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Einbürgerung und kubanischer Reisepass
Liebe Foris,
wer hat Erfahrung damit gemacht, die deutsche Staatsbürgerschaft zu beantragen? Soweit uns bekannt, ist es faktisch nicht möglich, den kubanischen Pass abzugeben - so lange man in Havanna geboren ist, wird bei Grenzübertritt der kubanische Pass verlangt. Bei der deutschen Einbürgerung wiederum wird ja eigentlich verlangt, dass man die alte Staatsbürgerschaft aufgibt (sofern möglich). Weiß jemand, wie das praktisch gehandhabt wird? Es dürfte ja sicher bekannt sein bei den Deutschen Behörden, wie Kuba sich verhält. Muss man trotzdem zum kubanischen Konsulat und es sozusagen versuchen oder irgendeinen Beleg mitbringen, der beweist, dass man den kubanischen Pass nicht abgeben darf?
Und hat das für den Kubaner Nachteile, wenn in Kuba bekannt wird, dass hier die Einbürgerung beantragt wurde? (Stichwort: Wohnungseigentum..?)
Noch eine Frage zu den Sprachkenntnissen: Muss man da vorab eine anerkannte Prüfung ablegen und dem Antrag beifügen oder können die Sprachfähigkeiten auch in der ABH persönlich nachgewiesen werden?
Würde mich sehr über Infos aus erster Hand freuen!
viele Grüße
Zitat von clara im Beitrag #1
Bei der deutschen Einbürgerung wiederum wird ja eigentlich verlangt, dass man die alte Staatsbürgerschaft aufgibt (sofern möglich). Weiß jemand, wie das praktisch gehandhabt wird? Es dürfte ja sicher bekannt sein bei den Deutschen Behörden, wie Kuba sich verhält. Muss man trotzdem zum kubanischen Konsulat und es sozusagen versuchen oder irgendeinen Beleg mitbringen, der beweist, dass man den kubanischen Pass nicht abgeben darf?
Bei meiner Frau wusste die AB, dass Kuba nicht auf Anfragen zur Ausbürgerung (Abgabe des Passes ) reagiert. Damals musste meine Frau nur bestätigen, dass sie den Pass abgeben will.
Da dies faktisch nicht möglich ist und die AB dies wusste gab es keine Probleme.
Zitat von clara im Beitrag #1
Und hat das für den Kubaner Nachteile, wenn in Kuba bekannt wird, dass hier die Einbürgerung beantragt wurde? (Stichwort: Wohnungseigentum..?)
Sind uns keine bekannt
Zitat von clara im Beitrag #1
Noch eine Frage zu den Sprachkenntnissen: Muss man da vorab eine anerkannte Prüfung ablegen und dem Antrag beifügen oder können die Sprachfähigkeiten auch in der ABH persönlich nachgewiesen werden?
Die Sprachprüfung muss vorher gemacht werden und das Zertifikat vorgelegt werden. Die AB nimmt keine Sprachprüfungen ab.
Zitat von dirk_71 im Beitrag #2Zitat von clara im Beitrag #1
Bei der deutschen Einbürgerung wiederum wird ja eigentlich verlangt, dass man die alte Staatsbürgerschaft aufgibt (sofern möglich). Weiß jemand, wie das praktisch gehandhabt wird? Es dürfte ja sicher bekannt sein bei den Deutschen Behörden, wie Kuba sich verhält. Muss man trotzdem zum kubanischen Konsulat und es sozusagen versuchen oder irgendeinen Beleg mitbringen, der beweist, dass man den kubanischen Pass nicht abgeben darf?
Bei meiner Frau wusste die AB, dass Kuba nicht auf Anfragen zur Ausbürgerung (Abgabe des Passes ) reagiert. Damals musste meine Frau nur bestätigen, dass sie den Pass abgeben will.
Da dies faktisch nicht möglich ist und die AB dies wusste gab es keine Probleme.Zitat von clara im Beitrag #1
Und hat das für den Kubaner Nachteile, wenn in Kuba bekannt wird, dass hier die Einbürgerung beantragt wurde? (Stichwort: Wohnungseigentum..?)
