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Vorstellung
#1 Vorstellung
Hallo liebes Forum,
Ich habe schon länger im Forum mitgelesen oder gestöbert. In den letzten Tagen kam auch eine persönliche Frage auf die ich gerne ebenfalls stellen würde. Auf Grund dessen aber auch durch die Sympathie zu dem Forum habe ich mich hier angemeldet. Meine Verbindung zu Kuba ist dass ich fließend Spanisch spreche und eine Zeit lang in Kuba gelebt habe (Marianao). Sonst zu mir noch.... Ich bin 21 Jahre alt und studiere zur Zeit. Ich denke als jemand der Kuba sehr mag es Pflicht hier angemeldet zu sein.... :)
Liebe Grüße
#3 RE: Vorstellung
#5 RE: Vorstellung
Ist eigentlich eine etwas ausführliche Frage, kurzum geht es um eine Bekannte die ein Freiwilligenvisum für Deutschland möchte. Würde es gern extra stellen weil es hier nicht reinpasst. Aber werde dann wohl einiges schreiben müssen und eventuell warten....dachte zu erst stellt mir das Forum ein paar Fragen bevor ich damit dran bin... :D
#7 RE: Vorstellung
#8 RE: Vorstellung
@carnicero leider nur ein Jahr.... :) aber war eine schöne Zeit
Es kommt immer darauf am, was die Einrichtung verlangt, bei der das Dokument vorgelegt werden soll.
Einfach dort mal erkundigen (ich nehme an, es ist die Ausländerbehörde?)
Schon mal durchgelesen? Die Hürden sind hoch für ein FSJ oder Bufdi
http://lkj-berlin.de/wp-content/uploads/...dem-Ausland.pdf
#13 RE: Vorstellung
Hallo Danke für das Wilkommen heißen. Ja ich bin denk ich relativ jung so im Vergleich zu dem Durchschnittsalter im Forum.
@Felicita es geht nicht um die Gültigkeit hier, sondern einfach um die Übersetzung einer Arbeitsbestätigung für die deutsche Botschaft (Nachweis für die Beschäftigung auf Kuba).
@MarionS also verlangt ESTI per se nicht eine vorherige Beglaubigung durch das Minrex?
Und meinst du die Hürden der Ensendeorganisation sind hoch oder die der deutsche Botschaft? Denke das wenn mit den Unterlagen alles stimmt und das FSJ im Pflegebereich ist es kaum abgelehnt wird. Das hat mir zumindest mal ein Mitarbeiter der kubanischen Botschaft gesagt (aber der arbeitet dort nicht mehr) Eigentlich ist schon fast alles fertig für den Visumsantrag nur es fehlt die Übersetzung der Arbeitsbestätigung also der aktuellen Beschäftigung.
Die Ausländerbehörde hat mit dem Visum für ein FSJ nichts zu tun, es entscheidet allein die Botschaft außer in Ausnahmefällen. Die Botschaft antwortet nur mit dem Verweis auf Ihre Internetseite. Dort steht nur eine Übersetzung von ESTI ist notwendig.
Esti ist doch nichts anderes als das offizielle Übersetzungsbüro; man kann dort alles übersetzen lassen.
Aussagen der kubanischen Botschaft bedeuten in dem Fall nichts.
Wenn du den Link aus # 12 man anschaust, dann weißt du, dass ihr Unterhalt in gewisser Höhe gesichert sein muss. Die angegebenen Werte sind zwar für 2014, aber die werden sich in der Zwischenzeit auch erhöht haben. Kann sie denn deutsch? Ist zwar keine Voraussetzung, aber wie will sie sich ohne Deutschkenntnisse mit Alten, Kranken oder Behinderten verständigen?
Natürlich kann man sein Glück versuchen und es wäre mal interessant zu erfahren, wie das Ganze ausgeht.
Gruss Marion
#15 RE: Vorstellung
Ja da Problem ist aber das man über dieses ESTI nichts rausbekommt. Es ist weder telefonisch zu erreichen noch existiert die angegebene Email-Adresse. Ich denke da muss man mal persönlich hingehen. Denkt ihr die machen Sommerferien?
In sry wollte der Deutschen Botschaft schreiben nicht der kubanischen! :D
Und ja die Grundsicherung wird natürlich von der Entsendeorganisation übernommen.
Auch wenn es ein Freiwilligendienst ist muss ein Termin für die Botschaft online ausgemacht werden? Richtig?
Lg und Danke dir :)
#17 RE: Vorstellung
Ja aber Privatreisen sind online, Deinstreisen per Telefon für die Ausmachung eines Termins aber das ist ja eine Privatreise oder?
