gob.cu
Zitat von CarpeDiem im Beitrag #30Dazu ein kleines Beispiel (gerne ins Off-Topic verschieben): Meine Frau war diese Woche im deutschen Konsulat in Linz, um einen neuen deutschen Reisepass zu beantragen. Sie hat 2007 meinen Familiennamen angenommen und Anfang 2011 die deutsche Staatsbürgerschaft erlangt.
Aber alles läuft zwar penibel, aber auch korrekt aber.
Für die Erneuerung des Reisepasses wurde nun u. a. (!) benötigt:
- Einbürgerungsurkunde
- Abmeldebescheinigungen aus Deutschland
- EWR-Bescheinigung aus Österreich
- Meldebescheinigung aus Österreich
- kubanischer Reisepass
- kubanische Geburtsurkunde, offiziell übersetzt, überbeglaubigt, legalisiert
Wohlgemerkt, alles bei Vorlage des bestehenden, gültigen deutschen Reisepasses!
Mit Ausnahme der beiden kubanischen Dokumente ist in allen Bescheinigungen bereits der gemeinsame Ehename angeführt (und im deutschen Reisepass natürlich auch). Dennoch wurde dann auch noch die "Bescheinigung über die Namensführung" des Standesamtes I in Berlin von 2007 verlangt...
Zitat von Jose Ramon im Beitrag #24
Es kann sein, dass im speziellen Fall nicht das städtische Standesamt zuständig ist, sondern das des Kreises oder Regierungsbezirks.
Sowas gibt es nicht. Standesämter gibt es nur auf Gemeindeebene. Und zuständig ist das Standesamt der Gemeinde, in der das Kind geboren wurde. Ausnahmen gibt es ggf. bei Auslandsgeburten, aber das ist hier nicht der Fall.
Jose meint hier wohl die Standesamtsaufsicht des Landkreises oder des Regierungsbezirks bzw. im Landesverwaltungsamt. Die können auch Standesbeamte in speziellen Fällen beraten. Bei Auslandsbezug kann es schnell sehr speziell werden. Lorena, dein Standesbeamter sollte wissen, welche Behörde seine Standesamtsaufsicht ist. Sollte er nicht weiter wissen, kann er die Standesamtsaufsicht fragen, dafür ist sie da.
#37 RE: Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
Zitat von Quimbombó im Beitrag #2
1. Ausstellung durch die kubanische Behörde
2. Offizielle Übersetzung auf Deutsch (ESTI)
3. Überbeglaubigung durch das kubanische Außenministerium (MINREX)
4. Legalisierung durch die deutsche Botschaft
Ich habe nie eine Übersetzung von ESTI machen lassen, sondern immer eine vereidigte Übersetzerin in Deutschland beauftragt, nach der Legalisierung durch die deutsche Botschaft. Bei ESTI mag es vielleicht ein paar Dollar billiger sein, aber zumindest theoretisch kann jede deutsche Behörde auf einer Übersetzung durch eine/n in Deutschland vereidigte/n Übersetzer/in bestehen. Außerdem geht es schneller.
Ansonsten stimmt die Reihenfolge. Schritt 4 kann nicht vor Schritt 3 gemacht werden. Die Vorbeglaubigung durch das MINREX (bei der CJI beauftragen!) ist Voraussetzung für die Legalisierung durch die deutsche Botschaft Havanna.
Für die Legalisierung darf die Urkunde auch nicht zu alt sein, also wird dein Freund eine neue Urkunde besorgen (lassen) müssen.
Ich habe übrigens schlechte Erfahrungen gemacht, jemanden von der Familie zu beauftragen. Vor einigen Jahren sollte mal irgendwer aus der kubanischen Familie eine Urlaubsbescheinigung vom Betrieb meines Stiefsohns zur Botschaft zu bringen, mehr nicht. Hat keiner auf die Reihe bekommen. Ich will ja nicht sagen, dass alle in Kuba in der Beziehung schwerfällig sind, aber alle Kubaner die ich kenne.
#39 RE: Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
Zitat von cabeza mala im Beitrag #37
Das war ernst gemeint. So mancher Wald- und Wiesen-Dorfstandesbeamter hat noch nie eine ausländische Geburtsurkunde gesehen und muss dann auch mal jemanden fragen, der sich mit sowas auskennt.
Zitat von juan72 im Beitrag #39cabeza mala hat es wahrscheinlich so gelesen: "dein Standesbeamter sollte wissen, welche Behörde seine Standesamtsaufsicht ist. Sollte er nicht weiter wissen [= nicht wissen, welche Behörde seine Standesamtsaufsicht ist], kann er die Standesamtsaufsicht fragen"
Du hast mit "nicht weiter wissen" wohl etwas anderes gemeint...
#41 RE: Legalisierung einer kubanischen Geburtsurkunde
Zitat von juan72 im Beitrag #36
Sowas gibt es nicht. Standesämter gibt es nur auf Gemeindeebene.
Die Ausstellung der Geburtsurkunde meines auf Kuba geborenen Sohnes (deutsche Staatsbürgerschaft) hat nicht das Standesamt der Landeshauptstadt übernommen, sondern es wurde auf das Regierungspräsidium als zuständige Behörde verwiesen. Gebraucht habe ich die teure Urkunde bisher nicht.