Sind uns keine bekanntZitat von clara im Beitrag #1
Noch eine Frage zu den Sprachkenntnissen: Muss man da vorab eine anerkannte Prüfung ablegen und dem Antrag beifügen oder können die Sprachfähigkeiten auch in der ABH persönlich nachgewiesen werden?
Die Sprachprüfung muss vorher gemacht werden und das Zertifikat vorgelegt werden. Die AB nimmt keine Sprachprüfungen ab.
prima, Dankschön!!
Zitat von dirk_71 im Beitrag #2Zitat von clara im Beitrag #1
Und hat das für den Kubaner Nachteile, wenn in Kuba bekannt wird, dass hier die Einbürgerung beantragt wurde? (Stichwort: Wohnungseigentum..?)
Ich hab da immer noch ein praktisches Problem:
Mit dem "roten Paß" kann man dann wie jeder andere Deutsche reisen - ist klar.
Bei Einreise nach Cuba tut man die mit seinem Cubipaß ( ist ja innerhalb von 24 Monaten möglich wieder einzureisen.
Bei Wiederausreise hat der Cubipaß ja aber kein neues Visum - wie funzt das ???
Zitat von George1 im Beitrag #6
[quote=dirk_71|p8065061]
Ich hab da immer noch ein praktisches Problem:
Mit dem "roten Paß" kann man dann wie jeder andere Deutsche reisen - ist klar.
Bei Einreise nach Cuba tut man die mit seinem Cubipaß ( ist ja innerhalb von 24 Monaten möglich wieder einzureisen.
Bei Wiederausreise hat der Cubipaß ja aber kein neues Visum - wie funzt das ???
Ist mit dem echten "Roten Pass mit weissem Kreuz" gleiche Situation:
Beim CheckIn für die Ausreise (meist via FRA ) legen wir die "echt Roten Pässe" vor, brauchen ja kein Visum
bei
Reise nach Cuba die "Cubanischen Pässe bzw. ich die Carnet mit der Resi Permanente.
Zitat von Karo im Beitrag #7Zitat von George1 im Beitrag #6
[quote=dirk_71|p8065061]
Ich hab da immer noch ein praktisches Problem:
Mit dem "roten Paß" kann man dann wie jeder andere Deutsche reisen - ist klar.
Bei Einreise nach Cuba tut man die mit seinem Cubipaß ( ist ja innerhalb von 24 Monaten möglich wieder einzureisen.
Bei Wiederausreise hat der Cubipaß ja aber kein neues Visum - wie funzt das ???
Ist mit dem echten "Roten Pass mit weissem Kreuz" gleiche Situation:
Beim CheckIn für die Ausreise (meist via FRA ) legen wir die "echt Roten Pässe" vor, brauchen ja kein Visum
bei
Reise nach Cuba die "Cubanischen Pässe bzw. ich die Carnet mit der Resi Permanente.
Ich meinte eigentlich die Wiederausreise aus Cuba.
Zitat von dirk_71 im Beitrag #10
Beim Einchecken den Roten bei der Ausreise den Blauen.
Wenn die da dann noch blöd fragen halt auch noch den Roten.
Alles kein Problem.
Genau das war die Frage - da der "Blaue" ja keine neues Schengenvisa gestempelt hat - gilt dann der "Rote" als Visum.
Ausreisen aus Dtl. , Einreise nach Cuba und Wiedereinreise nach Dtl. sehe ich problemlos.
Allein die Ausreisepasskontrolle machte mir Sorgen.
Wichtig ist auch noch, dass der cubanische Pass seine Prorroga hat. Wenn sich der Cubaner oder die Cubine dauerhaft im Ausland aufhält, also ein PRE hat, dann kann der Pass auch nicht in Cuba mit einer Prorroga versehen werden, sondern muss im Ausland bei der Botschaft vorgelegt werden, um eine neue Prorroga zu erhalten. Einige Fluggesellschaften prüfen die Prorroga im cubanischen Pass sehr genau beim Boarding in Europa.
