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A1 Prüfung
26.11.2019 18:01
#27 RE: A1 Prüfung
26.11.2019 18:09 (zuletzt bearbeitet: 26.11.2019 18:09)
#28 RE: A1 Prüfung
Zitat von cohiba im Beitrag #25
Ich kann auch bestätigen, dass vorallem am Anfang die Aussprache Probleme gemacht hat und ich zuweilen beim Besten Willen nichts verstanden habe. Ein Müsterchen: Wir sitzen im Auto und reden spanisch. Plötzlich fragt meine Frau: "Que significa quetranque"? Ich am überlegen, quetranque, klingt spanisch, müsste sie ja selber wissen was das heisst. Ich also keine: "keine Ahnung", Sie: "tu nunca entiendes nada". Nach längerer Diskussion stellte sich heraus, dass sie an einem Geschäft die Überschrift "Getränke" gelesen hat oder vor Jahren in Kuba, ein Kubaner schwafelte (und auch ohne Zusammenhang)etwas von "renrun". Ich konnte zuerst damit nichts anfangen, bis ich nach Erklärungen verstanden habe, dass er ein CP (Casa Particular) eröffnen und Zimmer vermieten will, eben "rent room"
Es gibt durchaus Kubaner, die schnell Deutsch lernen - kenne da ein paar. Aber im Schnitt tun sich alle (alle Latinos) schwer mit Deutsch. Das kommt aber auch davon, dass meines Erachtens, die Sprache in Kuba leider sehr schnell am "verludern" ist. Man kürzt alles ab, lässt die Endungen weg, keine Unterschied zwischen "V" und "B", anstelle von "R" kommt ein "L", etc. etc.. Das wird dann auch bei den Fremdsprachen so gemacht, man liest oder spricht das Wort nicht zu ende, gibt sich bei der Aussprache keine Mühe, man denkt, der andere wird es dann schon verstehen......
Saludos
Sehr treffende Beispiele, sehr präzise Beobachtungen, sehr annehmbare Begründungen.
Und ich füge hinzu:
Da einige von uns Spanisch mit allen Raffinessen sprechen können, als ob es ihre Muttersprache wäre, kann eine etwaige Andersartigkeit der Sprechwerkzeuge von Kubanern nicht als Entschuldigung für deren schlechte Aussprache des Deutschen herhalten. Alles Ausreden. Da hilft nur üben, üben, üben.
Niemand hat gesagt, dass es leicht werden würde, Deutsch zu lernen. Aber wer ein Ziel hat, arbeitet an sich und stellt sich gern den Herausforderungen, weil man an ihnen wächst.
Zitat von hombre del norte im Beitrag #28
Niemand hat gesagt, dass es leicht werden würde, Deutsch zu lernen. Aber wer ein Ziel hat, arbeitet an sich und stellt sich gern den Herausforderungen, weil man an ihnen wächst.
Das mag für die Mehrheit der ausländischen Partner ja gelten. Was sagst Du aber zu denen, die gar nicht vorhaben dauerhaft
in Deinem gelobten Land zu leben?
26.11.2019 18:36
#30 RE: A1 Prüfung
Zitat von falko1602 im Beitrag #29Zitat von hombre del norte im Beitrag #28
Niemand hat gesagt, dass es leicht werden würde, Deutsch zu lernen. Aber wer ein Ziel hat, arbeitet an sich und stellt sich gern den Herausforderungen, weil man an ihnen wächst.
Das mag für die Mehrheit der ausländischen Partner ja gelten. Was sagst Du aber zu denen, die gar nicht vorhaben dauerhaft
in Deinem gelobten Land zu leben?
Zu denen? Gar nichts. Über sie: Dass sie eben kein Ziel haben. Zumindest nicht das, Deutsch zu lernen.
Verstehe deine Frage irgendwie nicht.
Zitat von falko1602 im Beitrag #29
Das mag für die Mehrheit der ausländischen Partner ja gelten. Was sagst Du aber zu denen, die gar nicht vorhaben dauerhaft in Deinem gelobten Land zu leben?
Also wenn meine Partnerin kein Interesse hätte, Deutsch zu lernen und mehr über die deutsche Kultur zu wissen, würde ich das als Desinteresse an mir verstehen. Wenn man einen Partner wirklich mag, will man auch etwas über seinen Hintergrund wissen, sein Leben, sein Denken und seine Art. All das hängt unmittelbar mit der Sprache und der Kultur zusammen.
So ein Desinteresse würde ich meiner Partnerin übel nehmen und mich fragen, was sie eigentlich von mir will.
Zitat von Sisyphos im Beitrag #31Zitat von falko1602 im Beitrag #29
Das mag für die Mehrheit der ausländischen Partner ja gelten. Was sagst Du aber zu denen, die gar nicht vorhaben dauerhaft in Deinem gelobten Land zu leben?
