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Prórroga
#79 RE: Prórroga
Warum, weshalb, wieso, die vor 1970 geborenen?
DANKE
.
Zitat von Felicita im Beitrag #87
Eigene Erfahrung,kann man nur unter bestimmten Voraussetzungen oder Vitamin B in Kuba der Pass verlängern. Ich kannte nicht
Aktuelle Erfahrung meiner Frau. Sie ist mit noch gültigem Pass eingereist vor einem Monat und hat ihn nun ohne Probleme in Santiago de Cuba verlängern lassen. Er durfte einfach bei der Einreise noch nicht abgelaufen sein.
Kleiner Tipp für Kubaner mit Aufenthaltsgenehmigung, aber ohne deutsche Staatsbürgerschaft: Wer denkt, seinen neuen Pass (nach den 6 Jahren) in Kuba zu beantragen (weil der während des Kuba-Aufenthaltes abläuft) sollte daran denken, dass die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung an den Pass gekoppelt ist.
Zitat von MarionS im Beitrag #92
Kleiner Tipp für Kubaner mit Aufenthaltsgenehmigung, aber ohne deutsche Staatsbürgerschaft: Wer denkt, seinen neuen Pass (nach den 6 Jahren) in Kuba zu beantragen (weil der während des Kuba-Aufenthaltes abläuft) sollte daran denken, dass die Dauer der Aufenthaltsgenehmigung an den Pass gekoppelt ist.
Das ist nicht so. Häufig läuft die Aufenthaltsgenehmigung länger als die Gültigkeit des Passes. Außerdem. Wenn man sich vor der Reise einen Termin in der Ausländerbehörde geholt hat, gilt die Aufenthaltsgenehmigung bis zu diesem Termin. Diskussionen nicht ausgeschlossen
Nein, dem ist nicht so, zumindest in Dresden nicht. Der Aufenthalt, z.b. die eigentlich unbefristete Niederlassung gilt solange wie der Pass. Neuer Pass, neue Niederlassung. Weiß ich, weil mein Mann das Problem gerade hatte. Da die neue Niederlassung noch nicht fertig war, hat er einen extra Eintrag in seinen neuen Pass bekommen
Aufenthaltsgenehmigung und Niederlassungserlaubnis sind zwei verschiedene Sachen. Eine Niederlassungserlaubnis erlischt nie (es sei denn, sie ist auf Grund der Angabe falscher Daten zustande gekommen), egal ob der Pass gültig ist oder nicht.
Wenn, dann gibt es Ärger, wie hier bereits erwähnt, mit der Fluglinie, die, wenn nicht alles picobello ist, natürlich das Recht hat, die Mitnahme zu verweigern.
Ärger mit der Fluglinie?
Bin ja nicht betroffen.
Mein Tipp.
Nach Paris fliegen und dann nach Havanna.
Der Pass gilt international 6 Jahre. Nur die kubanischen Behörden sehen es anders.
Bei Ankunft in Havanna eben so verfahren wie sie es wünschen.
Man muss natürlich die beiden Flüge einzeln buchen.
@Luz: Das geht schon rein rechtlich nicht. Die Aufenthaltsgenehmigung gilt immer nur im Zusammenhang mit einem gültigen Ausweisdokument. Läuft dieses Dokument also aus, ist die darin befindliche Aufenthaltsgenehmigung auch abgelaufen. Der betreffende Mensch kann sich dann ja, rein rechtlich gesehen, nicht mehr ausweisen. Den das geht nur mit gültigem Ausweis oder Pass.
@Luz: Natürlich erlischt die Niederlassung nicht, nur weil der Pass irgendwann, im Fall von Kuba nach 6 Jahren, erneuert werden muss.
Habe gerade gegoogelt: Wie der ganze Prozess gehandhabt wird, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden: In Dresden gibt es in jedem Fall einen neuen eAT, wenn man einen neuen Pass hat (natürlich ohne erneuter Prüfung); in Berlin z.B. wird nur ein Aufkleber in den neuen Pass geklebt und es wird im Moment kein eAT ausgestellt.
Interessehalber hier die Bestimmungen für Berlin: https://service.berlin.de/dienstleistung/324280/
Im schlechtesten Fall, 16 Bundesländer - 16 verschiedene Verfahrensweisen.
Zum Aufenthaltstitel:
in Bayern ist es so, dass der Aufenthaltstitel (bei uns wg. Familienzusammenführung) auf die Gültigkeit des kubanischen Reisepasses befristet wird.
D.h., rechtzeitig vor Ablauf des kubanischen Reisepasses (lt. kubanischem Konsulat in Bonn am besten 6 Monate vorher) muss der neue kubanische Reisepass beantragt werden.
Mit dem neuen kubanischen Reisepass dann wieder zur Ausländerbehörde, dann wird der dt. Aufenthaltstitel (im Rahmen der sonstigen dt. Ausländergesetze) verlängert.
Zum Flug nach Kuba ohne Prorroga:
Definitiv legal nicht möglich. Die dt. Airlines dürfen Kubaner nicht an Bord lassen, wenn die Prorroga fehlt (=abgelaufen ist). Angeblich drohen denen Bußgelder bis 10.000€, wenn sie jemanden ohne gültige Papiere einfliegen.
Selbst erlebt: 4-köpfige Familie will in FFM einchecken. Mutter legt DEUTSCHEN Reisepass beim Check-in vor.
Condor Check-in-Mitarbeiter fordert Vorlage des KUBANISCHEN Passes, weil er im dt. Reisepass „Geburtsort Havanna“ gesehen hat.
Prorroga im kubanischen Reisepass abgelaufen, Check-in von Condor verweigert, auch nach langer Diskussion. Kubaner MÜSSEN mit gültigem (inkl. Prorroga) kubanischem Reisepass in Kuba ankommen.
Fazit: Ticket verfällt, Prorroga muss eingeholt werden, später neue Tickets kaufen - eine teure familiäre und finanzielle Tragödie für die Familie ... .
Zum Abholen/Refreshen der Prorroga beim Consulat in Bonn:
kein großer Akt, zumindest wenn man so wie wir persönlich hinfährt.
Dauerte ca. 90 min, wir waren gleich morgens um 9h da, um 10.30h alles erledigt.
Man nehme ein Passfoto, den Reisepass, fülle ein Formular aus und bezahle 90€ mit der EC-Karte (nicht bar und keine Kreditkarte).
Freundliches, hilfsbereites Personal im Konsulat.
Auskunftsgemäß werden telefonische Anfragen grundsätzlich nicht akzeptiert (kann ich bestätigen 😉),
allerdings sollen Anfragen per E-Mail an „recep-od-bonn@botschaft-kuba.de“ wohl beantwortet werden.
Wenn man‘s per Post erledigen möchte, muss man wohl rechtzeitig vorher die Gebühren (90+x €) überweisen an Embajada de la Republica de Cuba Oficina Diplomatica Bonn
IBAN: DE17 1007 0000 0619 2587 00, Verwendungszweck: Bezeichnung des Antrags, Vor- und Nachname des Antragstellers.
Ich glaube allerdings irgendwo gelesen haben, dass bei postalischer Prorroga-Beantragung etwas mehr als 90€ anfallen und außerdem auch ein frankierter Rückumschlag für die Pass-Rücksendung mitgeschickt werden muss.
Die kubanische Botschafts-/Konsulats-Homepage ist natürlich vorsintflutlich - die Homepage der deutschen Botschaft in Havanna ist im Vergleich allerdings auch nicht wirklich viel hilfreicher ... .
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