#14 RE: Einbürgerung und kubanischer Reisepass
Zitat von cachorro im Beitrag #13
Wichtig ist auch noch, dass der cubanische Pass seine Prorroga hat. Wenn sich der Cubaner oder die Cubine dauerhaft im Ausland aufhält, also ein PRE hat, dann kann der Pass auch nicht in Cuba mit einer Prorroga versehen werden, sondern muss im Ausland bei der Botschaft vorgelegt werden, um eine neue Prorroga zu erhalten. Einige Fluggesellschaften prüfen die Prorroga im cubanischen Pass sehr genau beim Boarding in Europa.
Ist das inzwischen so? Ende 2016 konnte man die Prorroga in Camagüey noch verlängern.
Nee,brauch man nicht.
Meine Frau hat ihre schon vor Jahren wieder abgegeben,so
kann sie Formalitäten auf Cuba mit Peso bezahlen,einmal im Jahr
Sachen nach Cuba einführen ebenso für Peso Zoll.
Innerhalb eines 1/2 Jahres nach Abgabe darf man zudem einen Container
nach Cuba schaffen für einen Bruchteil des Dollar Zolls.
Bei Landratsamt soll man sagen,dass Kuba auf gesetzlichen Gründen keine 2 Staatsangehörigkeit erlaubt und sofort wird in dem Antrag das schreiben. Man braucht 2 Jahren verheiratet, 3 Jahren in Deutschland, keine Sozialhilfe, genug Geld verdienen ,Minimum B1 Sprachszertifikat und Integrationsskurs bestanden.
Zitat von George1 im Beitrag #17Zitat von cardenas im Beitrag #16
Innerhalb eines 1/2 Jahres nach Abgabe darf man zudem einen Container
nach Cuba schaffen für einen Bruchteil des Dollar Zolls.
Dann wäre es natürlich ein Plan die PRE zu beantragen und wieder abzugeben.
Allerdings,mit so einem Container kann man richtig Cash machen,zb.indem man
Kilos an andere Leute verkauft.
Oder zumindest die Frachtkosten wieder rausholen.
Wenn man mit einem Deutschem/n verheiratet ist reichen die von ihr genannten Jahre
Zitat
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Einbürgerung sind:
•Ihre Ehe ist nach deutschem Recht anerkannt und besteht bei Einbürgerung.
•Sie sind seit mindestens zwei Jahren mit Ihrem deutschen Ehemann oder Ihrer deutschen Ehefrau verheiratet. Ihr Ehemann beziehungsweise Ihre Ehefrau hat seit mindestens zwei Jahren die deutsche Staatsangehörigkeit und besitzt diese auch zum Zeitpunkt der Einbürgerung.
•Sie und Ihre Familienangehörigen führen in Deutschland eigenständig einen Haushalt. Der Schwerpunkt Ihrer Lebensverhältnisse liegt in Deutschland.
•Sie halten sich bereits mindestens drei Jahre in Deutschland auf.
•Sie haben ein unbefristetes Aufenthaltsrecht.
•Sie erfüllen die Voraussetzungen für eine Einbürgerung von Ausländern ohne Einbürgerungsanspruch, wenn nicht besondere Regelungen gelten.
•Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache.
•Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung und der Lebensverhältnisse in Deutschland.
https://www.service-bw.de/leistung/-/sbw...-261-leistung-0
Zitat von cardenas im Beitrag #20
Allerdings,mit so einem Container kann man richtig Cash machen,zb.indem man
Kilos an andere Leute verkauft.
Oder zumindest die Frachtkosten wieder rausholen.
Da hab ich die falsche Frau für.
Wenn ich der Minimouse früh nen 40 m3 Container hinstellen fragt die spätestens zu Mittag, ob das Ding denn keinen Hänger hat oder ob man auch das Dach beladen kann.
#25 RE: Einbürgerung und kubanischer Reisepass
Danke euch allen für die gesammelten Erfahrungen
Über Ausreisen und Einchecken usw. mit zwei Pässen hab ich noch gar nicht nachgedacht. Auch gut zu wissen
Mein Mann hatte nie eine PRE, weil, wie oben beschrieben, er sowieso aller spätestens alle zwei Jahre nach Kuba fährt. (Genauso wie wir in Kuba (seit wir verheiratet sind) kein Familienvisum mehr holen, nehmen nur die internationale Eheurkunde mit, vorsichtshalber, und da hat auch noch nie ein Hahn nach gekräht.)
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