Also wenn meine Partnerin kein Interesse hätte, Deutsch zu lernen und mehr über die deutsche Kultur zu wissen, würde ich das als Desinteresse an mir verstehen. Wenn man einen Partner wirklich mag, will man auch etwas über seinen Hintergrund wissen, sein Leben, sein Denken und seine Art. All das hängt unmittelbar mit der Sprache und der Kultur zusammen.
So ein Desinteresse würde ich meiner Partnerin übel nehmen und mich fragen, was sie eigentlich von mir will.
Tja da scheiden sich die Geister! Wenn der Partner von der ersten Minute sagt: Ich will nicht im Ausland dauerhaft leben und
das nachvollziehbar begründen kann, sehe ich das anders!
Im Umkehrschluss heisst das für mich persönlich, ich muss noch mehr über die cub. Geschichte und Kultur lernen😎
Denn, in knapp 6 Jahren geh ich nach Cu und trink mit Dieter und vielleicht auch mit Chris und Tigo einen Mojito😂😂
26.11.2019 19:00
#33 RE: A1 Prüfung
Zitat von falko1602 im Beitrag #32
Im Umkehrschluss heisst das für mich persönlich, ich muss noch mehr über die cub. Geschichte und Kultur lernen😎
Denn, in knapp 6 Jahren geh ich nach Cu und trink mit Dieter und vielleicht auch mit Chris und Tigo einen Mojito😂😂
Na, um mit den europäischen Jungs einen Mojito zu trinken, musst du aber nicht noch mehr über die kubanische Geschichte und Kultur lernen!
Ansonsten ist deine Erkenntnis aber löblich und richtig, schließlich hast du ja ein Ziel: Deine Cubine in ihrem Land glücklich zu machen!
Zitat von falko1602 im Beitrag #32
Tja da scheiden sich die Geister! Wenn der Partner von der ersten Minute sagt: Ich will nicht im Ausland dauerhaft leben und
das nachvollziehbar begründen kann, sehe ich das anders!
Im Umkehrschluss heisst das für mich persönlich, ich muss noch mehr über die cub. Geschichte und Kultur lernen😎
Zusammengefasst heißt das, ausschließlich Du bist interessiert und Du gibst?
Zitat von Sisyphos im Beitrag #34
Zusammengefasst heißt das, ausschließlich Du bist interessiert und Du gibst?
Ja! Du musst Dir das so vorstellen: Du fährst jedes Jahr in Urlaub immer nach Malle, 10 20 Jahre.
Was meinst Du wie viele dieser " Urlauber" kennen die spanische Geschichte oder können Catalan?
Bei uns war es klar, das wir hier nicht leben werden, sie will ja auch keinen deutschen Pass, aber
nach 20 Jahren Ehe könnte sich die Behörde doch zu einer unbefristeten herablassen...
Das andere ist, der AB geht es gegen den Strich, sie nicht zum Sprachtest zwingen zu können.😂😂😂
PS Du kannst mich heute nich provozieren. Grosser StFi😜
Zitat von falko1602 im Beitrag #35
Ja! Du musst Dir das so vorstellen: Du fährst jedes Jahr in Urlaub immer nach Malle, 10 20 Jahre.
Was meinst Du wie viele dieser " Urlauber" kennen die spanische Geschichte oder können Catalan?
...
Reden wir von Urlaubern oder von einem Ehepaar?
Zitat von falko1602 im Beitrag #35
... PS Du kannst mich heute nich provozieren. Grosser StFi😜
Ich will Dich nicht provozieren. Aber Du willst immer wieder Deine (fehlende) Qualifikation als Moderator beweisen?
Und Du begreifst es auch nicht!
Vielleicht auf Deinem geistigen Niveau:
Wir sehen unsere Ehe zur Zeit als " Urlaub" an!
Du haben verstehen nun?😂😂😂😂😂🤣
Zitat von falko1602 im Beitrag #39Zitat von Sisyphos im Beitrag #38
Schon gut, es steht mir nicht zu zu erwarten, dass Du Deine Beziehung hinterfragen könntest.
Hinterfragst Du Deine Nuttengeschichten in Cu?😎
Siehst Du keinen Unterschied zwischen der Beziehung zu einer kurzfristig Geliebten (oder meinetwegen manchmal auch einer jinetera) und der zu einer Ehefrau? Das erstaunt mich.
Aber ja, ich hinterfrage fast immer, was ich mache, warum ich es mache und ob anderes besser wäre.
Ich hab ja nicht generell etwas gegen Integration.
Nur, man könnte es auch etwas lockerer Handhaben.
Z.B mit der Verpflichtung des Sprachkurses nach Einreise in D.
Meine Frau hat einige VHS Kurse für Deutsch für Ausländer gemacht.
Was die für Vokabeln lernen sollten, unglaublich!
Z. Beispiel: Froschlaich oder das von deutschen täglich verwendete Wort:
Staatsangehörigkeitsbescheinigung...