An die Telefonnummer geht niemand ran und die Internetseite hat nur die Email als Kontaktaufnahmemöglichkeit gegeben, aber die ist nicht verfügbar....aber habe jetzt die Facebook Seite finden können da ist eine andere Email angegeben!!! :)
ivan, abhängig davon wo sich die Urkunden gerade befinden kannst Du sie auch in Deutschland übersetzen lassen. Ich hatte da mal bei der Botschaft nachgefragt:
"Die Übersetzungen haben a priori ersteinmal nichts mit der Legalisation zu tun. Wir legalisieren auch Urkunden, die ohne Übersetzung vorgelegt werden. Im Visumsverfahren gilt, dass wir für die Ausstellung eines nationalen Visums die Zustimmung der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde (ALB) benötigen. Alle Unterlagen werden also von uns in Kopie an die ALB geschickt. Und da dort im Zweifel niemand spanisch kann, ist es wichtig, dass dort (nicht bei uns) die Übersetzungen vorliegen, damit die ALB den Inhalt der vorgelegten Urkunde auch verstehen kann. Ob diese Übersetzungen vom Esti erstellt werden und gemeinsam mit den Urkunden von uns geschickt werden, oder Sie die Urkunden von einem in D vereidigten Übersetzer / von einer in D vereidigten Übersetzerin übersetzen lassen und dann direkt der ALB vorlegen, ist dabei grundsätzlich egal. Die zweite Variante ist sogar die rechtlich sauberere und damit auch sicherere. Esti als kubanische Institution kann nämlich nicht mit Rechtswirkung für Deutschland übersetzen. Eine von Esti angefertigte Übersetzung hat deshalb streng genommen in D nicht den Charakter einer beglaubigten Übersetzung, sondern ist nur eine einfache Übersetzung, so als wenn diese von einer Privatperson angefertigt wurde. Streng genommen könnte die ALB die Übersetzung deshalb auch ablehnen und darauf bestehen, dass Übersetzungen vorgelegt werden, die von einem/r in D vereidiggten Übersetzer/in angefertigt wurden. Zwar habe ich das bei einer ALB noch nicht erlebt, wohl aber bei einigen Standesämtern, wenn solche Urkunden und Übersetzungen zur Eheschließung / Beurkundung der Geburt eines Kindes etc. eingereicht wurden."
#20 RE: Vorstellung
@Malaika vielen Dank für deine ausführliche Frage jedoch steht in Infoblatt explizit "*Offizielles Übersetzungsbüro in Kuba: ESTI" und dass man die Dokumente alle bei dem Termin dabei haben muss d.h. nicht nachträglich in der Ausländerbehörde nachreichen kann. Mich wundert auch wie du auf die Ausländerbehörde zu sprechen kommst, denn ich habe nichts dazu gefunden, weder im Informationsteil zum Nationalen Visum noch beim Informationsteil zum Freiwilligendienst; ganz im Gegenteil es steht dort:
"Die Botschaft leitet die Anträge (im Fall von Voraufenthalten des Antragstellers in Deutschland von über 3 Monaten)
an die zuständigen Ausländerbehörden in Deutschland weiter. Die Bearbeitungszeit beträgt dann i.d.R. 6-8
Wochen. Sofern der Antragsteller keine Voraufenthalte über 3 Monate in Deutschland hat, kann das Visum ohne
Beteiligung der Ausländerbehörde geprüft und beschieden werde"
Also die Person war in Deutschland aber weniger als 3 Monate damit geht es nicht zur Ausländerbehörde, so die Broschüre die mam auf der Website unter Nationalem Visum/ Freiwilligendienst findet.
Hallo Ivan, klar und deutlich, eine Übersetzung von Esti setzt nicht zwingend eine vorherige Beglaubigung durch Minrex voraus. Ob Unterlagen vorher durch Minrex beglaubigt werden müssen, kann dir nur die Botschaft sagen oder die ABH.
Ruf doch mal die zuständige Ausländerbehörde an, was die für Unterlagen benötigen.
Hallo Ivan, da habt ihr ja ein spannendes Vorhaben! Und noch ein kleiner Tipp von mir ;-) macht mal schon im Vorraus bevor alles fertig ist einen Termin bei der Botschaft aus (online, ja das ist eine Privatreise). MINREX kann auch sehr lange dauern, das hat bei uns ein paar Wochen gedauert. ESTI soll wohl relativ schnell gehen, ich habe die Übersetzung für ein Hochzeitsvisum aber auch nicht über ESTI sondern über einen in Deutschland ansässigen Dolmetscher machen lassen, denn das war einfach unproblematischer (aber auch teuerer). Und für die Übersetzung bei ESTI brauchst du zuvor nicht die MINREX Vorbeglaubigung. Die Reihenfolge spielt keine Rolle (hat ja schon Marion geschrieben).
Ich wünsche euch viel Erfolg und lass das Forum von deinen Erfahrungen wissen, das hört sich ja mal nach einer neuen Möglichkeit an, die noch nicht so oft probiert worden ist.
Viele Grüße
Andrea
@ivan: ich hab einfach nur die Antwort der Botschaft zitiert, die vorher aber nicht editiert! Die ALB steht darin, weil die Botschaft es darein geschrieben und als Beispiel gebracht hat. Hat nichts mit deinem Fall zu tun und war auch nicht meine Intention, Gedanke oder irgendwas.
Es ging lediglich darum Dir die Info mitzuteilen, wenn Du die Dokumente in Deutschland hat, kannst Du sie auch in Deutschland übersetzen lassen. Der Botschaft ist es egal.
Bei ESTI muss man erst Schlange stehen um einen Termin zu bekommen, dann geht man zu diesem Termin mit seinen Dokumenten hin und gibt sie ab. Und holt sie nach einem Zeitpunkt x wieder ab. Aktuell ist dort mindestens eine Übersetzerin für deutsch im Urlaub.
#25 RE: Vorstellung
@Drea Danke dir ich gebe euch Bescheid, wie es sich entwickelt aber bin zuversichtlich das alles klappt
@Malaika Ah ok dann kam es zum Missverständnis dachte du meinst hier wird die ALB eingeschaltet. Un vielen Dank für die Info!
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