Zitat von Quimbombó im Beitrag #2
Hallo Lorena!
Wenn solche offiziellen kubanischen Dokumente in Deutschland benutzt werden sollen, ist der Prozess wie folgt:
1. Ausstellung durch die kubanische Behörde
2. Offizielle Übersetzung auf Deutsch (ESTI)
3. Überbeglaubigung durch das kubanische Außenministerium (MINREX)
4. Legalisierung durch die deutsche Botschaft
Vom Prinzip hast Du es ja auch so geschildert. Ob 2. und 3. auch in umgekehrter Reihenfolge durchgeführt werden können, weiß ich leider nicht.
Die Erstellung einer Geburtsurkunde muss aber doch ohne Vorlage der Geburtsurkunde des Vaters möglich sein, oder?
Vielleicht kann die kubanische Botschaft in Deutschland weiterhelfen! Vielleicht kann die Botschaft in Deutschland eine beglaubigte Geburtsurkunde ausstellen, die dann in Deutschland übersetzt werden kann?
Ich denke, erst 1., dann 3., dann 2. und schließlich 4. muss die Reihenfolge sein. Auch die Überbeglaubigung muss übersetzt werden, so haben auch wir das damals gemacht.
Schritt 1. ist wohl am einfachsten vor Ort in Kuba zu erledigen durch die Mutter, dann braucht‘s keine Poder (Vollmacht).
Zitat von Jose Ramon im Beitrag #41Zitat von juan72 im Beitrag #36
Sowas gibt es nicht. Standesämter gibt es nur auf Gemeindeebene.
Die Ausstellung der Geburtsurkunde meines auf Kuba geborenen Sohnes (deutsche Staatsbürgerschaft) hat nicht das Standesamt der Landeshauptstadt übernommen, sondern es wurde auf das Regierungspräsidium als zuständige Behörde verwiesen. Gebraucht habe ich die teure Urkunde bisher nicht.
Ich denke schon, dass es besser ist, für ein in Kuba geborenes, „deutsch-kubanisches“ Kind die Geburt auch in Deutschland nachbeurkunden zu lassen (hat bei unserer Tochter das lokale Standesamt für kleines Geld beurkundet, auf Basis der kubanischen Geburtsurkunde und der Schritte 1. bis 4.).
Immer wieder, auch in Jahrzehnten noch, wird man eine Geburtsurkunde brauchen (Heirat, Erbfälle, Reisepass (?), ... ..
Diese dann später nochmals in Kuba aufzutreiben, könnte schwierig werden.
Eine deutsche Geburtsurkunde im Original kann man immer wieder sehr einfach elektronisch anfordern.
Und nicht zuletzt: die kubanische Geburtsurkunde ist auf schlechtem Papier erstellt, Druckfarbe verblasst schon, und in wenigen Jahren nicht mehr lesbar ... .
Für unsere zweite, in Deutschland geborene Tochter steht uns möglicherweise irgendwann der umgekehrte Weg noch bevor, falls wir für sie irgendwann mal eine kubanische Geburtsurkunde brauchen und einen kubanischen Reisepass beantragen wollen ... . Aber das eilt nicht.
Korrektur zu #42
Wenn man das kubanische Dokument durch Esti übersetzen lässt, dann ist die richtige Reihenfolge (nach Ausstellung der Geburtsurkunde durch das Registro Civil der Geburtsprovinz )
1. durch CJI zu Minrex, dann persönlich zu 2. Esti und dann 3. zur Legalisierung zur deutschen Botschaft - denn es muss auch der Beglaubigungsvermerk von Minrex mit übersetzt werden.
Zitat von Jose Ramon im Beitrag #41
Die Ausstellung der Geburtsurkunde meines auf Kuba geborenen Sohnes (deutsche Staatsbürgerschaft) hat nicht das Standesamt der Landeshauptstadt übernommen, sondern es wurde auf das Regierungspräsidium als zuständige Behörde verwiesen. Gebraucht habe ich die teure Urkunde bisher nicht.
Und das Regierungspräsidium hat eine Geburtsurkunde für deinen Sohn ausgestellt? Das würde aber meinem Verständnis der Standesämter als Herrin der Personenstandsregister widersprechen.
Ich habe hier vor Ort im Standesamt
- meine Auslands-Eheschließung nachregistrieren und Eheurkunden ausstellen lassen
- die Auslandsgeburt meines Sohnes nachregistrieren und Geburtsurkunden ausstellen lassen und
- die Vaterschaft für meinen damals schon erwachsenen Stiefsohn anerkannt und dann auch dessen Auslandsgeburt nachregistrieren lassen.
Deswegen habe ich mein Sohn als Deutscher im Ausland geboren hier eingetragen . Weil ich genau weiss,wie schwer kubanische Bürokratie sein kann. Standesamt azeptiere keine Gebursturkunde ohne Minrexstempel. Alles gute für euch beide. In Havanna dauert z.Z. sehr lange alle die Verfahren. Wartr seit März immer noch.
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