Brauch ich beides täglich😜
27.11.2019 15:35
#44 RE: A1 Prüfung
Zitat von Aymimadre im Beitrag #15Zitat von ElHombreBlanco im Beitrag #12Zitat von Aymimadre im Beitrag #11
Welche Sprachprüfungen?
Nun stelln wir uns mal janz dumm und denken, sowas gibt es nur in Deutschland ...
Um in z.B. Gambia leben zu wollen, benötige ich keine Sprachprüfung, ebenso nicht in Spanien oder USA.....
... aber in Kanada.
Zitat von cohiba im Beitrag #25
Und übrigens, in der Schweiz braucht der kubanische Ehepartner für das Familienvisa kein A1.
In Deutschland auch nicht. War mal eine Regelung für, hmmm, Türkenmuttis, im Aufenthaltsgesetz, die das BVerfG nach meiner Erinnerung irgendwann kassiert hat. Was zu erwarten war wegen Artikel 6 des deutschen Grundgesetzes und so.
§ 28 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes in der aktuellen Fassung bestimmt jedenfalls, dass dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen IST, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat. § 28 Abs. 2 Satz 1 bestimmt darüber hinaus, dass dem Ausländer ist in der Regel eine Niederlassungserlaubnis zu erteilen ist, wenn er drei Jahre im Besitz einer Aufenthaltserlaubnis ist, die familiäre Lebensgemeinschaft mit dem Deutschen im Bundesgebiet fortbesteht, kein Ausweisungsinteresse besteht und er über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache verfügt.
Aha, Für die Niederlassungserlaubnis braucht es also "ausreichende" Sprachkenntnisse. Und was passiert wenn die fehlen? § 28 Abs 2. Satz 3 des Aufenthaltsgesetzes klärt das mit folgenden Worten "Im Übrigen wird die Aufenthaltserlaubnis verlängert, solange die familiäre Lebensgemeinschaft fortbesteht."
Kurz: Hält sich der deutsche Ehepartner gewöhnlich in D auf, kann der ausländische Ehepartner ohne jede Sprachkenntnis in D bleiben, solange die Ehe in Deutschland geführt wird. Nur eine Niederlassungserlaubnis oder gar einen deutschen Pass wird er so nicht bekommen.
Spannend bleiben da allefalls die Sonderfälle. Aufenthaltserlaubnis beantragen, Steuerklasse 3 setzen lassen und dann überwiegend in z. B. Kuba leben. Kein gewöhlicher Aufenthalt im Bundesgebiet. Also Steuerhinterziehung. Kleineres Problem. Das größere hat der Partner, da de jure niemals aufenthaltsberechtigt, mal ab davon, dass selbst ein rechtmäßiger Titel nach sechs Monaten verfallen würde.
Kommt dann mal eine Niederlassungserlaubnis oder gar eine Einbürgerung, dann wurde die zumindest in rechtswidriger Weise erschlichen. Was durchaus die eine oder andere Konsequenz zeitigen kann (und wird, wenn es auffällt). Verjährung gibt es da nicht.
Edith: Beim Ehegattennachzug (Ausländer zu Ausländer) sieht das ein wenig anders aus. Da fordert § 30 Abs. 1 Nr. 2 tatsächlich und mit recht, dass sich der Ehegatte eines Ausländers auf einfache Weise in Deutsch verständigen kann, bevor es eine Aufenthaltserlaubnis gibt. Kubi kann Kubine also nur für länger nachholen, wenn die zumindest etwas Deutsch spricht. Dürfte ja wohl auch Minimalkonsens sein.
Zitat von ich im Beitrag #45Zitat von cohiba im Beitrag #25
Und übrigens, in der Schweiz braucht der kubanische Ehepartner für das Familienvisa kein A1.
In Deutschland auch nicht. [...]
§ 28 Abs. 1 Nr. 1 des Aufenthaltsgesetzes in der aktuellen Fassung bestimmt jedenfalls, dass dem ausländischen Ehegatten eines Deutschen die Aufenthaltserlaubnis zu erteilen IST, wenn der Deutsche seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Bundesgebiet hat.
[...]
Kurz: Hält sich der deutsche Ehepartner gewöhnlich in D auf, kann der ausländische Ehepartner ohne jede Sprachkenntnis in D bleiben, solange die Ehe in Deutschland geführt wird.
Dann lies doch mal den gesamten § 28. Nach § 28 Abs. 1 Satz 5 AufenthG sind die Regelungen des § 30 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 und 2, Satz 3 und Abs. 2 Satz 1 AufenthG entsprechend anzuwenden. Also hat auch der ausländische Ehepartner eines Deutschen einfache Sprachkenntnisse nachzuweisen.
Und jetzt mal leicht OT: Das ist genau die Rechtsgrundlage, weshalb der Ehegatte eines Deutschen einfache Sprachkenntnisse nachweisen muss, ein sorgeberechtigtes Elternteil eines minderjährigen Deutschen jedoch nicht.
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